Überblick

Zur Unterscheidung von Kraftfahrern mit nicht professioneller Pkw- bzw. Lkw-Nutzung wurde der Begriff Berufskraftfahrer eingeführt. Diese arbeiten in der Personen- und Güterbeförderung. In der Personenbeförderung tätige Kraftfahrer arbeiten in der Regel als Busfahrer im Nahverkehr oder als Reisebusfahrer im Fernverkehr zwischen Großstädten bzw. für national und international tätige Reiseunternehmen. Sie sind aber auch mit Pkw als Taxifahrer sowie im Postzustell-, Kurier- und Rettungsdienst im Einsatz. Kraftfahrer zur Güterbeförderung sind u. a. bei Speditionen, Pannen- und Abschleppdiensten, im Baustofftransport, im Schwertransport, bei der Straßenreinigungs- und Abfallwirtschaft, aber auch in der Wasserwirtschaft tätig.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

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