Fachbeiträge & Kommentare zu Widerruf

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 45 Erlaubn... / 2.2.1.1 Zuverlässigkeit des Einrichtungsträgers

Rz. 8 Nr. 1 benennt positiv formuliert die Zuverlässigkeit des Trägers als Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis. Während vor der Einführung der neuen Nr. 1 durch das KJSG die Prüfung zur Erteilung der Betriebserlaubnis rein einrichtungsbezogen erfolgte, wird mit dem KJSG die Eignung des Trägers im Sinne seiner Zuverlässigkeit als zusätzliches Kriterium zur Vorausset...mehr

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Elektronische Buchführung i... / 4 Widerruf der Bewilligung

Werden Umstände bekannt, die zu einer Beeinträchtigung der Besteuerung führen können, muss die Finanzverwaltung die Bewilligung widerrufen.[1] Der Widerruf der Bewilligung hat insbesondere dann zu erfolgen, wenn der Steuerpflichtige nach der Verlagerung seinen Mitwirkungspflichten nicht mehr und nicht mehr fristgerecht nachkommt und dadurch die Besteuerung beeinträchtigt ist...mehr

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Zugang von E-Mails im unternehmerischen Geschäftsverkehr

Zusammenfassung E-Mails sind im unternehmerischen Geschäftsverkehr ein beliebtes, nicht mehr wegzudenkendes Kommunikationsmittel, um Informationen schnell zu übermitteln, aber auch um Verträge zu schließen. In diesem Zusammenhang hatte der BGH die äußerst praxisrelevante Frage zu klären, wann eine per E-Mail übermittelte Willenserklärung dem Empfänger zugeht. Nach dem Urteil...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsprüfung / 8 Verbindliche Zusage

Bei der Schlussbesprechung wird häufig versucht, eine Einigung zwischen Finanzamt und Steuerpflichtigen über strittige Sachverhalte zu erzielen, um ein anschließendes Rechtsbehelfsverfahren zu vermeiden. Betrifft ein solcher "Deal" einen in der Vergangenheit verwirklichten Sachverhalt mit Wirkung für die Zukunft, z. B. ein Dauerschuldverhältnis, dann ist er für alle Beteilig...mehr

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Auskunfts- und Vorlageverwe... / 2.2 Rechtstellung von Angehörigen

Angehörige haben nach § 101 AO grundsätzlich ein Auskunftsverweigerungsrecht und dann nach § 104 AO auch das Recht, die Vorlage von Urkunden zu verweigern sowie die Eidesleistung zu verweigern. Eine Pflicht, die Auskunft zu verweigern besteht nicht. Der Angehörige kann die Antwort auch gegenständlich auf einen Teil der angeforderten Auskunft beschränken.[1] Es kann also auf ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 4 Öffentlich-rechtliche und berufsrechtliche Streitigkeiten über bestimmte Angelegenheiten des StBerG (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 23 Nach § 33 Abs. 1 Nr. 3 FGO sind unter einer umständlichen Verweisung auf das StBerG bestimmte öffentlich-rechtliche bzw. berufsrechtliche Steuerberatersachen dem Finanzgerichtsweg zugewiesen. Hintergrund dieser besonderen Rechtswegbestimmung mag – wenig überzeugend – der enge sachliche Zusammenhang mit den den FG zugewiesenen Angelegenheiten begründen.[1] Rz. 24 Durch ...mehr

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Sauer, SGB II § 40 Anwendun... / 2.6 Erstattung von Bildungsgutscheinen (Abs. 6)

Rz. 45 Hintergrund für Abs. 6, der zum 1.4.2011 neu gefasst wurde, sind die Gutscheine, mittels derer Bildungsleistungen beansprucht werden können. Da diese Gutscheine (vgl. § 28 Abs. 2 bis 5 und § 29 Abs. 1 Satz 1) als neue, eigenständige Leistungsform in das SGB II aufgenommen worden sind, hat der Gesetzgeber für die Erstattung zu Unrecht erhaltener Bildungsgutscheine in A...mehr

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Leitfaden 2022 – Anlage Gem / 8.2 Verzicht auf die Anwendung der Zweckbetriebsgrenze nach § 67a Abs. 2 AO

Zeile 40 Die Zeilen 40–49b sind nur auszufüllen, wenn § 67a Abs. 1 AO nicht anzuwenden ist, weil auf dessen Anwendung verzichtet wird oder in der Vergangenheit bereits verzichtet worden ist. In Zeile 40 wird durch Eingabe einer Schlüsselzahl erklärt, dass auf die Anwendung des § 67a Abs. 1 AO verzichtet wird. Diese Erklärung bindet nach § 67a Abs. 2 Satz 2 AO für mindestens 5...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7h... / 3.5 Zeitpunkt der Durchführung der Modernisierungsaufwendungen bzw. sukzessiver Erwerb

Rz. 27 Fraglich ist, ob es bei einseitiger Bindung des Käufers auf den Zeitpunkt des verbindlichen Angebots oder auf den rechtswirksamen Abschluss des Kaufvertrags durch Annahme durch den Initiator ankommt. Modernisierungsmaßnahmen, die schon vor Entstehen der Erwerbsverpflichtung durchgeführt werden, sind nicht begünstigt. Nach dem Wortlaut von § 7h EStG sind in Anschaffung...mehr

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Sauer, SGB II § 37 Antragse... / 2.1 Leistungen ab Antragstellung (Abs. 1)

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 werden Leistungen nur auf Antrag erbracht. Das Antragsprinzip gilt für alle Leistungen der Grundsicherung, also auch für Eingliederungsleistungen i. S. d. §§ 16 ff. (Silbermann, in: Eicher/Luik/Harich, SGB II, § 37 Rz. 2). Der Antrag auf Leistungen hat konstitutive Wirkung, so dass Leistungen erst ab Antragstellung zustehen (BSG, Urteil v. 18.1.2010,...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 2.8 Entstehen und Erlöschen der Haftungsschuld

Rz. 35 Der Haftungsanspruch des FA entsteht nach § 38 AO, sobald der Arbeitgeber den Haftungstatbestand i. S. v. § 42d Abs. 1 Nr. 1 EStG verwirklicht hat. Dies geschieht dadurch, dass er entgegen § 41a Abs. 1 EStG nicht spätestens am 10. nach Ablauf eines jeden LSt-Anmeldungszeitraums als Fälligkeitszeitpunkt die LSt ordnungsgemäß einbehalten und abgeführt hat.[1] Rz. 36 Die ...mehr

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Sauer, SGB II § 6 Träger de... / 2.4 Heranziehen der Gemeinden und Gemeindeverbände

Rz. 9 Abs. 2 Satz 1 ermächtigt die Länder dazu, zu bestimmen, dass die Kreise ihre Gemeinden und Gemeindeverbände zur Durchführung der ihnen obliegenden Aufgaben nach dem SGB II heranziehen können. Damit kann insbesondere die in Gemeinden vorhandene fachliche Kompetenz für die Leistungsgewährung genutzt werden. Auch sind im Regelfall die sächliche Ressourcen verfügbar, die f...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 17 Zeitliche Anwendungsregelung

Die neuen Regelungen traten zum 1.1.2009 in Kraft (Art. 6 Abs. 1 ErbStRG und § 37 Abs. 1 ErbStG). Für die geänderten Regelungen durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz[1] gelten folgende Anwendungsregelungen:mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7h... / 5 Bescheinigungsverfahren (Abs. 2)

Rz. 47 Das Bescheinigungsverfahren ist bürokratisch wie diverse Urteile und Verwaltungsanweisungen zeigen.[1] Nach § 7h Abs. 2 S. 1 EStG muss der Stpfl. durch eine nicht offensichtlich rechtswidrige Bescheinigung[2] der zuständigen Gemeindebehörde diejenigen Voraussetzungen der Begünstigung nachweisen, die sich auf das Gebäude und auf die durchgeführten Maßnahmen beziehen.[3...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.1.1 Tatbestand

Rz. 18 Hinsichtlich anderer Abgaben als Zölle und Verbrauchsteuern können Bescheide nach § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2a AO aufgehoben und geändert werden, wenn und soweit der Stpfl. zustimmt oder seinem Antrag der Sache nach entsprochen wird. Erfasst werden alle Steuerbescheide sowie Verwaltungsakte, die wie Steuerbescheide behandelt werden.[1] Aufhebung oder Änderung des Verwaltu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3.2 Uneingeschränkte Änderbarkeit

Rz. 14 Die Finanzbehörde kann trotz Eintritts der Unanfechtbarkeit den Verwaltungsakt ohne Behinderung durch die Bestandskraft ändern. Das ist der Fall bei: Rücknahme eines rechtswidrigen, nicht begünstigenden Verwaltungsakts, der kein Steuerbescheid ist, mit Wirkung für Vergangenheit und Zukunft, § 130 Abs. 1 AO; Widerruf eines rechtmäßigen, nicht begünstigenden Verwaltungsak...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3.3 Eingeschränkte Änderbarkeit

Rz. 15 Die Durchbrechung der Bestandskraft ist nur bei Vorliegen besonderer, im Gesetz geregelter Gründe möglich. Es gibt (abgesehen von § 172 Abs. 1 Nr. 2a AO) keine Generalklausel, dass unrichtige Steuerfestsetzungen oder andere Verwaltungsakte zu korrigieren sind, sondern nur einzelne Änderungstatbestände. Der Grundsatz der materiellen Richtigkeit hat daher nicht generell...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.3.2 Nachträgliche Änderung oder nachträglicher Erlass eines Steuerbescheids

Rz. 173 Es sind alle aus dem streitigen Sachverhalt fließenden Folgerungen zu ziehen; eine Unvereinbarkeit i. S. d. Kollision der Regelungsbereiche von Steuerbescheiden, wie bei Abs. 1-3, braucht nicht vorzuliegen. Die Finanzbehörde ist auch bei dem Erlass des Änderungsbescheids nicht an die in dem ursprünglichen Steuerbescheid vertretene Auffassung gebunden. Es kann daher, ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.5 Erteilung oder Vorlage einer Bescheinigung oder Bestätigung, Abs. 2 S. 2

Rz. 162 Durch Gesetz v. 9.12.2004[1] ist Abs. 2 durch einen neuen S. 2 ergänzt worden. Danach gilt die nachträgliche Erteilung oder Vorlage einer Bescheinigung oder Bestätigung nicht als rückwirkendes Ereignis. Die Gesetzesänderung ist mit BFH v. 6.3.2003, XI R 13/02, BStBl II 2003, 554, BFH/NV 2003, 959 begründet, wonach es sich bei der Spendenbescheinigung nach § 48 Abs. 3...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.1 Tatbestand

Rz. 8 Steuerbescheide über Verbrauchsteuern werden i. d. R., ebenso wie Zollbescheide, ohne eingehende Prüfung in einem Veranlagungsverfahren summarisch erlassen; es besteht daher ein erhöhtes Bedürfnis für nachträgliche Korrekturen sowohl zugunsten wie zuungunsten des Stpfl.[1]; das Bedürfnis nach Schutz durch die Bestandskraft tritt demgegenüber zurück. § 172 Abs. 1 Nr. 1 ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.1.2 Neuer Antrag, neuer Gewinnverteilungsbeschluss

Rz. 42 Bei der Frage, ob ein neuer Antrag eine Durchbrechung der Bestandskraft rechtfertigt, ist zu unterscheiden, ob der Antrag die neue Tatsache ist oder ob aufgrund neuer Tatsachen ein Antrag erstmals gestellt oder geändert wird.[1] Zur Einordnung eines neuen Antrags als rückwirkendes Ereignis nach § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO vgl. Frotscher, in Schwarz/Pahlke/Keß, AO/FGO, ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.4.2 Behördliche oder gerichtliche Entscheidung

Rz. 95 Wird eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung erstmals erlassen, geändert oder aufgehoben, die steuerrechtliche Bedeutung hat, ist danach zu unterscheiden, ob diese Entscheidung nur Beweisfunktion für das Steuerrecht entfaltet oder Bindungswirkung hat. Soweit eine solche Entscheidung nur Beweisfunktion hat, hat eine Anpassung einer Steuerfestsetzung über § 173 ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.1.2 "Bestimmter Sachverhalt"

Rz. 24 Der Tatbestand des Abs. 1 setzt voraus, dass ein "bestimmter Sachverhalt" in mehreren Steuerbescheiden berücksichtigt worden ist, obwohl er nur einmal hätte berücksichtigt werden dürfen. Grundlegend für die Anwendung des Tatbestands des Abs. 1[1] ist daher der Begriff des "bestimmten Sachverhalts". Das Gesetz gibt mit diesem Ausdruck einen unbestimmten Rechtsbegriff, d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.2 Tatbestand

Rz. 11 § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO eröffnet die Möglichkeit, einen Folgebescheid an den für ihn maßgebenden Grundlagenbescheid anzupassen. Gleichzeitig begründet § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO auch die Pflicht der Finanzbehörde, den Folgebescheid an einen erlassenen, geänderten oder aufgehobenen Grundlagenbescheid anzupassen. Der Finanzbehörde steht insoweit kein Ermessensspielra...mehr

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Verbindliche Auskunft: Funk... / 6.3 Folgen des Widerrufs einer verbindlichen Auskunft für das Klageverfahren

Widerruft das Finanzamt eine verbindliche Auskunft, ist das Klageverfahren gegen eine Steuerfestsetzung, für die die verbindliche Auskunft ohne den Widerruf bindend wäre, bis zum Abschluss des Rechtsbehelfsverfahrens gegen den Widerruf gemäß § 74 FGO auszusetzen. [1]mehr

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Verbindliche Auskunft: Funk... / 6 Widerruf und Aufhebung einer Auskunft

Eine verbindliche Auskunft nach § 89 Abs. 2 AO kann unter den Voraussetzungen der §§ 129–131 AO berichtigt, zurückgenommen und widerrufen werden.[1] Die Korrektur einer verbindlichen Auskunft mit Wirkung für die Vergangenheit kommt danach insbesondere in Betracht, wenn die Auskunft durch unlautere Mittel wie arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt worden ist ode...mehr

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Verbindliche Auskunft: Funk... / 6.2 Anhörungsrecht vor Änderung der Auskunft

Der betroffene Steuerpflichtige muss vor Korrektur einer verbindlichen Auskunft gem. § 91 Abs. 1 AO gehört werden.[1] Er sollte sich bei der Anhörung auf die Möglichkeit der Behörde berufen, aus Billigkeitsgründen von einem Widerruf der verbindlichen Auskunft abzusehen oder die Wirkung des Widerrufs zu einem späteren Zeitpunkt eintreten zu lassen. Eine solche Billigkeitsmaßna...mehr

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Verbindliche Auskunft: Funk... / 7 Rechtsbehelfsmöglichkeiten

Bei der verbindlichen Auskunft handelt es sich um einen Verwaltungsakt.[1] Dies bedeutet, dass gegen die erteilte verbindliche Auskunft wie auch gegen die Ablehnung der Erteilung einer verbindlichen Auskunft Einspruch eingelegt werden kann.[2] Soweit eine erteilte verbindliche Auskunft aufgehoben oder widerrufen wird, besteht ebenfalls die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Ge...mehr

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Verbindliche Auskunft: Funk... / 6.1 Rechtswidrigkeit einer verbindlichen Auskunft

Eine verbindliche Auskunft ist materiell rechtswidrig und damit rechtswidrig i. S. d. § 2 Abs. 4 StAuskV, wenn sie ohne Rechtsgrundlage oder unter Verstoß gegen materielle Rechtsnormen erlassen wurde oder ermessensfehlerhaft ist. Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit kommt es auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens, also der Bekanntgabe der verbindlichen Ausk...mehr

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Verbindliche Auskunft: Funk... / 2 Abgrenzung zur verbindlichen Zusage und zur tatsächlichen Verständigung

In der Praxis muss die verbindliche Auskunft unterschieden werden von der verbindlichen Zusage nach einer Außenprüfung nach §§ 204ff. AO (abgeschlossener, verwirklichter Sachverhalt hat Bedeutung für künftige Veranlagungszeiträume)[1] und der tatsächlichen Verständigung über einen der Steuerfestsetzung zugrunde liegenden Sachverhalt (d. h., der Sachverhalt liegt in der Vergang...mehr

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FF 02/2023, Neues Betreuung... / 4. Der Widerruf der Vorsorgevollmacht durch den Vollmachtgeber und den Betreuer (betreuungsgerichtliche Genehmigungspflicht, § 1820 Abs. 5 BGB)

Nach der Betreuungsrechtsreform geht der Gesetzgeber aufgrund der Gesetzesbegründung davon aus, dass jeder Betreuer ("der Betreuer") die Widerrufskompetenz in seinem Ausgabenbereich besitzt.[78] Bisher war hierzu eine ausdrückliche betreuungsgerichtliche Aufgabenübertragung erforderlich.[79] Nach der Gesetzesbegründung wurde eine zweifache Befassung des Betreuungsgerichts fü...mehr

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zfs 02/2023, Konkludenter Widerruf eines Bezugsrechts

VVG § 159 Leitsatz Teilt die VN auf eine Frage des VR in einem routinemäßig übersandten Formular zur "Auszahlung von Versicherungsleistungen" ihr Bankkonto als dasjenige mit, auf das die Versicherungsleistung überwiesen werden soll, so kann darin ein konkludenter Widerruf des Bezugsrechts liegen. OLG Düsseldorf, Urt. v. 2.9.2022 – 4 U 81/21 1 Sachverhalt Der Kl. macht einen Anspr...mehr

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FF 02/2023, Neues Betreuung... / 3. Widerruf der Vollmacht durch den Vollmachtgeber, betreuungsgerichtliche Anordnung des Ruhens der Vollmacht und ihrer Herausgabe an den Betreuer

Der Vollmachtgeber kann die von ihm erteilte Vorsorgevollmacht jederzeit in vollem Umfang oder hinsichtlich einzelner Teile widerrufen. Dies erfordert bezüglich der vermögensrechtlichen Aufgabenbereiche eine weiterhin vorliegende Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers. Der Widerruf ist an keine Form gebunden. Um das weitere Gebrauchmachen von der (widerrufenen) Vollmacht aus...mehr

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zfs 02/2023, Konkludenter W... / Leitsatz

Teilt die VN auf eine Frage des VR in einem routinemäßig übersandten Formular zur "Auszahlung von Versicherungsleistungen" ihr Bankkonto als dasjenige mit, auf das die Versicherungsleistung überwiesen werden soll, so kann darin ein konkludenter Widerruf des Bezugsrechts liegen. OLG Düsseldorf, Urt. v. 2.9.2022 – 4 U 81/21mehr

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zfs 02/2023, Konkludenter W... / 2 Aus den Gründen: "…

Zutreffend hat das LG festgestellt, dass der Kl. aus der streitgegenständlichen Lebensversicherung nicht mehr bezugsberechtigt war … 1b aa) Soweit der Kl. darauf abstellt, dass im Antragsformular vom 26.4.2001 nicht vorgesehen war, ein unwiderrufliches Bezugsrecht zu bestimmen, ändert dies nichts daran, dass es eine solche Möglichkeit gemäß § 10 AVB gab und sie gerade nicht g...mehr

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zfs 02/2023, Konkludenter W... / 1 Sachverhalt

Der Kl. macht einen Anspruch auf Auszahlung der Erlebensfallleistung einer bei der Bekl. abgeschlossenen Lebensversicherung geltend. VN war die Tante des Kl.. Diese beantragte am 26.4.2001 den Abschluss der Lebensversicherung. Versicherte Person war der Kl., von dessen Konto auch die Versicherungsbeiträge abgebucht werden sollten (und wurden). Ferner war der Kl. auch als wid...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfahren der Freistellung

Rn. 69 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Gemäß § 50d Abs 2 S 1 EStG wird die Freistellung im Abzugsverfahren nur auf Antrag vom BZSt gewährt; antragsberechtigt aus eigenem Recht ist nur der Vergütungsgläubiger. Dieser kann jedoch dem inländischen Vergütungsschuldner Vollmacht erteilen (FG Köln v 24.02.2000, EFG 2000, 1189). Zuständig ist ausschließlich das BZSt. Das FA kann eine Fr...mehr

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ZErb 02/2023, Rückforderung... / VIII. GrEStG

Bei einem Widerruf von Schenkungen an einer grundbesitzenden Mitgesellschaft dürfen grunderwerbsteuerliche Fragen nicht außer Acht gelassen werden. Einen ungewöhnlichen Fall hatte der BFH zu beurteilen[33]: Ein Vater widerrief nach Jahrzehnten die Schenkung einer Kommanditbeteiligung an zwei Söhne, kurz vor einer geplanten Anteilsveräußerung. Dadurch erhielt er mittelbar auch...mehr

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zfs 02/2023, Wirksame Wider... / 1 Aus den Gründen: "…

(Beschl. v. 10.2.2022) 1. Das LG hat die auf Rückabwicklung eines fondsgebundenen Rentenversicherungsvertrages nach einem vom Kl. erklärten Widerruf gerichtete Klage zu Recht abgewiesen. … a) Dem Kl. steht weder der geltend gemachten Auskunftsanspruch noch der bislang unbezifferte Leistungsanspruch zu. Steht fest, dass dem Hauptanspruch die materiell-rechtliche Grundlage fehlt...mehr

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ZErb 02/2023, Rückforderung... / 10

Auf einen Blick Rückforderungsrechte in Schenkungsverträgen sind wichtig, erreichen steuerliche Vorteile aber nur bei ursprünglicher Vereinbarung und exakter zivilrechtlicher Erfüllung des die Rückforderungsberechtigung des Schenkers auslösenden Tatbestands. Die Herausgabe des zivilrechtlichen Schenkgegenstands ist unerlässlich. Bei Verbleib von Nutzungen beim Beschenkten dr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 2.2.2 Wirksamkeit der Rückrufklausel

Rückrufklauseln im Entgeltbereich Wirksam ist eine solche Rückrufklausel im Entgeltbereich zunächst nur dann, wenn sie dem Transparenzgebot [1] entspricht. Das Transparenzgebot verlangt die eindeutige Formulierung des Vorbehalts, sodass der Mitarbeiter genau erkennen kann, in welchen Fällen er mit einem Widerruf rechnen muss. Es sollten daher die einzelnen Widerrufsgründe mögl...mehr

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AGS 02/2023, Rechtsprechungsübersicht zu den Teilen 4-7 VV aus den Jahren 2022/2023

Über die Entwicklung der Rspr. zu den Teilen 4–7 VV aus den Jahren 2020/2021 wurde zuletzt in AGS 2022, 145 ff. berichtet. Die nachfolgende Übersicht enthält eine Zusammenstellung der im Anschluss daran ergangenen bzw. bekannt gewordenen Rspr. Es sind auch die mit § 14 RVG zusammenhängenden Entscheidungen enthalten. Der Stand des Beitrags ist Anfang Februar 2023. Hinweismehr

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Das Testament / 2.5.10.1 Erschwerter Widerruf wechselbezüglicher Verfügungen

Zu Lebzeiten beider Ehegatten unterscheiden sich wechselbezügliche Verfügungen von einseitigen Verfügungen lediglich dadurch, dass sie nur unter erschwerten Voraussetzungen widerruflich sind (§ 2271 Abs. 1, § 2296 BGB)[1].mehr

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Erbvertrag / 3.1 Aufhebungswirkung des Erbvertrags

Der Erbvertrag hebt frühere letztwillige Verfügungen des Erblassers auf, soweit sie das Recht des vertragsmäßig Bedachten beeinträchtigen würden (§ 2289 Abs. 1 Satz 1 BGB). Ein Erbvertrag zwischen denselben Vertragsparteien wird insofern hinsichtlich der Abweichungen zum ersten Vertrag auch ohne ausdrückliche Erklärung als einverständliche Vertragsaufhebung i. S. d. § 2290 A...mehr

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Das Testament / 2.5.10.2 Bindungswirkung wechselbezüglicher Verfügungen

Nach dem Tode eines Ehegatten ist hingegen die Testierfreiheit des Überlebenden zum Schutze des zuerst Versterbenden beschränkt (§ 2271 Abs. 2 BGB). Insoweit entfaltet das gemeinschaftliche Testament ähnliche Bindungswirkung wie ein Erbvertrag. Der Überlebende kann seine Verfügungen danach grundsätzlich nicht mehr widerrufen, es sei denn er schlägt das ihm vom Vorverstorbene...mehr

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Das Testament / 2.1.4 Ersatzerben

Selbst wenn die gesetzliche Erbfolge den Wünschen des Erblassers entspricht, so gilt es den Fall zu bedenken, dass ein in Aussicht genommener Erbe vor dem Erbfall wegfällt (durch Vorversterben, Unwirksamkeit oder Widerruf der Erbeinsetzung, Zuwendungsverzichtsvertrag nach § 2352 BGB, Nichterleben einer aufschiebenden Bedingung nach § 2074 BGB oder Eintritt einer auflösenden ...mehr

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Das Testament / 1.1 Testierfähigkeit

Die Testierfähigkeit setzt Willensfreiheit und damit grundsätzlich Geschäftsfähigkeit voraus. Wer nach deutschem Recht ein Testament errichten will, muss jedoch nicht volljährig sein, sondern nur das 16. Lebensjahr vollendet haben (§ 2229 Abs. 1 BGB)[1]. Testierunfähig ist dagegen, "wer wegen krankhafter Störung der Geistestätigkeit, wegen Geistesschwäche[2] oder wegen Bewus...mehr

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Das Testament / 1 Rechtlicher Rahmen der Testamentserrichtung

Gemäß Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG ist das Recht des Einzelnen über sein Eigentum auch nach dem Tode weitestgehend nach den eigenen Wünschen willkürlich zu verfügen, in Deutschland verfassungsrechtlich gewährleistet (sog. "Testierfreiheit"). Einschränkungen der Testierfreiheit können sich ergeben durch verfassungsgemäße inländische Gesetze[1], bei Vermögen im Ausland bzw. auslän...mehr

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Erbvertrag / 4.8.1 Anfechtung durch den Erblasser

Die Besonderheit bei der Anfechtung eines Erbvertrages besteht gem. § 2281 Abs. 1 BGB darin, dass auch der Erblasser selbst eine vertragsmäßige Verfügung nach §§ 2078, 2079 BGB anfechten und auf diese Weise die erbrechtliche Bindung lösen kann.[1] Hinsichtlich einseitiger Verfügungen im Erbvertrag tritt an die Stelle der Anfechtung nach § 2299 BGB der Widerruf. Insofern ist im...mehr

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Das Testament / 2.5 Ehegattentestament – gegenseitige Erbeinsetzung von Ehegatten

Ehegatten[1] steht es frei ihre letztwilligen Verfügungen in einer gemeinsamen Urkunde[2] niederzuschreiben und sich hierbei gegenseitig zum Erben einzusetzen (§§ 2265 ff. BGB). Die rechtliche Besonderheit beim sog. Ehegattentestament besteht darin, dass miteinander Verheiratete wechselbezügliche Verfügungen gem. §§ 2270 f. BGB treffen können, die sodann gegenseitige Bindung...mehr