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Nationaler (deutscher) Leitfaden für Arbeitsschutzmanagementsysteme

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Zusammenfassung

 
Überblick

Leitfaden für Arbeitsschutzmanagementsysteme des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA), der obersten Arbeitsschutzbehörden der Bundesländer, der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und der Sozialpartner.

Quelle: BMWA – Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, oberste Arbeitsschutzbehörden der Bundesländer, Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, Sozialpartner (Hrsg.): Leitfaden Arbeitsschutzmanagementsysteme. In: Bundesarbeitsblatt 1/2003, S. 101–109.

Einleitung

Arbeitsschutzmanagementsysteme (AMS) gehören in Deutschland, in Europa und weltweit zu den wichtigen Themen im Arbeitsschutz. Mittlerweile hat sich die Erkenntnis allgemein durchgesetzt, dass solche Systeme als Instrument zur Prävention nachhaltig wirken. Sie liefern Beiträge zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit und des Arbeitsumfeldes und dienen damit dem Wohle der Beschäftigten. Darüber hinaus tragen AMS auch zum wirtschaftlichen Erfolg einer Organisation[1] bei. Alle diese Faktoren fördern ihre Akzeptanz und Verbreitung.

Die Internationale Arbeitsorganisation (IAO = International Labour Organisation – ILO) hat einen Leitfaden zur freiwilligen Einführung von AMS verabschiedet[2], der auf international vereinbarten Grundsätzen der drei in der ILO vertretenen Parteien (Regierungen, Arbeitgeber, Beschäftigte) beruht. Der Leitfaden, der von deutscher Seite im Konsens aller beteiligten Kreise maßgeblich mitgestaltet worden ist, entspricht den nationalen, gemeinsam vereinbarten Grundsätzen zu AMS.

Das Konzept des Leitfadens der ILO sieht seine Anpassung an nationale Gegebenheiten durch die Erarbeitung nationaler Leitfäden vor. Einen solchen Leitfaden für die Bundesrepublik Deutschland zur freiwilligen Anwendung in Organisationen haben das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (...

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