Zusammenfassung

 
Begriff

Das Explosionsschutzdokument ist ein von der Gefahrstoffverordnung gefordertes Dokument, aus dem hervorgeht, dass die Explosionsgefährdungen für explosionsgefährdete Bereiche ermittelt und bewertet wurden, welche Explosionsschutzzonen geschaffen und welche Explosionsschutzmaßnahmen ergriffen wurden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die Pflicht zur Erstellung von Explosionsschutzdokumenten ergibt sich insbesondere aus § 6 Abs. 9 und Anhang I Nr. 1 Gefahrstoffverordnung.

DGUV-I 213-106 "Explosionsschutzdokument"

1 Arbeitgeberpflicht

Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, dass die Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphären nicht sicher verhindert werden kann, hat der Arbeitgeber zu beurteilen:

  • die Wahrscheinlichkeit und die Dauer des Auftretens gefährlicher explosionsfähiger Atmosphären,
  • die Wahrscheinlichkeit des Vorhandenseins, der Aktivierung und des Wirksamwerdens von Zündquellen einschließlich elektrostatischer Entladungen und
  • das Ausmaß der zu erwartenden Auswirkungen von Explosionen.

Die Ergebnisse der Beurteilung und die ergriffenen Maßnahmen sind in dem Explosionsschutzdokument festzuhalten.

2 Inhalt des Explosionsschutzdokuments

Aus dem Explosionsschutzdokument muss hervorgehen,

  • dass die Explosionsgefährdungen ermittelt und einer Bewertung unterzogen worden sind,
  • dass angemessene Vorkehrungen getroffen werden, um die Ziele des Explosionsschutzes zu erreichen,
  • welche Bereiche in Zonen eingeteilt wurden (§ 6 Abs. 9 und Anhang I Nr. 1 GefStoffV) und
  • dass die für diese Bereiche geltenden Mindestvorschriften gem. § 6 Abs. 9 und Anhang I Nr. 1 GefStoffV eingehalten werden (Mindestvorschriften zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten, die durch gefährliche explosionsfähige Atmosphäre gefährdet werden können).

Das Explosionsschutzdokument muss vor Aufnahme der Arbeit erstellt werden. Wenn Veränderungen, Erweiterungen oder Umgestaltungen der Arbeitsmittel oder des Arbeitsablaufs vorgenommen werden, muss es überarbeitet werden.

Die Hauptthemen, die beschrieben werden müssen, sind:

  1. Angabe des Betriebs/Betriebsteils/Arbeitsbereichs,
  2. Verantwortlicher für den Betrieb/Betriebsteil/Arbeitsbereich, Erstellungsdatum und Anhänge,
  3. Kurzbeschreibung der baulichen und geografischen Gegebenheiten,
  4. Verfahrensbeschreibung – für den Explosionsschutz wesentliche Verfahrensparameter,
  5. Stoffdaten,
  6. Gefährdungsbeurteilung,
  7. Explosionsschutzmaßnahmen.

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