Benutzt ein Arbeitnehmer den Dienstwagen sowohl für zusätzliche Familienheimfahrten während der Woche als auch für Fahrten zwischen Zweitwohnung und erster Tätigkeitsstätte, ist neben der monatlichen Entfernungspauschale von 0,03 % für die Fahrten zwischen Zweitwohnung und erster Tätigkeitsstätte zusätzlich der auf der Grundlage von 0,002 % berechnete geldwerte Vorteil für die mehr als einmal pro Woche durchgeführten Familienheimfahrten anzusetzen. Die Verwaltung stellt hierbei auf die Entfernungskilometer ab, die Beschäftigungsort und Erstwohnung trennen.[1]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge