Zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung mögliche Gefährdungen ermittelt und geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt und umgesetzt werden.

3.1 Technische Maßnahmen

  • Maßnahmen zum Explosionsschutz: v. a. Einrichtungen zur Erdung, z. B. Zangen an leitfähigen und ableitfähigen Geräten und Hilfsmitteln, Ableitung,
  • ggf. Absaugung.

3.2 Organisatorische Maßnahmen

3.3 Persönliche Maßnahmen

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