Für einen reibungslosen und sicheren Ablauf innerhalb einer Verkaufsstätte müssen die unterschiedlichen technischen und sicherheitstechnischen Anlagen gewartet und instand gehalten werden. Entsprechend ausgebildetes Fachpersonal ist dafür verantwortlich im Sinne der gesetzlichen Grundlagen und unter der Vorgabe der Unternehmerin oder des Unternehmers zu handeln.

Abb. 99

Nur durch Anwendung geeigneter Arbeitsverfahren und durch gut ausgebildetes und ausgerüstetes Personal kann die sichere Ausführung der Arbeiten erreicht werden.

Rechtliche Grundlagen

 

Weitere Informationen
  • DGUV Information 203-001 "Sicherheit bei Arbeiten an elektrischen Anlagen"
  • DGUV Information 208-016 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten"
  • DGUV Information 208-019 "Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen"
  • DGUV Information 208-031 "Einsatz von Arbeitsbühnen an Flurförderzeugen mit Hubmast"
  • DGUV Information 209-001 "Sicherheit beim Arbeiten mit Handwerkszeugen"
  • DGUV Grundsatz 303-008 "Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen"

 

Gefährdungen

Im Vergleich zu den meisten anderen Arbeitsplätzen im Einzelhandel kommen hier verschiedenste Gefährdungsfaktoren zusammen. Gefährliche Situationen können z. B. entstehen bei:

  • Reparatur und Wartung von Gebäuden, Einrichtungen, Geräten und Maschinen
  • Arbeiten mit elektrischen Betriebsmitteln und Einrichtungen
  • Verwendung von Werkzeugen und Arbeitsmitteln
  • Arbeiten in der Höhe
  • Verwenden von als Gefahrstoff gekennzeichneten Reinigungs- oder Pflegemitteln
  • Kontakt mit Biostoffen, z. B. bei Reparaturen an Sanitäranlagen
  • Arbeiten in Zwangshaltung
  • Arbeiten außerhalb der Sicht- und Rufweite von anderen Personen
Maßnahmen

Achten Sie darauf, dass Sie nur entsprechend ausgebildete Beschäftigte mit den Arbeiten beauftragen. Bei der Arbeit ist auf eine ergonomisch günstige Haltung zu achten. Ein stetiger Wechsel zwischen statischer und dynamischer Arbeit ist hierbei gesundheitsfördernd, wobei der dynamische Anteil überwiegen sollte.

Achten Sie bei den Beschäftigten der Haustechnik darauf, dass bei unvorhersehbaren Ereignissen außerhalb der üblichen Arbeitszeiten, z. B. Ausfall der Kühlanlage, Auslösung des Hausalarms, die vorgeschriebenen Ruhezeiten für die Beschäftigten eingehalten werden.

Arbeiten an elektrischen Anlagen sind Elektrofachkräften vorbehalten.

Beauftragen Sie Fachfirmen, wenn Ihnen im Unternehmen keine Beschäftigten mit den erforderlichen Fachkenntnissen zur Verfügung stehen.

Bei Arbeiten an Maschinen oder Anlagen sind die Angaben des Herstellers zu beachten. Eine Einweisung der Errichterfirma hat zu erfolgen, um einen gefahrlosen Umgang zu ermöglichen.

Arbeiten in der Höhe

Können Arbeiten nicht vom Fußboden aus erledigt werden, müssen der Höhe und der Aufgabe entsprechende Hilfsmittel verwendet werden, z. B. Leiter, Gerüst, Hubarbeitsbühne. Diese müssen fachgerecht eingesetzt und sicher verwendet werden (siehe auch Kap. 3.1.2 "Manueller Warenumgang").

Tätigkeiten Beispiel Elektrotechnischer Laie Elektrotechnisch unterwiesene Person (unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft) Elektrofachkraft
Leuchtmittelwechsel X X X
Prüfen des Fehlerstromschutzschalters (FI) mit Prüftaste X X X
Wechseln von Sicherungen   X X
Durchführung von Prüfungen an ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln  

X

(in Unterstützung der Elektrofachkraft und unter Verwendung geeigneter Prüfgeräte z. B. mit Ja/Nein-Aussage)
X
Planen, Errichten, Ändern und Instandsetzen von elektrischen Anlagen     X

Für gelegentliche Arbeiten (z. B. Wartung, Reparatur) dürfen für den jeweiligen Gabelstapler passende Arbeitsbühnen eingesetzt werden. Dabei sind besondere Maßnahmen nach DGUV Information 208-031 "Einsatz von Arbeitsbühnen an Flurförderzeugen mit Hubmast" zu treffen. Der Einsatz für regelmäßige Arbeiten ist nicht zulässig.

Hubarbeitsbühnen sind Arbeitsbühnen am Gabelstapler vorzuziehen und werden für den Einsatzzweck Haustechnik empfohlen.

Arbeiten mit Kontakt zu Gefahr- oder Biostoffen

Beachten Sie bei der Verwendung von Gefahrstoffen, z. B. wie Reinigungs- und Pflegemitteln, Herstellerangaben und Sicherheitsdatenblatt und stellen sie die erforderlichen persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) bereit (siehe auch Kapitel 3.1.3 "Umgang mit Gefahrstoffen"). Bei Arbeiten z. B. an Abflussrohren kann es zum Kontakt mit sogenannten Biostoffen kommen. Hier sind das Tragen von PSA (u. a. Schutzhandschuhe) und die Einhaltung von Hygiene-Mindeststandards erforderlich. Auch eine Arbeitsmedizinische Vorsorge bzw. Impfberatung wird empfohlen (siehe auch Kap. 3.6.2 "Gebäudereinigung").

Instandhaltung und Prüfung

Werkzeuge, z. B. Bohrmaschinen und Winkelschleifer, fallen unter die mobilen elektrischen Betriebsmittel und sind regelmäßig auf elektrische Sicherheit zu prüfen (siehe au...

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