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Herausgegeben von:

Deutsche Gesetzliche

Unfallversicherung e.V. (DGUV)

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Fax: 030 13001-9876

E-Mail: info@dguv.de

Internet: www.dguv.de

Sachgebiet Büro des Fachbereichs Verwaltung der DGUV

DGUV Information 215-442

zu beziehen bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter www.dguv.de/publikationen

Bildnachweis

Abb. 1: © WS-Design - stock.adobe.com;

Abb. 2, 3, 6-21: © DGUV/Invoid K. Jaworski

Abb. 4, 5, 22: © DGUV

www.litg.de

Teil 1 Hilfen für die Planung der künstlichen Beleuchtung in Büroräumen

Vorbemerkung

Diese DGUV Information gibt Hilfen zur Planung der künstlichen Beleuchtung und zur Umsetzung der Technischen Regel für Arbeitsstätten "Beleuchtung" (ASR A3.4) in Büroräumen.

Die Qualität der Beleuchtung wirkt sich auf das visuelle Leistungsvermögen des Menschen aus. Sie ist entscheidend dafür, wie genau und wie schnell Formen, Details und Farben erkannt werden. Die Beleuchtung hat auch eine nichtvisuelle Wirkung und beeinflusst über das Sehen hinaus Aktivität und Wohlbefinden der Beschäftigten und wirkt sich so auch auf ihre Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft aus. Eine schlechte Beleuchtung kann zu einer erhöhten Beanspruchung der Augen und frühzeitiger Ermüdung der Beschäftigten führen. Dagegen berücksichtigt eine gute Beleuchtung unterschiedliche Bedürfnisse der Beschäftigten zu verschiedenen Tages- und Jahreszeiten.

Eine sachkundige Planung der Beleuchtungsanlage und ihres Betriebes sowie deren konsequente Umsetzung führt zu einer optimalen Qualität der Beleuchtung und fördert die Akzeptanz und Motivation der Beschäftigten und trägt zu ihrer Gesunderhaltung bei.

Es ist wichtig, dass am Planungsprozess, neben der Architektin bzw. dem Architekten sowie Fachkräften für Lichtplanung und ggf. Elektroplanung, auch Vertreterinnen und Vertreter des Unternehmens beteiligt werden. Nur diese haben die erforderlichen Kenntnisse über spezifische Arbeitsabläufe, Tätigkeiten und Arbeitsmittel. Die zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin und die Personalvertretung sollten ebenfalls hinzugezogen werden.

Für den gesamten Planungsprozess dient diese DGUV Information als wichtige Verständigungshilfe für alle Beteiligten.

Eine Beratung zu sicherheitstechnischen und ergonomischen Fragen bieten die zuständigen Unfallversicherungsträger an.

In dieser DGUV Information werden schwerpunktmäßig die Kriterien für die künstliche Beleuchtung speziell für den Bürobereich erläutert. In der DGUV Information 215-210 "Natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten" werden diese auch für andere Bereiche dargestellt. Die DGUV Information 215-210 enthält eine ausführliche Erläuterung von Begriffen, die auch in dieser DGUV Information verwendet werden. Auf Aspekte des Tageslichtes geht die DGUV Information 215-211 "Tageslicht am Arbeitsplatz" ausführlich ein.

In dieser DGUV Information werden mögliche Beleuchtungskonzepte und Beleuchtungsarten für die Planung beschrieben. Zudem werden Hinweise zum Schalten, Steuern und Regeln sowie zur Instandhaltung von Beleuchtungsanlagen gegeben.

In der Übersicht (im Teil 2) sind die wichtigsten Werte für Beleuchtungsanlagen in Räumen mit Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen zusammengestellt.

Diese DGUV Information wurde auch um Aussagen zur Beleuchtung mit LEDs und zu neuen Formen der Büroarbeit erweitert und aktualisiert.

Grundsätzliche Anforderungen an die Beleuchtung hinsichtlich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit werden in Deutschland in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) geregelt. In den Anwendungsbereich der ArbStättV fallen alle Arbeitsstätten und somit auch Büros. Die Anforderungen der ArbStättV hinsichtlich Beleuchtung werden in der Technischen Regel für Arbeitsstätten "Beleuchtung" (ASR A3.4) konkretisiert.

Bei Bauprojekten dienen neben den staatlichen Arbeitsschutzvorschriften Normen als Vereinbarungsgrundlage zwischen Bauherrn und Auftragnehmer. Für die Beleuchtung ist dies insbesondere die europäische Norm DIN EN 12464-1: 2011-08. Architektinnen und Architekten und Fachkräfte für Lichtplanung sind somit in Deutschland verpflichtet, Arbeitsschutzrecht einzuhalten und Normen entsprechend der Vertragsgrundlagen zu berücksichtigen.

Für die Empfehlungen dieser DGUV Information sind die Anforderungen des Arbeitsschutzes maßgebend. Es werden die Technischen Regeln für Arbeitsstätten, der Stand der Technik, wissenschaftliche Erkenntnisse und praktische Erfahrungen der Unfallversicherungsträger zugrunde gelegt. Aussagen der DIN EN 12464-1:2011-08 sind für die Planungssicherheit adäquat berücksichtigt.

Diese DGUV Information wurde in Kooperation der Sachgebiete Büro und Beleuchtung im Fachbereich Verwaltung sowie in Zusammenarbeit mit Mitarbeitern der Arbeitsgruppe "Büro" des Fachausschusses "Innenbeleuchtung" der Deutschen Lichttechnischen Gesellschaft e. V. (LiTG) erstellt. Wir danken Herrn Peter Dehoff, Herrn Prof. Paul W. Schmits und Herrn Dr. Christian ...

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