Abdeckungen sind Absturz- bzw. Sturzsicherungen, die ein Abstürzen von Personen aus der Höhe oder ein Hineinstürzen bzw. Stolpern von Personen verhindern sollen. Abdeckungen können an Boden- und Deckenöffnungen oder an Wandluken angebracht werden.
In folgenden Vorschriften bzw. Regeln werden Anforderungen an Abdeckungen gestellt:
- Anhang Nr. 1.5 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- ASR A1.5 "Fußböden"
- ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen"
- TRBS 2121 "Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz - Allgemeiner Teil"
- DGUV-V 38 "Bauarbeiten"
- DGUV-I 201-054 "Dach-, Zimmer- und Holzbauarbeiten"
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