• Erstunterweisung:

    vor Aufnahme der Tätigkeit

  • Wiederholungsunterweisung:

    mindestens einmal jährlich

    Achtung:

    Jugendarbeitsschutzgesetz beachten (halbjährliche Unterweisung gefordert)

  • Unterweisung aus besonderem Anlass:

    Die Unterweisung aus besonderem Anlass wird z. B. durchgeführt

    • vor Beginn einer neuen Montagestelle,
    • beim Einsatz einer neuen Maschine,
    • bei geänderter Arbeitsaufgabe oder eines neuen Arbeitsverfahrens,
    • bei Verwendung eines neuen Arbeitsstoffes und
    • nach Unfällen oder Störungen.

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