Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

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Sauer, SGB III § 327 Grundsatz / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die örtlichen Zuständigkeiten innerhalb der Bundesagentur für Arbeit. Rz. 2a Für Leistungen an Arbeitnehmer ist grundsätzlich die Agentur für Arbeit am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort des Arbeitnehmers zuständig (Abs. 1). Maßgebender Zeitpunkt ist der Eintritt des leistungsbegründenden Tatbestandes, also z. B. das Vorliegen der Anspruchsv...mehr

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Sauer, SGB III § 316 Auskun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt eine umfassende öffentlich-rechtliche Auskunftspflicht gegenüber der Agentur für Arbeit (Abs. 1) und dem Insolvenzverwalter (Abs. 2). Sie verfolgt den Zweck, das Insolvenzgeldverfahren zu unterstützen, indem die für das Insolvenzgeldverfahren notwendigen Informationen beschafft werden können. Grundsätzlich werden alle Personen zur Auskunft verpf...mehr

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Sauer, SGB III § 328 Vorläu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Voraussetzungen für vorläufige Leistungen bei Unsicherheit über die Rechtslage und bei Unsicherheit über den entscheidungserheblichen Sachverhalt der Bundesagentur für Arbeit und die Folgen daraus. Damit schafft der Gesetzgeber eine praxisnahe Regelung und eröffnet den Zugang zu Sozialleistungen i. S. d. § 17 SGB I auch in Fällen, in denen das...mehr

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Sauer, SGB III § 316 Auskun... / 2.2.1 Auskunftspflicht nach Abs. 1

Rz. 5 Abs. 1 enthält eine öffentlich-rechtliche Auskunftspflicht. Die Regelung ergänzt § 315 und § 402. Die dort geregelten allgemeinen Auskunftspflichten Dritter mit dem datenschutzrechtlichen Rahmen greift beim Insolvenzgeld nicht, weil es sich dabei nicht um eine laufende Leistung handelt. Insoweit bedarf es einer eigenständigen Normierung. Rz. 6 Grundsätzlich ist auch der...mehr

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Sauer, SGB III § 327 Grundsatz / 2.2 Zuständigkeitswechsel bei Arbeitnehmern

Rz. 7 Jeder Arbeitnehmer kann sein Bewerberangebot im gesamten Bundesgebiet platzieren. Die Agenturen für Arbeit führen Bewerberangebote im regionalen und überregionalen Ausgleich auch für ortsferne Arbeitnehmer. Im Übrigen sind die maschinell (digital) geführten Job-Börsen ohnehin bundesweit organisiert und ausgelegt. Abs. 2 zielt aber nicht darauf, sondern auf den Fall, da...mehr

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Belegschaftsrabatte: Voraus... / 5.3 Preisnachlass für beschädigte und gebrauchte Waren

Erwirbt ein Arbeitnehmer Geräte und Möbel, die nicht unerheblich beschädigt oder zu Vorführzwecken erkennbar genutzt worden sind, ist für die Berechnung des Preisvorteils der um 4 % geminderte erzielbare Endpreis für beschädigte oder gebrauchte Waren maßgebend, da beschädigte oder gebrauchte Gegenstände eine andere Marktgängigkeit als neue Waren haben. Es entsteht ein steuer...mehr

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Belegschaftsrabatte: Voraus... / 3 Begünstigung von Waren und Dienstleistungen

3.1 Nicht überwiegend für den Bedarf der eigenen Arbeitnehmer Begünstigt sind nur Waren und Dienstleistungen, die vom Arbeitgeber nicht überwiegend für den Bedarf seiner Arbeitnehmer hergestellt, vertrieben oder erbracht werden. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber mit den Waren und Dienstleistungen selbst am Markt in Erscheinung treten, also selbst Marktteilnehmer sein muss. ...mehr

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Belegschaftsrabatte: Voraus... / 3.2 Liefer- und Leistungspalette des Arbeitgebers

Die Vergünstigung des § 8 Abs. 3 EStG ist auf Waren oder Dienstleistungen beschränkt, die der Arbeitgeber als eigene herstellt, vertreibt oder erbringt. Die Waren und Dienstleistungen müssen zur Liefer- und Leistungspalette des Arbeitgebers gehören. Ob dies der Fall ist, richtet sich danach, als wessen Leistung das dem Arbeitnehmer überlassene Produkt im allgemeinen Geschäft...mehr

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Belegschaftsrabatte: Voraus... / 5.1 Endpreis

Bei Anwendung des Rabattfreibetrags ist die besondere Bewertungsvorschrift in § 8 Abs. 3 EStG zu beachten. Danach dürfen die Waren nicht mit amtlichen Sachbezugswerten bewertet werden. Rabattfreibetrag und amtliche Sachbezugswerte schließen sich gegenseitig aus. Maßgebend sind die Endpreise (einschließlich Umsatzsteuer), zu denen der Arbeitgeber die Waren oder Dienstleistung...mehr

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Belegschaftsrabatte: Voraus... / 3.1 Nicht überwiegend für den Bedarf der eigenen Arbeitnehmer

Begünstigt sind nur Waren und Dienstleistungen, die vom Arbeitgeber nicht überwiegend für den Bedarf seiner Arbeitnehmer hergestellt, vertrieben oder erbracht werden. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber mit den Waren und Dienstleistungen selbst am Markt in Erscheinung treten, also selbst Marktteilnehmer sein muss. Der Formulierung, dass die Waren oder Dienstleistungen vom Ar...mehr

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Belegschaftsrabatte: Voraus... / 8 Anwendungsfälle

▪ Aktien/Investmentfonds/Obligationen Bei der unentgeltlichen oder verbilligten Vermittlung von Aktien oder Wertpapieren an Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber mit diesen Wirtschaftsgütern handelt, sind 4 % Preisabschlag auf den Börsenkurs und der Rabattfreibetrag i. H. v. 1.080 EUR bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils zu berücksichtigen. ▪ Energielieferungen von Versorgungs...mehr

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Belegschaftsrabatte: Voraus... / 7 Aufzeichnungspflichten

Ohnehin vorgeschrieben ist die getrennte Aufzeichnung des Arbeitslohns nach Barlohn und Sachbezügen.[1] Zusätzlich muss der Arbeitgeber die einzelnen Sachbezüge, auf die der Rabattfreibetrag angewendet wird, besonders kennzeichnen und mit den besonders ermittelten Werten (nach Vornahme des Preisabschlags von 4 %) im Lohnkonto ohne Kürzung um den Rabattfreibetrag eintragen. B...mehr

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Belegschaftsrabatte: Voraus... / 6 Rabattregelung als Wahlrecht

Die Rechtsprechung sieht in der Rabattfreibetragsregelung eine Spezialvorschrift mit tendenziell begünstigendem Charakter, die aber nicht immer vorteilhaft ist, und räumt Arbeitnehmern, spätestens im Rahmen der Steuererklärung, ein Wahlrecht zur Anwendung ein.[1] Die Finanzverwaltung hat diese Auffassung übernommen.[2] Alternativ zur Rabattbesteuerung können Arbeitnehmer in i...mehr

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Belegschaftsrabatte: Voraus... / 4 Belegschaftshandel nicht als Hauptzweck

Begünstigt sind nur Waren, die der Arbeitgeber selbst herstellt oder vertreibt, bzw. nur sonstige Sachzuwendungen, die der Arbeitgeber aus seiner Produkt- bzw. Leistungspalette unter Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr mit fremden Dritten selbst am Markt erbringt. Dabei ist entscheidend, mit welchen Produkten der Arbeitgeber konkret am Markt erscheint. Bezieht ...mehr

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Belegschaftsrabatte: Voraus... / 1 Grundzüge

Erhält ein Arbeitnehmer aufgrund seines Dienstverhältnisses Waren oder Dienstleistungen, die vom Arbeitgeber nicht überwiegend für den Bedarf seiner Arbeitnehmer hergestellt, vertrieben oder erbracht werden und deren Bezug nicht pauschal versteuert wird, gelten als deren Werte die um 4 % geminderten Endpreise, zu denen der Arbeitgeber oder der dem Abgabeort nächstansässige A...mehr

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Belegschaftsrabatte: Voraus... / Zusammenfassung

Überblick Personalrabatte, die ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern aufgrund seines Dienstverhältnisses bei der Überlassung von Waren, Dienstleistungen und sonstigen Leistungen seiner Produktpalette gewährt, sind innerhalb gewisser Grenzen – 1.080 EUR im Kalenderjahr – kein geldwerter Vorteil, also nicht abgabenpflichtig (Rabattfreibetrag). Außerdem wird ein Wertabschlag von...mehr

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Kinderbetreuungskosten in d... / 2.3 Begünstigte Aufwendungen

Berücksichtigt werden Ausgaben in Geld oder Geldeswert (Wohnung, Kosten, Waren, sonstige Sachleistungen) für Dienstleistungen zur Betreuung eines Kindes. Deshalb sind z. B. auch Fahrtkostenerstattungen an die Betreuungsperson abziehbar. Voraussetzung ist jedoch, dass die Leistungen im Einzelnen in der Rechnung oder im Vertrag aufgeführt werden. Für Fahrten, die mit dem Kfz de...mehr

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Renten und dauernde Lasten / 2.3.2 Wertsicherungsklausel

Die Laufzeit der Rente bzw. dauernden Last ist regelmäßig an die Lebenszeit einer Person oder auch mehrerer Personen geknüpft. Meist wird zusätzlich vereinbart, dass die Rente oder dauernde Last im Hinblick auf die Veränderungen des Geldwerts mit einer Wertsicherungsklausel, z. B. Lebenshaltungskostenindex, Beamtengehalt einer bestimmten Besoldungsgruppe, verbunden wird. Ein...mehr

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Belegschaftsrabatte: Voraus... / 2.1 Vorteil vom eigenen Arbeitgeber

Der Preisvorteil muss zwischen den Parteien des Arbeitsvertrags gewährt werden. Dabei kann es sich auch um Sachbezüge handeln, die dem Arbeitnehmer ausschließlich wegen seines früheren oder künftigen Dienstverhältnisses zufließen.[1] Rechnet der Arbeitgeber Sachzuwendungen zunächst zu Endverkaufspreisen ab und gewährt er den Belegschaftsrabatt nachträglich in Form von Gutsch...mehr

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Belegschaftsrabatte: Voraus... / 5.2 Ermittlung des steuerlichen Vorteils

Maßgebend für die Preisfeststellung ist grundsätzlich der Kalendertag, an dem die Ware oder Dienstleistung an den Beschäftigten abgegeben wird. Der maßgebende Angebotspreis wird zunächst um 4 % gemindert (Bewertungsabschlag). Der geminderte Preis ist der Geldwert des Sachbezugs. Der Unterschiedsbetrag zum etwaigen Entgelt ergibt den Arbeitslohn.[1] Arbeitslöhne dieser Art aus d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberatungskosten / 5.2 Betriebsausgaben-/Werbungskostenabzug

Steuerberatungskosten, die mit der Ermittlung der Einkünfte zusammenhängen, sind Werbungskosten oder Betriebsausgaben bei der betreffenden Einkunftsart.[1] Steuerberatungskosten i. d. S. sind z. B. Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, wenn die Tätigkeit des Beraters der Ermittlung des Überschusses der Vermietungseinnahmen über die Werbungskosten ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, Pfle... / 6 Rechtsfolgen bei Verstoß gegen das Kündigungsverbot

Rz. 30 Eine Kündigung, die gegen das Kündigungsverbot verstößt, ist nach § 134 BGB nichtig und damit von Beginn an unwirksam, wenn sie dem Arbeitnehmer innerhalb des in § 5 Abs. 1 Satz 1 PflegeZG genannten Zeitraums zugeht. Dies gilt selbst dann, wenn die Voraussetzungen des Erlaubnistatbestands nach Abs. 2 erfüllt wären, der Arbeitgeber allerdings die Zustimmung bei der zust...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.1 Grenzüberschreitende Beförderungen von Gegenständen

Rz. 35 Nach § 4 Nr. 3 S. 1 Buchst. a UStG sind u. a. grenzüberschreitende Beförderungen von Gegenständen unter den weiteren Voraussetzungen der Vorschrift steuerfrei. Die Regelung erstreckt sich insoweit jedoch nur auf die Beförderung von Gegenständen und nicht von Personen. Gegenstände sind alle körperlichen Gegenstände, wozu auch Elektrizität, Gas, Wärme, Kälte und ähnlich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.1 Leistung bezieht sich auf Gegenstände der Ausfuhr oder auf bestimmte eingeführte Gegenstände (§ 4 Nr. 3 S. 1 Buchst. a Doppelbuchst. aa UStG)

Rz. 66 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 3 S. 1 Buchst. a UStG setzt im Doppelbuchstaben aa voraus, dass die Leistungen sich beziehen unmittelbar auf Gegenstände der Ausfuhr oder auf eingeführte Gegenstände, die im externen Versandverfahren in das Drittlandsgebiet befördert werden. Rz. 67 Die Steuerbefreiung hängt nicht davon ab, dass die Leistungen an ausländische Auftraggeber b...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1 Eingeführte Gegenstände unter Verfahren der zollamtlich vorübergehenden Verwendung

Rz. 104 Voraussetzung der Steuerbefreiung ist zum einen, dass sich die Leistungen unmittelbar auf eingeführte Gegenstände beziehen. Zum Begriff der Unmittelbarkeit vgl. Rz. 72ff. Die Gegenstände müssen bereits eingeführt sein, d. h. die Einfuhr i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG hat bereits stattgefunden. Es handelt sich also nicht um Gegenstände der Einfuhr i. S. d. § 4 Nr. 3 S...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.1 Geschäfte der Warenterminbörse (WTB)

Rz. 27 Ein Termingeschäft ist ein Vertrag über die Lieferung oder Abnahme von Waren (Warentermingeschäft, Terminkontrakt etc.), der erst zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt wird. Der dann zu entrichtende Gegenwert wird entweder bereits bei Vertragsabschluss vereinbart oder bestimmt sich aufgrund der börsenmäßig festgestellten Kurse. Terminmärkte enthalten ein ausgeprägtes sp...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 18 § 4 Nr. 3 UStG beruht auf Art. 144, Art. 146 Abs. 1 Buchst. e und Art. 142 MwStSystRL. Rz. 19 Nach Art. 144 MwStSystRL befreien die Mitgliedstaaten Dienstleistungen, die sich auf die Einfuhr von Gegenständen beziehen und deren Wert gemäß Art. 86 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL in der Steuerbemessungsgrundlage enthalten ist. Rz. 20 Nach Art. 146 Abs. 1 Buchst. e MwStSystRL b...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.2 Leistung bezieht sich auf Gegenstände der Einfuhr (§ 4 Nr. 3 S. 1 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG)

Rz. 77 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 3 S. 1 Buchst. a UStG setzt im Doppelbuchstaben bb voraus, dass die Leistungen sich auf Gegenstände der Einfuhr in das Gebiet eines Mitgliedstaats der EG beziehen und die Kosten für die Leistungen in der Bemessungsgrundlage für diese Einfuhr enthalten sind. Rz. 78 Zu beachten ist, dass die Einbeziehung der Kosten für bestimmte Leistungen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.4 Andere sonstige Leistungen

Rz. 63 Als andere sonstige Leistungen i. S. d. § 4 Nr. 3 S. 1 Buchst. a UStG kommen insbesondere in Betracht: Güterbeförderungen, die nach vorangegangener grenzüberschreitender Beförderung oder Beförderung im internationalen Eisenbahnfrachtverkehr zu einem ersten innergemeinschaftlichen Bestimmungsort nach einem weiteren Bestimmungsort in der Gemeinschaft durchgeführt werden...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Leistungen im Rahmen der Dienstleistungskommission

Rz. 29 Wird ein Unternehmer in die Erbringung einer sonstigen Leistung gem. § 4 Nr. 3 UStG eingeschaltet und handelt er dabei im eigenen Namen, jedoch für fremde Rechnung, gilt diese Leistung gem. § 3 Abs. 11 UStG als an ihn und von ihm erbracht. Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 3 UStG kommt dann unter den in der Vorschrift genannten Voraussetzungen für beide Leistungsfiktio...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.7.3 Verfahrensrechtliche Aspekte zur Einführung von Abs. 5

Rz. 27 Für die Zeit des Übergangs nach Einführung des § 10 Abs. 5 BEEG zum 1.1.2011 stellten sich verfahrensrechtliche Fragen zur Berücksichtigung von Mindestelterngeld bei schon bewilligten Leistungen. Diese Fragen haben sich durch Zeitablauf erledigt.[1] Den Anspruchsberechtigten sind Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII, dem § 6a BKGG und dem AsylbLG schon unter Anrech...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 Nach der Regelung des § 4 Nr. 3 UStG sind Dienstleistungen, insbesondere Güterbeförderungsleistungen, im Zusammenhang mit der Ausfuhr, Einfuhr und der Durchfuhr (externer Versand) von Gegenständen befreit. Einerseits ergänzt die Bestimmung damit die Regelungen über die Steuerbefreiung von Ausfuhrlieferungen und Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr[1] und fügt s...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1.2 Auftraggeber und Zwischenmeister der Heimarbeiter (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 11 Die sozialrechtliche Definition der Heimarbeit findet sich zwar in § 12 SGB IV. § 9 Satz 1 BEEG verweist aber auf die arbeitsrechtlichen Beziehungen und damit auf die Definition im Heimarbeitsgesetz (HAG). Nach § 1 Abs. 1 HAG sind in Heimarbeit Beschäftigte die Heimarbeiter (§ 2 Abs. 1 HAG) und die Hausgewerbetreibenden (§ 2 Abs. 2 HAG). Nach § 1 Abs. 2 HAG können diesen...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9.1.1 Leistungen nach § 4 Nr. 3 S. 1 Buchst. a Doppelbuchst. aa UStG

Rz. 119 Nach § 20 Abs. 1 UStDV muss der Unternehmer bei einer Leistung i. S. d. § 4 Nr. 3 S. 1 Buchst. a Doppelbuchst. aa UStG durch Belege die Ausfuhr oder Wiederausfuhr des Gegenstands nachweisen. Die Voraussetzung muss sich aus den Belegen eindeutig und leicht nachprüfbar ergeben. Der Unternehmer muss die Nachweise im Geltungsbereich der UStDV, also im Inland führen.[1] D...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.5.3 Übermittlungspflicht des Arbeitgebers (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 26 Arbeitgeber, die ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm nutzen, sind nach Abs. 2 Satz 3 verpflichtet, die abgefragten Daten zu übermitteln. Die Regelung des Abs. 2 Satz 3 ist zwingend und "verpflichtend".[1] Systemgeprüft sind Programme, die den von der Deutschen Rentenversicherung mit Genehmigung des BMAS entwickelten Standards für eine gleichmäßige und sicher...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agile Arbeitsmethoden / 2.3.4 Beginn, Ende und Verteilung der jeweiligen Arbeitszeit

Allen agilen Arbeitsweisen ist gemeinsam, dass sie eine hohe Kundenorientierung haben. Vergleichbar der Projektarbeit gibt es auch in der agilen Arbeit Phasen – z. B. das Entwickeln oder Erproben neuer Lösungen –, die zeitlich nicht genau im Vorfeld abschätzbar sind. Hier könnte sich ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bezüglich der unterschiedlichen Arbeitszeiten ergeb...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.1 Klage von Arbeitnehmern

Rz. 28 Will ein Antragsteller gegen seinen Arbeitgeber auf Ausstellung einer Bescheinigung klagen, wären dafür nach § 2 Abs. 1 Nr. 3e ArbGG die Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig, denn es handelt sich um bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern über Arbeitspapiere.[1] Rz. 29 Für eine solche Klage des Arbeitnehmers vor dem Arbeitsgeri...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agile Arbeitsmethoden / 2.2.3 Persönlichkeitsrecht und Datenschutz des Mitarbeiters

Aus dem Persönlichkeitsrecht folgt, das jeder befugt ist, über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten grundsätzlich selbst bestimmen zu können.[1] Dabei ist nicht relevant, ob die Daten automatisiert erhoben oder verwendet werden. Geschützt wird die Entscheidung des Einzelnen darüber, selbst zu bestimmen, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Inhalte...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, InsO... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Da auch während des Insolvenzverfahrens die Regelungen zum Betriebsübergang (§ 613a BGB) – in Übererfüllung der unionsrechtlichen Vorgaben[1] – im Grundsatz anwendbar bleiben[2] und damit auch der umfassende Kündigungsschutz des § 613a BGB gelten würde, wären unternehmerische Maßnahmen in der Insolvenz stark eingeschränkt. Insbesondere schränkt dieser Kündigungsschutz ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agile Arbeitsmethoden / 1 Agiler Spirit: Learning by Doing

Agile Unternehmen zeichnen sich dadurch aus, dass sie mit agilen Methoden arbeiten.[1] Agile Methoden gewinnen seit Jahren stark an Bedeutung.[2] Im IT-nahen Umfeld als auch in der Softwareentwicklung sind sie inzwischen eher der Standard als die Ausnahme. Wie erfolgreich agile Methoden sind, wurde von der GPM (Deutsche Gesellschaft für Projektmanagement e. V.) und der IPMA ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.5 Anordnung der aufschiebenden Wirkung/Einstweiliger Rechtsschutz

Rz. 26 Gegen die Wirkung des § 13 Abs. 2 kann der Adressat eines belastenden VA einstweiligen Rechtsschutz beantragen (§§ 86a f. SGG). Haben Rechtsbehelfe keine aufschiebende Wirkung, ist die Anordnung der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch oder Anfechtungsklage zu beantragen. Dies kann zunächst bei der Elterngeldstelle geschehen. Insoweit kann bei der Behörde, die den B...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Optionsgeschäfte mit Geldforderungen

Rz. 24 Zu den Umsätzen im Geschäft mit Forderungen gehören auch die Optionsgeschäfte mit Geldforderungen. Gegenstand dieser Optionsgeschäfte ist das Recht, bestimmte Geldforderungen innerhalb einer bestimmten Frist zu einem festen Kurs geltend zu machen oder veräußern zu können. Unter die Steuerbefreiung fallen auch die Optionsgeschäfte mit Devisen, die der Kurssicherung von...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 11 Die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 3 UStG hat nur noch wenig mit der Vorschrift des § 4 Nr. 3 UStG 1967/73 gemeinsam, die bestimmte Leistungen für ausländische Auftraggeber von der USt befreite. Rz. 12 Mit dem UStG 1980 [1] wurde § 4 Nr. 3 UStG neu gefasst und entsprach damit erstmals im Wesentlichen der Vorschrift nach heutiger Prägung. Durch Art. 14 Nr. 3 Buchst. ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anlaufhemmung bei Abgabe einer Schenkungsteuererklärung nach Anzeige­erstattung; Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft

Leitsatz 1. Verlangt das Finanzamt nach einer Anzeige des Steuerpflichtigen gemäß § 30 Abs. 1 und 2 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) die Abgabe einer Schenkungsteuererklärung, endet die Anlaufhemmung gemäß § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der Abgabenordnung erst mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuererklärung eingereicht wird, spätestens jedoch mit Ablauf des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der Steuerentstehung (Bestätigung des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 27.08.2008 – II R 36/06BStBl II 2009, 232mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Entfallen der Steuervergünstigung nach § 5 Abs. 2 GrEStG infolge eines Insolvenzplans

Leitsatz 1. Ist ein Grundstück vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens in eine Gesamthandsgemeinschaft eingebracht und der steuerbare Erwerbsvorgang nach § 5 Abs. 2 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) ganz oder teilweise von der Steuer befreit worden, wirken die Änderung der Beteiligung des Einbringenden an der Gesamthand aufgrund der Erfüllung eines Insolvenzplans und der dadurch bewirkte Wegfall der Begünstigung nach § 5 Abs. 3 GrEStG materiell auf den vor der Insolvenzeröffnung begründeten E...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agiler Arbeitsort / 1.1 Entkoppeltes Arbeiten

Seit vielen Jahren gibt es die Möglichkeit, bestimmte Tätigkeiten auch im Homeoffice zu erledigen. Rechtlich spricht man hier auch von Telearbeit. Homeoffice ist in vielen Firmen zumindest sporadisch etabliert.[1] Der Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologien macht es möglich, dass Arbeiten auch räumlich, zeitlich und organisatorisch unabhängig von vorgege...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2.7 Kein Widerrufsrecht des Arbeitnehmers

Rz. 71 Arbeitnehmern steht beim Abschluss eines arbeitsrechtlichen Aufhebungsvertrags kein Widerrufsrecht nach § 355 i. V. m. § 312g Abs. 1, § 312b BGB zu. Dies hat das BAG zu diversen Gesetzesfassungen wiederholt entschieden.[1] Der Anwendungsbereich für diese Vorschriften ist nicht eröffnet, weil sich dieser – insbesondere angesichts der Gesetzessystematik – auf Verträge ü...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrVG § 11 Ermäßigte Zahl der Betriebsratsmitglieder

Rz. 1 § 11 BetrVG behandelt einen seltenen Sonderfall. Die Regelung lässt unter engen Voraussetzungen Ausnahmen von der nach § 9 BetrVG an sich zwingenden Größe eines Betriebsrats zu. Danach soll von der nächstmöglichen Belegschaftsgröße ausgegangen werden, wenn am Tag des Erlasses des Wahlausschreibens im Betrieb nicht "die ausreichende Zahl" von wählbaren Arbeitnehmern zur...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2.1 Allgemeines

Rz. 37 Bei der Interessenabwägung sind alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände in den Blick zu nehmen und die Interessen der Parteien vollständig und widerspruchsfrei gegeneinander abzuwägen.[1] Dabei sind 2 Gesichtspunkte entscheidend: Rz. 38 Zum einen stellt sich die Frage, ob das Arbeitsverhältnis überhaupt beendet werden kann. Die Beendigung des Arbeitsverhä...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Antragspflichtversicherung ... / 1.1 Sozialleistungsbezieher und Spender

Auf Antrag werden Personen in der Rentenversicherung versicherungspflichtig, die eine der in § 3 Satz 1 Nr. 3 SGB VI genannten Sozialleistungen (hierzu gehört auch das Krankengeld bei Spende von Organen, Geweben oder von Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen nach § 44a SGB V) beziehen oder nach § 3 Satz 1 Nr. 3a SGB VI Leistungen für den Ausfal...mehr