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Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden.

Vorbemerkung

Etwa 17 Millionen Beschäftigte arbeiten in Deutschland im Büro. Ihre Leistungsfähigkeit und ihr Wohlbefinden hängen unter anderem von einem behaglichen Klima und einer guten Luftqualität in den Büroräumen ab. Da sich damit auch ein volks- und betriebswirtschaftlicher Nutzen verbindet, haben Unternehmen ein großes Interesse an dieser Thematik.

Davon zeugen häufig an die Unfallversicherungsträger gerichtete Fragen aus dem Bürobereich z. B. zur richtigen Luftbefeuchtung, zur Rolle von Lüftungs- und Klimaanlagen und Pflanzen, zur Häufigkeit und Effektivität der Lüftung, zur Ausdünstung aus Möbeln, Einrichtungen und Baumaterialien, zum Einfluss psychosozialer Faktoren auf die Zufriedenheit mit dem Klima und dergleichen.

Außerdem werden Fragen auf Grund von Beschwerden wegen Zugluft, trockener Luft, zu hohen Lufttemperaturen und zu starker Sonneneinstrahlung, stickiger Luft oder unangenehmer Gerüche gestellt.

An anderen Arbeitsplätzen in büroähnlichen Räumen mit vergleichbarer körperlicher Belastung wie im Bürobereich, z. B. in Labors, Feinmontagen, in der Qualitätskontrolle, Messwarten, Unterrichtsräumen usw. können ähnliche Probleme mit dem Klima und der Luftqualität auftreten. Die vorliegende Informationsschrift kann auch für diese Arbeitsplätze herangezogen werden.

In Einzelfällen wird immer noch der Rat von geeigneten Ansprechpersonen oder Fachleuten einzuholen sein.

Impressum

Herausgeber:

Deutsche Gesetzliche

Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Glinkastraße 40

10117 Berlin

Tel.: 030 288763800

Fax: 030 288763808

E-Mail: info@dguv.de

Internet: www.dguv.de

Sachgebiet "Innenraumklima"

Fachbereich "Verwaltung" der DGUV

Titelbild: © kjekol/iStockPhoto

Ausgabe Dezember 2016

DGUV Information 215-520 (bisher BGI/GUV-I 7004) zu beziehen bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter www.dguv.de/publikationen

1 Fragen zur Lufttemperatur

1.1 Frage 1: Welche Temperaturen sollen im Büro vorliegen?

Die Lufttemperatur in Büroräumen soll mindestens 20 °C betragen. Lufttemperaturen bis 22 °C werden empfohlen. Dabei sollen die für die Luftfeuchte und Luftgeschwindigkeit empfohlenen Werte eingehalten werden (siehe Fragen 11 und 13).

Die Lufttemperatur soll 26 °C nicht überschreiten. Bei darüber liegender Außentemperatur darf in Ausnahmefällen die Lufttemperatur höher sein (siehe Frage 3).

Bei Büroräumen, die mit einer Klimaanlage ausgestattet sind, sollte an heißen Tagen im Sommer eine Temperaturdifferenz von maximal 6 °C zwischen Außentemperatur und Raumtemperatur eingestellt werden.

Das Behaglichkeitsempfinden hängt neben der Lufttemperatur auch von der Luftfeuchte, der Luftgeschwindigkeit (Luftbewegung) und der Wärmestrahlung, z. B. Sonneneinstrahlung, ab. Die empfundene Lufttemperatur kann von der gemessenen abweichen, zum Beispiel wirken bei hoher Luftfeuchte höhere Temperaturen unangenehmer als bei niedriger Luftfeuchte. Bei einer erhöhten Luftgeschwindigkeit können höhere Temperaturen als weniger unangenehm empfunden werden.

Außerdem hängt das Behaglichkeitsempfinden von der körperlichen Aktivität, der Bekleidung und der Aufenthaltsdauer im Raum ab. Es unterliegt auch tages- und jahreszeitlichen Schwankungen sowie dem persönlichen Befinden.

1.2 Frage 2: Die Beschäftigten klagen über Kälte, obwohl die Temperatur im Büro stimmt. Woran kann das liegen?

Beschäftigte empfinden den Aufenthalt in Räumen umso unbehaglicher, je kälter die umgebenden Wände, Fensterflächen, Decken oder Fußböden sind, da ihrem Körper Wärme entzogen wird. Der Effekt tritt vor allem im Winter auf. Eine Erhöhung der Lufttemperatur allein kann daran nicht wesentlich etwas ändern.

Zugluft, insbesondere im Bodenbereich, kann zusätzlich zu kalten Füßen führen.

1.3 Frage 3: Darf im Sommer die Temperatur im Büro über 26 °C ansteigen?

Nach Möglichkeit sollte auch im Sommer die Lufttemperatur im Büro 26 °C nicht überschreiten. Grundlage hierfür ist eine entsprechende bauliche Gestaltung des Gebäudes (siehe auch Frage 6). Außerdem sollten interne Wärmelasten, z. B. durch die Beleuchtung, Computer, Drucker, Kopierer, gering gehalten werden. Trotzdem kann an heißen Sommertagen, vor allem in Hitzeperioden, nicht ausgeschlossen werden, dass in Büroräumen zeitweise auch Lufttemperaturen von über 26 °C auftreten. Der Aufwand, lediglich für diesen Zeitraum Kühlanlagen in den Büroräumen vorzusehen, ist hoch und nur in wenigen Fällen zu rechtfertigen (siehe auch Frage 5).

Aus diesem Grunde darf während dieser Hitzephasen die Lufttemperatur von 26 °C in Büroräumen überschritten werden. Näheres wird in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten "Raumtemperatur" (ASR A3.5) geregelt. Darin heißt es:

"Wenn die Außenlufttemperatur über +26 °C beträgt und unter der Voraussetzung, dass geeignete Sonnenschutzmaßnahmen [...] verwendet werden, sollen beim Überschreiten einer Lufttemperatur im Raum von +26 °C zusätzliche Maßnahmen [...] ergriffen werden. [...]

Bei Überschreitung einer Lufttemperatur von +30 °C müssen wirksame Maßnahmen gemäß Gefährdungsbeurteilung [...] ergriffen werden, welche die Beanspruchung der Beschäftigten reduzieren. Dabei gehen technische und organisatorische Maßnahmen gegenüber personenbezogenen Maßnahmen vor. [...]

Wird die Lufttemperatur im Raum von +35 °C übers...

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