Praxis-Tipp

Spalten ergänzen

Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.

 
Lfd. Nr. Arbeitsplatz/Arbeitsbereich Gefährdung/Belastung/Mangel Regelwerk T-O-P-Maßnahmen
1 Klein-, Mittel- und Großbetriebe des Maschinenbaues
1.1 Arbeitsinhalte und Arbeitsaufgaben

Über- oder Unterforderung durch Mängel in der software-ergonomischen Gestaltung durch

  • fremddefinierte Wirkungsmechanismen im Mensch-Rechner-Dialog
  • fehlende Beschreibungshilfen
  • vorgegebene Benutzerführung
  • fehlende Angaben zur Bearbeitungszeit des Rechners
  • fehlende Hinweise zur Fehlerkorrektur

ArbMedVV

DGUV-I 206-001

DGUV-I 215-410

DGUV-I 215-450

DGUV-I 240-370

DGUV Leitfaden "Psychische Belastungen"

DGUV-I 250-010

DIN 10075

DIN EN ISO 9241

Technische Maßnahmen:

  • CAD-System erlaubt

    • Einbringen eigener Problemlösungsstrategien
    • flexible Benutzerführung
  • fehlerrobuste Gestaltung der Dialoge
  • Informationsdesign nach DGUV-I 215-450

Organisatorische Maßnahmen:

  • Bereitstellung von Erklärungshilfen (z. B. Benutzerhandbücher, Arbeitshilfen auf dem Monitor) zum Verständnis von Systemzusammenhängen
  • einheitliche Regelungen für Dialogmaske, Benutzerhandbuch
  • Angaben zur kalkulierbaren Rechenzeit
  • Erweiterung des Handlungsspielraums
  • Individualisierbarkeit und Lernförderlichkeit des Dialogs
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge nach G 37

Personenbezogene Maßnahmen:

  • individuelle lokale Speicherung von Daten
1.2 Arbeitsorganisation und Arbeitszeit

Gefahr von Überbeanspruchung und ggf. von Burnout durch

  • Termin- und Zeitdruck
  • Mehrfachunterstellung
  • ungenügende Information und Kommunikation
  • Defizite in der Weiterbildung
Gefahr von Ermüdung und Monotonie

ArbZG

ArbMedVV

DGUV Leitfaden "Psychische Belastungen"

DGUV-I 215-410

DGUV-I 215-450

DIN EN ISO 6385

Technische Maßnahmen:

  • integriertes Organisations- und Technikkonzept des CAD-Referenzmodells als Grundlage menschengerechter Gestaltung des computerunterstützten Konstruierens

Organisatorische Maßnahmen:

  • Transparenz in der Leitungsstruktur
  • geregelte Ablauforganisation und Optimierung der Schnittstellen
  • kontinuierliche Weiterbildung
  • Tätigkeitswechsel
  • soziale und fachliche Anerkennung
  • flexible Arbeitszeiten bzw. Teilzeitmodelle
  • Gewährung von Kurzpausen
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge nach G 37
  • ggf. Arbeitsmedizinische Vorsorge nach DGUV Leitfaden "Psychische Belastungen"

Personenbezogene Maßnahmen:

  • Berücksichtigung von Arbeitszeitpräferenzen der Beschäftigten
  • Überprüfung und Auswahl geeigneter Sehhilfen
1.3 Arbeitsmittel, Arbeitsplatz und Arbeitsumgebung
  • Sehbeeinträchtigung durch nicht ergonomisch gestaltete und angeordnete Arbeitsmittel
  • Beeinträchtigung des Stütz- und Bewegungsapparates (Schulter-Arm- bzw. Halswirbelsäulenbeschwerden)
  • Beeinträchtigung durch störende Bedingungen der Arbeitsumgebung (z. B. Blendung, Störgeräusche durch Drucker bzw. Sprachkommunikation)

BetrSichV

ArbMedVV

ArbStättV

ASR A3.4

ASR A3.7

DGUV-I 213-028

DGUV-I 215-211

DGUV-I 215-410

DGUV-I 240-370

DIN 33402-1

DIN 33402-2

VDI 2058 Blatt 3

Technische Maßnahmen:

  • Einsatz ergonomisch gestalteter, emissionsarmer Arbeitsmittel (z. B. Drucker und Kopiergeräte mit DGUV-Test-Prüfzeichen) in separaten gut belüfteten Räumen
  • Einsatz höhenverstellbarer Tische, Stühle und Fußstützen zum Wechsel zwischen Arbeitshaltungen "Sitzen", "Stehen" und "Gehen"
  • Gewährleistung des Sehabstandes zwischen Auge und Bildschirm von 500–650 mm
  • Kombination von blendfreier Allgemein- und Arbeitsplatzbeleuchtung an bildschirmgebundenen Arbeitsplätzen
  • schallabsorbierende und schalldämmende Maßnahmen (Akustikdecken, Abschirmwände, textiler Bodenbelag)

Organisatorische Maßnahmen:

  • ergonomisch optimale Zuordnung von Arbeitsmitteln und Ausstattungselementen in Abhängigkeit von Körpergröße und Sehentfernung
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge nach G 37

Personenbezogene Maßnahmen:

  • individuelle Anpassung der verstellbaren Ausstattungselemente an Körpergröße
2 Bauhandwerk
2.1 CAD-Fachkraft im Büro

Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit durch Mängel in der sicheren und ergonomischen Gestaltung von Arbeitsaufgaben, Arbeitsmitteln, Ausstattungselementen, Arbeitsumgebung und Arbeitsorganisation

s. Listenpunkt 1
s. Listenpunkt 1 s. Listenpunkt 1
2.2 CAD-Fachkraft auf Baustellen[2]
  • Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit bei o. g. Tätigkeiten im Container-Büro bzw. auf Baustellen (s. Professiogramm Tätigkeiten auf Baustellen)
  • Gefahr von Verkehrsunfällen bei Fahrten zu Ortsterminen auf Baustellen
  • Leistungsverluste durch unzureichende Kooperation und Kommunikation

BaustellV

BetrSichV

DGUV-V 38

DGUV-I 240-250

DGUV-I 250-010

Technische Maßnahmen:

Organisatorische Maßnahmen:

  • s. o. bzw. Professiogramm Tätigkeiten auf Baustellen
  • CAD (bauCAD) als Planungs- und Konstruktionsinstrument im breiten Einsatzspektrum von Entwurfsplanung bis zu allgemeinen Routinearbeiten
  • entscheidungs- un...

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