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DGUV Information 208-019: Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen (bisher BGI 720)

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[Vorspann]

Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden.

Vorwort

Auf Baustellen und bei vielen Tätigkeiten in den Betrieben kommen immer häufiger fahrbare Hubarbeitsbühnen zum Einsatz. Damit steigt die Produktivität, die Arbeit wird erleichtert und der Sicherheits- und Gesundheitsschutz verbessert. Die Leiter als kurzzeitiger Arbeitsplatz verliert immer mehr an Bedeutung.

Die Benutzung von Hubarbeitsbühnen bedeutet aber nicht sofort eine Senkung des Unfallgeschehens. Zum sicheren Betreiben gehört ein Maß an Grundinformationen, Wissen und fachspezifischem Können.

Neben dem Fachwissen müssen ebenso die Gefährdungen beim Umgang erkannt und Maßnahmen festgelegt werden.

Die in der Praxis aufgetretenen Arbeitsunfälle zeigen, dass die Gefahren beim Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen unterschätzt werden. Sie lassen sich im Wesentlichen auf folgende Schwerpunkte zurückführen: Umkippen der Hubarbeitsbühne, Absturz aus der Hubarbeitsbühne und Quetschen unter Konstruktionen.

Dies zeigt, dass technisches Versagen der Bühnen selten eine Rolle spielt. Es liegt in der Verantwortung des Unternehmers oder der Unternehmerin, dafür zu sorgen, dass alle Bedienenden, die Maschinen verwenden, angemessen geschult, unterwiesen und eingewiesen werden.

Diese DGUV Information wendet sich an Unternehmer und Unternehmerinnen, die Hubarbeitsbühnen verleihen und benutzen sowie an Service- und Wartungsfirmen und an Bedienende. Sie soll den o. g. Verantwortlichen und Bedienenden helfen, die fahrbaren Hubarbeitsbühnen sicher zu warten, zu prüfen und zu betreiben.

Hinweis:
In dieser Broschüre sind einzelne Textabschnitte farblich gekennzeichnet worden. Diese Kennzeichnung weist darauf hin, dass eine spezielle Personengruppe besonders angesprochen wird.
Unternehmer oder Unternehmerin Vermieter oder...

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