Der Unternehmer hat die Versicherten anhand der Betriebsanweisung nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, zu unterweisen. Die Unterweisung muss mindestens umfassen:

  • Die für die jeweilige Art bestehenden besonderen Anforderungen der einzelnen Schutzkleidung,
  • die bestimmungsgemäße Benutzung,
  • die ordnungsgemäße Aufbewahrung,
  • das Erkennen von Schäden.

Der Unterweisung ist die Benutzerinformation des Herstellers zu Grunde zu legen.

Nach § 31 der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1) sind die Unterweisungen zu persönlichen Schutzausrüstungen die gegen tödliche Risiken schützen, z.B. Chemikalienschutzanzüge, durch geeignete praktische Übungen zu ergänzen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge