Wer die Schulsachkosten trägt, setzt in den meisten Bundesländern auch das Personal für die Verwaltungsarbeit in Schulen ein. In erster Linie übernimmt es administrative Aufgaben für die Schulleitung wie zum Beispiel die An- und Abmeldung der Lernenden, die Dokumentation oder Aufgaben im Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen. In Schulsekretariaten ist die Arbeit von häufigen Besuchen und Telefonaten geprägt.

Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden.

Abb. 65

Das Schulsekretariat ist eine wichtige Anlaufstelle für Schülerinnen, Schüler, Lehrkräfte und Besucher.

Rechtliche Grundlagen

Es sind nur die Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Regeln aufgeführt, die den nachfolgenden Ausführungen zugrunde liegen. Zu diesem Thema gibt es weitere rechtliche Grundlagen.

 

Weitere Informationen

Es sind nur die Informationen aufgeführt, die den nachfolgenden Ausführungen zugrunde liegen. Zu diesem Thema gibt es weitere Veröffentlichungen.

  • DGUV Information 215-210 "Natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten"
  • DGUV Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung" (bisher BGl 650)
  • DGUV-Information 215-441 "Büroraumplanung - Hilfen für das systematische Planen und Gestalten von Büros" (bisher BGl 5050)
  • DGUV Information 215-442 "Beleuchtung im Büro" (bisher BGI 856)
  • DGUV Information 215-444 "Sonnenschutz im Büro" (bisher BGI 827)
  • DGUV Information 215-520 "Klima im Büro - Antworten auf die häufigsten Fragen" (bisher BGI 7004)
  • DGUV Information 250-007 "DGUV Grundsatz für arbeitsmedizinische Untersuchungen 'Bildschirmarbeitsplätze' G 37 (mit Kommentar)" (bisher BGI 785)
  • DIN EN 1022 "Möbel, Sitzmöbel - Bestimmung der Standsicherheit"
  • DIN EN 1335-1 "Büromöbel - Büro-Arbeitsstuhl - Teil 1: Maße; Bestimmung der Maße"
  • VDI 2058 Blatt 3 "Beurteilung von Lärm am Arbeitsplatz unter Berücksichtigung unterschiedlicher Tätigkeiten"
  • Unfallkasse NRW: Stress, Mobbing und Co. Prävention in NRW. Heft 13
  • Unfallkasse NRW: Stressbewältigung als Führungsaufgabe. Prävention in NRW. Heft 63
  • Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (Hrsg.) (2014): Bericht "Bemessung des Stellenbedarfs in Schulsekretariaten" (KGST-Bericht Nr.14/2014)

 

Gefährdungen

Die Sicherheit und Gesundheit von Verwaltungskräften an Schulen kann insbesondere durch folgende Faktoren gefährdet werden:

  • Informations- und Prozessbarrieren
  • Unverhältnismäßige Störungen durch Besuch und Durchgangsverkehr
  • Ungeeignete Arbeitsräume
  • Häufige Arbeitsunterbrechungen und Aufgabenwechsel
  • Unklarheit über die auszuübenden Tätigkeiten
  • Unzureichende zeitliche Ressourcen
  • Unprofessionelle Führung
  • Verbale und körperliche Übergriffe
  • Unangemessenes Verhalten der Schülerinnen und Schüler sowie der Eltern
Maßnahmen

Unabhängig von den sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergebenden Schritten, sind in der Regel die folgenden Maßnahmen präventiv sinnvoll:

Für geeignete Räumlichkeiten sorgen

Als Sachkostenträger ist es Ihre Aufgabe, geeignete Arbeitsräume den Schulverwaltungskräften zur Verfügung zu stellen. Folgende Faktoren spielen dabei eine Rolle:

  • Größe

    Sorgen Sie für ausreichend große Arbeitsräume: pro Arbeitsplatz mindestens 8 bis 10 m² sowie zusätzliche Flächen zum Beispiel für Theken, Wartezonen und Ablagen.

  • Gestaltung

    Sie sollten einen Arbeitsraum zur Verfügung stellen, in dem das Verwaltungspersonal konzentriert arbeiten kann, beispielsweise indem Sie Arbeits- und Thekenbereiche akustisch oder baulich voneinander trennen.

  • Akustik

    Indem Sie raumakustische Maßnahmen umsetzen wie Akustikdecken und Raumteiler, ermöglichen Sie dem Personal konzentriertes Arbeiten. Es ist zudem empfehlenswert, lärmerzeugende Geräte wie Kopierer und Drucker in separaten Räumen aufzustellen.

Das Sekretariat sollte kein Debattierraum sein. Als Schulhoheitsträger sollten Sie die Schulleitungen anhalten, darauf zu achten, dass Gespräche, die nicht das dortige Personal betreffen, woanders geführt werden.

  • Belüftung

    Zu Ihrer Verantwortung zählt die ausreichende Belüftung des Arbeitsraumes. Legen Sie dazu die Berechnungsgrundlagen aus der ASR A3.6 "Lüftung" zugrunde. Empfehlenswert ist auch, das Personal anzuhalten, durch eine stündliche Stoßlüftung - je nach Außentemperatur 3 bis 10 Minuten - für eine akzeptable Luftqualität in seinen Räumen zu sorgen.

    Lassen sich die Fenster nicht öffnen, beispielsweise weil es draußen zu laut ist, sind baul...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge