Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 5. Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages v. 17.10.2003(BR-Drucks. 735/03)

Rz. 46 [Autor/Stand] Der Deutsche Bundestag hat in seiner 67. Sitzung am 17.10.2003 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Finanzausschusses — Drucksache 15/1684 — den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz mit folgende...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Keine Förderung von Hybrid-Nutzfahrzeugen

Rn. 19 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Aus § 7c Abs 2 EStG "ausschließlich durch Elektromotoren angetrieben" ergibt sich, dass bei den Nutzfahrzeugen nur solche mit ausschließlichem Elektroantrieb gefördert werden, nicht aber – wie bei § 6 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG auch Hybrid(elektro)fahrzeuge. ME ist diese Differenzierung sachlich gerechtfertigt. § 6 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG "verbilligt" d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Unmittelbares Ansetzen bei Mit- und mittelbarer Täterschaft

Rz. 711 [Autor/Stand] Bei der mittäterschaftlich (§ 25 Abs. 2 StGB) begangenen Steuerhinterziehung (s. Rz. 113 ff.) wird den Mittätern wechselseitig das Verhalten der jeweils anderen Mittäter als eigenes Verhalten zugerechnet (s. Rz. 113, 83). Daraus folgert die h.M. zu Recht, dass alle Mittäter einheitlich in das Versuchsstadium eintreten, sobald einer von ihnen aufgrund de...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Meldepflicht nach § 11 AWG i.V.m. § 67 AWV

Rz. 1911 [Autor/Stand] Nach § 11 AWG i.V.m. § 67 AWV haben in Deutschland ansässige Privatpersonen sowie juristische Personen die Verpflichtung, der Deutschen Bundesbank "Zahlungen" von mehr als 12.500 EUR oder den entsprechenden Gegenwert in anderer Währung zu melden, welche sie von im Ausland ansässigen Privatpersonen oder juristischen Personen oder für deren Rechnung von ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Überblick

Rz. 424 [Autor/Stand] Neben dem Verkürzen von Steuern nennt § 370 Abs. 1 AO das Erlangen nicht gerechtfertigter Steuervorteile für sich oder einen anderen als zweite Möglichkeit des Taterfolgs. Zur Abgrenzung zur Verkürzung s. Rz. 371 ff. Da beide Tatbestandsalternativen in gleicher Weise mit Strafe bedroht werden, kann im Einzelfall offenbleiben, welche Alternative verwirkl...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Schmuggel über die grüne Grenze

Rz. 1533 [Autor/Stand] Es gibt vielfältige Erscheinungsformen der Einfuhrabgabenhinterziehung[2]. Sie lassen sich aber grob wie folgt kategorisieren[3]: Rz. 1533.1 [Autor/Stand] Beim Schmuggel über die grüne Grenze verbringt der Täter Waren unter Umgehung der Zollstelle über die Grenze und entzieht sich seiner Gestellungspflicht (s. auch Rz. 1530). Die Zollbehörde hat davon k...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Mittelbare Täterschaft und Mittäterschaft (§ 25 Abs. 1 Alt. 2, Abs. 2 StGB)

Rz. 117 [Autor/Stand] Der mittelbaren Täterschaft kommt für die Begründung der Täterschaft keine Bedeutung zu: Liegen die genannten Voraussetzungen (s. Rz. 116) vor, ist es gleichgültig, ob die Erfolgsabwendung persönlich oder durch Einschaltung einer Mittelsperson erfolgt (zum Konkurrenzverhältnis s. aber Rz. 111.1, 912)[2]. Das Gleiche gilt für § 25 Abs. 2 StGB, wenn von m...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Nichterfüllung von Erfassungspflichten

Rz. 314 [Autor/Stand] Die in §§ 137, 138 und 139 AO geregelten Anzeigepflichten sollen im Wesentlichen die erstmalige Erfassung des Stpfl. durch die FinB ermöglichen. Durch die Nichtanmeldung wird die FinB über die Steuerpflicht von vornherein in Unkenntnis gehalten. Dem FA ist damit die Möglichkeit genommen, für das laufende Jahr die gesetzlich vorgesehenen Vorauszahlungen ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Fall 1: Global- oder Einzelprüfung von Handelsgeschäften?

Rz. 151.alt [Autor/Stand] Fall: Ein deutsches Mutterunternehmen unterhält im Lande X eine örtliche Vertriebsgesellschaft für den dortigen laufenden Absatz von Waren (zB Automobile). Über diese Gesellschaft werden einzelne Großaufträge geleitet. In diesem Falle wird die Vorbereitung, der Abschluss und die Ausführung solcher Geschäfte in sehr großem Umfange durch Angestellte de...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 5. StMBG v. 21.12.1993

Rz. 6 [Autor/Stand] Weitere Änderung 1993. § 8 Abs. 1 Nr. 7 wurde durch das StMBG v. 21.12.1993[2] erneut geändert. Waren noch im StandOG Zeichen einer gewissen Entschärfung der Vorschrift zu erkennen, so gilt für das StMBG genau das Gegenteil. Das Erfordernis der Kapitalaufnahme auf dem ausländischen Kapitalmarkt wurde weiter eingeschränkt. Das Kapital, das auf dem ausländi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Überblick

Rz. 200 [Autor/Stand] § 370 Abs. 1 AO benennt die drei Begehungsformen (Nr. 1–3) der Steuerhinterziehung sowie die beiden möglichen Arten des Erfolgseintritts. Der strafrechtlich relevante Erfolg besteht darin, dass entweder Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt werden, was nach § 3 Abs. 3 AO Ein- und Ausfuhrabgaben i.S.d. Art. 5 Nr. 20 und 21 UZ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Arbeitnehmer, Sachprämie / 4.2 Voraussetzung für Sachzuwendungen

Ob Barlöhne oder Sachbezüge vorliegen, entscheidet sich nach dem Rechtsgrund des Zuflusses, also auf Grundlage der arbeitsvertraglichen Vereinbarungen danach, was der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber beanspruchen kann. Sachbezüge i. S. d. § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG und § 11 EStG sind alle nicht in Geld bestehenden Einnahmen. Sachbezug ist u. a. ein Gutschein zum Waren- oder Dienstlei...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Tatausführung und verschuldete Auswirkungen (Steuerschaden)

Rz. 1029.1 [Autor/Stand] Bei der Steuerhinterziehung ist die Höhe der Steuerverkürzung seit jeher ein bestimmender Strafzumessungsfaktor[2]. Der BGH leitet die Bedeutung des Steuerschadens im Rahmen der Strafzumessung aus der gesetzgeberischen Wertung des § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO ab. Mit dieser Regelung habe der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, dass sich das Strafmaß h...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 4. Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses v. 14.10.2003 (BT-Drucks. 15/1684)

Rz. 45 [Autor/Stand] III. Artikel 5 wird wie folgt geändert:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 10/2025, Die Strafanze... / 2 Checkliste: Klassische Straftatbestände mit Bezug zum Forderungsmanagement

Für eine Strafanzeige des Gläubigers kommen unterschiedliche Straftatbestände, je nach der konkreten tatsächlichen Situation, in Betracht. Nachfolgend sollen nur beispielhaft einige klassische Situationen aufgearbeitet werden. Eingehungsbetrug nach § 263 StGBmehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 2. Stellungnahme des Bundesrates v. 26.9.2003 (BR-Drucks. 560/03)

Rz. 43 [Autor/Stand] Der Bundesrat hat in seiner 791. Sitzung am 26.9.2003 beschlossen, zu dem Gesetzesentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Beginn des Versuchs mit Abgabe unrichtiger Erklärungen?

Rz. 705 [Autor/Stand] Dafür, dass der Versuch der Steuerhinterziehung durch aktives Tun mit Einreichung der Steuererklärung oder sonstigen Angaben beginnt, spricht, dass der Täter dann seinerseits i.d.R. alles getan hat, was aus seiner Sicht zur Tatbestandserfüllung notwendig ist, und das Geschehen aus der Hand gegeben hat.[2] Das ist nur dann anders, wenn er davon ausgeht, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Vertrauensschutz für Altfälle, Rechtsentwicklung

Rn. 46 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Die FinVerw ist der Auffassung, dass in Altfällen (vollzogene Schuldenerlasse bis zum 08.02.2017) Vertrauensschutz zur Anwendung des Sanierungserlasses zu gewähren ist (BMF v 27.04.2017, BStBl I 2017, 741; BMF v 29.03.2018, BStBl I 2018, 588). Entgegengesetzter Ansicht ist hier der BFH, welcher dies als unvereinbar mit dem Grundsatz der Gese...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 7 Nutzungen und Leistungen, die nicht in Geld bestehen, z. B. Wohnungsüberlassung, Kost, Waren und sonstige Sachbezüge, sind nach § 15 Abs. 2 BewG mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsorts anzusetzen. Dabei kann z. B. von den Sätzen ausgegangen werden, die am Bewertungsstichtag beim Steuerabzug vom Arbeitslohn und bei der Sozialversicherung für Deputate in der La...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Hessen / (1) Zurechnung und Rechtsfolgen

Rz. 178 [Autor/Stand] Der Steuergegenstand kann eigentumsrechtlich auch mehreren Personen zuzurechnen sein. Dies kommt bei Bruchteils- und Erbengemeinschaften sowie bei der nicht rechtsfähigen GbR (§ 705 Abs. 2 Alt. 2 BGB) in Betracht. Bürgerlich-rechtlich unterscheidet sich die Situation gegenüber der Personenaußengesellschaft dadurch, dass das Eigentum an dem Grundstück me...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 3. Bericht des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages (BT-Drucks. 15/481)

Rz. 34 [Autor/Stand] Zu Artikel 12 (Außensteuergesetz) Zu Nummer 3 (§ 8 Abs. 1) Zu Buchstabe a (Nummer 4) Der geänderte Wortlaut soll klarstellen, dass sich die Änderung des § 8 Abs. 1 Nr. 4 AStG auf den Wegfall der Voraussetzung der Verbringung der Güter oder Waren in und aus dem Geltungsbereich des AStG beschränkt.mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1 Reaktion des Gesetzgebers auf Petita des Bundesverfassungsgerichtsbeschlusses von 2006

Rz. 1 Mit Beschluss vom 07.11.2006 hatte das BVerfG das alte Erbschaftsteuerrecht für verfassungswidrig erklärt (BVerfG vom 07.11.2006, ZEV 2007, 76), da u. a. die Bewertung und der Ansatz des Grundvermögens für die Besteuerung nicht den Anforderungen des Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG genügte. Der Gesetzgeber war gehalten, spätestens bis zum 31.12.2008 neues Recht z...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2.2.2.3 Belegenheit (Nr. 2)

Rz. 44 Weiterer Anknüpfungspunkt für die Verschonungsregelung ist die Belegenheit des Grundvermögens. Allerdings hat der Gesetzestext mit dem Jahressteuergesetz (JStG) 2024 (BGBl I 2024, 387) eine Änderung erfahren. Waren bislang nur zu Wohnzwecken vermietete Grundvermögen, die im Inland, einem EU-Land oder im EWR belegen waren, begünstigungsfähig, ist es nunmehr andersherum....mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5 Erweitertes Inlandsvermögen

Rz. 87 Unter bestimmten Voraussetzungen ist bei beschränkt Steuerpflichtigen nicht nur das Inlandsvermögen i. S. d. § 121 BewG, sondern darüber hinaus auch das sog. erweiterte Inlandsvermögen zu erfassen. Zu unterscheiden sind Fälle der erweiterten unbeschränkten Steuerpflicht i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b ErbStG und der erweitert beschränkten Steuerpflicht nach § 4 Ab...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Beleg- und Buchnachweis

Rz. 1405 [Autor/Stand] Die Voraussetzungen des § 6a Abs. 1 UStG (bzw. Abs. 2) müssen vom Unternehmer nachgewiesen sein (§ 6a Abs. 3 Satz 1 UStG). Wie der Unternehmer den Nachweis zu führen hat, hat das BMF in den auf Grundlage von § 6a Abs. 3 Satz 2 UStG erlassenen §§ 17a ff. UStDV näher geregelt. Seit dem 1.1.2020 greifen einheitliche unionsrechtliche Nachweisvorgaben gem. ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.1 Neues Recht ab 01.07.2016 und ab 01.01.2025

Rz. 2 § 28 Abs. 1 ErbStG war mit Gesetz vom 04.11.2016 (BGBl I 2016, 2464) mit Wirkung zum 01.07.2016 völlig neu gefasst worden. Der ursprüngliche Gesetzesentwurf des Bundestages sah eine großzügige Stundungsregelung vor, die jedoch im Vermittlungsausschuss drastisch eingeschränkt wurde (vgl. Reich, BB 2016, 2647, 2649). Abs. 2 des § 28 ErbStG ist im Vergleich zur Vorgängerre...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4 Stundung nach bis zum 30.06.2016 gültigem Recht

Rz. 36 Für eine Stundung nach § 28 Abs. 1 ErbStG in der bis zum 30.06.2016 gültigen Fassung musste Betriebsvermögen oder land- und forstwirtschaftliches Vermögen übergehen. Anteile an PersG, Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG), gewerblich geprägten Gesellschaften (GmbH & Co. KG) und ähnliche Mitunternehmerschaften i. S. d. § 15 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 oder § 18 Abs. 4 ES...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit (weltweiten) Katastrophenfällen

Tz. 1 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Regelmäßig erlässt das BMF Schreiben zu Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit nationalen oder internationalen Katastrophen. Hintergrund dieser Billigkeitsregelungen ist es, den bürokratischen Aufwand auf ein Minimum zu reduzieren. Hiermit soll die Spendenbereitschaft in der deutschen Bevölkerung erhöht werden, weil dem Wunsch der Menschen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Wirtschaftsgüter i.S. von § 8 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. b einer REIT-AG

. . ., die anderen als den in Nummer 6 Buchstabe b, soweit es sich um Einkünfte einer Gesellschaft im Sinne des § 16 des REIT-Gesetzes handelt, . . . Rz. 325 [Autor/Stand] Entstehungsgeschichte und Regelungshintergrund. Die Erstreckung der Nachweispflicht auf bestimmte Wirtschaftsgüter einer inländischen steuerbefreiten REIT-AG (Gesellschaft i.S. des § 16 REITG) ist erst durc...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5.5 Wertpapiere und vergleichbare Forderungen (§ 13b Abs. 4 Satz 2 Nr. 4 ErbStG)

Rz. 201 Gem. § 13b Abs. 4 Nr. 4 ErbStG stellen Wertpapiere und vergleichbare Forderungen Verwaltungsvermögen dar, wenn sie nicht dem Hauptzweck des Gewerbebetriebs eines Kreditinstitutes oder eines Finanzdienstleistungsinstitutes im Sinne des § 1 Abs. 1 und 1a KWG oder eines Wertpapierinstituts im Sinne des § 2 Abs. 1 des WpIG oder eines Versicherungsunternehmens, das der Au...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (Ausnahme nur zu Nr. 6 b, die wiederum zu Einkünften aus aktivem Erwerb führt)

Rz. 227 [Autor/Stand] Ausnahmeregelung. Wegen der Nachweispflicht wird auf Anm. 137 verwiesen. Die Ausnahmeregelung zu § 8 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. b ist als Ergänzung zu Art. 24 Abs. 1 Nr. 2 DBA-Schweiz zu verstehen. Nach der dortigen Regelung hat eine natürliche Person, die im Inland unbeschränkt stpfl. ist, ihre Einkünfte aus der Vermietung oder Verpachtung von in der Schweiz...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 28a ErbStG ist durch die erneute Reform der Erbschaftsteuer zum Unternehmenserbschaftsteuerrecht – mit Rückwirkung zum 01.07.2016 – erstmalig Gesetz geworden. Die Regelung des § 28a ErbStG wird auch "Erlassmodell" genannt. Diese auch "Bedürfnisprüfung" genannte Konzeption war dem Steuerrecht zuvor fremd (Wachter, FR 2016, 690, 705). § 28a ErbStG ergänzt die bisherige...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Das System der §§ 25–27 StGB

Rz. 82 [Autor/Stand] Allgemein geht man davon aus, dass die täterschaftliche Begehung eines Straftatbestands im Vergleich zur Teilnahme das schwerere Unrecht darstellt. Für die Beihilfe nach § 27 StGB folgt das schon aus dem allgemeinen Wortverständnis "Hilfe leisten" und wird belegt durch die Strafandrohung, die sich nach § 27 Abs. 2 StGB zwar nach der Strafe für den Täter ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ff) Zollhinterziehung im Importhandel

Rz. 1536 [Autor/Stand] Der Täter gestellt zwar die Ware, macht aber unrichtige Angaben über Menge, Stückzahl, Beschaffenheit oder Zollwert[2].mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 10. Einkünfte aus Finanzierungstätigkeit – Abs. 1 Nr. 7 (ausschließlich Einkünfte aus aktivem Erwerb ohne Ausnahmevorschrift)

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Allgemeines

Rz. 542 [Autor/Stand] Nach § 370 Abs. 6 Satz 1 AO gelten die Abs. 1–5 auch dann, wenn sich die Tat auf Ein- oder Ausfuhrabgaben bezieht, die von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union verwaltet werden oder die einem Mitgliedstaat der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) bzw. einem mit dieser assoziierten Staat zustehen. Vor allem die Ein- und Ausfuhrabgaben...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 10. Ergänzende Anmerkungen

Rz. 660 [Autor/Stand] Fünf Beispielsfälle. Abschließend soll die Wirkungsweise des 8 Abs. 2 aF noch einmal anhand von fünf Beispielen aufgezeigt werden: Praxis-Beispiel Beispiel 1 Der Steuerinländer A ist zu 100 vH an der ausländischen X-GmbH beteiligt, die ihrerseits zu 100 vH an der ausländischen Y-GmbH beteiligt ist. Die Y-GmbH bezog in den Wirtschaftsjahren 01 und 02 folge...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Umsatzsteuervoranmeldungen

Rz. 1357 [Autor/Stand] Der Unternehmer muss spätestens bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung (auf elektronischem Wege) eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben, in der er die Vorauszahlung für den Voranmeldungszeitraum selbst zu berechnen hat, § 18 Abs. 1 Satz 1 UStG. Voranmeldungszeitraum ist e...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Gemeinsame Tatausführung

Rz. 113.6 [Autor/Stand] Erforderlich ist ein objektiver Tatbeitrag eines jeden Mittäters, obwohl die Rspr. hier zum Teil den Tatentschluss mit dem Tatbeitrag gleichsetzt und es ausreichen lässt, dass der Mittäter den die Tat ausführenden Genossen in seinem Tatentschluss bestärkt[2]. Nach h.M. setzt die Beteiligung an der Tatausführung keine Mitwirkung im eigentlichen Ausführ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Rechtsgrundlagen

Rz. 1526 [Autor/Stand] Inzwischen machen Verfahren wegen gewerbs- und bandenmäßig begangener Einfuhrdelikte einen Großteil der Revisionen beim BGH aus[2]. In der Regel handelt es sich um Taten im Zusammenhang mit der Einfuhr unversteuerter und unverzollter Zigaretten aus osteuropäischen Staaten in die EU unter Hinterziehung von Einfuhrabgaben (Zoll, Tabaksteuer, Einfuhrumsat...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Ausländische Gesellschaft keine Zwischengesellschaft

(2) Eine ausländische Gesellschaft ist nicht Zwischengesellschaft für Einkünfte aus einer Beteiligung an einer anderen ausländischen Gesellschaft , ... Rz. 605 [Autor/Stand] Ober- und Untergesellschaft. Die in § 8 Abs. 2 aF zunächst angesprochene ausländische Gesellschaft war die die Beteiligungserträge empfangende, dh. die Obergesellschaft. Sie musste eine solche iS von § 7 ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 20.2 Anwendungsstichtage nach dem 31.12.1995 und bis zum 31.12.2024

Rz. 56 Die wesentlichen Änderungen und Anwendungszeitpunkte sind in nachstehender Übersicht zusammengefasst:mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (Einkünfte aus passivem Erwerb mit Ausnahmeregelung – vgl. Anm. 195)

Rz. 189 [Autor/Stand] Erbringungstatbestand. Die 2. Alternative von § 8 Abs. 1 Nr. 5 stellt die Parallele zu § 8 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b dar (vgl. Anm. 133). Während in Nr. 4 Buchst. b die Lieferung von Waren oder Gütern an den Anteilseigner ins Ausland zu schädlichen Einkünften führt, ergibt sich nunmehr die entsprechende Rechtsfolge für Dienstleistungstätigkeiten der auslän...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sanierungsertrag durch Schuldenerlass (§ 3a Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 13 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Kerntatbestandmerkmale des § 3a EStG sind der Sanierungsertrag, der grds steuerfrei gestellt werden soll, und der Schuldenerlass, durch den es zum Sanierungsertrag kommt. Der Sanierungsertrag ist die betrieblich veranlasste Erhöhung des BV (§ 4 Abs 1 bzw 3 EStG), die dadurch entsteht, dass die betriebliche Schuld durch die jeweiligen Gläubiger...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Ausnahmen vom Kompensationsverbot bei Umsatzsteuer und Ausfuhrvergütungen

Rz. 528 [Autor/Stand] Eine Ausnahme vom Kompensationsverbot erkannte der BGH für Vorsteuern bei nicht oder unvollständig erklärten Umsätzen früher nicht an.[2] Zur Strafzumessung in diesen Fällen s. aber Rz. 1033 ff.[3] Praxis-Beispiel Beispiel nach BGH:[4] Der Angeklagte hatte es als Geschäftsführer einer GmbH unterlassen, vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldungen für die Q...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Fälle 1–4: Transport

Rz. 196 [Autor/Stand] Fall 1: Eine deutsche Muttergesellschaft hat eine ausländische Tochtergesellschaft. Letztere besitzt ein Schiff, dessen Mannschaft durch die deutsche Muttergesellschaft ihr überlassen wird. Die Tochtergesellschaftmehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3 Übersicht über die einzelnen Erbschaft- und Schenkungsteuerfinanzämter im Bundesgebiet

Rz. 35 In den einzelnen Bundesländern sind die Zuständigkeiten für Erb- und Schenkungsfälle zumeist zentralisiert, d. h., ein FA ist für den Geschäftsbereich mehrerer FÄ zuständig. Auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern (www.bzst.de) kann man unter Service/Behördenwegweiser/Finanzamtssuche auch das zuständige Finanzamt für Erbschaft- und Schenkungsteuer fin...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Verkürzung und Vorteilserlangung

Rz. 370 [Autor/Stand] Die Steuerhinterziehung ist ein Erfolgsdelikt (s. Rz. 57 f.). Durch die in § 370 Abs. 1 Nr. 1–3 AO bezeichneten Tathandlungen müssen "Steuern verkürzt" oder "nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt" worden sein (§ 370 Abs. 1 i.V.m. Abs. 4 Satz 1 und 2 AO). Tritt ein solcher Erfolg nicht ein, obwohl der Täter ihn herbeiführen will, kommt nur eine Be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Gemeinsamer Tatentschluss

Rz. 113.4 [Autor/Stand] Das erforderliche Einvernehmen zwischen den Mittätern kann erst während der Tatausführung (ausdrücklich oder stillschweigend) hergestellt werden. Nach Vollendung der Tat ist eine strafrechtliche Verantwortung einer erst jetzt hinzutretenden Person als Mittäter jedenfalls dann ausgeschlossen, wenn die Tat schon vollständig abgeschlossen und beendet ist...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Umsatzsteuern und harmonisierte Verbrauchsteuern von EU-Mitgliedstaaten (§ 370 Abs. 6 Satz 2 AO)

Rz. 556 [Autor/Stand] Nach § 370 Abs. 6 Satz 2 AO gilt § 370 Abs. 1–5 AO, wenn sich die Tat auf Umsatzsteuern oder auf die in Art. 1 der Richtlinie 2008/118/EG des Rates vom 16.12.2008[2] genannten harmonisierten Verbrauchsteuern bezieht, die von einem anderen Mitgliedstaat der EU verwaltet werden. Dazu gehören bspw. die (französische) Biersteuer [3] oder die (niederländische...mehr