Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 23 Die Mieterhöhung ist dem Mieter in Textform zu erklären (§ 559b I 1). Entsprechend § 559b I 2 muss der Vermieter angeben, welche Modernisierungsmaßnahmen er durchgeführt hat und wie hoch die Kosten für diese Maßnahmen insgesamt waren (BTDrs 19/4672, 33). Verteilen sich diese auf mehrere Wohnungen, so muss er nachvollziehbar berechnen, wie sich die Kosten auf die einzel...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Passivvertretung und Wissenszurechnung.

Rn 6 Die Passivvertretung durch jedes einzelne Vorstandsmitglied ist nach § 40 zwingend, es hat insoweit Einzelvertretungsmacht, sodass die Abgabe der Willenserklärung ggü einem Vorstandsmitglied als Abgabe ggü dem Verein wirkt. Auf die Kenntnis der anderen Vorstandsmitglieder kommt es nicht an; daher ist die Willenserklärung durch den Verein auch empfangen, wenn das Vorstan...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolgen.

Rn 7 Zu Nacherben berufen sind die Personen, die die gesetzlichen Erben des Erblassers wären, wenn er erst zum Zeitpunkt des Nacherbfalls verstorben wäre (fiktive gesetzliche Erben). Wer dazu gehört, sagt im Zweifel § 2066 2. Es können dies ganz andere Personen sein als seine gesetzlichen Erben beim Erbfall. Ist die Abweichung zu groß, so kann die Auslegung ergeben, dass der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Übersteigen die für die Modernisierungsmaßnahme geltend gemachten Kosten für die Wohnung vor Abzug der Pauschale nach Satz 2 10.000 Euro nicht, so kann der Vermieter die Mieterhöhung nach einem vereinfachten Verfahren berechnen. Als Kosten, die für Erhaltungsmaßnahmen erforderlich gewesen wären (§ 559 Absatz 2), werden pauschal 30 Prozent der nach Satz 1 geltend gemacht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Schutzbedürfnis des Dritten.

Rn 10 BGHZ 133, 168, 172 fordert zusätzlich ein Schutzbedürfnis des Dritten. Dieses sei im Allgemeinen zu verneinen, wenn dem Dritten – gleich gg wen – eigene Vertragsansprüche zustehen, die zumindest einen gleichwertigen Inhalt haben wie die Ansprüche aus der Drittschutzwirkung. Daher hat BGHZ 70, 327, 330 eine Drittschutzwirkung des Hauptmietvertrages für den Untermieter v...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Haftung.

Rn 21 Für schuldhafte Pflichtverletzungen kommt eine Haftung des Steuerberaters nach § 280 I in Betracht. Dafür reicht ein pflichtwidriges Unterlassen des Steuerberaters aus, auch wenn eine pflichtwidrige Unterlassung der Behörde vorliegt (München BeckRS 16, 133417; zur Befolgung von Weisungen: BGH NJW 18, 541). Eine Haftung kommt auch in Betracht, wenn eine einmalig nutzbar...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Erläuterung der Kosten (Angabe der Modernisierungsmaßnahme).

Rn 12 Es ist nach § 559b I 2 anzugeben, welche Modernisierungsmaßnahme(n) im Einzelnen durchgeführt wurde(n). Dazu ist keine in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht erschöpfende Begründung zu bieten. Es ist ausreichend, die durchgeführte Maßnahme so zu beschreiben, dass der Mieter, wenn auch unter Umständen unter Zuhilfenahme einer bautechnisch oder juristisch sachkundigen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Problembeschreibung.

Rn 112 Fraglich ist, ob sich der Schädiger darauf berufen kann, dass der von ihm zu verantwortende Schaden später aus einem anderen Grund (nämlich der Reserveursache) ohnehin eingetreten wäre. Das BGB gibt hierauf keine klare Antwort: Beim Ersatz der Bestattungskosten nach § 844 I bleibt außer Betracht, dass diese später allemal angefallen wären. Andererseits kann nach §§ 28...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verjährung.

Rn 118 Nachforderungen aus einer formal wirksamen Abrechnung verjähren nach § 195 jew in 3 Jahren nach Zugang beim Mieter. Korrigiert der Vermieter eine grds wirksame Abrechnung innerhalb der Abrechnungsfrist, ändert sich nichts. Korrigiert er sie nach Ablauf der Abrechnungsfrist, ändert das auch nichts: Nachzahlungen und Guthaben waren bereits mit Zugang der formal wirksame...mehr

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FF 09/2025, Das Verfahren v... / I. Einleitung

Das güterichterliche Verfahren führt in der gerichtlichen Praxis nach wie vor ein Schattendasein. So sind im Jahr 2024 in Nordrhein-Westfalen bei 232.734 Zivilverfahren vor den Amtsgerichten lediglich 1.258 an den Güterichter verwiesen worden. Bei insgesamt 128.715 Verfahren in Familiensachen erfolgten 711 Verweisungen. Von den 74.556 erstinstanzlichen Zivilsachen vor den La...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Eingriffsnormen.

Rn 16 Neben den Eingriffsnormen des Forumstaates waren nach dem bish IV für Formfragen schuldrechtlicher Grundstücksgeschäfte wie zB Kauf, Miete, Pacht zusätzlich (BeckOK/Mäsch Rz 54) die Eingriffsnormen des Belegenheitsstaates anzuwenden. Zu IV aF der nur noch für Altfälle gilt s. 7. Aufl diese Rn. Für ab dem 17.12.09 geschlossene Verträge gilt nicht mehr IV aF, sondern Art...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Degressive Anrechte (Abs 2 Nr 2).

Rn 12 § 19 II Nr 2 erfasst Teile von Anrechten, die auf eine abzuschmelzende Leistung gerichtet sind. Dabei geht es um Zuschläge zu bereits laufenden, nach neuen rechtlichen Bestimmungen berechneten Versorgungsleistungen, die für eine Übergangszeit aus Gründen des Bestandsschutzes gezahlt, aber im Zuge weiterer Versorgungsanpassungen stufenweise abgebaut werden. Da die Zeitp...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1490 BGB – Tod eines Abkömmlings.

Gesetzestext 1Stirbt ein anteilsberechtigter Abkömmling, so gehört sein Anteil an dem Gesamtgut nicht zu seinem Nachlass. 2Hinterlässt er Abkömmlinge, die anteilsberechtigt sein würden, wenn er den verstorbenen Ehegatten nicht überlebt hätte, so treten die Abkömmlinge an seine Stelle. 3Hinterlässt er solche Abkömmlinge nicht, so wächst sein Anteil den übrigen anteilsberecht...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Überblick

Rz. 278 [Autor/Stand] Persönliche Voraussetzungen. Die Wegzugsteuertatbestände des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1–3 können wie bisher nur von natürlichen Personen als Anteilsinhabern i.S.v. § 17 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 EStG verwirklicht werden. Voraussetzung ist zudem nach dem Wortlaut des § 6 Abs. 1 Satz 1, dass es sich um "unbeschränkt Steuerpflichtige" handelt. Dies sind nach d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Höhe der Vergütung.

Rn 5 Die Höhe der Vergütung muss angemessen sein und wird vom Gericht nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls festgesetzt (BayObLG FamRZ 04, 1138 ff; Braunschw FamRZ 19, 1713). Die im VBVG für Berufsbetreuer vorgegebenen Stundensätze finden bei der Berechnung keine direkte Anwendung. § 3 VBVG kann jedoch zur Bestimmung des Höchstwer...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Wirkungen der Anordnung, jedoch nicht abschließend; sie wird vielmehr ergänzt durch die §§ 1975–1977, 2000 und die §§ 241, 246, 784 ZPO. Geregelt sind zunächst die unmittelbaren Folgen hinsichtlich der Stellung des Erben, insb verliert der Erbe neben der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über den Nachlass auch die Aktiv- und Passivlegitimatio...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Erbteilsbestimmung.

Rn 2 Mitgezählt werden bei für jeden Berechtigten gesondert anzustellender abstrakter Berechnung alle Personen, die zum Zeitpunkt des Erbfalls als gesetzliche Erben berufen wären, selbst wenn sie konkret enterbt oder für erbunwürdig erklärt wurden oder die Erbschaft ausschlugen (1). Ihr Wegfall kommt dem Erben zu Gute (vgl Ddorf ZEV 08, 523, 524). Die Pflichtteilsquote ander...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Änderung des Gesetzes.

Rn 1 Die halbzwingende (§ 512 1) Norm wurde zur Umsetzung der VerbrRRL zum 13.6.14, III 1 außerdem zum 21.3.16 (§ 491 Rn 7) geändert. Die Sonderregelungen über den Widerruf von Ratenlieferungsverträgen, die im Fernabsatz o außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, werden beseitigt. Es gelten nunmehr die allgemeinen Regelungen der §§ 312g, 356 nF, für anders zustande ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Ist auf Grund der §§ 574 bis 574b durch Einigung oder Urteil bestimmt worden, dass das Mietverhältnis auf bestimmte Zeit fortgesetzt wird, so kann der Mieter dessen weitere Fortsetzung nur verlangen, wenn dies durch eine wesentliche Änderung der Umstände gerechtfertigt ist oder wenn Umstände nicht eingetreten sind, deren vorgesehener Eintritt für die Zeitdauer der Forts...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Geltung des § 2077 (Abs 2).

Rn 2 Bei einseitigen Verfügungen ist § 2077 über § 2299 II 1 anwendbar. Vertragsmäßige Verfügungen des Erblassers zugunsten seines Ehegatten, Verlobten oder Lebenspartners (§ 10 V LPartG; zum Versprechenden vgl § 1 III LPartG) in einem Erbvertrag werden gem I iVm § 2077 I, II im Zweifel (§ 2077 III) unwirksam, wenn es zur Scheidung bzw Auflösung kommt. § 2077 I 1 greift aber...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Auf eine im Ausland geschlossene und nach § 1303 Satz 2 oder Artikel 13 Absatz 3 Nummer 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche unwirksame Ehe werden zugunsten der bei Eheschließung noch nicht 16-jährigen Person folgende Vorschriften entsprechend angewendet:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtswirkungen.

Rn 5 Das Verzeichnis begründet den einfachen Beweis, dass die aufgeführten Gegenstände zum Zeitpunkt der Errichtung des Verzeichnisses Nachlassgegenstände waren. Der Gegenbeweis dahin, dass ein aufgeführter Gegenstand nicht zum Nachlass gehört, ist jederzeit möglich, und zwar auch dann, wenn das Verzeichnis in öffentlicher Urkunde gem § 2121 III aufgenommen ist (zu den Anfor...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Kosten.

Rn 3 Zu den Kosten, für die gehaftet wird, gehören die Kosten der Kündigung (§ 1141: Zustellung, Kosten für die Ermittlung des Eigentümers, Vertreterbestellung), nicht aber für die Beauftragung eines Anwalts zu diesem Zweck (aA MüKo/Lieder Rz 10), und die Kosten der Rechtsverfolgung. Voraussetzung ist, dass sie erforderlich waren (entspr Anwendung von §§ 91, 788 ZPO) und der...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (b) Fremdvergleichsgrundsatz als Maßstab der Vorteilsprüfung

Rz. 53 [Autor/Stand] Kontrolle durch die Unionsgerichte. Die Urteile, mit denen das EuG in erster Instanz über die Fremdüblichkeit von Verrechnungspreisen im Kontext der Beihilfenkontrolle zu entscheiden hatte, umfassen teils über 100 Seiten und über 500 Rz., was die Komplexität der Materie bereits erahnen lässt. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass die Unionsgericht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Rechtswirkungen.

Rn 4 Die Vollstreckungsmaßnahmen sind im Nacherbfall grds unwirksam, soweit sie das Nacherbenrecht vereiteln oder beeinträchtigen würden. Sie sind auch unwirksam, soweit der Vorerbe befreit ist; eine Befreiung von § 2115 ist nicht möglich. Sie sind auch unwirksam, soweit der Vorerbe ohne Zustimmung des Nacherben verfügen könnte (MüKo/Lieder § 2115 Rz 2), da sonst die Rechte ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Wirkung der Rückbeziehung.

Rn 2 Die Rückbeziehung hat nur schuldrechtliche Wirkung. Die Parteien sind demnach verpflichtet, einander das zu gewähren, was ihnen zugestanden hätte, wären die Wirkungen des Rechtsgeschäfts zum bestimmten Zeitpunkt eingetreten. Umfang und Art der Abwicklung richten sich nach der Parteivereinbarung, hilfsweise nach §§ 812 ff (BGH MDR 59, 658 [BGH 30.04.1959 - VIII ZR 174/58...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Die Fälle.

Rn 4 Das Gesetz vermutet in vier Fällen, dass der Vermieter (wenigstens) seine Pflichten aus dem Schuldverhältnis verletzt hat: § 559d S 1 Nr 1: Verzögerter oder fehlender Baubeginn. §§ 187 ff sind anwendbar. § 559d S 1 Nr 2: Verdopplung der monatlichen Miete. Es gilt die jew vereinbarte Mietstruktur. Maßgeblich ist die Ankündigung, nicht die Erhöhung. § 559d S 1 Nr 3: Objektiv...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / XII. Nr 10.

Rn 20 Die Ausnahme beruht auf Art 3 III lit m VRRL. Mit der im Vergleich zur aF erfolgten Aufgabe des Begriffs des öffentlichen Fernsprechers zugunsten von Münz- und Kartentelefonen ist eine Angleichung an § 3 Nr 15 TKG bezweckt (BTDrs 17/12637, 47), Änderungen inhaltlicher Art sind damit nicht verbunden. Wie auch bei II Nr 9 gilt, dass die Informationspflichten nach §§ 312d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Bei Eltern ohne Ehenamen folgt das Recht zur Bestimmung des Kindesnamens aus der elterlichen Sorge. Die Vorschrift ist mit dem GG vereinbar (BVerfG BGBl I 2002, 950). Eltern ohne Ehenamen waren nie miteinander verheiratet oder haben keinen Ehenamen bestimmt. Die Vorschrift kommt auch zur Anwendung, wenn die Ehe inzwischen aufgelöst ist und nur zumindest ein Ehegatte den...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Geburt des Kindes im Zeitraum 1.9.86 bis 30.6.98.

Rn 19 Bis zum Inkrafttreten der Kindschaftsrechtsreform (1.7.98) war auch kollisionsrechtlich zwischen ehelichen u nichtehelichen Kindern zu unterscheiden: Art 19 I idF des Gesetzes zur Neuregelung des Internationalen Privatrechts vom 25.7.86 regelte die eheliche Kindschaft, Art 20 I dieser Fassung die nichteheliche Kindschaft. Diese Normen sind inhaltlich nicht deckungsglei...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Wegzugsbesteuerung im Verhältnis zu EU-/EWR-Staaten

Rz. 161 [Autor/Stand] Grundfreiheiten und deren Beschränkung in EU-/EWR-Fällen. Der EuGH hat zur Wegzugsbesteuerung im Zusammenhang mit dem Wegzug natürlicher Personen im EU-/EWR-Raum in seinen Entscheidungen in den Rechtssachen de Las teyrie du Saillant [2] und N [3] die Niederlassungsfreiheit (Art. 49 Abs. 1 AEUV) und in seiner Entscheidung in der Rechtssache Kommission/Port...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Keine Verlagerung wesentlicher immaterieller Wirtschaftsgüter und sonstiger Vorteile (Abs. 3b Satz 2)

..., wenn der Steuerpflichtige glaubhaft macht, dass weder wesentliche immaterielle Wirtschaftsgüter noch sonstige Vorteile Gegenstand der Funktionsverlagerung waren. ... Rz. 1292 [Autor/Stand] Keine immateriellen Wirtschaftsgüter als Gegenstand der Funktionsverlagerung. Nach § 1 Abs. 3b Satz 2 kommt eine Einzelbewertung der verlagerten Wirtschaftsgüter nur dann in Betracht, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Erhaltungskosten: Pauschalierung (§ 559e II).

Rn 8 § 559 II 1 (§ 559 Rn 11) ist gem § 559e II mit der Maßgabe anwendbar, dass von den für die Wohnung aufgewendeten Kosten pauschal 15 % abgezogen werden; dies gilt unabhängig davon, ob die fiktiven Kosten für Erhaltungsmaßnahmen nach § 559 II höher oder niedriger anzusetzen wären (BTDrs 20/7619, 98). Damit soll der Grundsatz des § 559 II vereinfacht werden (BTDrs 20/7619,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Bindung bei unzureichender Kreditwürdigkeitsprüfung (Abs 3).

Rn 5 Der in Umsetzung von Art 18 IV u Art 20 III WoImmoKrRL zum 21.3.16 (§ 491 Rn 7) eingefügte III 1 beschränkt alle Möglichkeiten des Darlehensgebers zur einseitigen Beendigung von Allgemein- o Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen o zur Vertragsanpassung, wenn die Prüfung der Kreditwürdigkeit des Darlehensnehmers (§§ 505a ff; § 18a KWG) nicht ordnungsgemäß durchgeführt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Überdeckung.

Rn 41 Haben die Vorschüsse, die auf ein Wohnungseigentum nach dem ›Soll‹ entfallen sind, mehr als ausgereicht, die Kosten der GdW zu decken (= Überdeckung), sind die Vorschüsse anzupassen. Bsp. In Bezug auf das Wohnungseigentum 1 waren 4.800 EUR Vorschuss zu zahlen. Benötigt wurden 4.400 EUR. Dann sind die Vorschüsse auf 4.400 EUR anzupassen – auch wenn kein Vorschuss gezahl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Zwangsverwalter.

Rn 84 Der Zwangsverwalter rückt nach § 152 ZVG in die Pflichten des Vermieters ein (Schlesw NJOZ 19, 1397 Rz 37). Er muss auch solche Abrechnungszeiträume abrechnen, die vor seiner Bestellung liegen, sofern eine etwaige Nachforderung von der als Beschlagnahme geltenden Anordnung der Zwangsverwaltung erfasst wird (BGH NJW 06, 2626 [BGH 03.05.2006 - VIII ZR 168/05] Rz 6; 03, 2...mehr

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FF 09/2025, Abänderung eine... / 1 Aus den Gründen

Anm. der Red.: Zur Thematik vgl. den Aufsatz von Herberger, Umgangsrecht im Zeitalter der Digitalisierung, in diesem Heft S. 341 ff. Gründe: I. [1] Der Antragsteller verfolgt mit der Beschwerde eine Abänderung der Regelung seines Umgangs mit dem Kind A. [2] Der Antragsteller (im Folgenden: Vater) und die Antragsgegnerin (im Folgenden: Mutter) sind die Eltern des Kindes A., geb...mehr

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AGS 09/2025, Verzinsungsbeg... / I. Sachverhalt

Die Klage des Klägers gegen insgesamt fünf Beklagte war erst- und zweitinstanzlich abgewiesen worden. Die Kosten des Rechtsstreits waren dem Kläger auferlegt worden. Hiernach hatten die durch dieselbe Kanzlei vertretenen fünf Beklagten die ihnen gemeinsam entstandene Anwaltsvergütung einschließlich einer Gebührenerhöhung nach Nr. 1008 VV von 1,2 zur Festsetzung angemeldet. D...mehr

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AGS 09/2025, Erstattung der... / I. Sachverhalt

Die in Frankfurt a. M. wohnende Beklagte war zu allen drei Gerichtsterminen vor dem LG Frankfurt a. M. mit ihrem Pkw angereist. Nachdem die Klage abgewiesen und die Kosten des Verfahrens der Klägerin auferlegt worden waren, hatte die Beklagte die Erstattung ihrer Fahrtkosten mit dem eigenen Pkw geltend gemacht sowie eine Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Nachlass mehrerer Personen (Abs 2).

Rn 3 Bei Erbverträgen über den Nachlass mehrerer Personen ist eine kumulative Prüfung erforderlich (II). Nur wenn das hypothetische Erbstatut jedes beteiligten Erblassers den Abschluss eines Erbvertrages gestattet, kann der Erbvertrag insgesamt wirksam sein. Das ›ärgere Recht‹ setzt sich durch (Süß ZErb 19, 284, 285). Es entscheidet das Recht, das auf die Rechtsnachfolge vTw...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anknüpfung an das Herkunftsland nach Art 45 I.

Rn 4 Nach Art 45 I gilt für die bezeichneten Fahrzeugtypen das Herkunftslandprinzip. Bei Flugzeugen ist das Herkunftsland gem I Nr 1 iVm Art 17 des Chicagoer Abk v 7.12.44 über die internationale Zivilluftfahrt der Staat, in dem sie registriert sind. Auch Wasserfahrzeuge unterliegen, soweit sie registriert sind, dem Recht des Registerstaates, wobei es stets auf das Register ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Entstehen und Fälligkeit des Anspruchs.

Rn 18 Der Auskunftsanspruch entsteht mit der Beendigung des Güterstandes, der Rechtshängigkeit des auf die Beendigung des Güterstandes zielenden Verfahrens bzw mit der Trennung, soweit er auf den Trennungszeitpunkt bezogen ist. Er ist sofort fällig (§ 271), wobei dem auskunftspflichtigen Ehegatten ein Zeitraum zur Verfügung stehen muss, der ihm objektiv zur Vorbereitung der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beschl-Kompetenzen.

Rn 11 Die neuen materiell-rechtlichen Regelungen dürfen nicht rückwirkend bei der Beurteilung von Beschl angewandt werden, die vor dem 1.12.20 gefasst wurden (exemplarisch BGH ZMR 22, 60 Rz 7; NJW-RR 21, 1239 Rz 15; NZM 21, 692 Rz 5). Rn 12 Wenn die WEigtümer Beschl auf der Grundlage von Beschl-Kompetenzen gefasst haben, die ihnen das bis zum 30.11.20 geltende WEG eingeräumt ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 304 BGB – Ersatz von Mehraufwendungen.

Gesetzestext Der Schuldner kann im Falle des Verzugs des Gläubigers Ersatz der Mehraufwendungen verlangen, die er für das erfolglose Angebot sowie für die Aufbewahrung und Erhaltung des geschuldeten Gegenstands machen musste. Rn 1 § 304 bestimmt, dass der Schuldner nicht die Kosten zu tragen hat, welche durch den Annahmeverzug des Gläubigers entstehen. Der Gläubiger hat Mehr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Rechtsfolgen.

Rn 9 Bei einer Verletzung der Pflicht, dem Darlehensnehmer ein Beratungsangebot zu unterbreiten, sowie der Pflicht ihn gem II zu beraten, kommt eine Schadensersatzverpflichtung des Darlehensgebers gem §§ 280 I, 241 II in Betracht (Bülow/Artz Rz 2). Ein möglicher Schaden des Darlehensnehmers kann darin liegen, dass er für den eingeräumten Dispositionskredit höhere Zinsen geza...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Betroffene Miete (§ 556g II).

Rn 10 Der Mieter (§ 535 Rn 90 ff) kann grds jede Mietzahlung zurückverlangen, wenn er eine nach den §§ 556d und 556e nicht geschuldete Miete zahlen soll und dies rügt. Zinsen können verlangt werden, soweit sich der Vermieter in Verzug befindet. Daneben ist der Mieter berechtigt, den nicht geschuldeten Mietanteil nicht zu zahlen. Rügt der Mieter den Verstoß allerdings mehr al...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Verfahren für die Geltendmachung (Abs 1 S 2 Nr 3).

Rn 4b Die Erklärung muss zudem die Erläuterung der vom Verbraucher zu berücksichtigenden Verfahrensanforderungen enthalten, sollte er sich für die Geltendmachung der Garantie entscheiden. Eine wirkliche Neuerung stellt dieses Erfordernis aber nicht dar, da die Angaben zum Verfahren bereits von den ›wesentlichen Angaben‹ in § 479 I 2 Nr 2 aF umfasst waren (Wilke VuR 21, 283, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1415 BGB – Vereinbarung durch Ehevertrag.

Gesetzestext Vereinbaren die Ehegatten durch Ehevertrag Gütergemeinschaft, so gelten die nachstehenden Vorschriften. Rn 1 Die Gütergemeinschaft wird durch Ehevertrag (§ 1408) begründet. Dieser bedarf gem § 1410 der notariellen Beurkundung. Ein ohne Beachtung dieser Form geschlossener Vertrag ist nichtig. Die Gütergemeinschaft kann sowohl aufschiebend als auch auflösend bedin...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Aktivvermögen.

Rn 5 Das Vermögen besteht aus der Summe aller geldwerten Sachen und Rechte, die dem Ehegatten am Stichtag gehörten bzw bereits entstanden waren. Ist ein Steuererstattungsanspruch, zB bei Eheschließung kurz vor dem Jahresende, beim Eintritt des Güterstandes noch nicht entstanden, ist er auch nicht im Anfangsvermögen zu berücksichtigen (BGH FamRZ 22, 425). Zum Stichtag vorhand...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, VersAusglG § 48 VersAusglG – Allgemeine Übergangsvorschrift.

Gesetzestext (1) In Verfahren über den Versorgungsausgleich, die vor dem 1. September 2009 eingeleitet worden sind, ist das bis dahin geltende materielle Recht und Verfahrensrecht weiterhin anzuwenden. (2) Abweichend von Absatz 1 ist das ab dem 1. September 2009 geltende materielle Recht und Verfahrensrecht anzuwenden in Verfahren, diemehr