Lehrveranstaltungen im Sportstudium sowie Angebote des Allgemeinen Hochschulsports finden in unterschiedlichen Einrichtungen oder im Freien statt. Hochschulsport bietet lern- und leistungsorientierte sowie innovative Bewegungsformen an und ist oft Wegbereiter neuer Sporttrends wie Ultimate Frisbee, Pelota, Lacrosse oder Quidditch.

Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden.

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Abb. 54

Allgemeiner Hochschulsport mit inklusiven Angeboten

Rechtliche Grundlagen

Es sind nur die Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Regeln aufgeführt, die den nachfolgenden Ausführungen zugrunde liegen. Zu diesem Thema gibt es weitere rechtliche Grundlagen.

  • Hochschulgesetze der Länder
  • DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"
  • Technische Regeln für Betriebssicherheit: TRBS 1201 "Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"

 

Weitere Informationen
  • DGUV Information 202-044 "Sportstätten und Sportgeräte"
  • DGUV Information 202-048 "Checklisten zur Sicherheit im Sportunterricht"
  • Schriftenreihe der Unfallkasse Hessen Band 16 "Sicherheit im Hochschulsport"
  • Leitlinien für die Inspektion und Wartung von Sportstätten, Sportgeräten, Spielplätzen, Kletter- und Freizeitanlagen (Bundesfachgruppe Wartung - Sicherheit für Sport- und Spielgeräte e.V.)

 

Gefährdungen

Größter Unfallschwerpunkt an allen Hochschulen sind die Unfälle in den Ballsportarten Basketball, Fußball und Handball. Besonders gravierende Unfälle sind außerdem bei alpinen Wintersportarten sowie erlebnispädagogischen Angeboten zu verzeichnen. Einen weiteren Unfallschwerpunkt bilden die freien Trainings- und Übungseinheiten von Studierenden, die sich auf sportpraktische Prüfungen vorbereiten.

Gefährdungen entstehen vor allem durch:

  • mangelnde Kommunikation zwischen Übungs- und Kursleitenden sowie Teilnehmenden
  • unzureichende oder fehlende sportfachliche Qualifikation und/oder methodisch-didaktische Minderqualifikation der Übungs- und Kursleitenden
  • mangelnde Risikokompetenz der Teilnehmenden
  • konditionelle oder koordinative Fehlbeanspruchung in Folge individueller Voraussetzungen
  • mangelhaftes Aufwärmen der Sportlerinnen und Sportler
  • Überfüllung von Sportveranstaltungen
  • gegenseitige Einwirkung bei den Bewegungsabläufen
  • defizitäre räumliche Bedingungen und Sportanlagen
  • defekte, falsch ausgewählte oder fehlende Sportgeräte
  • ungünstige Witterungsbedingungen oder geographische Einflüsse bei Outdoorsportarten
  • Gefahren im öffentlichen Verkehrsraum, beispielsweise beim Radfahren, Inline-Skaten oder Laufen
Maßnahmen

Neben den in den Kapiteln 2, 3.1 und 3.2 aufgeführten Maßnahmen sind insbesondere folgende Punkte zusätzlich zu beachten:

Gefährdungen kennen

Bewegung und Sport sind mit einem erhöhten Unfallrisiko verbunden. Umso wichtiger ist es, dass Sie als Hochschulleitung darauf achten, dass für Sportangebote im Studium oder für den Allgemeinen Hochschulsport Gefährdungsbeurteilungen für alle Sport-, Bewegungs- und Entspannungsangebote durchgeführt werden. Hinweise zu Organisation und Schutzmaßnahmen bietet Ihnen die Broschüre "Sicherheit im Hochschulsport" aus der Schriftenreihe der Unfallkasse Hessen.

Notrufmöglichkeit sicherstellen

Übungs-/Kursleitende müssen Zugang zu den in der Sportstätte vorhandenen Notrufeinrichtungen (zum Beispiel ein Telefon) haben. Bei Outdoorsportarten kann dies ein funktionsfähiges Mobiltelefon sein.

Übungs- und Kursleitende auswählen

Sie tragen durch eine geeignete Organisation und die Auswahl von geeignetem Personal für die Leitung von sportpraktischen Lehrveranstaltungen oder Veranstaltungen im Allgemeinen Hochschulsport entscheidend zu Sicherheit und Gesundheit der Studierenden bei. Geeignet sind Personen, die neben ihrer fachlichen Qualifikation auch über Kenntnisse sicherheitsrelevanter Maßnahmen verfügen, diese umsetzen und an die Studierenden vermitteln können.

Die Übungs- und Kursleitenden im Allgemeinen Hochschulsport und im Sportstudium müssen ausreichend qualifiziert sein. Erforderlich sind aus präventiver Sicht Kenntnisse über

  • besondere Risiken der Sportarten,
  • methodische Vorgehensweisen bei der Gestaltung und Durchführung von Sportlehrveranstaltungen und -angeboten,
  • Einschätzen der physischen, psychischen und sozialen Disposition der Teilnehmenden,
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen und
  • Rettung von Personen beim Klettern, Schwimmen oder anderem Wassersport.

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Abb. 55

Beachvolleyball

Sportpraktische Lehrveranstaltungen sowie Kurse und Übungen im Allgemeinen Hochschulsport planen

Sorgen Sie dafür, dass bei der Planung von sportpraktischen Veranstaltungen im Studium und im Allgemeinen Hochschulsport vor Beginn der Aktivitäten festgelegt wird,

  • welche Qualifikationen Übungs- und Kursleitende für das jeweilige Sportangebot mitbringen müssen,
  • welche Informationen in der Kursbeschreibung enthalten sein müssen (Teilnahmevoraussetzungen, körperliche Eignung, mitzubringende Ausrüstung etc.),
  • we...

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