Zur sicheren Gestaltung von barrierefreien Krankenhäusern und Arztpraxen mit stationärer Behandlung aus Sicht des Brandschutzes kann folgende Checkliste herangezogen werden:[1]

 
Lfd. Nr. Aktionsbereich Beeinträchtigung, Probleme Regelwerk T-O-P-Maßnahmen
1 Operations- und besondere Pflegebereiche[2]
   

Erhöhte Brandgefährdung durch

  • Zusammentreffen von brennbaren Stoffen und potenziellen Brandbeschleunigern
  • Aktivierung medizinischer Geräte in der Nähe von alkoholischen Lösungen

BetrSichV

GefStoffV

ArbStättV

ASR A2.2

ASR A2.3

ASR A4.3

TRGS 509

TRGS 800

DGUV-R 112-190

DGUV-R 112-195

DGUV-I 205-033

DIN 4102-4

VdS 2226

Technische Maßnahmen:

  • Feuerbeständige Trennung des OP-Bereichs durch feuerbeständige Decke und Wände sowie Türen
  • Ausrüstung mit akustisch und visuell signalisierenden Brandmeldeanlagen zur frühzeitigen Erkennung von Entstehungsbränden (2-Sinne-Prinzip), ggf. taktil unterstützt durch Vibrationsalarm
  • chirurgische Absaugsysteme
  • mobile Rauchgasabsaugung
  • Ablage elektrochirurgischer Instrumente auf speziellen Halterungen
  • Beatmung des Patienten nach Möglichkeit über Maske und Eindämmung der gefährlichen Wirkung von Sauerstoff als Brandbeschleuniger
  • Anordnung der Löscheinrichtungen in unmittelbarer Nähe der Orte mit erhöhter Brandgefahr im OP-Saal
  • Griffhöhe der installierten Feuerlöscher von 0,80–1,20 m
  • Absicherung schneller Erreichbarkeit der Feuerlöscher durch Beschäftigte im Falle eines Brandausbruchs (Laufweglänge ≤ 5 m bis max. 10 m),

Organisatorische Maßnahmen:

  • Risikoabschätzung (Brandgefahr) vor jeder OP
  • gute Kommunikation zwischen Chirurgen und Anästhesisten
  • keine Aktivierung chirurgischer Instrumente (z. B. von Hochfrequenzchirurgie bzw. Lichtquellen von Endoskopen) in der Nähe von alkoholischen Lösungen
  • trockene Haut vor OP (keine Reservoire alkoholischer Lösungen)
  • Erstellen eines Flucht- und Rettungsplans und entsprechende Markierung
  • keine verstellten Fluchtwege
  • Festlegung geeigneter Sammelstellen im Freien

Personenbezogene Maßnahmen:

  • Wiederholung praktischer Übungen an Feuerlöscheinrichtungen im Abstand von 3–5 Jahren
  • ggf. Tragen von Schutzmasken (FFP2)
2 Bereiche mit brennbaren Flüssigkeiten und Gasen
   

Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit durch Brände und Explosionen infolge von

  • nicht vorschriftsmäßiger Lagerung von sowie
  • leichtfertigem Umgang mit
brennbaren Flüssigkeiten und Gasen

BetrSichV

ArbStättV

ASR A2.2

ASR A2.3

TRGS 400

TRGS 402

TRGS 509

VdS 2226

Technische Maßnahmen:

  • zentrale Lagerung brennbarer Flüssigkeiten und Gase mit fest verlegten und gekennzeichneten Leitungen zu Verbraucherstellen
  • Ausrüstung von Gaslagerräumen mit Zwangsbelüftung (wenn keine natürliche Lüftung gegeben) und explosionsgeschützten elektrischen Anlagen

Organisatorische Maßnahmen:

  • Aufbewahrung brennbarer Flüssigkeiten und Gase in Behandlungsräumen nur für Tagesbedarf
  • Lagerung größerer Mengen nur in abgetrennten Räumen mit eigener Lüftung und in Sicherheitsschränken
  • Lagerung von Gasflaschen und sonstigen Behältern für Gase nur in feuerbeständig abgetrennten Gebäuden mit über Erdgleiche gelegenen Fußböden
  • Ausrüstung dieser Räume mit Druckentlastungsflächen ins Freie infolge Explosionsgefahr (Abstand zu anderen Gebäuden ≥ 20 m)
  • Erstellen eines Flucht- und Rettungsplans und entsprechende Markierung
  • Erstellen einer schriftlichen Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten (mind. 1-mal pro Jahr)

Personenbezogene Maßnahmen:

  • ggf. Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstung (Filterfluchtgeräte)
[1] VdS 2226 Krankenhäuser, Pflegeheime und ähnliche Einrichtungen zur Unterbringung oder Behandlung von Personen – Richtlinien für den Brandschutz, 2008.
[2] Feuer im OP: Wenn der Patient in Flammen steht, aerzteblatt.de 2011.

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