Fachbeiträge & Kommentare zu Zweitwohnung

Beitrag aus Steuer Office Gold
Doppelte Haushaltsführung / Zusammenfassung

Überblick Der Gesetzgeber hält für Sachverhalte, bei denen aufgrund einer Auswärtsbeschäftigung der Arbeitnehmer eine Zweitwohnung unterhält, die steuerlichen Vergünstigungen der doppelten Haushaltsführung bereit. Der Arbeitnehmer kann die notwendigen Mehraufwendungen, die durch die beruflich veranlasste Zweitwohnung am auswärtigen Beschäftigungsort entstehen, als Werbungsko...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Arbeitszimmer und Homeoffic... / 6.5 Abgrenzung doppelte Haushaltsführung

Können für eine Zweitwohnung Unterkunftskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten abgezogen oder vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden, ist ein Abzug der Tagespauschale insoweit nicht zulässig.[1] Wird dagegen die berufliche Tätigkeit am Ort des eigenen Hausstands ausgeübt, ist ein Abzug der Tagespauschale zulässig, soweit die weiteren Abzugs...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Doppelte Haushaltsführung / 1.5.4 Unschädliche Verlegung der Familienwohnung am Wohnort

Nachdem es ausschließlich auf den Anlass der Errichtung des Zweithaushalts für die steuerliche Berücksichtigung einer doppelten Haushaltsführung ankommt, lässt der Wechsel des Familienhausstands nicht nur in den unter die BFH-Rechtsprechung fallenden Wegzugsfällen die steuerliche Abzugsfähigkeit der durch den auswärtige Zweitwohnung bedingten Mehraufwendungen unberührt, da d...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Doppelte Haushaltsführung / 1.3.3 Lebensmittelpunkt des Arbeitnehmers am Ort des eigenen Hausstands

Neben dem Vorliegen einer angemessenen Wohnung ist zu prüfen, ob sich am Ort des eigenen Hausstands der Lebensmittelpunkt des Arbeitnehmers befindet. Nur die Kosten für einen beruflichen Zweithaushalt können Werbungskosten sein. Die Kosten für den eigenen Hausstand (= Hauptwohnung am Lebensmittelpunkt) zählen dagegen immer zu den nichtabziehbaren Kosten der Lebensführung. De...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Doppelte Haushaltsführung / 1.4.1 Auseinanderfallen von Hauptwohnung und Ort der ersten Tätigkeitsstätte

Von einer auswärtigen Beschäftigung ist auszugehen, wenn der Ort der ersten Tätigkeitsstätte und der Ort des Familienhaushalts, der den Lebensmittelpunkt des Arbeitnehmers bildet, auseinanderfallen.[1] Dies kann ausnahmsweise auch innerhalb derselben politischen Gemeinde der Fall sein.[2] Entscheidend für das Auseinanderfallen ist, dass der Arbeitnehmer seine erste Tätigkeit...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Doppelte Haushaltsführung / 2 Doppelte Haushaltsführung im Ausland

Eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung kann auch im Ausland begründet werden. Ein Werbungskostenabzug scheidet wegen der Vorschrift des § 3c EStG aus, wenn der im Ausland erzielte Arbeitslohn z. B. nach einem Doppelbesteuerungsabkommen im Inland steuerfrei bleibt.[1] Praxis-Beispiel Keine Werbungskosten bei steuerfreien Auslandsbezügen Ein verheirateter Arbeitneh...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Doppelte Haushaltsführung / 1.5 Berufliche Veranlassung

Die Anerkennung eines doppelten Haushalts setzt voraus, dass gerade die Berufsausübung der entscheidende Anlass für den zweiten Hausstand ist. Die neuen Reisekostenvorschriften lassen diese Anforderung unverändert. Die bisherige Rechtsprechung zur beruflichen Veranlassung der auswärtigen Zweitwohnung, insbesondere zu den sog. Wegverlegungsfällen, gilt uneingeschränkt fort. W...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Doppelte Haushaltsführung / 8 Steuerfreier Arbeitgeberersatz

Der Arbeitgeber kann die notwendigen Mehraufwendungen aus Anlass einer zeitlich unbeschränkten oder beschränkten doppelten Haushaltsführung steuerfrei vergüten, soweit keine höheren Beträge erstattet werden, als vom Arbeitnehmer als Werbungskosten hätten abgezogen werden dürfen.[1] Die steuerfreie Vergütung mindert die ansonsten abzugsfähigen Werbungskosten. In der Steuererk...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Doppelte Haushaltsführung / 1.1 Die Voraussetzungen im Überblick

Die doppelte Haushaltsführung liegt nach dem Gesetz vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Orts, in dem er einen eigenen Hausstand unterhält, beschäftigt ist und auch am Beschäftigungsort wohnt (2. Haushalt). Der Arbeitnehmer muss einen eigenen Hausstand unterhalten und außerhalb dieses Orts seiner Beschäftigung an einer ersten Tätigkeitsstätte (= Auswärtsbeschäftigung) vo...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Doppelte Haushaltsführung / 4.2.1 Ansatz der Entfernungspauschale

Für wöchentliche Familienheimfahrten gilt die Entfernungspauschale von 0,30 EUR pro Entfernungskilometer. Die Erhöhung der Pendlerpauschale ab dem 21. Entfernungskilometer, die für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ab 2021 in Kraft getreten ist, gilt in gleicher Weise für die wöchentlichen Familienheimfahrten im Rahmen einer beruflichen doppelten Haushalts...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Doppelte Haushaltsführung / 5.2 3-Monatsfrist

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass sich die Verpflegungssituation im Anschluss an die ersten 3 Monate der doppelten Haushaltsführung nicht von der anderer Arbeitnehmer unterscheidet, die am Beschäftigungsort ihre einzige Wohnung haben.[1] Praxis-Beispiel Begrenzung auf 3 Monate Ein Arbeitnehmer wechselt zum 1.1.2025 seinen Arbeitgeber und nimmt am auswärtigen Beschäftigungso...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Doppelte Haushaltsführung / 1.3.1 Innehaben einer Wohnung

Ein eigener Hausstand erfordert, dass der Arbeitnehmer eine seinen Lebensbedürfnissen entsprechende Wohnung innehat. Insoweit gelten die bisherigen von der Finanzverwaltung im Einklang mit der Rechtsprechung angewendeten "Wohnkriterien" für die sog. Hauptwohnung weiter. Der eigene Hausstand muss nicht die Voraussetzungen des bewertungsrechtlichen Wohnungsbegriffs erfüllen. E...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Doppelte Haushaltsführung / 4.1 Erste und letzte Fahrt

Für die erste und letzte Fahrt kann der Arbeitnehmer die tatsächlichen Kosten ansetzen. Dies gilt auch dann, wenn er seinen eigenen Pkw benutzt.[1] Für den Transport von Möbeln und Hausrat in die Zweitwohnung sind die Aufwendungen für den Spediteur Werbungskosten. Die Aufwendungen für die erste und letzte Fahrt bei Beendigung der doppelten Haushaltsführung können mit Reiseko...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Doppelte Haushaltsführung / 3 Abziehbare Mehraufwendungen

Werbungskosten sind die notwendigen Mehraufwendungen, die durch den doppelten Haushalt entstanden sind, soweit sie vom Arbeitgeber nicht steuerfrei ersetzt werden. Als Abzugsbeträge, die auch für den Umfang des steuerfreien Arbeitgeberersatzes maßgebend sind, kommen in Betracht[1]: die Fahrtkosten aus Anlass des Wohnungswechsels zu Beginn und am Ende der doppelten Haushaltsfü...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuerpflicht, Einkommensteuer / 1.2 Wohnsitz/gewöhnlicher Aufenthalt

Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind alle Arbeitnehmer, die im Inland einen Wohnsitz[1] oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt[2] haben.[3] Gleichgültig ist, ob sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Das sind z. B. ausländische Arbeitnehmer, auch wenn ihre Familien weiterhin im Heimatland leben. Die Frage, ob ein die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht begründender...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Doppelte Haushaltsführung / 4.2.3 Wahlrecht bei mehreren wöchentlichen Heimfahrten

Unternimmt ein Arbeitnehmer während der Woche mehrere Familienheimfahrten, hat er ein Wahlrecht, das er für jede doppelte Haushaltsführung und für jedes Kalenderjahr neu ausüben kann.[1] Dem Arbeitnehmer steht es frei, sämtliche Fahrten als Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (i. R. d. § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG) oder die notwendigen Mehraufwendungen aus Anlass der doppelt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / II. Einzelne Anknüpfungspunkte

Rz. 1503 [Autor/Stand] AO 1931, StAnpG 1934 und AO 1977. Das StAnpG v. 16.10.1934[2] änderte mit seinen §§ 13, 14 die Begriffe Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt in einigen Punkten gegenüber den §§ 80, 81 AO 1931.[3] Soweit keine Änderungen erfolgten, behielt die frühere Rspr. zum Wohnsitzbegriff Bedeutung.[4] Im Grundsatz ist dem auch heute zuzustimmen, es sei denn, Entsc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Eigennutzung (Nr 1).

Rn 8 Der Vermieter muss die Absicht haben, die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen (ein Lebensgefährte zählt nicht dazu, LG München I ZMR 17, 487) oder Angehörige seines Haushalts nutzen zu wollen. Vom Wortlaut entspricht der Befristungsgrund weitgehend dem neuen Kündigungstatbestand § 573 II Nr 2. Es genügt im Falle des § 575 I Nr 1, dass der Vermieter das...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Beamte

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Beamte sind die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehenden Beschäftigten der Gebietskörperschaften und anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften, Anstalten, Stiftungen einschließlich ihrer Spitzenverbände. Sie werden steuerlich als > Arbeitnehmer behandelt. Das gilt auch für > Richter, Berufssoldaten der > Bundeswehr im In...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Bei Eigenbedarf.

Rn 47 Der Vermieter muss vernünftige, nachvollziehbare Gründe für die Geltendmachung des Eigenbedarfs bereits im Kündigungsschreiben darlegen (BGH ZMR 17, 382, ZMR 11, 942; WuM 10, 301, für mehrere nicht namentlich benannte Kinder vgl LG Berlin ZMR 23, 461; unzutreffender Name der Bedarfsperson LG Berlin GE 23, 352; AG Hamburg MietRB 22, 162, LG Hamburg WuM 07, 457; zur Zwei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Vorübergehender Gebrauch iSd Nr 1.

Rn 3 Der Vertragszweck zum Gebrauch nur für einen kurzen, absehbaren Zeitraum muss im Mietvertrag enthalten sein. Dies ist häufig bei Zweitwohnungen oder Ferienwohnungen der Fall. Ebenso bei Vermietung für die Zeit einer berufs- bzw reisebedingten Abwesenheit des Vermieters oder bei Mietverhältnissen mit Monteuren am Montageort. Ob der Gebrauch vorübergehend ist, bemisst sic...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Auslösungen / 1 Arbeitgeberersatz bei auswärtiger Beschäftigung

Steuerlich umfasst der Sammelbegriff "Auslösung" die Reisekostenvergütungen des Arbeitgebers bei auswärtiger Beschäftigung sowie die Arbeitgebererstattung bei doppelter Haushaltsführung . Reisekosten sind Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten, wenn diese durch eine so gut wie ausschließlich beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit d...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Auslösungen / 2 Steuerfreie Auslösung bei Auslandsreisen

Befindet sich die Tätigkeitsstätte im Ausland und kehrt der Arbeitnehmer nicht täglich zum inländischen Wohnsitz zurück, darf der Arbeitgeber (Auslands-)Auslösungen zahlen, die bis zu bestimmten Höchstbeträgen steuerfrei bleiben. Bei beruflich veranlassten Auslandsreisen sind für Verpflegungsmehraufwendungen sowie für Übernachtungen länderspezifische Pauschbeträge zu beachte...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Wohnung.

Rn 3 Wohnung ist der Raum oder sind die Räume, in denen der Adressat tatsächlich lebt (BGH NJW 19, 2942 [BGH 14.05.2019 - X ZR 94/18] Rz 9; Nürnbg MDR 23, 723 [OLG Nürnberg 20.02.2023 - 13 W 44/23], also – zumindest vorübergehend – seinen räumlichen Lebensmittelpunkt hat. Dass er dort seine Schlafstelle hat, ist ein starkes Indiz (Dresd Rpfleger 05, 269 [OLG Dresden 24.11.20...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Steuerrechtliche Grund... / a) Steuerbefreiung für Familienheime

Rz. 71 Familienheime i.S.d. § 13 Abs. 1 Nr. 4a–4c ErbStG sind im Inland oder im EU-Ausland belegene und bebaute Grundstücke, soweit darauf eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird.[81] Dabei kommen neben Einfamilienhäusern ebenso Eigentumswohnungen sowie Wohnungen in Mehrfamilienhäusern und Wohneinheiten in Geschäftsgebäuden oder auf gemischt bebauten Grundstücken in...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Wohnzwecken dienende Einrichtungen (Nr 2).

Rn 16 Nr 2 nimmt Wohnzwecken dienende Einrichtungen, soweit sie der Mobiliarzwangsvollstreckung unterliegen, von der Pfändbarkeit aus. Darunter fallen Wohnlauben, Gartenhäuser, Wohnwagen, Wohnboote, Baracken uä. Größe, Ausstattung und Wert spielen keine Rolle (Schuschke/Walker/Walker/Loyal Rz 27; MüKoZPO/Gruber Rz 27; Zweibr Rpfleger 76, 328, 329; aA Hamm MDR 51, 738). Werde...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 18 ABC der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben

Rz. 905 Da der Begriff der betrieblichen Veranlassung bei Betriebsausgaben und Werbungskosten identisch ist, können Aufwendungen gleichermaßen Betriebsausgaben und Werbungskosten sein. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher auf das umfangreiche ABC der Werbungskosten (mit Verweisungen zu den jeweiligen Darstellungen) in § 9 EStG Rz. 265verwiesen. Im Folgenden sind nur ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.8.2 Begriff des häuslichen Arbeitszimmers

Rz. 764 Der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers ist im Gesetz nicht weiter definiert und wurde von der Rspr. des BFH entwickelt und dann mit § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b EStG in das Gesetz aufgenommen.[1] Die Abzugsbeschränkung betrifft die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer und die Ausstattung. Ein häusliches Arbeitszimmer[2] ist ein Arbeitsraum, der seiner Lage, Funk...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Haushaltsnahe Beschäftigung... / 2.2 Höchstbeträge

Der Steuerpflichtige kann in seiner Einkommensteuer­erklärung auf Antrag Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen sowie Handwerkerleistungen bis zu bestimmten Beträgen unmittelbar von der Steuerschuld abziehen. Dabei müssen die haushaltsnahen Beschäftigungen und Dienstleistungen wegen der unterschied...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Entfernungspauschale für Fa... / 1.2.2 Arbeitnehmer mit mehreren Wohnungen

Es steht dem Arbeitnehmer frei, wo er seine Wohnung nimmt. Die Fahrten von der weiter entfernt liegenden Wohnung werden aber nur berücksichtigt, wenn diese weiter entfernt liegende Wohnung den örtlichen Mittelpunkt der Lebensinteressen des Steuerpflichtigen bildet und nicht nur gelegentlich aufgesucht wird.[1] Die Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Reisekosten / 14 Kürzung des Tagegeldes bei unentgeltlicher Verpflegung (§ 6 Abs. 2 BRKG) und geringeren Verpflegungskosten (§ 9 Abs. 1 BRKG)

Bei unentgeltlicher Verpflegung, die seitens des Amtes dem Beschäftigten gestellt wird, werden vom abwesenheitsabhängigen Tagegeld für das Frühstück  20 %; derzeit 5,60 EURMittagessen 40 %; derzeit 11,20 EURAbendessen 40 %; derzeit 11,20 EUR des vollen Tagesgeldes für einen vollen Kalendertag (= 28 EUR) einbehalten. Die Teiltagegelder können durch diese Anrechnung nicht unter ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (ordentliche) von... / 4.2.2.4 Sonstige Gründe

Ein berechtigtes Interesse an einer Eigenbedarfskündigung kann auch dann bestehen, wenn der Vermieter die vermietete Wohnung als Zweitwohnung benötigt oder die von seinem Mieter bewohnte Wohnung erheblich näher am Arbeitsplatz des Vermieters liegt oder die Wohnung gemischt genutzt auch freiberuflichen oder gewerblichen Zwecken dienen soll.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (ordentliche) von... / 4.9 Möblierter Wohnraum wird benötigt

Der Mieter von möbliertem Wohnraum in der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung genießt nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB keinen Kündigungsschutz, sofern der Wohnraum nicht zum dauernden Gebrauch für eine Familie überlassen ist oder der Mieter mit anderen Personen einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führt. Der Vermieter kann das Mietverhältnis also auch dann kündigen,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Verpflegungsmehraufwand und doppelte Haushaltsführung (§ 4 Abs 5 S 1 Nr 5 S 6 EStG aF)

Rn. 1719 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 S 6 EStG aF regelt die Abziehbarkeit von Verpflegungsmehraufwendungen für im Rahmen einer betrieblich veranlassten doppelten Haushaltsführung. Im 1. Hs ist dabei geregelt, dass die S 2–5 auch für den Abzug von Mehraufwendungen für die Verpflegung im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung gelten. Somit gelten die Pauschb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.5.1 Zuwendung des Familienheims unter Lebenden an Ehegatten (§ 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG)

Rz. 29 Die Neuregelung der Steuerfreiheit der Zuwendung des Familienheims unter Lebenden nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG n. F. im Zuge der Reform des ErbStG durch das Gesetz vom 24.12.2008[1] mit Wirkung zum 1.1.2009 knüpft weitgehend an die Vorgängerregelung des § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG a. F. zur Steuerbefreiung einer ehebedingten Zuwendung des Familienwohnheims als grds. s...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.5 Zuwendung des Familienheims (§ 13 Abs. 1 Nrn. 4a–4c ErbStG)

Rz. 25 Gegenüber der Rechtslage nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG a. F.[1] hat der Gesetzgeber im Zuge der Reform des ErbStG durch das Gesetz vom 24.12.2008[2] und der Neuregelung des § 13 Abs. 1 Nrn. 4a–4c ErbStG mit Wirkung zum 1.1.2009 die Möglichkeiten der steuerfreien Zuwendung des zu Wohnzwecken genutzten Familienheims unter Familienangehörigen erheblich ausgeweitet.[3] D...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Unterkunftskosten bei einer doppelten Haushaltsführung eines Beamten im Ausland

Leitsatz Kosten für eine Dienstwohnung im Ausland, die der Dienstherr für Zwecke des Mietzuschusses nach § 54 des Bundesbesoldungsgesetzes als notwendig anerkennt, sind in tatsächlicher Höhe als Unterkunftskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung abzugsfähig. Normenkette § 3 Nr. 64, § 3c Abs. 1, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 1 EStG, § 52 Abs. 1 Satz 2, § 53, § 54 Abs. 1 Satz 1 BbesG, § 29 Satz 1 GAD Sachverhalt Der Kläger ist Beamter im Auswärtigen Amt. Im Streitjahr (2015) war er in der B...§ 54 BBesGmehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 8 ... / 3.1.2 Gemeinsame Nutzung mit der Familie

Rz. 10 Nach st. Rspr. kann i. d. R. davon ausgegangen werden, dass ein Ehepartner die Wohnung, in der seine Familie wohnt, auch benutzen und daher dort einen Wohnsitz haben wird.[1] Eine abgeleitete (tatsächliche) Verfügungsmöglichkeit (z. B. im Verhältnis Kinder/Eltern oder Ehemann/Ehefrau) genügt grundsätzlich.[2] Ein gemeinsamer Wohnsitz besteht bei intaktem familiären Zu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.6.7 Doppelte Haushaltsführung – Zweitwohnung am Beschäftigungsort

Eine doppelte Haushaltsführung (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG bzw. für den betrieblichen Bereich § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6a EStG) liegt vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes, in dem er einen eigenen Hausstand[1] unterhält, beschäftigt ist und auch an dieser "ersten Tätigkeitsstätte" wohnt.[2] Zudem muss er sich an den Kosten des (Erst-) Haushalts und den sonstigen Lebenshaltu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / 2. Familienheim

Rz. 6 Als Familienheim i.S.v. § 13 Abs. 1 Nr. 4a–4c ErbStG gilt ein bebautes Grundstück, soweit darin eine Wohnung gemeinsam zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. In der Wohnung muss sich der Mittelpunkt des familiären Lebens befinden.[4] Die Finanzverwaltung stellt bei der Beurteilung der Verhältnisse zum Stichtag auf die tatsächliche Nutzung ab.[5] Eine Anmeldung nach dem M...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Einzelfälle der nicht abzugsfähigen Aufwendungen für die Lebensführung

Rn. 164 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Abwehrkosten eines ArbN Wehrt sich ein ArbN gerichtlich gegen Anschuldigungen des ArbG, besteht eine widerlegbare Vermutung, dass die Abwehrkosten in einem Veranlassungszusammenhang mit der Berufstätigkeit stehen. Beziehen sich die Vorwürfe auf Handlungen des ArbN, die nicht mehr von der beruflichen Zielvorstellung umfasst sind, weil sie ent...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 3 Steuerbefreiung bei lebzeitiger Übertragung eines Familienheims

Die lebzeitige Übertragung von selbstgenutztem Wohneigentum unter Ehepartnern oder an einen (eingetragenen) Lebenspartner kann zu einer Steuerbefreiung führen. Es muss sich bei dem begünstigten Objekt um ein sog. Familienheim handeln. Dies bedeutet, dass das begünstigte Objekt von den Ehegatten zu Wohnzwecken tatsächlich genutzt werden muss. Eine Ferienwohnung, die nur unreg...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Aufwandsentschädigung des A... / 4.5 Pauschbetrag für die Erstattung der Kosten für eine Zweitwohnung

Die notwendigen Aufwendungen für die Zweitwohnung an einem Beschäftigungsort im Inland dürfen ohne Einzelnachweis für einen Zeitraum von 3 Monaten mit einem Pauschbetrag von 20 EUR und für die Folgezeit mit einem Pauschbetrag von 5 EUR je Übernachtung steuerfrei erstattet werden, wenn dem Arbeitnehmer die Zweitwohnung nicht unentgeltlich oder teilentgeltlich zur Verfügung ge...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Aufwandsentschädigung des A... / 4.4 Nebenkosten der Zweitwohnung: Welche Kosten der Arbeitgeber steuerfrei erstatten kann

Von der Wohnungsgröße unabhängige Nebenkosten wie bspw. Wasser, Strom, Müllabfuhr kann der Arbeitgeber in voller Höhe steuerfrei erstatten, von der Wohnungsgröße abhängige Nebenkosten wie Heizkosten allerdings nur anteilig. Muss der Arbeitnehmer für die Zweitwohnung eine Zweitwohnungsteuer zahlen, kann der Arbeitgeber diese ebenfalls steuerfrei erstatten.[1] Daneben kann der...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Aufwandsentschädigung des A... / 4.1 Werbungskostenabzug für die Kosten der doppelten Haushaltsführung

Müssen Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen neben ihrem Erstwohnsitz am Beschäftigungsort eine Zweitwohnung nehmen, können sie die damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen als Werbungskosten abziehen.[1] Danach sind die tatsächlichen Kosten für die Zweitwohnung anzuerkennen, soweit sie notwendig und angemessen sind. Zu den notwendigen Aufwendungen für die Zweitwohnung geh...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / ff) Doppelte Haushaltsführung

Rz. 81 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Ausdrücklich der beruflichen Sphäre zugeordnet werden die Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung, wenn sie aus beruflichem Anlass begründet oder beibehalten worden ist (> Rz 38/1). Hier geht es neben Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwand um die Aufwendungen für die Unterkunft oder Zweitwohnung am Beschäftigungsort. Wegen der Nähe ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Miete

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Mieteinnahmen führen grundsätzlich zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (vgl § 21 EStG). Vermietet der > Arbeitnehmer seinem > Arbeitgeber ein Objekt wie zB eine > Garage oder einen Arbeitsraum innerhalb seiner Wohnung, ist eine Abgrenzung zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit erforderlich. Zu Einzelheiten > Arbeitslohn Rz 1...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Fahrtkosten: Was ist eine B... / Hintergrund

Der Kläger war ein selbstständiger IT-Berater und arbeitete von 2016 bis 2018 fast ausschließlich für eine Firma, die er vier Tage pro Woche besuchte. Sein Vertrag war zunächst für drei Monate abgeschlossen, wurde aber mehrfach verlängert. Aufgrund seiner Arbeit richtete er eine Zweitwohnung ein. Bei einer Betriebsprüfung argumentierte er, dass der Firmensitz seines Kunden ke...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vertragswidriger Gebrauch d... / 2 Verletzung von Vermieterrechten

Der vertragswidrige Gebrauch muss die Rechte des Vermieters in erheblichem Maße verletzen. Die Frage nach der Erheblichkeit ist daher in jedem Einzelfall zu prüfen. Praxis-Beispiel Beispiele für vertragswidrigen Gebrauch Die Nutzung der Mietsache zu anderen als im Vertrag vorgesehenen Zwecken (gewerbliche Nutzung bei Wohnraumvermietung, Nutzung zu Wohnzwecken bei Geschäftsraum...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Schichtarbeit / 1 Steuerpflichtige Schichtzulagen

Zulagen für Schichtarbeit sind grundsätzlich lohnsteuerpflichtig. Sie verfolgen das Ziel, die mit dem Schichtdienst verbundenen Arbeitserschwernisse auszugleichen.[1] Muss der Arbeitnehmer wegen der Schichtarbeit eine auswärtige Zweitwohnung unterhalten, können die hierfür erforderlichen Mehraufwendungen nach den Regeln der doppelten Haushaltsführung berücksichtigt werden. Au...mehr