Briefwahl bleibt weiterhin die Ausnahme
Das Landesarbeitsgericht (LAG) hatte über einen Fall zu verhandeln, in dem der Wahlvorstand die Briefwahl generell angeordnet hatte. Auf diese Weise wurde ein 15-köpfiger Betriebsrat gewählt.
Die betreffende Arbeitgeberin bietet an mehreren Standorten mit insgesamt 1.450 Arbeitnehmern Sicherheits-, Gastronomie-, Reinigungs- und Catering-Dienstleistungen an. 40 bis 50 Mitarbeiter sind in einer Zentrale tätig, viele der übrigen Mitarbeiter arbeiten im Schichtdienst an verschiedenen Einsatzorten.
Generelle Briefwahl unzulässig
Nach Auffassung der antragstellenden Gewerkschaft war die generelle Anordnung der Briefwahl unzulässig. Zudem rügt sie weitere Fehler. Briefwahl könne nur in den in § 24 Wahlordnung 2001 (WOBetrVG) angeordnet werden. Es sei aber bereits für die 40 Mitarbeiter in der Zentrale eine persönliche Stimmabgabe möglich gewesen.
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf war wie auch das Arbeitsgericht Essen in der Vorinstanz der Auffassung, dass die Betriebsratswahl wegen pauschaler Anordnung von Briefwahl an einem wesentlichen Fehler leidet. Eine Entscheidung hat das LAG noch nicht getroffen, da der Betriebsrat ankündigte, in der auf die Verhandlung folgenden Sitzung seinen Rücktritt zu beschließen und den Weg für Neuwahlen frei zu machen. Das Verfahren wäre damit auch hinfällig.
Hinweis: LAG Düsseldorf, Az. 7 TaBV 62/14; Vorinstanz: ArbG Essen, Beschl. v. 21.8.2014, 5 BV 45/14
-
Wann Urlaubsverfall und Urlaubsübertragung möglich sind
3.6226
-
Entgeltfortzahlung: Wenn unterschiedliche Krankheiten aufeinander folgen
3.157
-
Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung von Arbeitnehmenden
2.640
-
Wann müssen Arbeitgeber eine Abfindung zahlen?
2.2222
-
Wann Arbeitnehmende einen Anspruch auf Teilzeit haben
1.5491
-
Arbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus
1.527
-
Arbeitszeitkonto: Diese rechtlichen Vorgaben gelten für Arbeitgeber
1.306
-
Wie Arbeitgeber in der Probezeit kündigen können
1.220
-
Nebenjob: Was arbeitsrechtlich erlaubt ist
1.179
-
Was Arbeitgeber bei Bewerbungen von Schwerbehinderten beachten müssen
1.1682
-
Interne Stellenausschreibung genügt Anforderungen nicht
23.02.2026
-
Klinik hat Weisungsrecht für Abtreibungsverbot
19.02.2026
-
Wie Arbeitgeber den Gleichbehandlungsgrundsatz einhalten
18.02.2026
-
Freistellung nach Kündigung: Was Arbeitgeber beachten müssen
13.02.20263
-
Karneval, Fasching, Fastnacht und das Arbeitsrecht: das gilt es zu beachten
12.02.2026
-
AGG-Entschädigung für abgelehnte Bewerberin mit Kopftuch
11.02.2026
-
Wann ist die Azubi-Vergütung angemessen?
10.02.2026
-
Streit um 13. Monatsgehalt nach Unfall
09.02.2026
-
Können Arbeitgeber Urlaub streichen, verweigern oder einseitig festlegen?
06.02.20262
-
Ist Rosenmontag immer frei?
05.02.2026