Zusammenfassung

 
Überblick

Das Arbeitsschutzgesetz fordert in § 3 Abs. 2, dass jedes Unternehmen eine geeignete Organisation für den Arbeitsschutz (die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit) aufzubauen hat. D. h., die Umsetzung der öffentlich-rechtlichen Pflichten sowie der Maßnahmen zur Realisierung der betrieblichen Arbeitsschutzpolitik und der Erreichung der betrieblichen Arbeitsschutzziele sind nachweisbar zu regeln (planen). Die Art und Weise, wie ein Unternehmen seine Arbeitsschutzorganisation gestaltet, wird ihm weitgehend freigestellt. Eine sehr gute Hilfe bietet das AMS-Konzept/der AMS-Standard "Nationaler Leitfaden für Arbeitsschutz-Managementsysteme" (NLA). Insbesondere das zweite Hauptelement "Organisation" ist ein guter Leitfaden zur Gestaltung der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation.

Danach sind betriebsspezifische Regelungen bzw. Festlegungen zu treffen für: die Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen, die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten im Arbeitsschutz, die Mitwirkung, Rechte und Pflichten der Beschäftigten im Arbeitsschutz, die Ermittlung der erforderlichen Arbeitsschutzkompetenzen und Maßnahmen zu deren Sicherstellung (z. B. durch Schulungen etc.), die Dokumentation des Arbeitsschutzes inklusive des AMS sowie die den Arbeitsschutz betreffende Kommunikation und Zusammenarbeit. Bei der Einführung eines Arbeitsschutz-Managementsystems (AMS) sowie bei dessen Weiterentwicklung (siehe Ablaufdiagramm) empfiehlt es sich, sich an diesen Hinweisen zu orientieren. Zu beachten ist, dass die Arbeitsschutzorganisation an die betriebsspezifischen Bedingungen (Art der Tätigkeiten und Anzahl der Beschäftigten) angepasst und in die bestehende Aufbau- und Ablauforganisation eingebunden wird.

1 Ablaufdiagramm

2 Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes

Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit darf kein Zufallsprodukt sein und nicht primär von der Eigeninitiative der Beschäftigten abhängen. Wie andere betriebliche Aufgaben müssen auch die Sicherheit und Gesundheit organisiert werden. D. h., die Umsetzung muss abgeleitet aus den Zielen und den Aufgaben im Arbeitsschutz geplant, in die tägliche Arbeit eingebunden, entsprechend den Vorgaben umgesetzt und hinsichtlich der Wirksamkeit (Zielerreichung) gelenkt werden.

 
Wichtig

Aufgaben im Arbeitsschutz

  • Grundsätze (Leitlinien) für die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit formulieren (i. S. einer Arbeitsschutzpolitik)
  • regelmäßig (i. d. R. jährlich) Ziele für den betrieblichen Arbeitsschutz formulieren
  • Voraussetzungen schaffen/für die Umsetzung erforderliche finanzielle, personelle, sachliche und zeitliche Ressourcen bereitstellen, z. B.:

    • Personen mit besonderen Aufgaben im Arbeitsschutz auswählen, qualifizieren, bestellen und unterstützen
    • Gremien einrichten (z. B. Arbeitsschutzausschuss)
    • Abläufe regeln (z. B. Vorgehensweise beim Ableiten der Unterweisungsthemen)
    • Werkzeuge bereitstellen (z. B. Vorlagen für Unterweisungen)
    • einschlägige öffentlich-rechtliche Verpflichtungen bereitstellen
  • Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten für den Arbeitsschutz regeln und die Übernahme vereinbaren (z. B. Bestellungen und Beauftragungen)
  • Arbeitsbedingungen beurteilen (Gefährdungsbeurteilung)
  • Präventionsmaßnahmen ableiten und die Umsetzung einleiten
  • Arbeitsschutzbelange in die betrieblichen Prozesse einbinden (z. B. Berücksichtigung von Arbeitsschutzaspekten bei Beschaffungen)
  • sicherheitstechnische Prüfungen regeln
  • sicheren Umgang mit Gefahrstoffen regeln
  • arbeitsmedizinische Vorsorge organisieren
  • für Betriebsstörungen und Notfälle geeignete Regelungen (z. B. Erste Hilfe, Brandschutz, Alarmpläne) treffen
  • Gesundheitsförderung regeln
  • Wirksamkeit der Präventionsmaßnahmen sicherstellen
  • Prüfung und Verbesserung der Wirksamkeit regeln
  • Dokumentation regeln
  • Kommunikation nach außen regeln (z. B. Unfallmeldung)

Ein wirksamer Arbeitsschutz bedarf einer guten Organisation der betrieblichen Umsetzung. Deshalb ist die Arbeitsschutzorganisation auch ein Hauptelement jedes Arbeitsschutz-Managementsystems. Allgemeine Hinweise hierzu enthält der Beitrag Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes. Im Folgenden werden die Empfehlungen des Nationalen Leitfadens für AMS zum Aufbau einer geeigneten Organisation für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit beschrieben. Abb. 1 zeigt die Bereiche, die zu organisieren sind.

Abb. 1: Was die betriebliche Organisation der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit gemäß dem Nationalen Leitfaden für AMS umfassen sollte

 
Wichtig

Arbeitsschutzorganisation in die betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation integrieren

Jedes Unternehmen hat eigene Strukturen und eigene Prozesse (man spricht von der Aufbau- und Ablauforganisation). Sie bilden die Voraussetzungen für die Leistungserstellung eines Unternehmens. Die Ausgestaltung der Strukturen und Prozesse ist i. d. R. sehr betriebsindividuell. Deshalb gibt es auch keine "Musterlösung" für die betriebliche Organisation der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (den Arbeitsschutz inkl. Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung) – aber Orientierungshilfen. Der NLA ist eine solc...

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