Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

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Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 163 regelt für bestimmte Personengruppen aus dem Kreis der Beschäftigten, die nach § 1 Satz 1 Nr. 1 der Versicherungspflicht unterliegen (nach dem bis zum 31.12.2011 geltenden Recht waren auch die geringfügig Beschäftigten erfasst, die auf die Versicherungsfreiheit verzichtet hatten, vgl. auch die damaligen §§ 8, 8a SGB IV), die Beitragsbemessungsgrundlagen abweichen...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.4 Bezieher von Verletztengeld nach Bezug von Bürgergeld (bis 31.12.2022: Arbeitslosengeld II) nach Abs. 1 Nr. 2a

Rz. 9 Bis zum 31.12.2010 waren erwerbsfähige Hilfebedürftige, die von einem Träger nach dem SGB II Arbeitslosengeld II beziehen (vgl. § 19 SGB II), nach § 3 Satz 1 Nr. 3a (a. F.) grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, ohne dass es darauf angekommen wäre, ob vor Beginn der Leistung zuletzt Versicherungspflicht bestanden hat. Damit wurden auch die erwerbsfähigen Hilfebedü...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.2.8.6 Mehrfachversicherung bei Handwerkern

Rz. 83 Soweit der Handwerker neben seiner selbstständigen Handwerkstätigkeit eine andere versicherungspflichtige Beschäftigung ausübt, kommt es zu einer sog. Mehrfachversicherung (vgl. hierzu auch die Komm. unter Rz. 8 – Vorgängervorschriften und Rz. 148 ff. – Mehrfachversicherung). D.h., es besteht aufgrund von zwei völlig getrennt zu betrachtenden Sachverhalten Versicherun...mehr

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Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.5 Arbeitnehmer in Altersteilzeitarbeit

Rz. 12 § 163 Abs. 5 trifft Regelungen für Altersteilzeitbeschäftigungsverhältnisse, die aufgrund des ATG v. 23.7.1996 ausgeübt werden. Das ATG soll älteren Arbeitnehmern einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente ermöglichen. Durch § 163 Abs. 5 werden die Beiträge für die Altersteilzeitbeschäftigten erhöht, die nach § 3 Abs. 1a ATG Aufstockungsbeträge erhal...mehr

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Corona-Pflegebonus / 3 Anspruchsberechtigte

Anspruch auf einen Corona-Pflegebonus hatten zunächst Beschäftigte, die im Bemessungszeitraum vom 1.3.2020 bis 31.10.2020 für mindestens 3 Monate in einer zugelassenen oder für eine zugelassene Pflegeeinrichtung tätig waren. Der Bemessungszeitraum wurde in der Folge angepasst, sodass nunmehr Beschäftigte einen Anspruch haben, die vom 1.11.2020 bis einschließlich 30.6.2022 fü...mehr

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Jansen, SGB VI § 170 Beitra... / 2.7 Bezieher von Vorruhestandsgeld (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 8 Parallelvorschriften sind § 249 Abs. 1 SGB V, § 58 Abs. 1 SGB XI für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Vorgängervorschriften waren § 1385 Abs. 4 Buchst. a RVO und § 112 Abs. 4 Buchst. a AVG. In der Zeit, in der sie Vorruhestandsgeld beziehen, sind Personen nach § 3 Nr. 4 versicherungspflichtig, wenn sie unmittelbar vor Beginn der Leistung versicherungspfli...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.13 Bezieher von Leistungen der Entgeltsicherung (Abs. 1 Nr. 8 und 9 in Kraft vom 1.1.2003 bis 31.12.2014)

Rz. 32 Für Bezieher von Leistungen der Entgeltsicherung waren als Folgeänderungen zu den damaligen §§ 163 Abs. 9 SGB VI und 421j SGB III (später ersetzt durch § 417 SGB III) Nr. 8 und Nr. 9 am 1.1.2003 in Kraft getreten. Für Arbeitnehmer, die Leistungen der Entgeltsicherung (§ 417 SGB III a. F.) oder einen Zuschuss nach § 417 Abs. 6 SGB III a. F. bezogen, waren auch für den ...mehr

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Jansen, SGB VI § 7 Freiwill... / 2.5 Exkurs: Freiwillige Versicherung und Koordinierungsrecht (Verordnung (EG) Nr. 883/2004)

Rz. 43 Art. 14 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 schließt eine freiwillige Versicherung aus, wenn eine Person in einem anderen Mitgliedstaat pflichtversichert ist. Unterliegt die betreffende Person nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats der Pflichtversicherung in diesem Mitgliedstaat, so darf sie in einem anderen Mitgliedstaat keiner freiwilligen Versicherung...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.15.1 Pflegepersonen

Rz. 23 Pflegepersonen sind die Personen, die nicht erwerbsmäßig einen Pflegebedürftigen i. S. d. § 14 SGB XI in seiner häuslichen Umgebung pflegen (§ 19 SGB XI). Versicherungspflichtig sind gemäß § 3 Satz 1 Nr. 1a Personen in der Zeit, in der sie eine oder mehrere pflegebedürftige Personen mit mindestens Pflegegrad 2 wenigstens 10 Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig...mehr

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Jansen, SGB VI § 8 Nachvers... / 2.2.1.3 Mitglieder geistlicher Genossenschaften, Diakonissen oder Angehörige ähnlicher Gemeinschaften (Nr. 3)

Rz. 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 – satzungsmäßige Mitglieder geistlicher Genossenschaften u. a. - betrifft z. B. Ordensschwestern und Ordensgeistliche, die nach Maßgabe des § 5 Abs. 1 Nr. 3 versicherungsfrei waren. Auch über das Vorliegen dieser Voraussetzungen hat die sog. Gewährleistungsentscheidung nach § 5 Abs. 1 Satz 3 zu ergehen. Für diese ist die Nachversicherung nicht nur ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4 Die mit der Einführung des Elterngeld-Plus-Gesetzes verbundenen Übergangsvorschriften (§ 27 Abs. 1 in der vom 1.1.2015 bis 29.2.2020 geltenden Fassung = § 28 Abs. 1 in der vom 1.3.2020 bis 31.8.2021 geltenden Fassung)

Rz. 22 § 27 Abs. 1 Satz 1 BEEG in der vom 1.1.2015 bis 29.2.2020 geltenden Fassung (bzw. § 28 Abs. 1 Satz 1 BEEG in der vom 1.3.2020 bis 31.8.2021 geltenden Fassung) enthielt eine Übergangsregelung bezüglich der mit Wirkung ab 1.1.2015 eingeführten "klarstellenden" Neuregelung des § 1 Abs. 1 Satz 2 BEEG, wonach bei Mehrlingsgeburten, entgegen der bisherigen Rechtsprechung de...mehr

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Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.8 Geringfügig versicherungspflichtig Beschäftigte

Rz. 16 Abs. 8 wurde im Zuge der Neuregelung der Bestimmungen über geringfügige Beschäftigungen mit Wirkung zum 1.1.2013 geändert (Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigungen v. 5.12.2012, BGBl. I S. 2474). Bis dahin konnten Arbeitnehmer, die eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausübten und rentenversicherungsfrei waren, nach § 5 Abs. 2 Satz 2 HS 1 ...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.3 Bezieher von Arbeitslosenhilfe (Abs. 1 Nr. 2a) – bis 31.12.2004

Rz. 8 Die seit dem 1.1.1997 in Nr. 2a (vorher Nr. 2) getroffene Regelung der beitragspflichtigen Einnahmen bei Beziehern von Arbeitslosenhilfe ist infolge der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige zum Arbeitslosengeld II (Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003) und dem Ende des Bezugs von Arbeitslosenhilfe ...mehr

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Sauer, SGB III, SGB II SGB ... / 2.1 Einordnung der Vorschrift

Rz. 2f Die Vorschrift ist die einzige Vorschrift des Sechsten Kapitels. Mit ihrer Einfügung mit Wirkung zum 25.7.2017 durch das Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften wurde das Sechste Kapitel neu gefasst. Rz. 2g Früher umfasste das Sechste Kapitel die §§ 183 bis 279a. Die §§ 183 bis 189a in der bis zum 31.3.2012 geltenden Fassung enthielten...mehr

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Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.1.1.8.2 Auslandsbeschäftigte (Nr. 2)

Rz. 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 erfasst die sog. Auslandsbeschäftigten, also die Personen, die für eine begrenzte Zeit eine Beschäftigung im Ausland ausüben (ohne dass eine Ausstrahlung i. S. v. § 4 SGB IV) vorliegt. Denn insoweit würde Versicherungspflicht gemäß § 1 Nr. 1 bestehen, die der Antragspflichtversicherung generell vorgeht. Der persönliche Anwendungsbereich erstreckt s...mehr

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Grunderwerbsteuervergünstig... / 1 Allgemeines

Gesamthandsgemeinschaften sind grunderwerbsteuerlich selbständige Rechtsträger. Deshalb unterliegen auch Erwerbsvorgänge zwischen einer Gesamthandsgemeinschaft und den an ihr Beteiligten sowie Erwerbsvorgänge zwischen Gesamthandsgemeinschaften der Grunderwerbsteuer. Anders als bei Kapital­ge­sell­schaften tritt bei Gesamt­hands­ge­mein­schaften keine Verselb­stän­digung des ...mehr

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Sauer, SGB III § 142 Anwart... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift legt fest, wann die Anwartschaftszeit für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) erfüllt ist. Dafür werden versicherungspflichtige Zeiten benötigt, die innerhalb einer Rahmenfrist zurückgelegt sein müssen. Auf die Zahlung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung (allein) kommt es nicht an, die Anwartschaftszeit ist davon nicht abhängig. Abs. 1 Satz ...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.1.2 Personen in einem Wehrdienstverhältnis besonderer Art (Abs. 1 Nr. 1b, bis 31.12.2019: Nr. 1a)

Rz. 3d Durch § 22 Abs. 8 Nr. 5 des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes (EinsatzWVG) ist eine Sonderregelung für Einsatzgeschädigte (vgl. § 1 EinsatzWVG) eingefügt worden, die in einem Wehrdienstverhältnis besonderer Art i. S. d. § 6 EinsatzWVG stehen. Der Gesetzgeber hat mit dem EinsatzWVG auf die erheblichen Gefährdungen reagiert, denen das militärische und zivile Personal be...mehr

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Jansen, SGB VI § 8 Nachvers... / 1.2 Normzweck

Rz. 5 Zweck der Nachversicherung ist die nachträgliche Gleichstellung von bestimmten, in der gesetzlichen Rentenversicherung wegen ihrer zugesicherten Versorgungsanwartschaften versicherungsfreien Personen mit den ansonsten versicherungspflichtigen Arbeitnehmern, insbesondere nach § 1 Satz 1 Nr. 1. Erfasst werden Personen, die zunächst aufgrund der Eigenart ihrer Beschäftigu...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.10 Mitglieder geistlicher Genossenschaften u.Ä. (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 29 Parallelvorschriften sind für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung § 251 Abs. 4b SGB V, § 59 Abs. 4 Nr. 2 SGB XI und § 347 Nr. 4 SGB III. Vorgängervorschriften waren § 1385 Abs. 4 Satz 1 Buchst. c RVO und § 112 Abs. 4 Satz 1 Buchst. c AVG. Zur Abgrenzung des versicherten Personenkreises und der Bestimmung seiner beitragspflichtigen Einnahmen siehe § 1 Satz...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.14 Beschäftigte in knappschaftlichen Betrieben (Abs. 3)

Rz. 33 Vorgängervorschrift war § 130 Abs. 6 Buchst. a RKG. In der knappschaftlichen Rentenversicherung ist der Beitragssatz (vgl. auch die Komm. zu § 158 Rz. 12) höher als in der allgemeinen Rentenversicherung (2024: 24,7 %). Durch Abs. 3 wird gewährleistet, dass knappschaftliche Arbeitnehmer die Beiträge lediglich in Höhe des Vomhundertsatzes zu tragen haben, den sie zu leis...mehr

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Jansen, SGB VI § 7 Freiwill... / 2.3.3 Nachentrichtung aufgrund besonderer Härte (§ 197 Abs. 3 SGB VI)

Rz. 32 In Fällen besonderer Härte, insbesondere bei drohendem Verlust der Anwartschaft auf eine Rente, ist auf Antrag der Versicherten die Zahlung von Beiträgen auch nach Ablauf der in den § 197 Abs. 1 und 2 genannten Fristen zuzulassen, wenn die Versicherten an der rechtzeitigen Beitragszahlung ohne Verschulden gehindert waren (§ 197 Abs. 3). Rz. 33 In die Prüfung eines gese...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.7.2 Beitragsverfahren

Rz. 159 § 173 regelt dem Grundsatz nach, dass Beitragsschuldner selbst zu tragende Beiträge unmittelbar an die Träger der Rentenversicherung zu zahlen haben; es besteht die Möglichkeit der Nachentrichtung nach § 197 Abs. 1. § 212b sieht das Recht zur Prüfung der Beitragszahlung bei versicherungspflichtigen Selbstständigen durch die Träger der Rentenversicherung vor. In Fälle...mehr

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Jansen, SGB VI § 175 Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Vorgängervorschrift war § 126a AVG. Die Vorschrift regelt die Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung durch die Künstlersozialkasse (KSK) an den Träger der gesetzlichen Rentenversicherung. Dieser Träger war gemäß § 134 Nr. 5 a. F. bis zum 31.12.2004 die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte. An deren Stelle ist nach dem Gesetz zur Organisationsref...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.2.10 Existenzgründer

Rz. 98 Durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) sind Satz 1 Nr. 10 (sog. Ich-AG) und die früheren Sätze 2 und 3 aufgehoben worden, da die Regelung zum Existenzgründungszuschuss im SGB III bereits seit einiger Zeit entfallen ist und diese Bestimmungen nur zur möglichen Bearbeitung von Altfällen bestehen geblie...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.9 Bezieher von Vorruhestandsgeld (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 16 Parallelvorschriften für Bezieher von Vorruhestandsgeld sind für die Krankenversicherung § 226 Abs. 1 Satz 2 SGB V (entsprechend gemäß § 57 Abs. 4 Satz 1 SGB XI für die Pflegeversicherung anzuwenden). Gemäß § 3 Nr. 4 sind Personen in der Zeit, in der sie Vorruhestandsgeld beziehen, versicherungspflichtig, wenn sie unmittelbar vor Beginn der Leistung versicherungspflich...mehr

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Sauer, SGB III, SGB II SGB ... / 2.2 Vergabespezifisches Mindestentgelt

Rz. 3 Die Vorschrift ergänzt die in § 7 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 Nr. 8 AEntG bestehende Möglichkeit, für die Branche der Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem SGB II oder SGB III Mindestarbeitsbedingungen durch Rechtsverordnung vorzuschreiben. Seit dem 1.1.2018 war für Beschäftigte in der nach dem SGB II bzw. dem SGB III geförderten Aus- und Weiterbildung im gesa...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.14 Arbeitsunfähige/Rehabilitanden ohne Anspruch auf Krankengeld (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 22 Vorgängervorschriften waren § 1385b Abs. 2 RVO, § 112b Abs. 2 AVG und § 130b Abs. 2 RKG. Nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 besteht die Möglichkeit einer Pflichtversicherung auf Antrag für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit, wenn kein Anspruch auf Krankengeld besteht. Betroffen sind die Personen, für die nur deshalb kein Krankengeldanspruch besteht, weil sie z. B. privat krankenv...mehr

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Jansen, SGB VI § 170 Beitra... / 2.2 Bezieher von Krankengeld oder Verletztengeld (Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a)

Rz. 4 Parallelvorschriften sind in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung § 251 Abs. 1 SGB V (zum Verletztengeld), § 59 Abs. 2, Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 SGB XI und § 347 Nr. 5b SGB III. Vorgängervorschriften waren § 1385b Abs. 1 Satz 2 HS. 1 RVO, § 112b Abs. 1 Satz 2 HS. 1 AVG und § 130b Abs. 1 RKG Anders als im Rahmen des § 166 unterscheidet das Gesetz in § 170 zwische...mehr

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Jansen, SGB VI § 170 Beitra... / 2.10 Arbeitsunfähige oder Rehabilitanden ohne Anspruch auf Krankengeld (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 10 Vorgängervorschriften waren § 1385b Abs. 2 Satz 1 RVO, § 112b Abs. 1 Satz 2 AVG und § 130b Abs. 2 RKG. Versicherungspflichtig Versicherte, die während einer Arbeitsunfähigkeit oder Rehabilitationsmaßnahme keinen Anspruch auf Krankengeld haben (wegen des betroffenen Personenkreises vgl. Komm. zu § 166 und die Vorschrift des § 4 Abs. 3 Nr. 2), tragen ihre Beiträge selbst...mehr

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Jansen, SGB IV § 84 Beleihu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 84 ist zusammen mit den übrigen Vorschriften des SGB IV mit Wirkung zum 1.1.1977 in Kraft getreten und hat seitdem keine Änderung erfahren. Die Norm geht auf § 27 RVO a. F. zurück und stellt klar, dass die für Grundstücke geltenden Regeln auch für die Beleihung von Wohnungseigentum und Erbbaurechten gelten. Weiter differenzierende Regelungen – wie sie bislang in §§ 2...mehr

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Jansen, SGB VI § 170 Beitra... / 2.12 Besonderheiten für knappschaftlich Versicherte (Abs. 2)

Rz. 12 Vorgängervorschrift war § 130b Abs. 1 Satz 2 RKG. Bezieher von Krankengeld oder Verletztengeld oder Vorruhestandsgeld, die in der knappschaftlichen Rentenversicherung versichert sind, tragen – abweichend vom Grundsatz der hälftigen Beitragstragung – die Beiträge in Höhe des Vomhundertsatzes, den sie zu tragen hätten, wenn sie in der allgemeinen Rentenversicherung versi...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.1 Personen, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt werden (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 3 Parallelvorschriften für die Beitragstragung von versicherungspflichtigen Beschäftigten sind für die Krankenversicherung § 249 Abs. 1 SGB V, für die Pflegeversicherung § 58 Abs. 1 SGB XI und für die Arbeitslosenversicherung § 346 Abs. 1 SGB III. Vorgängervorschriften waren § 1385 Abs. 4 Satz 1 Buchst. a RVO, § 112 Abs. 4 Satz 1 Buchst. a AVG und § 130 Abs. 6RKG (zur Bei...mehr

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Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.3.1.1 Empfänger von Entgeltersatzleistungen (Nr. 1)

Rz. 64 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 schließt die Lücke zu den Versicherungspflichttatbeständen des § 3 Satz 1 Nr. 3 und Nr. 3a und erfasst durch die Verweisung auf § 3 Satz 1 Nr. 3 Personen, die die dort aufgezählten Sozialleistungen (z. B. Krankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Versorgungskrankengeld oder Arbeitslosengeld) erhalten sowie durch die Verweisung auf § 3 Satz 1 Nr....mehr

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Sauer, SGB III § 142 Anwart... / 2.2 Regelanwartschaftszeit nach Abs. 1

Rz. 7 Die Zeitkomponente erfordert 12 Monate Versicherungspflicht innerhalb der Rahmenfrist von grundsätzlich 2 Jahren, die im Einzelfall nach § 143 zu bestimmen ist. Dabei entspricht ein Monat 30 Kalendertagen (§ 339 Satz 2). § 339 Satz 1 und die §§ 187 ff. BGB sind nicht einschlägig. Zur Erfüllung der Anwartschaftszeit sind daher nicht zurückgelegte Versicherungspflichtzei...mehr

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Jansen, SGB IV § 83 Anlegun... / 2.5 Anlagen für bestimmte Zwecke (Abs. 3)

Rz. 13 Bei der Auswahl der Anlageform sind Anlagen nach ökologischen, sozialen und Governance-Kriterien vorrangig zu berücksichtigen. Diese sog. ESG-Kriterien ("Environmental, Social and Governance"), die im Regierungsentwurf noch als "Nachhaltigkeitsgesichtspunkte" zusammengefasst waren, sind von den Versicherungsträgern zu beachten, soweit entsprechende Produkte angeboten ...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.1.4 Nicht nur vorübergehende Tätigkeit

Rz. 19 Die Tätigkeit darf von vornherein auch nicht nur vorübergehender Natur sein. Versicherungspflicht kann nur für eine selbstständige Tätigkeit eintreten, die auf eine unbestimmte Dauer oder auf bestimmte erhebliche Dauer bzw. regelmäßig auf Wiederholung angelegt ist. Eine einmalige oder gelegentliche Tätigkeit führt hingegen nicht zur Versicherungspflicht; in Anlehnung ...mehr

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Jansen, SGB VI § 8 Nachvers... / 2.2.1.4 Lehrer oder Erzieher an nicht-öffentlichen Schulen (Nr. 4)

Rz. 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 – Lehrer oder Erzieher an nicht-öffentlichen Schulen – erfasst letztlich z. B. Planstelleninhaber an einer anerkannten Ersatzschule, wenn diese gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 (in der bis 31.12.2008 gültigen Fassung) von der Versicherungspflicht befreit waren. Rz. 29 Eine am 31.12.2008 bestehende Befreiung von der Versicherungspflicht bleibt nach § 231 Abs. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.11 Arbeitnehmer, die ehrenamtlich tätig sind (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 30 Ein Verdienstausfall durch ehrenamtliche Tätigkeit wird in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung nicht ausgeglichen, sodass Parallelvorschriften nicht existieren. Vorgängervorschriften waren § 1385 Abs. 4 Satz 1 Buchst. f i. V. m. Abs. 3a RVO und § 112 Abs. 4 Satz 1 Buchst. g i. V. m. Abs. 3a AVG. Wegen der Möglichkeit bestimmter Arbeitnehmer, die ehrenamtl...mehr

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Sauer, SGB III § 139 Sonder... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt spezielle Sachverhalte, bei denen der Gesetzgeber Verfügbarkeit annehmen will oder im Regelfall nicht anerkannt wissen möchte. Damit können nach Maßgabe dieser Vorschrift Entscheidungen abweichend von den Vorgaben des § 138 Abs. 5 getroffen werden. Abs. 1 fingiert Verfügbarkeit bei Teilnahme an Maßnahmen nach § 45 sowie gesellschaftlich oder sozial...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Basic
"Unechte" Realteilung beim Ausscheiden einer Mitunternehmerkapitalgesellschaft

Leitsatz § 16 Abs. 3 Satz 4 EStG ist - ebenso wie § 6 Abs. 5 Satz 6 EStG - im Wege teleologischer Reduktion dahin auszulegen, dass der Ansatz des gemeinen Werts hinsichtlich des übertragenen Einzelwirtschaftsguts ausscheidet, wenn kein Wechsel stiller Reserven aus dem Einkommensteuer- in das Körperschaftsteuerregime erfolgt. Danach sind die Buchwerte fortzuführen, wenn im Zeitpunkt des Ausscheidens der Mitunternehmerkapitalgesellschaft an der Personengesellschaft ausschließlich (inländische) Kör...mehr

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Jansen, SGB VI § 170 Beitra... / 2.8 Entwicklungshelfer, sekundierte Personen und Auslandsbeschäftigte (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 9 Vorgängervorschriften waren § 1385 Abs. 4 Buchst. e RVO, § 112 Abs. 4 Buchst e AVG. Parallelvorschriften in der Kranken- und Pflegeversicherung bestehen nicht, in der Arbeitslosenversicherung kommt § 349a SGB III in Betracht. Entwicklungshelfer i. S. d. Entwicklungshelfer-Gesetzes, die Entwicklungsdienst oder Vorbereitungsdienst leisten, Angehörige eines Mitgliedstaates ...mehr

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Sauer, SGB III § 142 Anwart... / 2.1 Überblick zur Anwartschaftszeit

Rz. 3 Die Anwartschaftszeit ist das Herzstück der Anspruchsvoraussetzungen und damit der Arbeitslosenversicherung insgesamt. Ob sie erfüllt ist oder nicht, bestimmt sich nach einer Versicherungs- und einer Zeitkomponente. Rz. 4 Ist die Anwartschaftszeit erfüllt, hat der Versicherte grundsätzlich Zugang zum Alg, die Anwartschaft darauf ist sein Eigentum geworden (BVerfG, Urtei...mehr

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Sauer, SGB III § 146 Leistu... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift legt fest, unter welchen Voraussetzungen Arbeitslosen Arbeitslosengeld (Alg) fortgezahlt wird, obwohl sie der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung stehen und deshalb die Anspruchsvoraussetzungen für die Zahlung von Alg an sich nicht erfüllen. Es soll insbesondere vermieden werden, dass für kurze Zeiträume die Zuständigkeit des Sozialversicherungsträge...mehr

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Sauer, SGB III § 354 Grundsatz / 2.1 Umlageprinzip

Rz. 2 Der finanzielle Aufwand für die Winterarbeitslosigkeit soll nach dem politischen Willen nicht allein der Versichertengemeinschaft der Arbeitsförderung auferlegt werden. Ein witterungsbedingter Ausfall an Bautätigkeiten in den Wintermonaten oder mit der Ausübung des Gewerbes verbundene Mehrkosten in dieser Jahreszeit sind dem Risiko des baugewerblichen Arbeitgebers zuzu...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.1992 in Kraft getreten. Ab 1.9.1993 wurde das freiwillige ökologische Jahr in Abs. 1 Nr. 1 einbezogen (Gesetz zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres v. 17.12.1993, BGBl. I S. 2118). Abs. 1 Nr. 6 wurde durch das Gesetz zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand v. 23.7.1996 (BGBl. I S. 1078) angefügt. Durch Art. 6 N...mehr

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Sauer, SGB III § 147 Grundsatz / 2.2 Anspruchsdauer

Rz. 9 Der Bestimmung der Grundanspruchsdauer ist die Summe der berücksichtigungsfähigen zurückgelegten Versicherungspflichtzeiten innerhalb der Rahmenfrist nach Abs. 1 zugrunde zu legen. Keine Berücksichtigung können Zeiten finden, in denen die Versicherungspflicht nicht bestanden bzw. fortbestanden hat. Dies trifft nach Abs. 1 Satz 2 auf Zeiträume einer Beschäftigung zu, wä...mehr

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Sauer, SGB III § 282b Speic... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift ergänzt Regelungen im BBiG. Die Ausbildungsvermittlungsstatistik soll im Ergebnis aus den nach dem BBiG zu erstellenden Unterlagen generiert werden. Die Vorschrift unterstützt damit ein generelles Anliegen des Gesetzgebers auch in § 282a, nach Möglichkeit erforderliche Erkenntnisse aus bereits vorhandenen Verwaltungsdaten zu gewinnen und auf stattdessen ...mehr

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Jung, SGB XII § 95 Feststel... / 2.2.1 Grundsätze

Rz. 5 Das Feststellungsverfahren nach § 95 beinhaltet keine Feststellung im eigentlichen Sinne, also des Inhalts, es wird festgestellt, dass der Leistungsberechtigte Anspruch auf die (vorrangige) Sozialleistung hat. Es wird vielmehr dem Sozialhilfeträger die Befugnis eingeräumt, das fremde Recht auf die vorrangige Sozialleistung im eigenen Namen gegenüber dem anderen Leistun...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.2 Zweck und Systematik

Rz. 17 Die Norm enthält Übergangsvorschriften, die jeweils aus Anlass verschiedener gesetzgeberischer Änderungsaktivitäten der materiell-rechtlichen Vorschriften normbegleitend vom Gesetzgeber selbst für erforderlich erachtet wurden. Das übergangslose Inkrafttreten materiell-rechtlicher Vorschriften, wie es z. B. mit Inkrafttreten der Änderungsnormen durch Art. 14 des Hausha...mehr