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DGUV Information 213-106: Explosionsschutzdokument

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[Vorspann]

Vorwort

Die vorliegende DGUV Information basiert auf den Inhalten der ehemaligen Abschnitte E 6 "Explosionsschutzdokument" und E 7 "Organisatorische Maßnahmen" der Explosionsschutz-Regeln (EX-RL, DGUV Regel 113-001), die sich seit ca. 15 Jahren bewährt haben. Die Abschnitte E 6 und E 7 werden mit der Veröffentlichung dieser DGUV Information zurückgezogen. Alle anderen Abschnitte der ehemaligen EX-RL sind bereits in Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) überführt worden. Von staatlicher Seite ist eine Überführung der ehemaligen Abschnitte E 6 und E 7 in Technische Regeln nicht vorgesehen.

Die vorliegende Schrift konzentriert sich auf wesentliche Punkte einzelner Vorschriften und Regeln. Sie nennt deswegen nicht alle im Einzelfall erforderlichen Maßnahmen. Seit Erscheinen der Schrift können sich darüber hinaus der Stand der Technik und die Rechtsgrundlagen geändert haben.

Die Schrift wurde im Sachgebiet "Explosionsschutz" des Fachbereichs "Rohstoffe und chemische Industrie" der DGUV sorgfältig erstellt. Dies befreit nicht von der Pflicht und Verantwortung, die Angaben auf Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit selbst zu überprüfen.

Das Ablaufschema in Abbildung 5 dieser DGUV Information ist gegenüber Abbildung 1 "Bewertung der Explosionsgefährdung und Festlegung von Schutzmaßnahmen unter atmosphärischen Bedingungen" der TRGS 720 "Gefährliche explosionsfähige Gemische - Allgemeines" (Ausgabe Juli 2020) vereinfacht. Bei der gewählten Darstellung sind aber alle wesentlichen Punkte aufgeführt, die für das Erkennen von Explosionsgefährdungen und die Festlegung von Schutzmaßnahmen bei atmosphärischen Bedingungen sowie die Ermittlung von Prüfverpflichtungen nach Anhang 2 Abschnitt 3 BetrSichV erforderlich sind. So soll dem Leser das Verständnis der Vorgehensweise erleichter...

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