Nein. Nach den Vorschriften zur EPP haben "ausgesteuerte“ Arbeitnehmer, also Arbeitnehmer, die im Jahr 2022 nicht mehr erwerbstätig waren und auch kein Krankengeld mehr bezogen, keinen Anspruch auf die EPP. Der Bezug einer Erwerbsminderungsrente berechtigt für sich betrachtet ebenfalls nicht zum Erhalt der EPP. Es genügt allerdings, wenn die Anspruchsvoraussetzungen zu Beginn des Jahres 2022 (z. B. wegen Krankengeldbezugs) noch vorgelegen haben.

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