Damit die Beschäftigten sich aktiv an der Beseitigung von Gefahren und Gefährdungen beteiligen und somit zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz beitragen können, sollte im Unternehmen ein Meldesystem eingerichtet werden. Im Rahmen des Meldesystems ist festgelegt, an wen sich die Beschäftigten mit Anregungen zur Verbesserung des technischen Arbeitsschutzes und der Arbeitsschutzorganisation sowie mit Vorschlägen zur Beseitigung von Gesundheitsgefährdungen wenden können. Außerdem muss aufgezeigt werden, wer Meldungen über Gefahrenstellen, mögliche Betriebsstörungen, Stoffaustritte, Beinahe-Unfälle u. Ä. entgegennimmt. Als Meldesystem kann z. B. das Formblatt "Vorschlag- und Mängelmeldung" verwendet werden.

 
Praxis-Tipp

Umgang mit Verbesserungsvorschlägen

Sorgen Sie dafür, dass die Bearbeitung eines derartigen Vorschlages möglichst zeitnah erfolgt und der Einreichende eine Rückmeldung darüber erhält, bis wann er eine Antwort bekommt. Sind die Zeiträume zu lang, wird ein Vorschlags- und Meldewesen unglaubwürdig und demotiviert eher die Beschäftigten.

Wenn es möglich ist, sollte im Unternehmen über eine Honorierung von eingereichten Vorschlägen und Meldungen nachgedacht werden. Dies erhöht den Anreiz, aktiv an diesem System teilzunehmen. Die Honorierung kann dabei in Form von Anerkennungsprämien (z. B. Essensgutschein), über Sachprämien bis hin zu Geldprämien erfolgen.

Umgesetzte Maßnahmen sollten im Betrieb auch bekannt gemacht werden. Somit sind Verbesserungen präsent. Die Akzeptanz steigt i. d. R., wenn die Maßnahme auf einer Meldung/eines Vorschlages eines "Kollegen" beruht.

Die Verantwortung für ihre eigene Sicherheit und Gesundheit sowie gegenüber Dritten (z. B. Personen, die sich auf dem Betriebsgelände aufhalten) muss allen Beschäftigten bewusst sein. Dies kann z. B. dadurch erreicht werden, dass Fragen des Arbeitsschutzes regelmäßig in Gesprächen zwischen Führungskräften sowie zwischen Führungskräften und deren Beschäftigten erörtert werden. Somit erhalten die Beschäftigten die Möglichkeit, aktiv im Arbeitsschutz mitzuwirken.

Darüber hinaus kann schriftlich festgelegt und die Beschäftigten darüber informiert werden, dass die Arbeitnehmervertretung, die verantwortlichen Vorgesetzten und im Einzelfall auch die jeweils betroffenen Beschäftigten

  • an allen wichtigen Entscheidungen im Arbeitsschutz,
  • an den Betriebsbegehungen,
  • an den Überprüfungen, Überwachungen und Audits und
  • bei der Auswahl geeigneter persönlicher Schutzausrüstung (PSA)

beteiligt werden. Im Arbeitsschutzausschuss (ASA) sowie in anderen Arbeitskreisen im Arbeitsschutz sollten ebenfalls die Rechte und Pflichten der Beschäftigten und ihre Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte erörtert werden.

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