Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 4. Übergang von Wirtschaftsgütern oder sonstigen Vorteilen

... einschließlich der dazugehörigen Chancen und Risiken sowie der mitübertragenen oder mitüberlassenen Wirtschaftsgüter oder sonstigen Vorteile ... Rz. 1167 [Autor/Stand] Übergang von Wirtschaftsgütern oder sonstigen Vorteilen als konstitutive Voraussetzung der Funktionsverlagerung. Eine Funktionsverlagerung setzt voraus, dass mit der Funktion auf das ausländische verbundene...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / dd) Produktbeobachtung.

Rn 187 Die Pflichten des Herstellers enden nicht mit dem Inverkehrbringen des Produkts. Vielmehr ist er im Einklang mit dem allg Grundsatz, dass die Eröffnung eines Verkehrs Pflichten auch über diesen Zeitpunkt hinaus begründet (s.o. Rn 108) auch danach zur Produktbeobachtung verpflichtet (grundl BGHZ 80, 199, 202 f; weiterhin etwa BGHZ 99, 167, 171 ff; NJW 94, 3349, 3350; 0...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Sind mehrere Unterhaltsberechtigte vorhanden und ist der Unterhaltspflichtige außerstande, allen Unterhalt zu gewähren, gilt folgende Rangfolge:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2072 BGB – Die Armen.

Gesetzestext Hat der Erblasser die Armen ohne nähere Bestimmung bedacht, so ist im Zweifel anzunehmen, dass die öffentliche Armenkasse der Gemeinde, in deren Bezirk er seinen letzten Wohnsitz gehabt hat, unter der Auflage bedacht ist, das Zugewendete unter Arme zu verteilen. Rn 1 § 2072 fasst eine Erbeinsetzung, die wörtlich oder in einer bedeutungsgleichen Formulierung (Ham...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Rechtswidrigkeit.

Rn 31 Die Rechtswidrigkeit wird nicht durch einen Schaden indiziert. Sie beurteilt sich vielmehr danach, ob das Amtshandeln rechtmäßig oder rechtswidrig war. Problematisch ist das, wenn dem Beamten eine fehlerhafte Rechtsanwendung zur Last gelegt wird wie bei dem Vorwurf, Staatsanwaltschaften (Rn 131) und Gerichte (Rn 84, Rn 96) hätten falsch entschieden. In der Rspr des BGH...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / e) Definition der gesellschaftsvertraglichen Vereinbarung (§ 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b Halbs. 2)

... eine gesellschaftsvertragliche Vereinbarung ist eine Vereinbarung, die unmittelbar zu einer rechtlichen Änderung der Gesellschafterstellung führt; ... Rz. 2789 [Autor/Stand] Definition der gesellschaftsvertraglichen Vereinbarung. Der Begriff der gesellschaftsvertraglichen Vereinbarung war bis 2014 nicht gesetzlich definiert. Mit dem ZollkodexAnpG v. 22.12.2014[2] ist eine...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück, verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Der Reiseveranstalter kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen. (2) Im Vertrag können, auch durch vorformulierte Vertragsbedingungen, angemessene Entschädigungspauschalen fest...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Andere Schadensposten.

Rn 6 Als weitere Schadensposten kommen in Betracht Verzögerungs- (§ 280 II, § 286) und Begleitschäden (§ 280 I). Dann sind die Verzögerungsschäden zu ersetzen, soweit sie bis zum Rücktritt entstanden waren; später entstandene nur bei Verzug mit den Pflichten aus dem Rücktritt und der Schadensersatzforderung; Einzelheiten bei Herresthal JZ 07, 798 [BGH 31.01.2007 - StB 18/06]...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Beispielfälle aus der Rspr.

Rn 6 Ein Scheinbestandteil liegt vor bei: Baumschulbeständen und zum Verkauf bestimmten Pflanzen (RGZ 66, 89; Hamm NJW-RR 92, 1438); Behelfsheimen (BGHZ 8, 1, 5); Bootssteg (Schlesw SchlHA 91, 11); Grenzstein (Frankf NJW 84, 2303); Grabstein (Köln OLGZ 93, 113, LG Braunschweig NJW-RR 01, 715 [LG Braunschweig 18.07.2000 - 8 T 666/00 (426)]); Heizungs- oder Energieanlagen, die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Beweismittel.

Rn 12 Im Falle substanziierten Bestreitens der Voraussetzungen des § 558d I ist über deren Vorliegen – soweit diese nicht offenkundig sind – nach allgemein gültigen Regeln – ggf unter Einholung amtlicher Auskünfte gem § 273 II Nr 2 oder § 358a Nr 2 ZPO – Beweis zu erheben (BGH NJW 14, 292 Rz 17 und Rz 20). Die Einhaltung/Nichteinhaltung anerkannter wissenschaftlicher Grundsä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Angemessenheit der Teilungskosten

Rn 3 Die Versorgungsträger dürfen nur angemessene Teilungskosten in Abzug bringen. Der Abzug muss in einem angemessenen Verhältnis zu den dem Versorgungsträger durch den Vollzug der internen Teilung tatsächlich entstehenden Verwaltungskosten stehen. Nach der Gesetzesbegründung dürfen die Versorgungsträger die Kosten pauschalieren, wobei ein Abzug von bis zu 3 % des ehezeitbe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Unterhaltsansprüche.

Rn 2 Durch Abs 1 werden die Vorschriften zum Familienunterhalt, Trennungsunterhalt sowie nachehelichen Unterhalt auf die unwirksame Ehe mit der Folge erstreckt, dass der nicht wirksam Verheiratete ab der Trennung so gestellt wird, als wenn die Ehe wirksam geschlossen worden wäre. Unterhaltsansprüche sind jedoch ausgeschlossen, wenn beide Personen bei der Eheschließung noch n...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Bedeutung.

Rn 1 Die Vorschrift erweitert den durch § 407 vermittelten Schuldnerschutz auf Rechtshandlungen des Schuldners ggü dem Zweitzessionar, der aufgrund des Prioritätsgrundsatzes die Forderung nicht mehr erwerben konnte. Die Rechtsfolge besteht wie bei § 407 darin, dass sich der wirkliche Neugläubiger so behandeln lassen muss, als wären die Rechtshandlungen im Verhältnis zwischen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) In einem Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag ist eine Vereinbarung über ein Kündigungsrecht des Darlehensgebers unwirksam, wenn eine bestimmte Vertragslaufzeit vereinbart wurde oder die Kündigungsfrist zwei Monate unterschreitet. (2) 1Der Darlehensgeber ist bei entsprechender Vereinbarung berechtigt, die Auszahlung eines Allgemein-Verbraucherdarlehens, bei dem eine Zei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Frist.

Rn 8 Die Zehnjahresfrist gem § 2325 III ist auf Eigengeschenke an den Pflichtteilsberechtigten nicht anwendbar (BGH NJW 64, 1414 [BGH 04.05.1964 - III ZR 159/63]; 90, 180, 181 [BGH 04.10.1989 - IVa ZR 198/88]; Kobl NJOZ 05, 935, 936); sie sind ohne zeitliche Schranke zu berücksichtigen (BGH NJW 97, 2676 [BGH 25.06.1997 - IV ZR 233/96]). Soweit § 2327 I 1 bestimmt, dass Eigen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Tritt ein Verlobter von dem Verlöbnis zurück, so hat er dem anderen Verlobten und dessen Eltern sowie dritten Personen, welche an Stelle der Eltern gehandelt haben, den Schaden zu ersetzen, der daraus entstanden ist, dass sie in Erwartung der Ehe Aufwendungen gemacht haben oder Verbindlichkeiten eingegangen sind. 2Dem anderen Verlobten hat er auch den Schaden zu ersetz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Intertemporales.

Rn 27 Bei Altfällen ist zusätzlich eine intertemporale Prüfung erforderlich. Denn bis zur Erreichung der heutigen Fassung des EGBGB durch die grundlegende IPR-Reform von 1986 (BGBl I 1142) und deren Vervollständigungen von 1997 (BGBl I 2942) und 1999 (BGBl I 1026) war die gesetzliche Regelung des deutschen internationalen Privatrechts äußerst lückenhaft und selbst grundlegen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Wirkung.

Rn 2 Die ausgesprochene Entziehung wird unwirksam (2). Auf den verziehenen Grund kann eine künftige Entziehung nicht mehr gestützt werden (1). IdR berührt die Verzeihung eine mit der Entziehung verbundene Enterbung nicht, es sei denn, es steht ein entspr Erblasserwille fest (§ 2085; Karlsr 8.2.23 – 11 W 94/21 [Wx] Rz 28 = NJW-RR 23, 1050; s § 2336 Rn 1); ansonsten ist eine e...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Wegzugsbesteuerung im Verhältnis zu EU-/EWR-Staaten

Rz. 161 [Autor/Stand] Grundfreiheiten und deren Beschränkung in EU-/EWR-Fällen. Der EuGH hat zur Wegzugsbesteuerung im Zusammenhang mit dem Wegzug natürlicher Personen im EU-/EWR-Raum in seinen Entscheidungen in den Rechtssachen de Las teyrie du Saillant [2] und N [3] die Niederlassungsfreiheit (Art. 49 Abs. 1 AEUV) und in seiner Entscheidung in der Rechtssache Kommission/Port...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Tatbestand.

Rn 2 Nach dem Gesetz muss die Sache einmal im Eigentum einer Person gestanden haben, weil sonst die Voraussetzung, dass der Eigentümer nicht zu ermitteln ist, sinnlos wäre. Geboten ist aber die Ausdehnung der Vorschrift auf alle Gegenstände von archäologischem, geschichtlichem oder naturwissenschaftlichem Interesse (zum Fund prähistorischer Tiere, menschlicher Skelette oder ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Rechtsfolgen.

Rn 2 Erlischt nach §§ 946, 947 II, 948 das Eigentum an einer Sache, weil diese wesentlicher Bestandteil einer Hauptsache wird, führt dies gem 1 auch zum Erlöschen der an dieser Sache bestehenden dinglichen Rechte. Rn 3 Dingliche Rechte, die vor der Verbindung an der Hauptsache begründet waren, bestehen unverändert fort und erstrecken sich nach der Verbindung auch auf die wese...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Verlagerung auf einen Eigenproduzenten

Rz. 1220 [Autor/Stand] Ausgangssachverhalt. Der Sachverhalt entspricht dem in Rz. 1214 dargestellten Sachverhalt. Allerdings beschließt die Geschäftsführung der A GmbH, auch die mit der Produktion der Kühlaggregate zusammenhängenden Patente auf die B Kft. zu übertragen. Zukünftig soll die B Kft. die Kühlaggregate selbständig weiterentwickeln. Darüber hinaus soll die B Kft. d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Einseitige Verfügungen von Todes wegen.

Rn 2 Andere als die zulässigen erbvertraglichen Verfügungen (II), zB eine Enterbung nach § 1938 (München DNotZ 06, 132, 133), kann jeder der Vertragschließenden einseitig treffen, soweit sie durch Testament getroffen werden können (§ 2299 I). Sie haben an der vertraglichen Bindung nicht teil, da für sie das Gleiche gilt, als wenn sie durch Testament getroffen worden wären (§...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Grundlagen.

Rn 5 Vom Erstattungsanspruch umfasst sind alle Aufwendungen, die objektiv erforderlich waren, um die Mängel und deren Erscheinungsformen zu beseitigen (BGH NJW 73, 46 [BGH 12.10.1972 - VII ZR 51/72]). Weil die Selbstvornahme in der Sache nichts anderes ist als die – nun vom Besteller übernommene – Nacherfüllung (§ 635), lassen sich für den Umfang der Kostenerstattungspflicht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Rangstufen.

Rn 42 Das Gesetz regelt die Rangverhältnisse zwischen mehreren Unterhaltsberechtigter in § 1609 wie folgt: Stufe 1 (§ 1609 Nr 1) Minderjährige unverheiratete Kinder, Volljährige unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, solange sie im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden, § 1603 II 2 Stufe 2 (§...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Einwendungsverzicht (Abs 1).

Rn 3 I erklärt Vereinbarungen für unwirksam, durch die der Verbraucher für den Fall der – nach § 398 ohne Weiteres zulässigen (BGHZ 171, 180 Rz 12 ff; 183, 60 Rz 14 ff; 185, 133 Rz 31; NJW 11, 3024 [BGH 19.04.2011 - XI ZR 256/10] Rz 24) – Abtretung von Darlehensansprüchen vertraglich o einseitig auf Einwendungen o Einreden jeder (auch prozessualer) Art, Gestaltungsrechte o A...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) StÄndG 1992

Rz. 13.1 [Autor/Stand] Definition der "Geschäftsbeziehung". Als Reaktion auf das BFH-Urteil v. 5.12.1990[2] fügte der Gesetzgeber mit Wirkung ab dem 29.2.1992 durch Art. 40 Abs. 1 StÄndG 1992 v. 25.2.1992[3] dem § 1 einen Abs. 4 (später: Abs. 5; heute wieder: Abs. 4) an, in dem die Geschäftsbeziehungen i.S.d. Abs. 1 und 2 definiert werden.[4] Die neue Fassung von § 1 Abs. 4 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolgen.

Rn 7 Zu Nacherben berufen sind die Personen, die die gesetzlichen Erben des Erblassers wären, wenn er erst zum Zeitpunkt des Nacherbfalls verstorben wäre (fiktive gesetzliche Erben). Wer dazu gehört, sagt im Zweifel § 2066 2. Es können dies ganz andere Personen sein als seine gesetzlichen Erben beim Erbfall. Ist die Abweichung zu groß, so kann die Auslegung ergeben, dass der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Keine Drittmittel in Anspruch genommen (§ 559e I 2).

Rn 5 Ist 1. die Modernisierung umgesetzt worden, sind 2. die Voraussetzungen für eine Förderung dem Grunde nach erfüllt und hat der Vermieter 3. aber keine Drittmittel iSv § 559a in Anspruch genommen (zum Begriff § 559a Rn 2) oder waren diese ausgeschöpft, so kann er die jährliche Miete nach Maßgabe des § 559 erhöhen (= 8 %).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Unberechtigte GoA.

Rn 2 Entspricht die Übernahme des Geschäfts nicht dem Interesse oder Willen des Geschäftsherrn (§ 683), kann der Geschäftsführer das Erlangte lediglich nach Bereicherungsrecht verlangen (vgl Loyal JZ 12, 1102; Rechtsfolgenverweisung: BGH WM 76, 1056; aA Gursky AcP 185, 13, 40). Erlangt ist jede Vermögensmehrung. Darunter fallen wertsteigernde Aufwendungen ebenso wie werterha...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Übersteigen die für die Modernisierungsmaßnahme geltend gemachten Kosten für die Wohnung vor Abzug der Pauschale nach Satz 2 10.000 Euro nicht, so kann der Vermieter die Mieterhöhung nach einem vereinfachten Verfahren berechnen. Als Kosten, die für Erhaltungsmaßnahmen erforderlich gewesen wären (§ 559 Absatz 2), werden pauschal 30 Prozent der nach Satz 1 geltend gemacht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Erhaltungskosten (§ 559c I 2); Kappungsgrenze (§ 559 IIIa).

Rn 9 Als Kosten, die für Erhaltungsmaßnahmen erforderlich gewesen wären (§ 559 Rn 11 ff), sind nach § 559c I 2 zwingend pauschal 30 % der Kosten iSv Rn 4 abzuziehen. Die Kappungsgrenze ist, da § 559c IV 3 sie nicht ausnimmt, grds anwendbar (Artz/Börstinghaus NZM 19, 12, 19; aA Harsch MietRB 19, 242, 244).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Rechtsfolgen von Mängeln.

Rn 8 Formverstöße sind unschädlich, wenn sie nur bei Abfassung der Niederschrift unterlaufen sind, also nur deren Inhalt betreffen und nicht den Errichtungsakt als solchen (vgl für einen Verstoß gg § 13 I 2 BeurkG Ddorf NJW-RR 20, 837 [OLG Hamm 04.05.2020 - 13 WF 66/20]). Die Bestimmung nimmt Rücksicht darauf, dass beim Bürgermeistertestament Formfehler typischerweise leicht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verjährung.

Rn 118 Nachforderungen aus einer formal wirksamen Abrechnung verjähren nach § 195 jew in 3 Jahren nach Zugang beim Mieter. Korrigiert der Vermieter eine grds wirksame Abrechnung innerhalb der Abrechnungsfrist, ändert sich nichts. Korrigiert er sie nach Ablauf der Abrechnungsfrist, ändert das auch nichts: Nachzahlungen und Guthaben waren bereits mit Zugang der formal wirksame...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, VersAusglG § 49 VersAusglG – Übergangsvorschrift für Auswirkungen des Versorgungsausgleichs in besonderen Fällen.

Gesetzestext Für Verfahren nach den §§ 4 bis 10 des Gesetzes zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich, in denen der Antrag beim Versorgungsträger vor dem 1. September 2009 eingegangen ist, ist das bis dahin geltende Recht weiterhin anzuwenden. Rn 1 Bestimmungen, die die nachträgliche Anpassung einer Entsch über den öffentlich-rechtlichen Wertausgleich aus bestimmten H...mehr

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AGS 09/2025, Auslagenerstat... / II. Aktenversendungspauschale

Das AG hat die vom Verteidiger geltend gemachte (zweite) Aktenversendungspauschale i.H.v. 12,00 EUR nebst Umsatzsteuer festgesetzt. Bezüglich dieser Aktenversendungspauschale könne der in Leipzig kanzleiansässige Verteidiger nicht darauf verwiesen werden, dass die Betroffene ihren Wohnsitz in Berlin hat und es dieser daher zuzumuten gewesen wäre, einen in Berlin kanzleiansäs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Umfang.

Rn 70 Die Entlastung soll sich nach hM auf sämtliche Ansprüche erstrecken, die bekannt waren oder die bei sorgfältiger Prüfung hätten erkannt werden können; überzeugender ist der Ausschluss nur wegen erkannter Mängel. Im Einzelfall ist der zeitliche und gegenständliche Umfang der Entlastung zu ermitteln (BayObLG ZWE 00, 352, 353). IdR betrifft eine gesondert beschlossene Ent...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1490 BGB – Tod eines Abkömmlings.

Gesetzestext 1Stirbt ein anteilsberechtigter Abkömmling, so gehört sein Anteil an dem Gesamtgut nicht zu seinem Nachlass. 2Hinterlässt er Abkömmlinge, die anteilsberechtigt sein würden, wenn er den verstorbenen Ehegatten nicht überlebt hätte, so treten die Abkömmlinge an seine Stelle. 3Hinterlässt er solche Abkömmlinge nicht, so wächst sein Anteil den übrigen anteilsberecht...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Regelungsumfang des § 1 Abs. 5

Rz. 2811 [Autor/Stand] § 1 als einseitige Korrekturvorschrift. Tatbestandsvoraussetzung einer Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 aufgrund einer Geschäftsbeziehung zwischen rechtlich selbständigen nahestehenden Unternehmen ist die Minderung der Einkünfte eines unbeschränkt oder beschränkt Stpfl. (Rz. 128 ff.). Die Rechtsfolge des § 1 Abs. 1, die in der gedanklichen Korrektur ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / h) ATAD-UmsG und AbzStEntModG

Rz. 14.2 [Autor/Stand] Hintergrund und Ziele der Reform des § 1. § 1 wurde durch das AbzStEntModG v. 2.6.2021[2] und das ATADUmsG v. 25.6.2021[3] grundlegend reformiert. Ausweislich der Gesetzesbegründung zum AbzStEntModG[4] – verfolgt die Reform das Ziel, § 1 international an den OECD-Verrechnungspreisleitlinien auszurichten, um "klare Regelungen zur Bestimmung und Prüfung ...mehr

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§ 7 Muster / F. Abrechnung nach § 10 RVG

Rz. 9 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.9: Abrechnung nach § 10 RVG Rechtsanwalt Meier Herrn Otto Müller Musterstraße 24 12345 Musterstadt Unfallschadensregulierung in Sachen Müller/König Vergütungsabrechnung Sehr geehrter Herr Müller, nach Abschluss des Mandates darf ich meine Tätigkeit wie folgt in Rechnung stellen: Leistungszeit: 12.6.2025 bis 31.7.2025...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Ziele, Begriff und Bedeutung der Wegzugsbesteuerung

Rz. 21 [Autor/Stand] Zielsetzung der Wegzugsbesteuerung. Das deutsche Ertragsteuerrecht ist verfassungsrechtlich durch das Prinzip einer Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit geprägt. Das dieses konkretisierende Realisationsprinzip gebietet, dass Wertzuwächse im Ausgangspunkt erst bei einer transaktionsbedingten Gewinnrealisierung steuerrechtlich erfasst w...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Gesetzesgeschichte, Zweck und Allgemeines.

Rn 1 § 557b ist durch das MSRG v. 19.6.01 (BGBl I 1149) mWv 1.9.01 in das Gesetz eingefügt worden. IV wurde mWv 1.6.15 durch das MietNovG v 21.4.15 (BGBl I 610) angefügt (Rn 10 ff). Änderungen bei II 2 sind Folge des ›Heizungsgesetzes‹ (dazu Vor § 555a Rn 6). Mietpreisänderungsklauseln, die vor dem 1.9.01 vereinbart wurden, bleiben wirksam. Für sie gilt noch § 10a MHG in der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Ist auf Grund der §§ 574 bis 574b durch Einigung oder Urteil bestimmt worden, dass das Mietverhältnis auf bestimmte Zeit fortgesetzt wird, so kann der Mieter dessen weitere Fortsetzung nur verlangen, wenn dies durch eine wesentliche Änderung der Umstände gerechtfertigt ist oder wenn Umstände nicht eingetreten sind, deren vorgesehener Eintritt für die Zeitdauer der Forts...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Perspektiven.

Rn 11 Heute und in der weiteren Zukunft werden die Entwicklung des BGB sowie des gesamten Privatrechts außerordentlich stark von der europäischen Rechtsentwicklung beeinflusst und geprägt (s.u. Rn 28 ff). Die moderne Komplexität sozialer Beziehungen sowie die darauf aufbauende Komplexität zivilrechtlicher Normzusammenhänge (Stichwort: Verrechtlichung aller Lebensbereiche) fü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1242 BGB – Wirkungen der rechtmäßigen Veräußerung.

Gesetzestext (1) 1Durch die rechtmäßige Veräußerung des Pfandes erlangt der Erwerber die gleichen Rechte, wie wenn er die Sache von dem Eigentümer erworben hätte. 2Dies gilt auch dann, wenn dem Pfandgläubiger der Zuschlag erteilt wird. (2) 1Pfandrechte an der Sache erlöschen, auch wenn sie dem Erwerber bekannt waren. 2Das Gleiche gilt von einem Nießbrauch, es sei denn, dass ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion.

Rn 1 Während die §§ 842, 843 bloß die §§ 249, 252 konkretisieren, weichen die §§ 844, 845 davon ab: Sie bilden eigene Anspruchsgrundlagen für den Ersatz von Schäden Dritter, die von dem Delikt mittelbar betroffen sind, wobei § 844 die Ansprüche nach dem Tod eines Geschädigten regelt. Dabei geht es um die Beerdigungskosten (§ 844 I, und zwar ohne den Einwand, diese Kosten wär...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Ursprung und Inhalt.

Rn 1 Die Vorschrift regelt in Parallele zu Art 9 ROM I , aber mit beträchtlichen Abweichungen, Eingriffsnormen. Allerdings gibt sie keine Definition der Eingriffsnorm und regelt auch nur die Eingriffsnormen der lex fori, lässt also vieles offen. Die Kommissionsvorschläge waren weiter gegangen (Freitag IPRax 09, 110 ff). Eine Regelung der Eingriffsnormenproblematik bei außerve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Kosten.

Rn 3 Zu den Kosten, für die gehaftet wird, gehören die Kosten der Kündigung (§ 1141: Zustellung, Kosten für die Ermittlung des Eigentümers, Vertreterbestellung), nicht aber für die Beauftragung eines Anwalts zu diesem Zweck (aA MüKo/Lieder Rz 10), und die Kosten der Rechtsverfolgung. Voraussetzung ist, dass sie erforderlich waren (entspr Anwendung von §§ 91, 788 ZPO) und der...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 6. Abbildung der Gewinnabgrenzung

Rz. 2824 [Autor/Stand] Steuerbilanzielle Abbildung des Gesamtunternehmens. Kaufleute unterliegen in Deutschland gem. §§ 238 ff. HGB der handelsrechtlichen Buchführungspflicht und haben ihren Gewinn nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung zu ermitteln. Die handelsrechtliche Buchführungspflicht umfasst dabei sämtliche Unternehmensteile, d.h. auch ausländische Betriebs...mehr