Unterweisungen werden vor der Aufnahme einer Tätigkeit (als Erstunterweisung) und danach in regelmäßigen Abständen (als Wiederholungsunterweisung) durchgeführt.
Beispielhafte Anlässe für eine Erstunterweisung sind:
- Neueinstellung,
- Arbeitsplatzwechsel,
- Einführung neuer Verfahren, Maschinen, Stoffe oder Geräte.
Wiederholungsunterweisungen finden:
- regelmäßig,
- verhaltensabhängig in angemessenen Zeitabständen (siehe Bild 3-1),
mindestens jedoch einmal jährlich; mindestens jedoch halbjährlich (JArbSchG)
oder
- bei besonderen Anlässen situationsabhängig.
statt.
Zu den besonderen Anlässen gehören:
- Unfälle, Berufskrankheiten,
- Beinahe-Unfälle oder auffällige sicherheitswidrige Verhaltensweisen,
- Arbeitsaufgaben mit besonders hohen Gefährdungen,
- ungewöhnliche oder selten vorkommende Arbeiten.
Bei Erstunterweisungen von Berufsanfängern oder Betriebsneulingen müssen Grundlageninformationen zu betrieblichen Besonderheiten stärker berücksichtigt werden.
Bild 3-1: Angemessene Zeitabstände für Unterweisungen
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office Professional. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen