Fachbeiträge & Kommentare zu Zweitwohnung

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Kosten der Unterkunft (Zweitwohnung)

1. Notwendige Mehraufwendungen Rz. 135 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Grundsätzliches: Sind die Voraussetzungen einer dHf gegeben, ist der WK-Abzug der Aufwendungen für die (Zweit-)Wohnung am Ort der ersten Tätigkeitsstätte auf die nach objektiven Maßstäben zur Zweckverfolgung notwendigen Mehraufwendungen beschränkt (vgl § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5 Satz 1 EStG; > Rz 3). ArbN können wäh...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Umzugskosten

Rz. 150 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Zu WK führen grundsätzlich auch die Aufwendungen für einen (Teil-)Umzug an den auswärtigen Beschäftigungsort bei Begründung der Zweitwohnung (BFH 234, 208 = BStBl 2012 II, 104). Gleiches gilt für eine Verlegung der Zweitwohnung innerhalb des Beschäftigungsorts (vgl EFG 2002, 608); durch einen solchen Umzug verliert die doppelte Haushaltsfüh...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Doppelte Haushaltsführung im Inland

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Die berufliche Veranlassung für die Begründung der doppelten Haushaltsführung

Rz. 50 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Aufwendungen für eine dHf sind nur dann als > Werbungskosten abziehbar, wenn sie aus beruflichem Anlass begründet worden ist (zur Rechtsentwicklung > Rz 17). Dazu ist erforderlich, dass die Unterkunft am Beschäftigungsort (> Rz 47 ff) aus beruflicher Veranlassung zum fortbestehenden (Haupt-)Hausstand des ArbN (> Rz 20 ff) hinzutritt (BFH 224...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Fahrten zu Beginn und Ende der doppelten Haushaltsführung

Rz. 113 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 WK sind die tatsächlichen Fahrtkosten aus Anlass der Wohnungswechsel zu Beginn und am Ende der dHf (> R 9.11 Abs 6 Nr 1 Satz 1 LStR), dh für die erste Fahrt vom Familien- oder Haupthausstand (> Rz 20 ff) zum Beschäftigungsort (> Rz 47 ff) und für die letzte Rückfahrt zum Ort des eigenen Hausstands am Lebensmittelpunkt (> Rz 27 ff). Kfz-Kost...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Die Voraussetzungen im Überblick

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Aufwendungen für seinen Haushalt kann der Stpfl grundsätzlich steuerlich nicht abziehen (§ 12 Nr 1 Satz 1 EStG); sie sind mit dem > Grundfreibetrag abgegolten (> Lebensführung Rz 1). Anders ist es aber, wenn ein > Arbeitnehmer (beachte > Rz 4 f) am dauerhaften Beschäftigungsort – an diesem Ort hat er seine > Erste Tätigkeitsstätte – aus beruf...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Wohnen am Ort der ersten Tätigkeitsstätte

Rz. 43 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Der ArbN muss außerhalb des Ortes, in dem er seinen Haupthausstand (Familienhausstand) unterhält (> Rz 20 ff), eine weitere Bleibe (> Rz 44) am – verkürzt -- Beschäftigungsort (> Rz 47 ff) haben; das ist der Ort, an dem seine > Erste Tätigkeitsstätte liegt (> Rz 1). Die Begriffe "Wohnen am Ort der ersten Tätigkeitsstätte" iSd § 9 Abs 1 Satz ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / aa) Arbeitnehmer und andere Erwerbstätige

Rz. 4 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Obwohl § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5 EStG unmittelbar nur die dHf für "Arbeitnehmer" regelt (s Sätze 1 und 2), gelten die Regelungen entsprechend für alle Einkunftsarten. Für > Überschusseinkünfte vgl § 9 Abs 3 EStG; für Gewinneinkünfte vgl § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 6a EStG. Rz. 4/1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Von der Abzugsbeschränkung des § 9 Abs 1 Satz 3 ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Höchstbetrag für das Inland

Rz. 140 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 "Aufwendungen für die Nutzung der Unterkunft" (§ 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5 Satz 4 EStG) sind vor allem die Miete sowie die Nebenkosten (BFH/NV 1988, 367); bei Wohneigentum die zeitanteilige AfA, Schuldzinsen für die Finanzierung sowie Neben- und Reparaturkosten oder Hausgeld (vgl BFH 258, 439 = BStBl 2018 II, 13). Gleiches gilt für eine Zweitwohn...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Notwendige Mehraufwendungen

Rz. 135 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Grundsätzliches: Sind die Voraussetzungen einer dHf gegeben, ist der WK-Abzug der Aufwendungen für die (Zweit-)Wohnung am Ort der ersten Tätigkeitsstätte auf die nach objektiven Maßstäben zur Zweckverfolgung notwendigen Mehraufwendungen beschränkt (vgl § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5 Satz 1 EStG; > Rz 3). ArbN können während der Dauer der dHf die ihn...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Beendigung einer doppelten Haushaltsführung

Rz. 86 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Abziehbare WK entstehen aus einer dHf nur solange, als aus der Unterhaltung einer Bleibe am Ort der ersten Tätigkeitsstätte beruflich veranlasste Mehraufwendungen entstehen. Ist ein aus Familienhausstand (> Rz 20 ff) und Wohnung am Beschäftigungsort (> Rz 43 ff) bestehender doppelter Haushalt beruflich begründet worden (> Rz 50 ff), so kommt...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / D. Steuerfreie Erstattung der Mehraufwendungen durch den Arbeitgeber

Rz. 160 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Bei einer dHf sind die vom ArbG gezahlten Beträge steuerfrei, soweit sie beim ArbN als WK anerkannt werden könnten (§ 3 Nr 13 oder 16 EStG; > R 3.16 LStR und > R 9.11 Abs 10 Satz 2 LStR; zu Einzelheiten > Auslösungen bei privaten Arbeitgebern Rz 60 ff, > Fahrtkostenzuschüsse). In der > Sozialversicherung sind sie beitragsfrei (§ 1 Abs 1 Nr ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Fahrtkosten

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Zwischenheimfahrten

Rz. 115 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 WK sind zusätzlich die Kosten für jeweils eine tatsächlich durchgeführte Heimfahrt an den Lebensmittelpunkt (> Rz 27 ff) wöchentlich. Aufwendungen für mehr als eine wöchentliche Heimfahrt sind gesetzlich vom Abzug als WK ausgeschlossen. Heimfahrt ist eine Fahrt auf der Wegstrecke vom Beschäftigungsort (> Rz 47 ff) zum Ort des eigenen Hausst...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Abziehbare Aufwendungen

Rz. 110 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Art und Umfang der notwendigen und nur insoweit als > Werbungskosten abziehbaren typischen Mehraufwendungen regeln § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5, Abs 2 und 4a EStG. Es sind dies die Fahrtkosten (> Rz 112–124), die Verpflegungsmehraufwendungen (> Rz 125–134) und die Kosten der Unterkunft (Zweitwohnung) am Beschäftigungsort (> Rz 135–146) einschließl...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Allgemeiner Überblick

Rz. 20 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Voraussetzung für eine dHf ist zunächst, dass aus beruflicher Veranlassung (> Rz 50 ff) eine Zweitwohnung am auswärtigen Ort der ersten Tätigkeitsstätte (> Rz 43 ff) zu einem bestehenden Hausstand des ArbN hinzutritt (> Rz 1). Einen eigenen Hausstand unterhält, wer an dem Ort eine Wohnung innehat, an dem sich der Mittelpunkt seiner Lebensint...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Mittelpunkt der Lebensinteressen

Rz. 27 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Einen eigenen Hausstand unterhält, wer dort den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen (kurz: Lebensmittelpunkt) hat. Zur ("Zweit"-)Wohnung am Beschäftigungsort als Lebensmittelpunkt > Rz 86 ff. Es muss sich um eine Wohnung handeln, in der sich der ArbN im Allgemeinen – im Wesentlichen nur unterbrochen durch die arbeits- und urlaubsbedingte Abw...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / V. Wahlrecht zwischen dem Ansatz der Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung und für Fahrten zwischen Lebensmittelpunkt und Ort der ersten Tätigkeitsstätte

Rz. 155 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 ArbN, die mehr als eine wöchentliche Heimfahrt zum Haupthausstand am Lebensmittelpunkt (> Rz 115 ff) durchführen, können wählen, ob sie anstelle der in Betracht kommenden Mehraufwendungen wegen einer dHf (> Rz 110–153) die Aufwendungen für sämtliche Fahrten zwischen der weiter entfernten Wohnung (Lebensmittelpunkt; > Rz 27 ff) und der > Ers...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 11 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Mehraufwendungen für Verpflegung und Unterkunft aus Anlass einer dHf werden zumindest seit 1920 in engen Grenzen anerkannt (vgl RdF vom 06.12.1930, RStBl 1930, 782; RFH vom 02.11.1932, RStBl 1933, 99 und vom 01.08.1934, RStBl 1934, 1238; EFG 1979, 592 mwN). Seither haben Verwaltung und Rechtsprechung den Begriff der dHf entwickelt (vgl A 26 ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / bb) Studierende

Rz. 5 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Aufwendungen für ein > Erststudium werden grundsätzlich nicht steuermindernd berücksichtigt, es sei denn, es wird iRe Dienstverhältnisses (duale Berufsausbildung) betrieben (vgl § 9 Abs 6 Satz 1 EStG; > Bildungsaufwendungen Rz 10 ff). Steht der > Studierende in keinem (Ausbildungs-)Dienstverhältnis, kann er seine abziehbaren Aufwendungen für ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Höchstbetrag für das Ausland

Rz. 148 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Bei einer Wohnung im > Ausland können die nachzuweisenden Aufwendungen für die Unterkunft mit bis zu 2 000 EUR im Monat berücksichtigt werden (vgl § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5 Satz 4 EStG). Diese Höchstgrenze gilt erstmals für anerkannte dHf ab dem Veranlagungszeitraum 2026 (> Rz 19/1). Der Höchstbetrag gilt hingegen nicht, soweit es sich bei der ...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 6.2.4 Unterkunftskosten bei einer doppelten Haushaltsführung im Ausland

Notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung entstehen, sind Werbungskosten[1], soweit der Arbeitgeber diese nicht steuerfrei erstattet. Als Unterkunftskosten für eine doppelte Haushaltsführung im Inland können die tatsächlichen Kosten für eine Unterkunft oder Wohnung angesetzt werden; höchstens...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Schweiz

Rz. 1 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Die Schweizerische Eidgenossenschaft (Regierungssitz: Bern; Amtssprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch) ist ein Binnenstaat in Mitteleuropa im Alpenraum. Er grenzt als Nachbarstaat im Norden an Deutschland, im Osten an > Österreich und > Liechtenstein, im Süden an > Italien und im Westen an > Frankreich. Die Schweiz verwen...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Voraussetzungen des Eintritts in das Mietverhältnis

Rz. 6 Der überlebende Ehegatte, Lebenspartner, die Kinder oder die anderen Familien- oder Haushaltsangehörigen treten dann in das Mietverhältnis ein, wenn der Verstorbene alleiniger Mieter war. Waren der überlebende Ehegatte, Lebenspartner, die Kinder oder die anderen Familien- oder Haushaltsangehörigen Mitmieter, gilt § 563a. Die Ehe, Lebenspartnerschaft, das Kindschaftsver...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Dienstwagen: Behandlung in ... / 5.3 Nutzung für Fahrten Zweitwohnung – erste Tätigkeitsstätte

Benutzt ein Arbeitnehmer den Dienstwagen sowohl für Familienheimfahrten als auch für Fahrten zwischen Zweitwohnung und erster Tätigkeitsstätte, ist neben der monatlichen Entfernungspauschale von 0,03 % für die Fahrten zwischen Zweitwohnung und erster Tätigkeitsstätte zusätzlich der auf der Grundlage von 0,002 % berechnete geldwerte Vorteil für die mehr als einmal pro Woche d...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.9.2 Fahrten von und zu mehreren Wohnungen

Eine Sonderregelung gilt für die Überlassung eines Kraftfahrzeugs zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, wenn die Fahrten abwechselnd zu verschiedenen Wohnungen des Arbeitnehmers durchgeführt werden. Der geldwerte Vorteil ist mit 0,03 % des inländischen Listenpreises für die Entfernungskilometer der näher gelegenen Wohnung anzusetzen. Für jede Fahrt zur wei...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.10 Anforderungen an das Kündigungsschreiben

Rz. 55 Gemäß § 573 Abs. 3 sind die Gründe für ein berechtigtes Interesse des Vermieters in dem Kündigungsschreiben anzugeben. Es muss sich aus dem Kündigungsschreiben ergeben, dass ein ernsthafter, vernünftiger und nachvollziehbarer Erlangungswunsch des Vermieters besteht und die weiteren Voraussetzungen des Tatbestands erfüllt sind. Die Kerntatsachen müssen mitgeteilt werde...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.4 Benötigen

Rz. 38 Bei dem Wort "benötigen" handelt sich um einen objektiv nachprüfbaren unbestimmten Rechtsbegriff dergestalt, dass der Vermieter die Wohnung zur Vermeidung von anderweitigen Nachteilen braucht. Das setzt nicht voraus, dass der Vermieter oder eine der sonstigen in § 573 Abs. 2 Nr. 2 genannten privilegierten Personen in der gekündigten Wohnung seinen bzw. ihren Lebensmit...mehr

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Eigenbedarfskündigung / 3.4 Nutzung als Zweitwohnung

Der Vermieter ist zur Kündigung wegen Eigenbedarfs grundsätzlich auch dann berechtigt, wenn er die vermietete Wohnung lediglich als Zweitwohnung nutzen will. Zwar reicht nach der Rechtsprechung des BGH allein der Wille des Vermieters, in den eigenen Räumen zu wohnen oder dort einen Familien- oder Haushaltsangehörigen wohnen zu lassen, für die Annahme von Eigenbedarf noch nic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigenbedarfskündigung / 3.2.2 Altersruhesitz

Der Vermieter kann selbst bestimmen, wie er seine Lebensführung im Alter organisieren will. Er muss sich daher nicht auf eine andere Art der Betreuung verweisen lassen, auch wenn diese finanziell und örtlich möglich wäre.[1] Praxis-Beispiel Wohnung als Altersruhesitz Dementsprechend kann ein 65 Jahre alter Vermieter, der seinen Lebensmittelpunkt nach Beendigung seiner beruflic...mehr

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Ferienwohnung (Miete) / 2 Baurechtliche Voraussetzungen und das Zweckentfremdungsverbot

Durch das Gesetz zur Erleichterung des Wohnungsbaus im Planungs- und Baurecht sowie zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften [1] wurde mit Wirkung zum 1.6.1990 § 564b Abs. 7 Nr. 4 BGB a. F. aufgenommen. Diese Bestimmung ist durch die am 1.9.2001 in Kraft getretene Mietrechtsreform ersatzlos weggefallen. Entsprechende Mietverhältnisse, die am 1.9.2001 bereits bestanden haben, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ferienwohnung (Miete) / 1 Die Mietvertragspartner

Um eine Ferienwohnung handelt es sich dann, wenn die Wohnung aufgrund ihrer Lage, Größe, Ausstattung, Erschließung und Versorgung für den Erholungsaufenthalt geeignet und dazu bestimmt ist, überwiegend und auf Dauer einem wechselnden Personenkreis zur Erholung zu dienen.[1] Anmietung vom Reiseveranstalter Bei Anmietung einer Ferienwohnung von einem Ferienwohnungsvermittler bzw. eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung (ordentliche) von... / 4.2.2.4 Sonstige Gründe

Ein berechtigtes Interesse an einer Eigenbedarfskündigung kann auch dann bestehen, wenn der Vermieter die vermietete Wohnung als Zweitwohnung benötigt oder die von seinem Mieter bewohnte Wohnung erheblich näher am Arbeitsplatz des Vermieters liegt oder die Wohnung gemischt genutzt auch freiberuflichen oder gewerblichen Zwecken dienen soll.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung (ordentliche) von... / 4.9 Möblierter Wohnraum wird benötigt

Der Mieter von möbliertem Wohnraum in der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung genießt nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB keinen Kündigungsschutz, sofern der Wohnraum nicht zum dauernden Gebrauch für eine Familie überlassen ist oder der Mieter mit anderen Personen einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führt. Der Vermieter kann das Mietverhältnis also auch dann kündigen,...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.17 Nummer 21: Auslösungen bei doppelter Haushaltsführung

Von den steuerfreien Arbeitgebererstattungen bei beruflichen Auswärtstätigkeiten zu unterscheiden sind die steuerfreien Auslösungen im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung. In Nummer 21 der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung sind Angaben zu Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Aufwendungen für die Zweitwohnung sowie Umzugskosten zu machen, die v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigungsgrund – Sonstige ... / 2 Öffentlicher Bedarf

Sozialwohnung Ist eine Sozialwohnung an einen Nichtberechtigten i. S. d. WoBindG vermietet worden, ohne dass ein konkreter Anhalt für die Annahme besteht, der Vermieter habe bei Vertragsschluss die fehlende Berechtigung des Mieters gekannt, besteht ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Kündigung dieses Mietverhältnisses, wenn später die zuständige Behörde die Kündi...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Entfernungspauschale, Unter... / 5.2 Mehraufwendungen bei einer doppelten Haushaltsführung

Die Regelungen für Arbeitnehmer gelten analog auch für Unternehmer. Zu den Mehraufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung gehören Fahrtkosten aus Anlass des Wohnungswechsel zu Beginn und zum Ende der doppelten Haushaltsführung, wöchentliche Familienheimfahrten oder wöchentliche Familien-Ferngespräche, Verpflegungsmehraufwendungen (für maximal 3 Monate) und Aufwendungen für ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Haushaltsgeräte

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Aufwendungen zur Anschaffung hauswirtschaftlicher Geräte (Kochherd, Wasch- und Spülmaschine, Trockner, Kühl- und Gefrierschrank sowie -truhe, Fernseher, Mikrowelle, Toaster, Föhn usw) sind idR nicht abziehbare Aufwendungen für die > Lebensführung, die mit dem > Grundfreibetrag Rz 1 abgegolten sind. Ist ein Gerät bei ausschließlich beruflicher Verwe...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Haushaltsführung

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die lebensnotwendigen Aufwendungen des Stpfl für den Haushalt werden steuerlich grundsätzlich mit dem > Grundfreibetrag Rz 1 abgegolten; darüber hinausgehende Aufwendungen sind grundsätzlich nicht abziehbar (vgl § 12 Nr 1 Satz 1 EStG; > Lebensführung Rz 1). Ausnahmen gelten, wenn aus beruflicher Veranlassung am Beschäftigungsort in einer Zweitwohnu...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Hausstand

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Zum Begriff des eigenen Hausstands sowie zum Abzug von Aufwendungen für eine > Doppelte Haushaltsführung Rz 20 ff sowie > R 9.11 Abs 3 LStR. Rz. 2 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Vergüten ArbG Mehraufwendungen wegen einer doppelten Haushaltsführung (> Auslösungen bei privaten Arbeitgebern Rz 60 ff), kann bei ArbN mit den > Steuerklassen III, IV ode...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Aufwendungen im Rahmen eines Dienstverhältnisses

Rz. 10 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Aufwendungen berücksichtigt das FA als WK nach den Regeln für > Reisekosten und > Doppelte Haushaltsführung (> R 9.2 Satz 2 iVm > R 9.4 bis 9.11 LStR). Der WK-Abzug für eine Zweitwohnung am Beschäftigungsort ist auf die notwendigen Mehraufwendungen begrenzt (vgl § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5a EStG).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 69 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Der Begriff des Wohnsitzes ist nicht im EStG, sondern in § 8 AO definiert. Danach hat jemand einen Wohnsitz dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Rn. 70 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Der Wohnsitzbegriff des § 8 AO setzt neben zum dauerhaften Wohnen geeign...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Aufwendungen außerhalb eines Dienstverhältnisses

Rz. 11 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Bei einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme werden die Aufwendungen wie solche behandelt, die iRe Dienstverhältnisses anfallen. Dazu wird die Bildungseinrichtung als > Erste Tätigkeitsstätte fingiert (Wortlaut: "Als erste Tätigkeitsstätte gilt auch …"), wenn der Stpfl Vollzeit – also 40 Wochenstunden -- studiert (vgl § 9 Abs 4 Satz 8 EStG; > Ers...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Innehaben

Rn. 79 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Für das Innehaben (Beibehaltung und Benutzung) einer Wohnung ist es erforderlich, dass sie dem StPfl in objektiver Hinsicht jederzeit (wann immer er es wünscht) als Bleibe zur Verfügung steht und zudem in subjektiver Hinsicht von ihm zu einer entsprechenden Nutzung – dh für einen jederzeitigen Wohnaufenthalt – bestimmt ist (BFH v 10.04.2013,...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Allgemeine Hinweise

Rz. 20 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Leistungen des ArbG, die der beruflichen Fortbildung seiner ArbN dienen, führen regelmäßig nicht zu stpfl > Arbeitslohn. Zum Grundsätzlichen > Bildungsaufwendungen Rz 71 ff. Dazu gehören besonders die bei betrieblichen Fortbildungsmaßnahmen iSd > R 19.7 LStR an Dritte geleisteten Aufwendungen des ArbG für die eigentliche Unterrichtung (zB Le...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Fliegendes Personal

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die zum fliegenden Personal der Luftverkehrsgesellschaften gehörenden Personen – > Piloten und Bordpersonal wie > Stewards/Stewardessen und > Purser – sind regelmäßig > Arbeitnehmer; arbeitsrechtlich gilt dies entsprechend (vgl BAG vom 16.03.1994 – 5 AZR 447/92, DB 1994, 2504). Soweit im Einzelfall ausnahmsweise nicht von einem Dienstverhältn...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 3.1 Wer antragsberechtigt ist

Natürliche Personen Antragsberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen. Voraussetzung ist, dass die geförderte Genossenschaftswohnung selbst genutzt wird. Die Wohnung muss dabei der Haupt- oder alleinige Wohnsitz des Kreditnehmers sein. Eine Nutzung zu Vermietungszwecken oder als Zweitwohnung ist nicht zulässig.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aufwendungen für einen Pkw-... / Hintergrund

Ein Arbeitnehmer, der aus beruflichen Gründen neben seiner Hauptwohnung eine Zweitwohnung in einer anderen Stadt unterhält, kann die dadurch entstehenden Mehrkosten grundsätzlich als Werbungskosten geltend machen. Im vorliegenden Fall hatte der Kläger neben seiner Zweitwohnung auch einen Pkw-Stellplatz angemietet. Die Kosten für den Stellplatz machte er in seiner Steuererklä...mehr

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Eigenbedarf auch für Opern-... / 1 Leitsatz

Eigenbedarf kann auch für eine Nutzung der herausverlangten Wohnung als städtische Zweitwohnung geltend gemacht werden. Der Wunsch des Vermieters, in Zukunft am Kulturleben in Hamburg teilzunehmen und zugleich Familienkontakte zu intensivieren und dabei auch in seiner Wohnung in Hamburg zu nächtigen, muss von den Gerichten respektiert werden.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Privatnutzung eines betrieb... / 2.1 Notwendiges Betriebsvermögen

Wird ein Kraftfahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich genutzt, handelt es sich um notwendiges Betriebsvermögen.[1] Das Fahrzeug ist zwingend dem betrieblichen Vermögen zuzuordnen. Bei einer Zuordnung zum Betriebsvermögen wird das Kraftzeug im Anlagevermögen aktiviert. Sämtliche Kfz-Aufwendungen (z. B. Abschreibung, Reparaturen, Inspektionen, Benzin, KFZ-Versicherung, KFZ-Steu...mehr