Praxis-Tipp

Spalten ergänzen

Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.[1]

 
Lfd. Nr. Arbeitsplatz/Arbeitsbereich Gefährdung/Belastung/Mangel Regelwerk T-O-P-Maßnahmen
1 Werkstatt – betriebliche Einrichtungen
1.1 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Unfall- und Verletzungsgefahr bei

  • nicht geprüften handgeführten Elektrowerkzeugen einschließlich Verlängerungsleitungen und Steckdosen
  • Betreiben von Maschinen ohne Fehlerstromschutzschaltung
  • fehlerhaften Schutzabdeckungen und Zugängen in elektrischen Betriebsstätten

ProdSG

BetrSichV

DGUV-V 3

DGUV-I 203-049

Technische Maßnahmen:

  • auf den Einsatzzweck abgestimmte ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (z. B. Handbohrmaschinen, Handleuchten) verwenden
  • Fehlerstromschutzschaltung

Organisatorische Maßnahmen:

  • Kennzeichnen und Freihalten von Zugängen zu elektrischen Betriebsstätten
  • regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel durch Elektrofachkraft

    • ortsfeste Anlagen alle 4 Jahre
    • ortsveränderliche Betriebsmittel mindestens halbjährlich
  • bei Störungen sofort Spannung abschalten und Stecker ziehen
  • keine nassen elektrischen Geräte benutzen und keine nassen elektrischen Anlagen bedienen
  • Erstellen einer Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten

Personenbezogene Maßnahmen:

  • regelmäßige Sichtprüfungen
1.2 Fußboden und Verkehrswege sowie Rettungs- und Fluchtwege

Unfall- und Verletzungs- bzw. Lebensgefahr durch

  • Stürzen, Stolpern, Umknicken, Ausrutschen
  • nicht ausreichende Fußbodentragfähigkeit
  • erschwertes Verlassen von Gefahrenbereichen
  • verspätete Einleitung von Erste-Hilfe-Maßnahmen

ProdSG

BetrSichV

ArbStättV

ASR A1.3

ASR A2.3

DGUV-R 108-003

DGUV-I 204-006

DGUV-I 204-022

DGUV-I 208-007

Technische Maßnahmen:

  • Stufenkanten durch Farbwechsel im Fußbodenbelag erkennbar machen
  • Kabel und Leitungen geschützt verlegen
  • Bodenunebenheiten ≤ 4 mm
  • Verlegen eines rutschhemmenden Fußbodenbelages
  • Sicherung von Gitterrosten gegen Ausheben
  • Schaffen von Notausgängen zur schnellen Evakuierung im Gefahrenfall
  • Kennzeichnen von Rettungswegen und Notausgängen mit Rettungszeichen

Organisatorische Maßnahmen:

  • Freihalten von Rettungswegen und Notausgängen
  • Notausgänge nicht verschließen
2 Werkstatt – handgeführte Werkzeuge und Arbeitsgeräte
2.1 Feinmechanische Montage
  • Gefahr von Stichverletzungen durch kleine Schraubendreher, Spitz- bzw. Flachzangen, Kleinstfeilen
  • Beanspruchung des Rückens bei einseitiger Arbeitshaltung "Sitzen"
  • Beanspruchung und ggf. Erkrankung des Handgelenkes

ProdSG

BetrSichV

ArbMedVV

DGUV-I 240-460

Technische Maßnahmen:

  • Dreherklingen für Schraubendreher und Zangen mit ausreichender Härte
  • Schraubstock und mit Kugelgelenk versehene Spannbacken zum Halten feinmechanischer Erzeugnisse
  • festsitzende Griffe

Organisatorische Maßnahmen:

  • geordnete Aufbewahrung der Werkzeuge
  • Tätigkeitswechsel
  • ggf. Arbeitsmedizinische Vorsorge nach G 46
2.2 Lötarbeitsplatz

Gefährdungen durch

  • einwirkende Rauche und Lötdämpfe
  • sensibilisierende Flussmittel
  • Verbrennungen am Lötkolben
  • unergonomische Zwangshaltung im Sitzen

ProdSG

BetrSichV

ArbStättV

ASR A1.3

ASR A2.2

ArbMedVV

DGUV-R 109-002

DGUV-I 212-017

DGUV-I 213-714

DGUV-I 240-238

DGUV-I 240-460

DIN 33402-1

DIN 33402-2

Technische Maßnahmen:

  • örtliche Absaugung der Lötdämpfe
  • Temperaturregelung gegen Überhitzung
  • Lötkolbenhalter und Fixiermöglichkeiten für Werkstücke
  • höhenverstellbarer Arbeitstisch und Arbeitsstuhl
  • Haltehilfen

Organisatorische Maßnahmen:

  • Werkstücke nach Möglichkeit fest einspannen
  • Werkstücke so platzieren, dass aufsteigende Lötrauche nicht eingeatmet werden
  • hygienisches Verhalten am Arbeitsplatz (nicht essen, trinken, rauchen)
  • Erstellen einer Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten zum Vermeiden des Hautkontakts mit heißen Teilen oder Flussmitteln (z. B. Kolophonium)
  • ggf. Arbeitsmedizinische Vorsorge nach G 23, G 24, G 46
3 Werkstatt – handgeführte und stationäre Bearbeitungsmaschinen bzw. Automaten
3.1 Bearbeiten von Brillenfassungen (Fräsen, Bohren, Schleifen, Polieren)

Gefahr von Körper- und Augenverletzungen sowie von arbeitsbedingten Erkrankungen beim Arbeiten mit handgeführten und stationären Maschinen infolge von

  • wegfliegenden Teilen (z. B. Metall- und Kunststoffteile, Glassplitter) von rotierenden Werkzeugen und Werkstücken
  • Schnittverletzungen
  • Hautbelastung durch Kühlschmiermittel und Polierpaste
  • Lärm- und Staubimmission
  • Rückenbeschwerden beim Schleifen im Stehen
  • Aufwickeln langer Haare

ProdSG

BetrSichV

LärmVibrationsArbSchV

ArbStättV

ASR A1.3

ASR A2.2

ASR A3.4

ASR A3.6

ASR A3.7

ArbMedVV

DGUV-R 109-002

DGUV-R 112-192

DGUV-R 112-194

DGUV-I 209-023

DGUV-I 212-014

DGUV-I 212-017

DGUV-I 240-200

DGUV-I 240-460

DIN EN 166

DIN EN 169

Technische Maßnahmen:

  • örtliche Absaugung und Belüftung
  • Anpassung der Drehzahl an Werkzeug und Material
  • Werkstücke durch Spannmittel sichern
  • räumliche Trennung lärmintensiver Bereiche und schallabsorbierende Maßnahmen
  • Zwangsverriegelung von Schutzhauben an Bearbeitungsmaschinen
  • Einrichtung eines Steh-Sitz-Arbeitsplatzes zwecks Wechsel d...

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