Erstunterweisung:
vor Aufnahme der Tätigkeit
Wiederholungsunterweisung:
mindestens einmal jährlich
Achtung:
Jugendarbeitsschutzgesetz beachten (halbjährliche Unterweisung gefordert)
Unterweisung aus besonderem Anlass:
Die Unterweisung aus besonderem Anlass wird z. B. durchgeführt
- vor Beginn einer neuen Montagestelle,
- beim Einsatz einer neuen Maschine,
- bei geänderter Arbeitsaufgabe oder eines neuen Arbeitsverfahrens,
- bei Verwendung eines neuen Arbeitsstoffes und
- nach Unfällen oder Störungen.
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