Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.3 Wie ist die Anzahl der Beschäftigten zu ermitteln?

Als Beschäftigtenzahl soll die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Vollzeitäquivalenten wahlweise zum Stichtag 29. Februar 2020 oder zum Stichtag 31. Dezember 2021 zugrunde gelegt werden. Die Anzahl der Beschäftigten eines Unternehmens oder einer Freiberuflerin oder eines Freiberuflers soll auf der Basis von Vollzeitäquivalenten ermittelt werden (Basis: 40 Arbeitsst...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.3 Wie ist die Anzahl der Beschäftigten zu ermitteln?

Als Beschäftigtenzahl soll die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Vollzeitäquivalenten wahlweise zum Stichtag 29. Februar 2020 oder zum Stichtag 30. Juni 2021 zugrunde gelegt werden. Die Anzahl der Beschäftigten eines Unternehmens oder einer Freiberuflerin oder eines Freiberuflers soll auf der Basis von Vollzeitäquivalenten ermittelt werden (Basis: 40 Arbeitsstunde...mehr

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Novemberhilfe und Dezemberh... / 2.6 Wie ist die Anzahl der Beschäftigten zu ermitteln?

Als Beschäftigtenzahl soll die Zahl der Mitarbeiter in Vollzeitäquivalenten zum Stichtag 29. Februar 2020 zugrunde gelegt werden. Die Anzahl der Beschäftigten eines Unternehmens oder Soloselbständigen ist auf der Basis von Vollzeitäquivalenten zu ermitteln (Basis: 40 Arbeitsstunden je Woche). Bei der Bestimmung der Vollzeitäquivalente sind folgende Faktoren zu berücksichtige...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.3 Wie ist die Anzahl der Beschäftigten zu ermitteln?

Als Beschäftigtenzahl soll die Zahl der Mitarbeiter in Vollzeitäquivalenten zum Stichtag 29. Februar 2020 zugrunde gelegt werden. Die Anzahl der Beschäftigten eines Unternehmens oder eines Freiberuflers soll auf der Basis von Vollzeitäquivalenten ermittelt werden (Basis: 40 Arbeitsstunden je Woche). Bei der Bestimmung der Vollzeitäquivalente sollten folgende Faktoren berücks...mehr

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Novemberhilfe und Dezemberh... / 2.2 Für welchen Zeitraum wird die Novemberhilfe bzw. Dezemberhilfe gezahlt?

Die Novemberhilfe ist auf die Dauer des Corona-bedingten Lockdowns im November 2020 begrenzt – also auf den Zeitraum, für welchen branchenweite Corona-bedingte Betriebsschließungen beziehungsweise Betriebsbeschränkungen aufgrund der Ziffern 5 bis 8 des Beschlusses von Bund und Ländern vom 28. Oktober 2020 hoheitlich angeordnet wurden. Die Dezemberhilfe umfasst die von Bund u...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 5.2 Systematische Stellung der Regelung

Rz. 67 § 2a Abs. 3 S. 1 EStG ermöglichte es, aufgrund eines DBA im Inland nicht berücksichtigungsfähige gewerbliche Verluste einer ausl. Betriebsstätte auf Antrag bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte abzuziehen. Steuerpolitischer Hintergrund der Regelung war die Notwendigkeit, deutsche Investitionen im Ausland zu fördern.[1] Es sollten steuerliche Hemmnisse, di...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.3 Wie ist die Anzahl der Beschäftigten zu ermitteln?

Als Beschäftigtenzahl soll die Zahl der Mitarbeiter in Vollzeitäquivalenten wahlweise zum Stichtag 29. Februar 2020 oderzum Stichtag 31. Dezember 2020 zugrunde gelegt werden. Die Anzahl der Beschäftigten eines Unternehmens oder einer/eines Freiberuflers/in soll auf der Basis von Vollzeitäquivalenten ermittelt werden (Basis: 40 Arbeitsstunden je Woche). Bei der Ermittlung der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 5.4 Verfahren

Rz. 124 Ist der Verlust einer ausl. Betriebsstätte im Inland abgezogen worden, sind zukünftige Gewinne in gleicher Höhe im Inland steuerlich zu erfassen (Hinzurechnungsbetrag). Diese Hinzurechnung kann sich über mehrere Jahre erstrecken; es ist daher zweckmäßig, den der Hinzurechnung unterliegenden Betrag gesondert festzustellen. Diese Feststellung ist durch G. v. 11.10.1995...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 4.17 In welchem Verhältnis stehen die Corona-Überbrückungshilfe III Plus und der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen?

Für das Verhältnis zwischen dem Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen und der Überbrückungshilfe III Plus gilt Folgendes: Die aus dem Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen gewährte Wirtschaftlichkeitshilfe für Veranstaltungen bis zu 2.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird im Rahmen der Überbrückungshilfe III Plus als Umsatz angerechnet (siehe oben 1.3...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.1 Wie hoch liegt die Förderung?

Die Überbrückungshilfe IV kann für bis zu sechs Monate (Januar 2022 bis Juni 2022) beantragt werden. Der maximale Zuschuss beträgt 10.000.000 Euro pro Fördermonat. Dies gilt auch für verbundene Unternehmen. Die Auszahlung der Förderung erfolgt bis zu den durch das europäische Recht vorgegebenen beihilferechtlichen Obergrenzen und nur soweit diese noch nicht verbraucht sind. D...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 2.2.2.8.2 Schiffe

Rz. 25b Nach Buchst. b unterliegen negative Einkünfte aus der entgeltlichen Überlassung von Schiffen der Abzugsbeschränkung. Der Tatbestand für den Ausschluss von Verlusten gilt nur für Schiffe, nicht für Luftfahrzeuge. Von der Verlustausschlussklausel des § 2a Abs. 1 Nr. 6b EStG wird die "Überlassung" von Schiffen erfasst. Dabei kann es sich um Vermietung und Verpachtung i....mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.5 Sonderregelung zu förderfähigen Kosten in der Reisebranche

Förderfähig sind Provisionen bzw. Serviceentgelte von Reisebüros sowie kalkulierte Margen von Reiseveranstaltern für Reisen (Pauschalreisen, diesen gleichgestellte Reiseleistungen, z. B. Gastschulaufenthalte, oder Reiseeinzelleistungen), die im Förderzeitraum Januar 2022 bis Juni 2022 angetreten worden wären und coronabedingt - aufgrund einer Reisewarnung des Auswärtigen Amt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 2.2.5 Verfahrensrechtliche Fragen

Rz. 34 Nach § 2a Abs. 1 S. 5 EStG sind die am Schluss des Vz verbleibenden negativen Einkünfte gesondert festzustellen. Festzustellende "verbleibende negative Einkünfte" sind die im Vz nicht durch Verlustausgleich ausgeglichenen negativen Einkünfte nach § 2a Abs. 1 EStG des laufenden Vz zuzüglich der noch nicht verfallenen, noch nicht ausgeglichenen und noch nicht durch Verl...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 4.17 In welchem Verhältnis stehen die Corona-Überbrückungshilfe IV und der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen sowie der Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen?

Für das Verhältnis zwischen den Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen und für Messen und Ausstellungen sowie der Überbrückungshilfe IV gilt Folgendes: Die aus dem Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen gewährte Wirtschaftlichkeitshilfe für Veranstaltungen bis zu 2.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird im Rahmen der Überbrückungshilfe IV als Umsatz ange...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Hygiene / 2 Lebensmittelhygiene

Unter Lebensmittelhygiene können allgemein die Vorkehrungen verstanden werden, die nötig sind, um zu gewährleisten, dass ein Lebensmittel unter Berücksichtigung seines Verwendungszweckes für den menschlichen Verzehr tauglich ist. Ausschlaggebend ist für diesen Bereich besonders die EG-Verordnung 852/2004 "Lebensmittelhygiene", die in die deutsche Lebensmittelhygieneverordnun...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 5.7 Was gilt für von Hochwasserereignissen im Juli 2021 betroffene Unternehmen?

Antragsberechtigung Unternehmen, die coronabedingte Umsatzeinbrüche haben und von den Hochwasserereignissen im Juli 2021 in Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Bayern und Sachsen ("Juli-Hochwasser") betroffen sind, sollen nicht aus der Überbrückungshilfe III Plus fallen. Dies wäre ohne eine Programmanpassung für diese Unternehmen der Fall, da ihre Umsatzeinbrüche nunmehr in...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.5 Sonderregelung zu förderfähigen Kosten in der Reisebranche

[redaktionelle Anpassung] Förderfähig sind Provisionen bzw. Serviceentgelte von Reisebüros sowie kalkulierte Margen von Reiseveranstaltern für Reisen (Pauschalreisen, diesen gleichgestellte Reiseleistungen, z. B. Gastschulaufenthalte, oder Reiseeinzelleistungen), die im Förderzeitraum Juli 2021 bis Dezember 2021 angetreten worden wären und coronabedingt - aufgrund einer Reise...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 2.1.3 Zur Vereinbarkeit des § 2a Abs. 1 EStG mit dem Grundgesetz

Rz. 13 Gegen die Vereinbarkeit des § 2a Abs. 1 EStG mit dem Grundgesetz sind erhebliche Bedenken geltend gemacht worden.[1] Zwar steht dem Gesetzgeber im Rahmen sachgerechter Erwägungen ein weiter Regelungsspielraum zu, in dessen Rahmen er auch wirtschaftspolitischen bzw. investitionslenkenden Überlegungen Raum geben darf. Diese Erwägungen müssen jedoch sachgerecht sein, d. ...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 4.16 Was ist beihilferechtlich zu beachten?

Die dritte Phase der Überbrückungshilfe bietet Unternehmen, die vor dem 1. Januar 2019 gegründet wurden, ein beihilferechtliches Wahlrecht zwischen der Regelung zur vorübergehenden Gewährung geringfügiger Beihilfen im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit dem Ausbruch von Covid-19 ("Dritte Geänderte Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020" in der jewei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 5.3.3.2 Nachversteuerung bei Umwandlung der Betriebsstätte (Abs. 4 S. 1 Nr. 1)

Rz. 88 § 2a Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG regelt die Nachversteuerung bei der Umwandlung der ausl. Betriebsstätte in eine Kapitalgesellschaft. Bis Vz 1998 war dies der einzige Nachversteuerungstatbestand. Die Regelung hat sich jedoch als nicht ausreichend erwiesen; deshalb wurde sie ab Vz 1999 durch einen erweiterten Nachversteuerungstatbestand ersetzt, der auch die Übertragung der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 2.2.1 Anwendungsbereich des Abs. 1

Rz. 15 Der persönliche Regelungsbereich des § 2a Abs. 1 EStG, also die Frage, welche Stpfl. von dieser Vorschrift erfasst werden, ist nicht ausdrücklich geregelt, ergibt sich aber aus dem Zweck und der systematischen Einordnung der Vorschrift. § 2a Abs. 1 EStG greift bei denjenigen Stpfl. ein, bei denen negative Einkünfte der in § 2a Abs. 1 EStG genannten Art ohne die Vorsch...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 4.16 Was ist beihilferechtlich zu beachten?

Die vierte Phase der Überbrückungshilfe bietet Unternehmen, die vor dem 1. Januar 2019 gegründet wurden, ein beihilferechtliches Wahlrecht zwischen der Regelung zur vorübergehenden Gewährung geringfügiger Beihilfen im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit dem Ausbruch von Covid-19 (" Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020" in der jeweils geltenden Fas...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 2.2.3.1 Verlustausgleich und Verlustabzug

Rz. 26 Als Rechtsfolge bestimmt § 2a Abs. 1 S. 1 EStG, dass die unter den Tatbestand dieser Vorschriften fallenden negativen Einkünfte nur eingeschränkt an dem Verlustausgleich teilnehmen. Der Verlustausgleich ist bei den unter § 2a Abs. 1 EStG fallenden Einkünften nur eingeschränkt möglich, nämlich zwischen positiven und negativen Einkünften derselben Art und aus demselben ...mehr

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Novemberhilfe und Dezemberh... / 1.7 Welche Regelungen gelten für Gastronomiebetriebe?

Gastronomiebetriebe gelten als direkt betroffen. Im Falle von Gaststätten i. S. v. § 1 Abs. 1 des Gaststättengesetzes sind solche Umsätze von der Betrachtung ausgenommen, die auf Außerhausverkäufe zum ermäßigten Umsatzsteuersatz entfallen. Umgekehrt sind solche Umsätze auch vom Vergleichsumsatz zur Berechnung der Novemberhilfe beziehungsweise Dezemberhilfe ausgenommen. Wichti...mehr

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Novemberhilfe und Dezemberh... / 2.1 Wie hoch ist die Novemberhilfe bzw. Dezemberhilfe?

Damit den betroffenen Unternehmen und Soloselbständigen einfach und unbürokratisch geholfen werden kann, wird die Novemberhilfe beziehungsweise Dezemberhilfe als einmalige Kostenpauschale ausbezahlt. Um das Verfahren so einfach wie möglich zu halten, werden diese Kosten über den Umsatz angenähert. Die Höhe der Novemberhilfe beziehungsweise Dezemberhilfe beträgt bis zu 75 Proz...mehr

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Novemberhilfe und Dezemberh... / 1.1 Wer ist antragsberechtigt?

Grundsätzlich sind Unternehmen aller Größen (auch öffentliche und gemeinnützige), Selbständige, Vereine und Einrichtungen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb[1] aller Branchen antragsberechtigt (mit Ausnahme der unten explizit genannten Ausschlusskriterien), deren wirtschaftliche Tätigkeit vom Corona-bedingten Lockdown im November u...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 4.16 Was ist beihilferechtlich zu beachten?

Die Überbrückungshilfe IV bietet Unternehmen, die vor dem 1. Januar 2019 gegründet wurden, ein beihilferechtliches Wahlrecht zwischen der Regelung zur vorübergehenden Gewährung geringfügiger Beihilfen im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit dem Ausbruch von Covid-19 (B"undesregelung Kleinbeihilfen 2020" in der jeweils geltenden Fassung) gegebenen...mehr

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Novemberhilfe und Dezemberh... / 2.3 Wie ist der Umsatz definiert?

Umsatz ist der steuerbare Umsatz nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG in einem Besteuerungszeitraum i. S. d. § 16 Abs. 1 Satz 2 UStG bzw. Voranmeldungszeitraum i. S. d. § 18 Abs. 2 und 2a UStG. Dies umfasst Umsätze aus Lieferungen und Leistungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.[1] Sowohl für den Gesamtumsatz, als auch für die Bestimmung des Anteils der betroffenen Umsätze ("d...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.5 Sonderregelung zu förderfähigen Kosten in der Reisebranche

Förderfähig sind Provisionen bzw. Serviceentgelte von Reisebüros sowie kalkulierte Margen von Reiseveranstaltern für Reisen (Pauschalreisen, diesen gleichgestellte Reiseleistungen, z. B. Gastschulaufenthalte, oder Reiseeinzelleistungen), die seit dem 18. März 2020 storniert wurden (Rücktritt eines Teils vom Vertrag) und im Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021 angetrete...mehr

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Inventur: Wie die Bestandsa... / 6.1.10 Vorbereitung des Lagers, des Verkaufsraums und der Ware

In den Aufnahmebereichen ist für Ordnung zu sorgen: Bestände ordentlich stapeln, damit sie eindeutig voneinander unterschieden werden können. Nicht verkaufsfähige Waren aussortieren und extra stellen. Über die Verwendung – d. h. Retoure, Umtausch, Vernichtung – entscheidet der Inventurleiter. Sauberkeit gewährleisten. Aufnahmeorte mit ihren zugeordneten Nummern kennzeichnen. Über...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 3.2 Verstöße bei der zollamtlichen Erfassung des Warenverkehrs gem. § 382 Abs. 1 Nr. 1 AO

Rz. 7 Gem. § 382 Abs. 1 Nr. 1 AO werden Zuwiderhandlungen gegen die Erfassung des Warenverkehrs über die Grenze des Zollgebiets bzw. über Freizonengrenzen geahndet. Die zollamtliche Erfassung des Warenverkehrs ist der Zeitraum zwischen dem Zeitpunkt des Verbringens über die Grenze des Zollgebietes der EU[1] bis zur Gestellung bei der gem. Art. 135 UZK zuständigen Eingangszol...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 3.1 Allgemeines

Rz. 5a § 382 AO ist anwendbar auf Einfuhr- und Ausfuhrabgaben. Unter den Begriff der "Einfuhrabgaben" fallen gem. § 1 Abs. 1 S. 3 ZollVG die Zölle, Abgaben mit gleicher Wirkung, die Agrarabgaben bei der Einfuhr von Waren sowie die Einfuhrumsatzsteuer und die anderen für eingeführte Waren zu erhebenden Verbrauchsteuern. Nach der Definition in Art. 5 Nr. 20 UZK handelt es sich...mehr

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Inventur: Wie die Bestandsa... / 6.2.1 Lager und Handlager

Aufnahme und Kontrolle müssen spätestens 4 Stunden vor Beginn der Hauptinventur durchgeführt sein. Ab erfolgter Aufnahme und Kontrolle müssen die Aufnahmebereiche verschlossen bzw. Ware gegen Entnahme gesichert sein. Unmittelbar vor Durchführung der Inventur ist dafür zu sorgen, dass die Aufnahmebereiche sauber, übersichtlich geordnet sind und sich keine Ware außerhalb der d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 3.3 Verstöße im Zusammenhang mit einem Zollverfahren gem. § 382 Abs. 1 Nr. 2 AO

Rz. 9 § 382 Abs. 1 Nr. 2 AO erfasst Verstöße gegen Vorschriften, die für die Überführung von Waren in ein Zollverfahren und dessen Durchführung oder für die Erlangung einer sonstigen zollrechtlichen Bestimmung gelten. Die Begriffe "zollrechtliche Bestimmung" und "Zollverfahren" beziehen sich auf das Unionsrecht (früher ZK und ZKDO, jetzt UZK und UZKDO) sowie die ergänzenden ...mehr

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Inventur: Wie die Bestandsa... / 6.1.8 Abgrenzung der Bestände

Sämtliche Belege sind vor der Inventur mit "Vorinventur" und 10 Tage danach mit "Nachinventur" zu stempeln. Grundsätzlich darf zwischen dem Inventurstichtag und dem Inventuraufnahmetag keine Ware umgelagert werden. Für die eindeutige zeitliche Abgrenzung der Bestände ist ein Abgrenzungsprotokoll zu erstellen. Das Abgrenzungsprotokoll wird dem Inventurprotokoll beigefügt. Für d...mehr

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Inventur: Wie die Bestandsa... / 5.2 Sonderfälle: Leasing, Sicherungsübereignung und Kommissionsware

Der Grundsatz der Vollständigkeit sieht vor, dass alle Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten der GmbH in der Bilanz erfasst werden und damit auch im Inventar. Dies mag zunächst selbstverständlich klingen, es stößt aber mitunter auf praktische Probleme bei der eindeutigen wirtschaftlichen Zuordnung der Vermögensgegenstände. Ein geleastes Anlagegut ist je nach Vertragsgest...mehr

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Inventur: Wie die Bestandsa... / 6.2.6 Aufnahme der Warenbestände

Aufgenommen wird der gesamte Warenbestand: Verdorbene Ware (Ware mit abgelaufenem Verfallsdatum) wird auf gesonderten Aufnahmeblättern notiert. Die Zählung erfolgt zunächst von links nach rechts auf einer Ebene, danach eine Ebene tiefer und wieder von links nach rechts. Artikel, die sich in mehreren Aufnahmebereichen befinden, werden im jeweiligen Aufnahmebereich aufgenommen; e...mehr

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Inventur: Wie die Bestandsa... / 6.2.4 Ausfüllanweisung

Aufnahmetechnik: Pro Fachnummer jeweils von links nach rechts jeweils von oben nach unten Beschädigte Ware oder Artikel mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum sind nicht aufzunehmen, sondern vor das Regal zu setzen. Ware zu gleichem Verkaufspreis, die nicht unmittelbar nebeneinander sitzt, darf nicht zusammengefasst werden Eintragungen nur mit Kugelschreiber (Bleistift unbeding...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 3.4 Verstöße im Zusammenhang mit Freizonen, dem grenznahen Raum und Grenzaufsichtsgebieten gem. § 382 Abs. 1 Nr. 3 AO

Rz. 14 Von § 382 Abs. 1 Nr. 3 AO werden Verstöße gegen Vorschriften über den grenznahen Raum, die der Grenzaufsicht unterworfenen Gebiete und über die Freizonen[1] erfasst. Rz. 15 Der grenznahe Raum entspricht dem früheren Zollgrenzbezirk und erstreckt sich gem. § 14 Abs. 1 S. 1 ZollVG am deutschen Teil der Zollgrenze der EU bis zu einer Tiefe von 30 km, von der seewärtigen B...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 8 Sanktion

Rz. 27 Die Geldbuße beträgt bei vorsätzlicher Gefährdung der Einfuhr- und Ausfuhrabgaben gem. § 377 Abs. 2 AO i. V. m. § 17 Abs. 1 OWiG mindestens 5 EUR und gem. § 382 Abs. 3 AO höchstens 5.000 EUR. Im Falle von fahrlässigem Handeln beträgt die Geldbuße höchstens 2.500 EUR.[1] Das gesetzliche Höchstmaß kann nach § 17 Abs. 4 OWiG jedoch zur Abschöpfung von Vermögensvorteilen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 3.5 Verbrauchsteuern als Einfuhr- und Ausfuhrabgaben gem. § 382 Abs. 2 AO

Rz. 19 Gemäß § 382 Abs. 2 AO ist Abs. 1 der Norm auch anwendbar, wenn Verbrauchsteuergesetze die sinngemäße Anwendung von Zollgesetzen bzw. hierzu ergangenen Rechtsverordnungen vorsehen, d. h. die Anwendung der §§ 31 ZollVG, 30 ZollV bestimmen. Die Norm ist damit nur auf Verbrauchsteuern anwendbar, die bei der Einfuhr verbrauchsteuerpflichtiger Waren in das Zollgebiet der EU...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 5 Subjektiver Tatbestand

Rz. 22 Der subjektive Tatbestand des § 382 AO erfordert vorsätzliches[1] oder fahrlässiges[2] Handeln. Eine vorsätzlich begangene Tat[3] setzt somit voraus, dass der Täter die zollrechtlichen Pflichten nach Inhalt und Gegenstand kennt und ihnen bewusst zuwiderhandelt, oder er das Bestehen einer Vorschrift zwar nicht kennt, aber für möglich hält und bei seinem Handeln billigen...mehr

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Altersteilzeit / 2.3 Tarifverträge (Bund und VKA)

Die Interessenlagen bei Bund und VKA hinsichtlich der Weiterführung von Altersteilzeitregelungen waren 2010 differenziert. Der Bund stand einer Weiterführung tarifvertraglich geregelter Altersteilzeit vor dem Hintergrund der damaligen Koalitionsvereinbarung[1] eher ablehnend gegenüber, viele kommunale Unternehmen und Verwaltungen hingegen waren an der weiteren Verfügbarkeit ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Außergewöhnliche Belastungen bei Unterbringung in einer Wohngemeinschaft

Leitsatz Aufwendungen für die krankheits-, pflege- und behinderungsbedingte Unterbringung in einer dem jeweiligen Landesrecht unterliegenden Wohngemeinschaft sind als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Normenkette § 33 EStG, § 18, § 24, § 25 WTG NW Sachverhalt Der schwerbehinderte (Grad der Behinderung 100) und pflegebedürftige (Pflegegrad 4) Kläger wohnte gemeinsa...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersteilzeit / 2.4.3.3 Störfall

Auch hinsichtlich der Störfallregelungen im Blockmodell weicht der TV FlexAZ inhaltlich von den Regelungen des TV-Bund ab. Während nach dem TV-Bund der Beschäftigte im Störfall materiell so gestellt wird, als hätte er nie in Altersteilzeit gearbeitet, enthält der TV FlexAZ eine Vorschrift, die – orientiert am Rechtsgedanken von § 812 BGB – lediglich verhindert, dass der Arbe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 5.1.2 Berechnung der Mindestrente (Abs. 4 S. 2)

Rz. 7a Nachdem die Bemessungsgrundlage für den Rentenzuschlag zur Beseitigung der Altersarmut in der politischen Debatte lange umstritten war, wurde das zu versteuernde Einkommen unter Hinzurechnung des steuerfreien Teils der Rente bzw. eines Versorgungsfreibetrags und der Einkünfte aus Kapitalvermögen zugrunde gelegt.[1] Diese Bemessungsgrundlagen sind nunmehr mit dem Grund...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersteilzeit / 2.1.1 Die gesetzliche Grundregelung der Altersteilzeit seit dem 1.1.2010

Das Jahr 2010 brachte einen einschneidenden Wandel in die rechtliche Ausgestaltung der Altersteilzeit. Erstattungsleistungen der BA nach § 4 AltTZG sind für neue Altersteilzeitverträge weggefallen. Altersteilzeitvereinbarungen auf Grundlage des TV ATZ aus der Zeit vor 2010 dürften durch Zeitablauf restlos erledigt sein. Damit sind die bisher ungekündigten Altregelungen fakti...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersteilzeit / 1.6.2 Die Spiegelbild-Theorie des BAG

Bei der Ermittlung der Altersteilzeitvergütung ist strikt zu trennen zwischen dem Entgelt einerseits und der Aufstockungsleistung andererseits. Bemessung des Entgelts im Blockmodell Bei Altersteilzeit im Blockmodell wird in der Arbeitsphase bei ungekürzter Arbeitszeit nur das hälftige Entgelt (zuzüglich Aufstockung) gezahlt. Dadurch wird ein Wertguthaben erarbeitet, welches in...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersteilzeit / 2.4.3.2 Entgelt und Aufstockung

Hinsichtlich der Entgelte und Aufstockungsleistungen enthält der TV FlexAZ (anders als der TV-Bund) unterschiedliche Regelungen für das Teilzeitmodell und das Blockmodell. Die Regelungen zu den Entgeltleistungen im Teilzeitmodell (§ 7 Abs. 1 TV FlexAZ) unterscheiden sich nur unwesentlich von denen im TV-Bund. Bei der Altersteilzeit im Blockmodell gilt bei der VKA für alle Ent...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine grenzüberschreitende Verlustverrechnung ohne tatsächliche Verlusttragung durch eine inländische Muttergesellschaft

Leitsatz Eine grenzüberschreitende Verrechnung von Verlusten einer ausländischen Tochtergesellschaft bei der inländischen Muttergesellschaft setzt voraus, dass die "Organschaft" zuvor in dem Sinne faktisch "gelebt" worden ist, dass die von der Tochtergesellschaft erwirtschafteten Verluste von der Muttergesellschaft nach den Vorgaben der anzuwendenden nationalen Regelungen ta...mehr