Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. In die Belastungsberechnung einzubeziehende Ansprüche (Satz 2)

. . . In die Belastungsberechnung sind Ansprüche einzubeziehen, die der Staat oder das Gebiet der ausländischen Gesellschaft im Fall einer Gewinnausschüttung der ausländischen Gesellschaft dem unbeschränkt Steuerpflichtigen oder einer anderen Gesellschaft, an der der Steuerpflichtige direkt oder indirekt beteiligt ist, gewährt. . . . Rz. 749 [Autor/Stand] Regelungszweck. § 8 ...mehr

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FF 10/2025, Rechtsprechung ... / 6.4 KG, Beschl. v. 16.4.2025 – 16 UF 44/24

1. Der in der Beschwerdeinstanz erklärte Beteiligtenwechsel ist zulässig, wenn der bislang für das minderjährige Kind aufgetretene Elternteil nach Volljährigkeit des Kindes in das Verfahren als antragstellender Beteiligter eintritt und den Unterhaltsanspruch des Kindes als familienrechtlichen Ausgleichsanspruch weiterverfolgt 2. Einer Zustimmung des Antragsgegners bedarf es n...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Der Verweis auf § 7 Abs 1 EStG

Rn. 34 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 § 7c Abs 1 EStG regelt, dass die dortige Sonderabschreibung "neben" der AfA nach § 7 Abs 1 EStG möglich ist. Aus dem Wort "neben" ergibt sich mE, dass die AfA nach § 7 Abs 1 EStG rechtlich möglich sein muss, dh dessen Tatbestandsmerkmale müssen vorliegen (BR-Drs 356/19, 117). Gemeint ist mit der AfA nach § 7 Abs 1 EStG: die lineare nach Abs 1...mehr

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zfs 10/2025, Hinterbliebene... / 1. Fehlende Bekanntheit

Bereits in der Einleitung wurde darauf verwiesen, dass das in § 844 Abs. 3 BGB normierte Hinterbliebenengeld nach wie vor keinen überragenden Bekanntheitsgrad hat. Dies ist auch erklärbar mit der offenbar nicht allzu großen Zahl von Fallkonstellationen, die in der Folge dann auch nicht zu gerichtlichen Auseinandersetzungen geführt haben. Allerdings haben – sicher nicht repräs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Entwicklung der Rechtsprechung

Rn. 3 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Nachdem zunächst einige FG der Auffassung waren, dass es für den Sanierungserlass als pauschalisierende Billigkeitsentscheidung keine Rechtsgrundlage gäbe und er gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und somit gegen die Verfassung Art 20 Abs 3, Art 28 Abs 1 GG verstoße, sah der X. Senat den Erlass zunächst als verfassungskonf...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Handlung im natürlichen Sinn

Rz. 903 [Autor/Stand] Entscheidend für die Anwendung des § 52 oder § 53 StGB ist, ob mehrere Gesetzesverletzungen durch eine oder durch mehrere Handlungen begangen werden. Davon zu trennen ist die Frage, ob trotz Vorliegens mehrerer Handlungen nicht nur eine einzige Tat im materiellen Sinn gegeben ist (s. dazu Rz. 862, 871 ff.). § 52 StGB ist einschlägig, wenn auch nach allt...mehr

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zfs 10/2025, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen:

1. … Neben den von der Beschwerde nicht angegriffenen Rechtsanwaltskosten kann die Beklagte im Wege der Kostenfestsetzung auch Erstattung der von ihr für die Ermittlungen der ("Agentur 01") aufgewandten Kosten in Höhe von 4.581,50 EUR beanspruchen. a) Nach § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO hat die unterliegende Partei die dem Gegner erwachsenen Kosten zu erstatten, soweit sie zur zwecke...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1.3.5 Einbringungsgewinn I bei der Körperschaftsteuer

Tz. 59f Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Erfolgt die Einbringung eines (Teil-)Betriebs oder MU-Anteils durch eine Kö oder sind Kö im Fall der Einbringung durch eine Pers-Ges als MU beteiligt, unterliegt der Einbringungsgewinn I der KSt. Die Erfassung des Einbringungsgewinns erfolgt bei der KSt-Veranlagung für den VZ der (originären) Einbringung iSd § 20 Abs 1 UmwStG (s Tz 54) unmi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungszweck

Rz. 1 [Autor/Stand] § 234 BewG wurde durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[2] als Siebenter Abschnitt des Zweiten Teils neu in das BewG eingefügt. Hintergrund waren die Entscheidungen des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Einheitsbewertung.[3] Siehe zu den Einzelheiten der Entwicklung die Ausführungen in den Vorbemerkungen zu den §§ 2...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 11. REIT-Gesetz v. 28.5.2007 (REITG)

Rz. 9.4 [Autor/Stand] Ausnahme von Veräußerungsgewinnen steuerbefreiter REIT-AG. Gewinne, die eine ausländische Zwischengesellschaft aus der Veräußerung (und dieser gleichgestellten Vorgänge) von Anteilen nachgelagerter Gesellschaften realisiert, gehören gem. § 8 Abs. 1 Nr. 9 grundsätzlich zu den aktiven Einkünften. Bis zum REITG v. 28.5.2007[2] machte das Gesetz von diesem ...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 17.2.1.6.3 Feststellungszeitpunkt

Rz. 768 Abzustellen ist auf den Zeitpunkt, zu dem die (disquotale) Leistung bewirkt wird. Sofern mehrere disquotale Leistungen im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang erbracht werden und die Parteien hierbei in nachvollziehbarer Weise und unter fremdüblichen Bedingungen übereinstimmend davon ausgegangen sind, dass die Leistungen insgesamt ausgewogen sind, wird dies von der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 133 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Nach § 19a Abs 5 EStG hat das Betriebsstätten-FA (§ 41a Abs 1 S 1 Nr 1 EStG iVm § 41 Abs 2 EStG weiter konkretisiert durch § 42e S 2 und 3 EStG; nicht § 18 Abs 1 Nr 2 AO; ausführlich dazu s § 42e Rn 36 ff (Pust)) nach der Übertragung einer Vermögensbeteiligung im Rahmen einer Anrufungsauskunft (§ 42e EStG) dem vom ArbG nicht besteuerten Vor...mehr

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FF 10/2025, Wege zu einem z... / VI. Die Leistungsfähigkeit des Pflichtigen

Die Kommission hält es aufgrund der wahrgenommenen Unsicherheiten in der Praxis für sachgerecht, klarzustellen, dass die gesteigerten Obliegenheiten des § 1603 Abs. 2 BGB nur greifen, wenn der Mindestbedarf des Kindes betroffen ist: Zitat § 1603 Abs. 2 S. 1 BGB Befinden sich Eltern in dieser Lage, so sind sie ihren minderjährigen Kindern gegenüber verpflichtet, alle verfügbaren...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Änderungen tatsächlicher und rechtlicher Art

Rz. 20 [Autor/Stand] Unter den Begriff der Änderungen i.S. des § 24a Satz 2 BewG fallen zunächst die Änderungen tatsächlicher Art, die zu einer abweichenden Feststellung führen. Ohne Bedeutung ist, wann dem Finanzamt die Änderungen bekannt werden. Änderungen in diesem Sinne liegen z.B. vor, wenn sich infolge zwischenzeitlicher Bebauung die Grundstücksart ändert, wenn auf der...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2 Fiktion der Gesamthand und des Gesamthandvermögens

Rz. 6 Nach § 2a Satz 1 gelten rechtsfähige Personengesellschaften für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer als Gesamthand und deren Vermögen als Gesamthandsvermögen. Der Gesetzgeber ging also offenkundig von der zivilrechtlichen Abschaffung des Gesamthandprinzips durch das MoPeG aus und fingiert dessen Fortbestand für die Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen (s. ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.1.5 Betriebsvermögen bei der Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art

Tz. 188 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 In den Fällen der Zusammenfassung mehrerer BgA zu einem einheitlichen BgA (s Tz 110 ff) sind deren WG – zumindest gedanklich – den jeweiligen Teil-BgA zuzurechnen. Wird einer dieser Teil-BgA verkauft, hierbei jedoch einzelne WG zurückbehalten, so können diese nicht als BV des verbleibenden Teil-BgA behandelt werden, wenn sie diesem nicht zu ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Die Neufassung des § 7c EStG

Rn. 2 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Art 2 Nr 1 Buchst a, Nr 5, Art 39 Abs 2 des Gesetzes zur weiteren Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (v 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451) schuf eine neue Sonderabschreibung für Elektronutzfahrzeuge und elektrisch betriebene Lastenfahrräder, zum Anwendungszeitraum s Rn 4, 5. Rn. 3 Stand: EL 184 – ET:...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Das Verhältnis zur Handelsbilanz nach Inkrafttreten des BilMoG

Rn. 7 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Art 3 Nr 1a BilMoG v 25.05.2009, BGBl I 2009, 1102 hat die umgekehrte Maßgeblichkeit (§ 5 Abs 1 S 2 EStG aF, dh steuerrechtliche Wahlrechte waren synchron mit der HB auszuüben) abgeschafft. Das BilMoG ist grds anzuwenden auf Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2009 enden (Art 66 Abs 3 S 1 EGHGB), auf Wahl schon für nach dem 31.12.2008 beginnen...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6 Aussetzung der Versteuerung (§ 9 Abs. 2 ErbStG)

Rz. 200 § 9 Abs. 2 ErbStG enthält eine Sonderregelung für Altfälle. Bei Erwerben unter einer Nutzungs- oder Rentenauflage, die bis zum 30.08.1980 eingetreten waren, sah § 25 Abs. 1 ErbStG a. F. eine Wahl zwischen einer Sofortversteuerung (Buchst. b) und einer Aussetzung der Versteuerung (Buchst. a) vor. In diesen Fällen entsteht die Steuer erst mit dem Erlöschen der Belastun...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Ausnahmen vom Kompensationsverbot bei Steuern auf Einkommen und Ertrag

Rz. 525 [Autor/Stand] Bei Ausgaben und Steuern, die im unmittelbaren Zusammenhang mit nicht oder unrichtig erklärten Einnahmen stehen, greift das Kompensationsverbot nicht. Praxis-Beispiel Beispiele Ein Kraftfahrzeughändler verbuchte die bei Verkäufen von Gebrauchtwagen erzielten Erlöse teilweise überhaupt nicht, teilweise übernahm er geringere als die tatsächlich erzielten Er...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Personenkreis

Rz. 177 [Autor/Stand] Mit der erweitert beschränkten Steuerpflicht des § 4 AStG wird die sich aus § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG ergebende beschränkte Steuerpflicht über das Inlandsvermögen des § 121 BewG hinaus auf alle Erwerbsfälle erweitert, deren Erträge bei unbeschränkter Einkommensteuerpflicht nicht ausländische Einkünfte i.S.d. § 34d EStG wären (ausführlich dazu § 121 BewG R...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Abzugsverbot von Bestechungs- und Schmiergeldern

Rz. 1155 [Autor/Stand] Bis zum Veranlagungszeitraum 1995 waren Schmier- und Bestechungsgelder, obwohl sie verboten oder sittenwidrig sind, abzugsfähig, wenn es sich nicht um Geschenke i.S.d. § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG handelte, der Empfänger benannt wurde oder auf eine Empfängerbenennung verzichtet werden konnte, weil sicher gestellt war, dass es zu keinen Steuerausfällen kommen ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Grundsatz

Rz. 107 [Autor/Stand] Unproblematisch liegt unmittelbare Täterschaft dann vor, wenn der Täter selbst die unrichtigen oder unvollständigen Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen erstellt – etwa das Steuererklärungsformular ausfüllt –, es eigenhändig unterschreibt und die Erklärung sodann als "seine" Erklärung der FinB zugänglich macht[2]. Der Täter macht dann in eigener...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.5 Kritik

Rz. 67 Der Abschlag von 10 % ist der einzige Vorteil im Rahmen der Grundstücksbewertung und -übertragung und führt nur zu einer marginalen Steuerentlastung (vgl. Moench, ZEV 2013, 21 (23)). Der Erwerb unbebauter Grundstücke wird nicht – wie nach § 146 Abs. 3 BewG a. F. – mit einem Abschlag von 20 % versehen, ebenso existiert kein sog. Alterswertabschlag für Gebäude nach § 14...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Allgemeines

Rz. 1888 [Autor/Stand] Die Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Kryptowerten folgt den allgemeinen Grundsätzen. Besonderheiten, sind zum Teil darin begründet, dass viele vorgeschaltete Fragen der Besteuerung bislang ungeklärt waren oder weiterhin ungeklärt sind. Darüber hinaus ist die Auswirkung der technischen Eigenschaften auf die Praxis insbesondere im Rahmen von Nache...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Abschreibungsgegenstand neue Elektronutzfahrzeuge (§ 7c Abs 1 EStG)

Rn. 4 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Art 2 Nr 26 Buchst d des Gesetzes zur weiteren Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (v 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451) = § 52 Abs 15b EStG idF des Gesetzes ordnet an, dass "Elektrolieferfahrzeuge" im Zeitraum ab 31.12.2019 bis vor dem 01.01.2031 (also ein 10-Jahres-Zeitraum: 01.01.2020–31.12.2030) ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.10.2 Lastenausgleichsgesetz (§ 13 Abs. 1 Nr. 7a ErbStG)

Rz. 167 Zielsetzung des Gesetzes über den Lastenausgleich (LAG, neugefasst durch Bekanntmachung vom 02.06.1993, BGBl I 1993, 845; BGBl I 1995, 248; letzte Änderung durch Art. 24 des Gesetzes vom 15.07.2024, BGBl I 2024, 236) war es, deutschen Staatsangehörigen, die infolge des Zweiten Weltkrieges und seiner Nachwirkungen Vermögensschäden oder besondere andere Nachteile erlit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Steuerliche Auswirkungen der Unterscheidung

Rz. 16 [Autor/Stand] Die Unterscheidung zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht hat erhebliche steuerliche Bedeutung, nicht nur wegen der unterschiedlichen Erfassung des Vermögens. I.d.R. ist die unbeschränkte Steuerpflicht wegen der weitreichenderen Besteuerung für den Steuerpflichtigen ungünstiger, sofern die Finanzämter von Auslandserwerben Kenntnis erlange...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1 Stichtagsprinzip

Rz. 3 Wie das Stichtagsprinzip i. R. d. Erb- bzw. Schenkungsteuer auszulegen ist, hat der BFH in mehreren Urteilen geklärt, so z. B.: BFH vom 06.12.1989 (BFH/NV 1990, 643). Es geht nicht darum, das Bereicherungsprinzip mit dem Stichtagsprinzip in Einklang zu bringen. Maßgebend ist die Bereicherung am Stichtag. Es gibt keine Rechtfertigung dafür, später eintretende Ereignisse,...mehr

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AGS 10/2025, Verzinsungsbeg... / I. Sachverhalt

Das Gericht hatte das Zustandekommen eines zwischen den Parteien geschlossenen Vergleichs festgestellt. Die darin enthaltene Kostenregelung bot den fünf Beklagten die Möglichkeit, wegen eines Teils der ihnen entstandenen Gerichtskosten und außergerichtlichen Kosten gegen die Klägerinnen zu vollstrecken. Besondere Beteiligungsverhältnisse der Beklagten waren bei der Kostenreg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Nicht kooperative Steuerhoheitsgebiete ("Steueroase")

Rz. 1582 [Autor/Stand] Die Kriterien für "nicht kooperative" Steuerhoheitsgebiete werden in § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1 und § 6 StAbwG normiert. Gleichwohl dürfte die konkrete Prüfung der einzelnen Merkmale in der Praxis zu vernachlässigen sein. Denn ob ein Steuerhoheitsgebiet als Steueroase gilt, wird durch das BMF und BMWi mit Zustimmung des Bundesrates in einer Rechtsverordnun...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / 3. Inhalt der Vorschrift

Rz. 438 [Autor/Stand] Für die Berechnung des Faktors (§ 7 HGrStG) werden die Bodenrichtwerte benötigt. Diese werden nach § 17 BauGB-AV HE landesweit in einem digitalen Bodenrichtwertinformationssystem bereitgestellt. Über diese Plattform (www.boris.hessen.de) können Grundstückseigentümer die Bodenrichtwerte ihrer Grundstücke kostenfrei einsehen. Sie wären demnach in der Lage...mehr

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zfs 10/2025, Verkauf und Rü... / 2 Aus den Gründen:

B. Die Berufung hat nur insoweit Erfolg, als die Hilfsaufrechnung der Beklagten durchgreift und hierdurch der Anspruch des Klägers auf Rückzahlung der von ihm an die Beklagte abgeführten Mieten erloschen ist. I. Der Senat teilt im Ergebnis die Einschätzung des Landgerichts, dass die Rechtsgeschäfte zwischen den Parteien (Kaufvertrag und Mietvertrag über den klägerischen Pkw s...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.5.4.3 Die Abwicklung der Miterbengemeinschaft, insbesondere die Realteilung

Rz. 173 Im gesellschaftsrechtlichen Idealfall folgt der rechtlichen Auflösung einer Personengesellschaft deren faktische Abwicklung (Liquidation). Danach ist die Gesellschaft handelsrechtlich beendigt. Während dieser Vorgang für Kapitalgesellschaften ausdrücklich in § 11 KStG geregelt ist, gibt es für Personengesellschaften kein Pendant. Die Miterbengemeinschaft kann durch ve...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Unterbliebene und nicht rechtzeitige Steuerfestsetzung

Rz. 413 [Autor/Stand] Eine Steuerverkürzung liegt auch vor, wenn infolge des Verhaltens des Täters eine Festsetzung der Steuer ganz unterbleibt oder nicht rechtzeitig erfolgt, weil die Steuerbehörde infolge der Nichtabgabe einer Steuererklärung (s. Rz. 316) von der Existenz des Steueranspruchs keine Kenntnis hat. Im Fall der Steuerhinterziehung durch Unterlassen (§ 370 Abs. 1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Auch Förderung gebrauchter elektrisch betriebener Lastenfahrräder?

Rn. 20 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Die Auslegung des § 7c Abs 1 EStG lässt mE grammatikalisch zwei Varianten zu: Der Gesetzgeber geht offenbar von (2) aus, da die Begründung in BT-Drs 19/14909 ausführt, dass gebr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Hessen / f) Garagen (Abs. 2 Satz 5)

Rz. 238 [Autor/Stand] § 5 Abs. 2 Satz 5 HGrStG findet nur Anwendung auf Garagen, die zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden oder Gebäudeteile zu dienen bestimmt sind. Andere Garagen fallen unter Abs. 3.[2] Praxis-Beispiel Beispiel: Zu einem als Werbeagentur genutzten Einfamilienhaus gehört eine Garage. Gebäudefläche und Garage fallen nicht unter Abs. 2, sondern unter Abs. 3. Rz. 23...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Veröffentlichung bei Einleitung des Verfahrens

Tz. 98 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Leitet die BaFin ein Bilanzkontrollverfahren ein und besteht öffentliches Interesse an dieser Information, kann sie die Einleitung gemäß § 107 Abs. 1 Satz 5 WpHG unter Angabe des Unternehmensnamens und des Grundes für die Einleitung auf ihrer Internetseite veröffentlichen. Personenbezogene Daten darf diese Bekanntmachung jedoch nicht enthalte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3 Abgrenzung bei gemischter Tätigkeit

Tz. 94 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Die Einbeziehung gew Tätigkeiten in einen überwiegend mit hoheitlichen Aufgaben betrauten, organisatorisch gesondert geführten Betrieb einer öff Verwaltung schließt für sich allein nicht aus, dass die einbezogene Betätigung gesondert beurteilt und rechtlich als eigenständige Einheit von dem sie organisatorisch tragenden Hoheitsbetrieb unters...mehr

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AGS 10/2025, Festsetzung de... / II. Zulässigkeit der Beschwerde

Nach Auffassung des LAG München war die Beschwerde des Klägers gem. § 33 Abs. 3 S. 1 RVG zulässig. 1. Voraussetzungen für die Festsetzung des Gegenstandswertes Im Falle einer vergleichsweisen Beendigung des arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahrens bestimmt sich die Festsetzung des Gegenstandswertes für die Berechnung der Anwaltsgebühren nach den weiteren Ausführungen des LAG gem...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3 Zweiter Erbfall: Beendigung der fortgesetzten Gütergemeinschaft

Rz. 30 Mit dem Tod des länger lebenden Ehegatten endet die fortgesetzte Gütergemeinschaft, § 1494 Abs. 1 BGB. Diese gesetzliche Anordnung ist gem. § 1518 Satz 1 BGB zwingend, denn die Gütergemeinschaft ist als güterrechtliche Regelung an die Person der Ehegatten gebunden. Infolge der Beendigung ist das Gesamtgut zwischen den Beteiligten auseinanderzusetzen. Für die Auseinand...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.3.6.2 Einkünfte der KGaA aus ausländischen Schachtelbeteiligungen

Tz. 45 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Ist die KGaA an einer Tochter-Kap-Ges beteiligt, die in einem anderen DBA-Staat ansässig ist, so stellt sich die Frage, ob die KGaA ein DBA-Schachtelprivileg auch für den auf den phG entfallenden Teil der Dividende der TG in Anspruch nehmen kann. Das Schachtelprivileg beinhaltet eine sachliche St-Befreiung, die nur bestimmte Stpfl begünstige...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Einkünfte aus Umwandlungen

Rz. 361 [Autor/Stand] "aus". Der von uns in der früheren Kommentierung des § 8 Abs. 1 Nr. 10 gerügte Fehler der doppelten Verwendung des Wortes "aus" (vgl. Anm. 316.1 der Vorkommentierung) wurde in Art. 24 Nr. 3 Buchst. a bb JStG 2008[2] durch Streichung des Wortes innerhalb des § 8 Abs. 1 Nr. 10 beseitigt. Rz. 362 [Autor/Stand] Einkünfte, die aus Umwan...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Minderung von Verrechnungspotenzial nahestehender Personen (§ 3a Abs 3 S 3 EStG)

Rn. 40 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Ist beim zu sanierenden (Mit-)Unternehmer noch ein Restbetrag vorhanden, so gehen nachrangig die Positionen des § 3a Abs 3 Nr 1–13 EStG, die einer dem (Mit-)Unternehmer nahestehenden Person zuzurechnen sind, unter. Die Vorschrift dient im Grunde der Verhinderung einer missbräuchlichen Steuergestaltung. Denkbar wäre sonst, dass das zu saniere...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 10 Rückwirkung für Übertragung nach "altem Recht"

Rz. 130 Es gilt eine Rückwirkungsfiktion bei Großerwerben für Vorgänge, die noch nach bis zum 30.06.2016 bzw. 31.12.2015 (bezüglich Bewertungsregelungen) geltenden Recht vorgenommen und in dieser Zeit abgeschlossen waren, durch die Zusammenrechnung bzw. Einbeziehung dieser früheren Vorgänge in die Zusammenrechnung für die Schwelle der Großunternehmung nach § 13c ErbStG und §...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.4.1.1 Gesonderte und einheitliche Feststellung bei einer KGaA

Tz. 52 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Die Frage, ob für eine KGaA und ihre phG die Eink aus Gew der KGaA sowie ihre Verteilung auf die KGaA und auf ihre phG nach § 180 AO gesondert und einheitlich festzustellen sind, war lange Zeit umstritten. Gegen eine solche Gewinnfeststellung zB s Jünger (DB 1988, 1969, 1973). AA s Drüen (in H/H/R, KStG, § 9 Rn 35, und in F/D, KStG, § 9 Rn 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.14.2.4.2 Juristische Personen des öffentlichen Rechts als Haftende

Tz. 278 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Jur Pers d öff Rechts waren bis zum 31.12.1999 tw als Durchlaufstelle und Aussteller der Zuwendungsbestätigungen zwingend einzuschalten. Ab dem 01.01.2000 können sie aber weiterhin zwischengeschaltet werden (s R 10b.1 Abs 2 EStR 2012; s H 10b.1 "Durchlaufspendenverfahren" EStH 2019). Stellt die jur Pers d öff Rechts die Zuwendungsbestätigung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5 Entstehung und Verteilung des Übernahmefolgewinns/-verlusts

Tz. 22 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Der Übernahmefolgegewinn/-verlust aus dem Vermögensübergang entsteht stlich bei der Übernehmerin eine logische Sekunde nach Ablauf des stlichen Übertragungsstichtags (s Tz 16 und s UmwSt-Erl 2025, Rn 06.01). GlA s Martini (in W/M, § 6 UmwStG Rn 30), s Birkemeier (in R/H/vL, 3. Aufl, § 6 UmwStG Rn 75), s Schmitt (in S/H, 10. Aufl, § 6 UmwStG ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Strafbarkeit weiterer Personen

Rz. 1794 [Autor/Stand] Schließlich kommt eine Strafbarkeit bspw. der Initiatoren von Leerverkaufsgestaltungen oder von Bankmitarbeitern, die in den Vertrieb solcher Produkte einbezogen waren, wegen Anstiftung oder Beihilfe zu Steuerhinterziehungen der Kunden in Betracht. Zudem sind Konstellationen der Beihilfe durch Unterlassen durch die jeweiligen Vorgesetzten denkbar.[2] A...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 12 Wertungswiderspruch zu § 20 – Ist § 28a ErbStG in Schenkungsfällen jemals anwendbar?

Rz. 132 Im Gesetzgebungsverfahren hat im Hinblick auf die Regelungen des § 28a ErbStG das mögliche Zusammenspiel mit § 20 ErbStG keine Rolle gespielt. Dies könnte fatale Folgen haben bis hin zu der Frage, ob bei einem lebzeitigen Erwerb, in dem entweder der Erwerber (Beschenkter) oder der Zuwender (Schenker) über weiteres "verfügbares" Vermögen verfügt, jemals die Verschonun...mehr