Für das Benutzen von Schutzkleidung müssen Betriebsanweisungen erstellt werden.

 
Praxis-Tipp

Betriebsanweisungen nutzen

Betriebsanweisungen zum Verwenden von Schutzkleidung können Teil sowieso notwendiger Betriebsanweisungen sein, z. B. Betriebsanweisungen zum Umgang mit Gefahrstoffen.

Auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung und unter Berücksichtigung der Betriebsanweisung muss der Unternehmer seine Beschäftigten nach Bedarf, mindestens jedoch jährlich unterweisen.

Die Unterweisung beinhaltet:

  • die Festlegung, wann welche Schutzkleidung getragen wird,
  • die für die jeweilige Art bestehenden besonderen Anforderungen der einzelnen Schutzkleidung,
  • die bestimmungsgemäße Benutzung,
  • etwaige Verwendungsbeschränkungen und Gebrauchsdauer,
  • die ordnungsgemäße Aufbewahrung,
  • Kontrolle von Schäden,
  • ggf. praktische Übungen zur Benutzung.

Die Benutzerinformation des Herstellers zur Schutzkleidung liefert dabei wesentliche Informationen.

 
Wichtig

Schadhafte Schutzkleidung nicht mehr einsetzen

Ein wichtiger Punkt bei der Unterweisung zum Umgang mit Schutzkleidung ist der Hinweis und die Verpflichtung, schadhafte Schutzkleidung nicht mehr einzusetzen.

Auch Personal von Fremdfirmen muss unterwiesen werden, wenn sie auf bestimmte, betriebsspezifische Gefährdungen treffen und aus diesem Grund spezielle Schutzkleidung tragen müssen.

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