Zusammenfassung

 
Überblick

Der nationale Leitfaden für Arbeitsschutz-Managementsysteme (NLA 2002) wurde in den Jahren 2001 und 2002 durch einen vom BMAS berufenen Beraterkreis auf Basis der "ILO-Leitlinien für AMS" sowie unter Berücksichtigung des "Gemeinsamen Standpunktes", der "Gemeinsamen Eckpunkte für AMS-Konzepte", der spezifischen nationalen Rahmenbedingungen und vorhandener AMS-Konzepte erarbeitet. Die Anwendung des nationalen Leitfadens für AMS (kurz: nationaler Leitfaden) ist freiwillig. Er orientiert sich am PDCA-Prinzip und sieht folgende Hauptelemente vor: Politik, Organisation, Planung und Umsetzung, Messung und Bewertung sowie Verbesserungsmaßnahmen.

1 Ablaufdiagramm

Vorab zeigt die nachfolgende Abbildung den Prozess der Anwendung eines AMS gemäß dem NLA. Ausgehend von der Entscheidung der obersten Leitung, ein Arbeitsschutz-Managementsystem aufzubauen und anzuwenden, ist im Einklang mit den Unternehmenszielen und -grundsätzen eine "Politik" für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu diskutieren und entwurfsartig zu formulieren. In einem zweiten Schritt sind die strukturellen Grundlagen, die betriebliche Organisation des Arbeitsschutzes und deren Einbindung in die betrieblichen Prozesse zu erarbeiten und aufzubauen. Im dritten Prozessschritt geht es um die Festlegung der systematischen Anwendung von Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen etc., die Inkraftsetzung und die schrittweise Anwendung. Zur Steuerung der Prozesse und Ermittlung der Wirksamkeit startet dann der Prozessschritt "Messung und Bewertung", der zukünftig zur Erarbeitung von Eingaben in den PDCA-Zyklus regelmäßig angewendet wird. Am Ende des Aufbau- und erstmaligen Anwendungsprozesses steht das Ableiten von Verbesserungsmöglichkeiten, die Planung und Einleitung von deren Umsetzung sowie die Fortsetzung der Anwendung.

2 Zielsetzung des NLA

Warum ein weiteres AMS-Konzept bzw. ein weiterer AMS-Leitfaden? Bereits vor der Entwicklung des nationalen Leitfadens für AMS existierten in Deutschland mehrere, teilweise unter Federführung von Sozial- und Arbeitsministerien einzelner Bundesländer erarbeitete AMS-Konzepte. Die Vielfalt schmälerte die Relevanz der Intention, durch ein Managementsystem die Anwendung des betrieblichen Arbeitsschutzes zu verbessern. Anlass der Entwicklung eines nationalen AMS-Konzeptes, das allgemein gültig ist, waren einerseits die ILO-Leitlinien für AMS[1], die von jedem Mitgliedsland die Umsetzung in Form von Gesetzen oder einen nationalen Leitfaden erwarten, sowie andererseits das Schaffen einer attraktiven Alternative gegenüber einer diskutierten AMS-Norm. Da eine solche Norm eine Zertifizierung der betrieblichen AMS ermöglichen würde, wurde teilweise ein Zertifizierungsdruck befürchtet.

Der nationale Leitfaden für AMS will:

  1. Die freiwillige Anwendung von AMS in möglichst vielen Unternehmen fördern: Dadurch sollen Sicherheit und Gesundheitsschutz stärker in die betrieblichen Abläufe integriert und somit die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit besser gewährleistet und verbessert werden.
  2. Orientierung geben

    • für die Integration von AMS-Elementen in das gesamte Managementsystem eines Unternehmens;
    • für die Entwicklung freiwilliger Vereinbarungen zur wirksameren Einhaltung von Vorschriften und Regelungen, um eine kontinuierliche Verbesserung der Arbeitsschutzleistung herbeizuführen;
    • für die Entwicklung spezifischer Handlungshilfen, um den Bedürfnissen von Unternehmen, abhängig von ihrer Größe und der Art ihrer Aktivitäten sowie den vorhandenen Gefährdungen und damit verbundenen Risiken, gerecht werden zu können;
    • für die freiwillige Überprüfung der Wirksamkeit des AMS eines Unternehmens, z. B. durch eine Systemkontrolle im Rahmen eines möglichen Angebots der staatlichen Arbeitsschutzbehörden oder der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung.

       
      Wichtig

      Freiwillige Überprüfung und Bewertung – keine Zertifizierung!

      Einen Zwang zur Zertifizierung schließt der nationale Leitfaden aus. Es ist festgelegt, dass der nationale Leitfaden nicht zur Zertifizierung durch private Zertifizierungsgesellschaften herangezogen werden darf. Eine freiwillige Überprüfung und Bewertung durch staatliche Arbeitsschutzbehörden oder einen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung ist möglich.

  3. Unternehmen befähigen und anleiten, ein eigenes AMS aufzubauen und anzuwenden; dabei sollen

    • alle Angehörigen des Unternehmens motiviert werden, sich aktiv an einer systematischen Anwendung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu beteiligen;
    • die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften gemanagt werden;
    • das Arbeitsschutzwissen und das Sicherheitsbewusstsein der Beschäftigten gefördert werden,
    • das systematische Ineinandergreifen der Elemente des AMS sowie die Integration in die Prozesse des Unternehmens geplant werden,
    • die Arbeitsschutzleistungen kontinuierlich verbessert werden und
    • ein Beitrag zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit des Unternehmens (Vermeidung unnötiger Kosten, Verbesserung des Images etc.) geleistet werden.
[1] S. Eckpunkte und Leitlinien für AMS-Konzepte.

3 Kennzeichen

Der NLA...

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