Fachbeiträge & Kommentare zu Zweitwohnung

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belastungsgrenze / 2.2 Gemeinsamer Haushalt

Ein gemeinsamer Haushalt liegt vor, wenn mehrere Familienangehörige ihren Wohnsitz an derselben Stelle (z. B. Haus oder Wohnung) haben und in einer Wirtschaftsgemeinschaft leben. Maßgeblich ist der gemeinsame Lebensmittelpunkt. Ein gemeinsamer Haushalt kann grundsätzlich auch dann angenommen werden, wenn sich Familienangehörige vorübergehend außerhalb des Haushalts aufhalten...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 42 AO – Scharfes Schwert ... / ff) Zweitwohnungsteuer

Zwischenschaltung einer GbR zur Vermeidung von Zweitwohnungsteuer: Erwerben zwei Ehegatten eine (Ferien-)Wohnung, stellen das jeweils hälftige Miteigentum einer von ihnen gegründeten GbR zur Ferienvermittlung (durch einen externen Ferienvermittler) zur Verfügung, nutzen die Ferienwohnung sodann aber trotz vertraglichen Nutzungsausschlusses – zumindest teilweise – selbst, so ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2.2 Kündigungsgründe

Rz. 44 Die Kündigung kann sowohl darauf gestützt werden, dass der Mieter durch die Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt die Mietsache erheblich gefährdet oder er die Mietsache unbefugt einem Dritten überlässt. Er haftet aber nicht für solche Risiken, die den Räumen bereits im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses anhaften und die er nicht erkannt hat (KG, Urteil v. 4.12...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Kosten der Unterkunft (Zweitwohnung)

1. Notwendige Mehraufwendungen Rz. 135 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Grundsätzliches: Sind die Voraussetzungen einer dHf gegeben, ist der WK-Abzug der Aufwendungen für die (Zweit-)Wohnung am Ort der ersten Tätigkeitsstätte auf die nach objektiven Maßstäben zur Zweckverfolgung notwendigen Mehraufwendungen beschränkt (vgl § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5 Satz 1 EStG; > Rz 3). ArbN können wäh...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Umzugskosten

Rz. 150 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Zu WK führen grundsätzlich auch die Aufwendungen für einen (Teil-)Umzug an den auswärtigen Beschäftigungsort bei Begründung der Zweitwohnung (BFH 234, 208 = BStBl 2012 II, 104). Gleiches gilt für eine Verlegung der Zweitwohnung innerhalb des Beschäftigungsorts (vgl EFG 2002, 608); durch einen solchen Umzug verliert die doppelte Haushaltsfüh...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Doppelte Haushaltsführung im Inland

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Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IX. Steuerfreie Erstattung durch den Arbeitgeber und Werbungskostenabzug

Tz. 21 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Ein Arbeitgeber kann seinem Arbeitnehmer die Mehraufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung nach § 3 Nr. 13 oder 16 EStG steuerfrei erstatten, soweit keine höheren Beträge erstattet werden als die Beträge, die der Arbeitnehmer als Werbungskosten hätte abziehen können. Für den steuerfreien Arbeitgeberersatz kann der Arbeitgeber bei Arbei...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Notwendige Aufwendungen für die Unterkunft

Tz. 13 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Als Unterkunftskosten für eine doppelte Haushaltsführung im Inland werden die dem Arbeitnehmer tatsächlich entstandenen Aufwendungen für die Nutzung der Wohnung oder Unterkunft höchstens bis zu einem nachgewiesenen Betrag von 1 000 EUR im Monat anerkannt (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 EStG, Anhang 10). Es erfolgt insoweit keine Prüfung der ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Die berufliche Veranlassung für die Begründung der doppelten Haushaltsführung

Rz. 50 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Aufwendungen für eine dHf sind nur dann als > Werbungskosten abziehbar, wenn sie aus beruflichem Anlass begründet worden ist (zur Rechtsentwicklung > Rz 17). Dazu ist erforderlich, dass die Unterkunft am Beschäftigungsort (> Rz 47 ff) aus beruflicher Veranlassung zum fortbestehenden (Haupt-)Hausstand des ArbN (> Rz 20 ff) hinzutritt (BFH 224...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Fahrten zu Beginn und Ende der doppelten Haushaltsführung

Rz. 113 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 WK sind die tatsächlichen Fahrtkosten aus Anlass der Wohnungswechsel zu Beginn und am Ende der dHf (> R 9.11 Abs 6 Nr 1 Satz 1 LStR), dh für die erste Fahrt vom Familien- oder Haupthausstand (> Rz 20 ff) zum Beschäftigungsort (> Rz 47 ff) und für die letzte Rückfahrt zum Ort des eigenen Hausstands am Lebensmittelpunkt (> Rz 27 ff). Kfz-Kost...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Die Voraussetzungen im Überblick

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Aufwendungen für seinen Haushalt kann der Stpfl grundsätzlich steuerlich nicht abziehen (§ 12 Nr 1 Satz 1 EStG); sie sind mit dem > Grundfreibetrag abgegolten (> Lebensführung Rz 1). Anders ist es aber, wenn ein > Arbeitnehmer (beachte > Rz 4 f) am dauerhaften Beschäftigungsort – an diesem Ort hat er seine > Erste Tätigkeitsstätte – aus beruf...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Wohnen am Ort der ersten Tätigkeitsstätte

Rz. 43 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Der ArbN muss außerhalb des Ortes, in dem er seinen Haupthausstand (Familienhausstand) unterhält (> Rz 20 ff), eine weitere Bleibe (> Rz 44) am – verkürzt -- Beschäftigungsort (> Rz 47 ff) haben; das ist der Ort, an dem seine > Erste Tätigkeitsstätte liegt (> Rz 1). Die Begriffe "Wohnen am Ort der ersten Tätigkeitsstätte" iSd § 9 Abs 1 Satz ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / aa) Arbeitnehmer und andere Erwerbstätige

Rz. 4 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Obwohl § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5 EStG unmittelbar nur die dHf für "Arbeitnehmer" regelt (s Sätze 1 und 2), gelten die Regelungen entsprechend für alle Einkunftsarten. Für > Überschusseinkünfte vgl § 9 Abs 3 EStG; für Gewinneinkünfte vgl § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 6a EStG. Rz. 4/1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Von der Abzugsbeschränkung des § 9 Abs 1 Satz 3 ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Höchstbetrag für das Inland

Rz. 140 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 "Aufwendungen für die Nutzung der Unterkunft" (§ 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5 Satz 4 EStG) sind vor allem die Miete sowie die Nebenkosten (BFH/NV 1988, 367); bei Wohneigentum die zeitanteilige AfA, Schuldzinsen für die Finanzierung sowie Neben- und Reparaturkosten oder Hausgeld (vgl BFH 258, 439 = BStBl 2018 II, 13). Gleiches gilt für eine Zweitwohn...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Doppelter Haushalt

Tz. 3 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Hausstand (Hauptwohnung) unterhält und auch am Ort der ersten Tätigkeitsstätte wohnt (Zweitwohnung), die Anzahl der Übernachtungen ist dabei unerheblich. Das Vorliegen eines eigenen Hausstandes setzt das Innehaben e...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Notwendige Mehraufwendungen

Rz. 135 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Grundsätzliches: Sind die Voraussetzungen einer dHf gegeben, ist der WK-Abzug der Aufwendungen für die (Zweit-)Wohnung am Ort der ersten Tätigkeitsstätte auf die nach objektiven Maßstäben zur Zweckverfolgung notwendigen Mehraufwendungen beschränkt (vgl § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5 Satz 1 EStG; > Rz 3). ArbN können während der Dauer der dHf die ihn...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Beendigung einer doppelten Haushaltsführung

Rz. 86 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Abziehbare WK entstehen aus einer dHf nur solange, als aus der Unterhaltung einer Bleibe am Ort der ersten Tätigkeitsstätte beruflich veranlasste Mehraufwendungen entstehen. Ist ein aus Familienhausstand (> Rz 20 ff) und Wohnung am Beschäftigungsort (> Rz 43 ff) bestehender doppelter Haushalt beruflich begründet worden (> Rz 50 ff), so kommt...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / D. Steuerfreie Erstattung der Mehraufwendungen durch den Arbeitgeber

Rz. 160 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Bei einer dHf sind die vom ArbG gezahlten Beträge steuerfrei, soweit sie beim ArbN als WK anerkannt werden könnten (§ 3 Nr 13 oder 16 EStG; > R 3.16 LStR und > R 9.11 Abs 10 Satz 2 LStR; zu Einzelheiten > Auslösungen bei privaten Arbeitgebern Rz 60 ff, > Fahrtkostenzuschüsse). In der > Sozialversicherung sind sie beitragsfrei (§ 1 Abs 1 Nr ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Fahrtkosten

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Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Zwischenheimfahrten

Rz. 115 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 WK sind zusätzlich die Kosten für jeweils eine tatsächlich durchgeführte Heimfahrt an den Lebensmittelpunkt (> Rz 27 ff) wöchentlich. Aufwendungen für mehr als eine wöchentliche Heimfahrt sind gesetzlich vom Abzug als WK ausgeschlossen. Heimfahrt ist eine Fahrt auf der Wegstrecke vom Beschäftigungsort (> Rz 47 ff) zum Ort des eigenen Hausst...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Aufwendungen für die Haushaltsführung gehören grundsätzlich zu den Kosten der privaten Lebensführung, die unter das Abzugsverbot des § 12 EStG fallen (Anhang 10). Führt aber ein Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen einen doppelten Haushalt und entstehen ihm dadurch notwendige Mehraufwendungen, so kann das Mehr an Aufwendungen im Rahmen des § 9...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Abziehbare Aufwendungen

Rz. 110 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Art und Umfang der notwendigen und nur insoweit als > Werbungskosten abziehbaren typischen Mehraufwendungen regeln § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5, Abs 2 und 4a EStG. Es sind dies die Fahrtkosten (> Rz 112–124), die Verpflegungsmehraufwendungen (> Rz 125–134) und die Kosten der Unterkunft (Zweitwohnung) am Beschäftigungsort (> Rz 135–146) einschließl...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Allgemeiner Überblick

Rz. 20 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Voraussetzung für eine dHf ist zunächst, dass aus beruflicher Veranlassung (> Rz 50 ff) eine Zweitwohnung am auswärtigen Ort der ersten Tätigkeitsstätte (> Rz 43 ff) zu einem bestehenden Hausstand des ArbN hinzutritt (> Rz 1). Einen eigenen Hausstand unterhält, wer an dem Ort eine Wohnung innehat, an dem sich der Mittelpunkt seiner Lebensint...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Mittelpunkt der Lebensinteressen

Rz. 27 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Einen eigenen Hausstand unterhält, wer dort den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen (kurz: Lebensmittelpunkt) hat. Zur ("Zweit"-)Wohnung am Beschäftigungsort als Lebensmittelpunkt > Rz 86 ff. Es muss sich um eine Wohnung handeln, in der sich der ArbN im Allgemeinen – im Wesentlichen nur unterbrochen durch die arbeits- und urlaubsbedingte Abw...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / V. Wahlrecht zwischen dem Ansatz der Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung und für Fahrten zwischen Lebensmittelpunkt und Ort der ersten Tätigkeitsstätte

Rz. 155 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 ArbN, die mehr als eine wöchentliche Heimfahrt zum Haupthausstand am Lebensmittelpunkt (> Rz 115 ff) durchführen, können wählen, ob sie anstelle der in Betracht kommenden Mehraufwendungen wegen einer dHf (> Rz 110–153) die Aufwendungen für sämtliche Fahrten zwischen der weiter entfernten Wohnung (Lebensmittelpunkt; > Rz 27 ff) und der > Ers...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 11 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Mehraufwendungen für Verpflegung und Unterkunft aus Anlass einer dHf werden zumindest seit 1920 in engen Grenzen anerkannt (vgl RdF vom 06.12.1930, RStBl 1930, 782; RFH vom 02.11.1932, RStBl 1933, 99 und vom 01.08.1934, RStBl 1934, 1238; EFG 1979, 592 mwN). Seither haben Verwaltung und Rechtsprechung den Begriff der dHf entwickelt (vgl A 26 ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / bb) Studierende

Rz. 5 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Aufwendungen für ein > Erststudium werden grundsätzlich nicht steuermindernd berücksichtigt, es sei denn, es wird iRe Dienstverhältnisses (duale Berufsausbildung) betrieben (vgl § 9 Abs 6 Satz 1 EStG; > Bildungsaufwendungen Rz 10 ff). Steht der > Studierende in keinem (Ausbildungs-)Dienstverhältnis, kann er seine abziehbaren Aufwendungen für ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Höchstbetrag für das Ausland

Rz. 148 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Bei einer Wohnung im > Ausland können die nachzuweisenden Aufwendungen für die Unterkunft mit bis zu 2 000 EUR im Monat berücksichtigt werden (vgl § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5 Satz 4 EStG). Diese Höchstgrenze gilt erstmals für anerkannte dHf ab dem Veranlagungszeitraum 2026 (> Rz 19/1). Der Höchstbetrag gilt hingegen nicht, soweit es sich bei der ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Doppelte Haushaltsführung: ... / 8.2.3 Erstattung der Unterkunftskosten an den Arbeitnehmer

Der Arbeitgeber kann seinem Arbeitnehmer die Aufwendungen, die im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten abziehbar sind, steuerfrei erstatten. Der Arbeitgeber darf unterstellen, dass Arbeitnehmer mit der Steuerklasse III, IV oder V einen eigenen Hausstand haben, an dem sie sich auch finanziell beteiligen.[1] Bei Arbeitnehmern mit einer anderen Steuerklass...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Doppelte Haushaltsführung: ... / 3.1 Betriebliche bzw. berufliche Veranlassung einer doppelten Haushaltsführung

Eine doppelte Haushaltsführung, die steuerlich anzuerkennen ist, liegt vor, wenn der Unternehmer bzw. Arbeitnehmer an seinem Tätigkeitsort eine Zweitwohnung hat, um seine Betriebs- oder Arbeitsstätte schneller erreichen zu können und eine Hauptwohnung, die den Lebensmittelpunkt darstellt. Hiernach kommen für Unternehmer für die Begründung der doppelten Haushaltsführung regelmäß...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Doppelte Haushaltsführung: ... / 9 Umzugskosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung

Umzugskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung sind als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar.[1] Das gilt zumindest für den (Teil-) Umzug an den neuen Beschäftigungsort und auch dann, wenn der Unternehmer bzw. Arbeitnehmer bei einem Ortswechsel von einem zum anderen auswärtigen Tätigkeitsort umzieht. Es müssen die tatsächlich angefallenen Umzugskosten nachg...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Doppelte Haushaltsführung: ... / 8.2 Abziehbare Unterkunftskosten

Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG. kann der Unternehmer bzw. Arbeitnehmer die tatsächlichen Aufwendungen für die Nutzung der Unterkunft als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten abziehen, höchstens 1.000 EUR im Monat. Bei dem Höchstbetrag von monatlich 1.000 EUR sind alle tatsächlichen Aufwendungen einzubeziehen, wie z. B. Miete, Betriebskosten, Kosten der laufenden Reinigung und P...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Doppelte Haushaltsführung: ... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Buchung der abziehbaren Kosten für eine doppelte Haushaltsführung

Rechtsanwältin Tilde wohnhaft in Hamburg, erwirbt von einem Berufskollegen zum 1.7.03 eine Kanzlei in Berlin. Da ein Umzug aus familiären Gründen nicht möglich ist und die tägliche Fahrt zur Arbeit für Tilde zu weit, mietet sie ab 1.8.03 eine kleine 2-Zimmer-Wohnung in Berlin als Zweitwohnung für 750 EUR Monatsmiete. Der Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt von Tilde und ihre...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Doppelte Haushaltsführung: ... / 4 Wie Verpflegungskosten geltend gemacht werden können

Die Verpflegungspauschalen werden nur für maximal 3 Monate gewährt.[1] Bei einer doppelten Haushaltsführung besteht ein Rechtsanspruch darauf, die Pauschbeträge zu erhalten. Das Finanzamt darf die Pauschalen nicht kürzen und zwar auch dann nicht, wenn es der Auffassung ist, dass der Ansatz der Verpflegungspauschalen zu einer unzutreffenden Besteuerung führt. Es sind dieselbe...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Doppelte Haushaltsführung: ... / 3.2 Doppelte Haushaltsführung auch bei Verlegen des Hauptwohnsitzes

Der BFH hat immer wieder zugunsten der Betroffenen entschieden. Die nachfolgenden Urteile, die von der Finanzverwaltung anerkannt werden, zeigen die wesentlichen Punkte, die bei der steuerlichen Beurteilung einer doppelten Haushaltsführung zu beachten sind. Eine doppelte Haushaltsführung bleibt bestehen, auch wenn die Hauptwohnung gewechselt wird.[1] Unverheiratete Partner, di...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Doppelte Haushaltsführung: ... / 6.2 Ermittlung der privaten Nutzung des Firmenwagens nach den tatsächlichen Kosten

Ermittelt der Unternehmer seine private Pkw-Nutzung mit den tatsächlichen Kosten, muss er bei Familienheimfahrten ebenfalls die tatsächlichen Kosten zugrunde legen. Er rechnet wie folgt: Achtung Für die Jahre...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 in Kraft getreten. Danach wurde sie mehrfach geändert und durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) mit Wirkung zum 1.1.2011 neu gefas...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.2.5 Hausgrundstück, Eigentumswohnung (Abs. 1 Satz 2 Nr. 5)

Rz. 50 Angemessenes Wohneigentum auf einem Hausgrundstück oder als Eigentumswohnung ist bis zu einer Wohnfläche als alleiniges Kriterium zur Beurteilung der Angemessenheit bis zu 140 qm bzw. bei Eigentumswohnungen bis zu 130 qm vor einer Verwertung geschützt. Diese Größe gilt für jeweils 1 bis 4 Personen. Einen Zuschlag gesteht der Gesetzgeber im Umfang von 20 qm für jede wei...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.1 Unterkunft

Rz. 40 Eine Unterkunft ist ein geschützter Ort oder eine geschützte Stelle, die dazu dient, zu übernachten, und ggf. darüber hinaus auch zu wohnen. Die Unterkunft wird häufig auch als Obdach oder Bleibe bezeichnet. Unterkünfte können sich nur vorübergehend oder auch dauerhaft zum Wohnen eignen. Der Gesetzgeber verwendet in Abs. 1 Satz 1 nicht den Begriff der Wohnung, sondern ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kann ein Wohnmobil ein dopp... / Entscheidung

Die Klage ist unbegründet. Das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied nun, dass das Finanzamt die streitigen Aufwendungen zurecht nicht als Werbungskosten anerkannte. Eine doppelte Haushaltsführung liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Hausstand unterhält und auch am Ort der ersten Tätigkeitsstätte wohnt. Der B...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.10 Anforderungen an das Kündigungsschreiben

Rz. 55 Gemäß § 573 Abs. 3 sind die Gründe für ein berechtigtes Interesse des Vermieters in dem Kündigungsschreiben anzugeben. Es muss sich aus dem Kündigungsschreiben ergeben, dass ein ernsthafter, vernünftiger und nachvollziehbarer Erlangungswunsch des Vermieters besteht und die weiteren Voraussetzungen des Tatbestands erfüllt sind. Die Kerntatsachen müssen mitgeteilt werde...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.4 Benötigen

Rz. 38 Bei dem Wort "benötigen" handelt sich um einen objektiv nachprüfbaren unbestimmten Rechtsbegriff dergestalt, dass der Vermieter die Wohnung zur Vermeidung von anderweitigen Nachteilen braucht. Das setzt nicht voraus, dass der Vermieter oder eine der sonstigen in § 573 Abs. 2 Nr. 2 genannten privilegierten Personen in der gekündigten Wohnung seinen bzw. ihren Lebensmit...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6.4.2 Endverwendung

Rz. 277 Die Endverwendung ist ein Zollverfahren, in dem die eingeführten Waren in den freien Verkehr überführt werden und dennoch der zollamtlichen Überwachung unterliegen, um die Verwendung zu dem begünstigten Zweck zu sichern. Obgleich nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG erst die Einfuhr im Inland der Umsatzsteuer unterliegt[1], ist in richtlinienkonformen Auslegung diese Vorschrif...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / jce) Notwendige Aufwendungen für die Zweitwohnung

Rn. 738 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Soweit sie nicht überhöht waren, konnte der ArbG die tatsächlichen Kosten für die Zweitwohnung steuerfrei ersetzen (BFH BStBl II 1979, 473); dazu gehörten auch AfA, Hypothekenzinsen und Reparaturkosten (BFH BStBl II 1993, 467) und die Zweitwohnungssteuer (R 9.11 Abs 8 S 1, 2 LStR 2011). Soweit feststand, dass einem ArbN solche Kosten entsta...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / jcb) Überblick

Rn. 733 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 "Notwendig" waren zB (R 9.11 Abs 5 LStR 2011): die Fahrtkosten anlässlich des Wohnungswechsels zu Beginn und am Ende der doppelten Haushaltsführung; die tatsächlich durchgeführten Familienheimfahrten (1-mal wöchentlich); Aufwendungen für wöchentliche Familien-Ferngespräche; Verpflegungsmehraufwendungen; Aufwendungen für die Zweitwohnung; Umzugsk...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / jd) Nachweispflichten

Rn. 739 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Bei ArbN der Steuerklassen III, IV oder V (s dazu § 38b EStG) unterstellte R 9.11 Abs 10 S 3 LStR 2011 ohne weiteres, dass sie einen eigenen Hausstand hatten. Bei anderen ArbN durfte der ArbG den eigenen Hausstand nur dann anerkennen, wenn sie schriftlich erklärten, dass sie neben der Zweitwohnung am Beschäftigungsort außerhalb des Beschäft...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 6.2.4 Unterkunftskosten bei einer doppelten Haushaltsführung im Ausland

Notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung entstehen, sind Werbungskosten[1], soweit der Arbeitgeber diese nicht steuerfrei erstattet. Als Unterkunftskosten für eine doppelte Haushaltsführung im Inland können die tatsächlichen Kosten für eine Unterkunft oder Wohnung angesetzt werden; höchstens...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Schweiz

Rz. 1 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Die Schweizerische Eidgenossenschaft (Regierungssitz: Bern; Amtssprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch) ist ein Binnenstaat in Mitteleuropa im Alpenraum. Er grenzt als Nachbarstaat im Norden an Deutschland, im Osten an > Österreich und > Liechtenstein, im Süden an > Italien und im Westen an > Frankreich. Die Schweiz verwen...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Reisekosten / 3.2.1 Auswärtstätigkeit im Inland

Für 1-tägige Auswärtstätigkeiten ohne Übernachtung kann ab einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden von der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte eine Pauschale von 14 EUR (bis einschließlich VZ 2019: 12 EUR) berücksichtigt werden.[1] Zu den 1-tägigen Auswärtstätigkeiten zählt auch, wenn die auswärtige berufliche Tätigkeit über Nacht (also an 2 Kalendertagen) ausgeübt wird,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Voraussetzungen des Eintritts in das Mietverhältnis

Rz. 6 Der überlebende Ehegatte, Lebenspartner, die Kinder oder die anderen Familien- oder Haushaltsangehörigen treten dann in das Mietverhältnis ein, wenn der Verstorbene alleiniger Mieter war. Waren der überlebende Ehegatte, Lebenspartner, die Kinder oder die anderen Familien- oder Haushaltsangehörigen Mitmieter, gilt § 563a. Die Ehe, Lebenspartnerschaft, das Kindschaftsver...mehr