DAX 40, MDAX und SDAX: So setzen große Unternehmen das LkSG um
Es ist zwar erst seit Januar 2023 in Kraft getreten, hat aber schon viel Staub aufgewirbelt: Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Wo Unternehmen aktuell stehen und welche Fragen sie haben, das sollte eine Kurzstudie des deutschen Aktieninstituts und von Deloitte ermitteln, für die sie bei 42 Unternehmen aus DAX 40, MDAX und SDAX nachgefragt haben. Themen waren die organisatorische Umsetzungszuständigkeit, die Durchführung der Risikoanalyse, die Beschwerde-Meldesysteme nach LkSG und die individuellen Herausforderungen. Am stärksten vertreten waren Unternehmen der DAX 40 bzw. mit einer Marktkapitalisierung von über 10 Mrd. Euro. Die Ergebnisse im Überblick.
Wer ist für die Umsetzung des LkSG verantwortlich?
In den meisten befragten Unternehmen (35 Prozent) sorgt sich die Fachabteilung Sustainability um die Umsetzung des LkSG, in 25 Prozent der Unternehmen tut das die Abteilung Compliance. Während sich in etwa 16 Prozent der Unternehmen mehrere Fachabteilungen die Federführung teilen, liegt die Projektleitung in einem von 10 Unternehmen beim Einkauf. Und wo ist der oder die Menschenrechtsbeauftragte in den Unternehmen angesiedelt? Sustainability und Compliance werden hier mit 35 Prozent am häufigsten genannt.
Mehr als die Hälfte der Unternehmen haben ein bis fünf Vollzeitäquivalente (FTE) mit der Umsetzung der Sorgfaltspflichten beauftragt. In knapp einem Viertel der Unternehmen arbeiten daran zwischen sechs und zehn FTE. Allerdings haben 17 Prozent der Unternehmen noch keine FTE dafür definiert oder die genaue Zahl ist unbekannt. Die Mehrheit der Unternehmen setzt für die Umsetzung der LkSG externe Berater:innen ein, doch keins der Unternehmen verlässt sich ausschließlich auf die externe Unterstützung. Von den Unternehmen mit einer Marktkapitalisierung von bis zu 1 Mrd. Euro sind alle von externen Berater:innen unterstützt worden.
Risikoanalyse, LkSG-Meldungen, interne Prozesse: Das tut sich konkret
Ein eigenes System zur Umsetzung der Sorgfaltspflichten haben 43 Prozent der Unternehmen aufgesetzt. Rund 30 Prozent haben die Sorgfaltspflichten in das Compliance Management System (CMS) integriert. Die Risikoanalyse für bestimmend beeinflusste konzernangehörige Gesellschaften haben 88 Prozent der Befragten zentral durchgeführt, nur 12 Prozent haben das ausschließlich dezentral (3 Prozent) oder zentral und dezentral (9 Prozent) gemacht.
Die meisten Befragten (55 Prozent) haben für die Datensammlung über (unmittelbare) Zulieferer auf eigene Ressourcen zurückgegriffen, anstatt externe Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Etwa 45 Prozent haben den Provider über die Datensammlung hinaus beauftragt. In den meisten Unternehmen gibt es ein allgemeines Meldesystem, mit dem auch Meldungen nach LkSG abgegeben und erfasst werden. Über getrennte Meldesysteme für LkSG-Meldungen und Meldungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verfügen 14 Prozent der Unternehmen.
Eine konzernweit einheitliche Handhabe der LkSG-Meldekanäle? Das können tatsächlich alle befragten Unternehmen vorweisen. Während die meisten mehrere Meldekanäle wie ein Onlineportal und eine Telefonhotline haben, haben unter den Unternehmen im SDAX etwa 33 Prozent nur einen Meldekanal, bei den Unternehmen im DAX 40 sind es 5 Prozent. Rund 93 Prozent der befragten Unternehmen können anonyme LkSG-Meldungen tätigen, davon wird nahezu allen Meldungen nachgegangen (96 Prozent). Lediglich 4 Prozent der Unternehmen, die anonyme Meldungen zulassen, gehen nur besonders relevant erscheinenden Meldungen nach.
Wie gewährleisten die befragten Unternehmen, dass ihre Mitarbeitenden den LkSG-Meldungen unabhängig nachgehen können? Keine Regelungen implementiert haben nur 38 Prozent der DAX 40 Unternehmen. Dahingegen sind es bei den SDAX Unternehmen noch 67 Prozent und bei den MDAX Unternehmen sogar 100 Prozent. Deutlich wird auch, dass durch das LkSG die internen Prozesse zur Sachverhaltsaufklärung angepasst werden müssen: Etwa 85 Prozent der befragten Unternehmen haben das bereits getan.
Die Zukunft der Lieferketten in DAX 40, MDAX und SDAX
Außer wenige DAX 40 Unternehmen halten alle Befragten einen Zusammenschluss (losgelöst von kartellrechtlichen Bedenken) in Branchen und mit „TIER 1"-Vertragspartnern für einen sinnvollen Schritt, um den Einfluss zu erhöhen: Dafür waren 92 Prozent der Befragten. Und sie nannten weitere Vorschläge: Demnach könnten Peer Groups und Verbände helfen, die Wirksamkeit zu steigern.
Nicht zuletzt stehen DAX 40-, MDAX- und SDAX-Unternehmen vor einigen Herausforderungen. Bei der Umsetzung des LkSG nannten die Befragten am häufigsten:
- Ressourcen (Kapazitäten, Arbeitsaufwand, Zeit, Kosten),
- Scoping (die Bestimmung der Lieferkette und des Einflussbereichs/der relevanten Lieferanten),
- den Umfang der Risikoanalyse und Bemühenspflicht,
- die Qualität der Daten sowie
- die Bewertung der Angemessenheit und Wirksamkeit der Maßnahmen.
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