Fachbeiträge & Kommentare zu Vorsteuerberichtigung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens (§ 15a Abs. 2 UStG)

Rz. 31 Nach § 15a Abs. 2 S. 1 UStG ist der Vorsteuerabzug zu berichtigen, wenn sich bei einem Wirtschaftsgut (zum Begriff des Wirtschaftsguts vgl. Rz. 26ff.), das nur einmalig zur Ausführung eines Umsatzes verwendet wird, die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnisse ändern. § 15a Abs. 2 UStG setzt Art. 185 Abs. 1 MwStSystRL (früher Art. 20 Abs. 1 Buchs...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.8 Aufgabe oder Veräußerung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs

Rz. 108 Bei der Aufgabe oder Veräußerung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs kann die Vermietung/Verpachtung von zurückbehaltenen Wirtschaftsgütern, die nicht nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwendet werden und deren Berichtigungszeitraum nach § 15a Abs. 1 UStG noch nicht abgelaufen ist, zu einer Änderung der Verhältnisse führen. In diesen Fällen ist de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.9.4 Veräußerung oder Entnahme bei teilunternehmerisch genutzten Grundstücken (§ 15a Abs. 8 S. 2 UStG)

Rz. 131 Nach dem durch Art. 4 Nr. 10b des Jahressteuergesetzes 2010 (JStG 2010) v. 8.12.2010[1] mWv 1.1.2011 neu angefügten § 15a Abs. 8 S. 2 UStG liegt eine Änderung der Verhältnisse auch bei einer Veräußerung oder Entnahme von Grundstücken vor, für die der Vorsteuerabzug wegen gemischter unternehmerischer und nichtunternehmerischer Verwendung nach § 15 Abs. 1b UStG teilwei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.5 Veräußerung oder Lieferung nach § 3 Abs. 1b UStG

Rz. 182 Im Fall einer Veräußerung oder Lieferung nach § 3 Abs. 1b UStG i. S. d. § 15a Abs. 8 UStG (Rz. 110ff.) ist die Berichtigung in der Weise vorzunehmen, dass hinsichtlich des ausgeschiedenen Wirtschaftsguts zweierlei fingiert wird (§ 15a Abs. 9 UStG): (1) Verbleiben im Unternehmen (2) Verwendung zur Ausführung von Umsätzen, die für den Vorsteuerabzug im Hinblick auf § 15 ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.9.3 Lieferung nach § 3 Abs. 1b UStG

Rz. 121 Wie die Veräußerung, ist nach § 15a Abs. 8 S. 1 UStG auch die Lieferung nach § 3 Abs. 1b UStG als Änderung der Verwendungsverhältnisse anzusehen, wenn sie für den Vorsteuerabzug anders zu beurteilen ist als die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebliche Verwendung. Der Begriff "Lieferung i. S. d. § 3 Abs. 1b UStG" umfasst sowohl die "Entnahme" nach § 3 Abs. 1b...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Rechtsnatur der sich aus § 15a UStG ergebenden Ansprüche

Rz. 16 Der Anspruch des Unternehmers auf Vorsteuerabzug nach § 15a UStG ist wie der nach § 15 UStG ein Steuervergütungsanspruch i. S.d. § 37 Abs. 1 AO, dessen verfahrensmäßige Geltendmachung sich abweichend von der AO nach den §§ 16 und 18 UStG richtet. Die Verpflichtung des Unternehmers, nach § 15a UStG Vorsteuer zurückzuzahlen, führt nach § 37 Abs. 2 S. 2 AO zu einem Anspru...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6.1 Beginn des Berichtigungszeitraums

Rz. 160 Der Berichtigungszeitraum beginnt mit dem"Zeitpunkt der erstmaligen Verwendung"des Wirtschaftsguts (§ 15a Abs. 1 S. 1 UStG), also grundsätzlich nicht mit dem Beginn eines bestimmten Kalenderjahres. Unerheblich ist in diesem Zusammenhang auch der Zeitpunkt der tatsächlichen Vornahme des Vorsteuerabzugs. Nicht maßgebend ist ferner der Zeitpunkt der Anschaffung oder Her...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.9.2 Veräußerung

Rz. 114 Unter Veräußerung ist nicht nur die Lieferung von Gegenständen i. S. d. § 3 Abs. 1 UStG, sondern auch die Übertragung von Wirtschaftsgütern immaterieller Art zu verstehen, die als sonstige Leistung nach § 3 Abs. 9 UStG zu beurteilen ist (Abschn. 15a.2 Abs. 1 S. 3 UStAE). Die Veräußerung muss einen "Umsatz" darstellen, da Abs. 8 davon spricht, dass der Umsatz anders z...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2 Grundfälle

Rz. 83 Eine Änderung der Verhältnisse i. S. d. § 15a UStG kann insbesondere dann eintreten, wenn sich im Berichtigungszeitraum die tatsächliche Verwendung des Wirtschaftsguts i. S. d. § 15 Abs. 2 und 3 UStG gegenüber der ursprünglich beabsichtigten Nutzung geändert hat.[1] In erster Linie ist nach § 15 Abs. 2 Nr. 1 i. V.m. Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a UStG der Vorsteuerabzug ausge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.4 Fehlerhafte Beurteilung

Rz. 93 Eine Änderung der für den Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse liegt nach ständiger Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung auch dann vor, wenn sich bei tatsächlich gleichbleibenden Verwendungsumsätzen die rechtliche Beurteilung der Verwendungsumsätze aus der Sicht des § 15 Abs. 1b bis 4 UStG , die der Gewährung des Vorsteuerabzugs im Abzugsjahr zugrunde lag, in ei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.3 Änderung der Rechtslage

Rz. 87 Eine Änderung der Verhältnisse i. S.v. § 15a UStG kann sich auch daraus ergeben, dass Rechtsänderungen nach dem Leistungsbezug eintreten, die sich auf die Beurteilung des Vorsteuerabzugs auswirken. Dies ist insbesondere bei Wegfall oder Einschränkung von Steuerbefreiungen oder bei der Einführung neuer Steuerbefreiungen durch Gesetzesänderung der Fall.[1] Auch eine Än...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4 Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Rz. 181 Auf nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind die Berichtigungsvorschriften gesondert anzuwenden (Rz. 66). Obwohl die Verwendung dieses "fiktiven Wirtschaftsguts" von der des "Hauptwirtschaftsguts" nicht abweichen kann, können sich die "Verwendungsverhältnisse" im jeweiligen Zeitpunkt des Leistungsbezugs unterscheiden, sodass die Änderungen der Verhält...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.7 Unzutreffender Vorsteuerabzug im Jahr des Leistungsbezugs

Rz. 188 Wurden Vorsteuern im Jahr des Leistungsbezugs abgezogen, obwohl die Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 UStG nicht vorgelegen haben (z. B. ungerechtfertigte Zuordnung des erworbenen Wirtschaftsguts zum Unternehmen, fehlerhafte Bejahung der Unternehmereigenschaft, fehlerhafte Annahme einer Lieferung oder sonstigen Leistung, fehlerhafte Bejahung einer ordnungsgemäßen Rechn...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9 Einkommensteuerrechtliche Behandlung der Berichtigungsbeträge

Rz. 215 Nach § 9b Abs. 2 EStG berühren die Berichtigungsbeträge nach § 15a UStG die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts nicht. Ob bzw. in welchem Umfang die Vorsteuer zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten gehört, bestimmt sich ausschließlich nach den für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnissen. Gem. § 9b Abs. 2 EStG sind die ...mehr

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Umsatzsteuerliche Betriebss... / I. Ausgangssitutation

Fast vier Jahre nach der Veröffentlichung der Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Titanium [1] zur Qualifizierung einer vermieteten Immobilie als feste Niederlassung (umsatzsteuerliche Betriebsstätte) lagen nun erstmals ähnlich gelagerte Fälle nationalen FG zur Entscheidung vor. So entschied das FG Münster[2] mit Urteil vom 29.10.2024, dass eine durch ausländische Vermie...mehr

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Umsatzsteuerliche Betriebss... / [Ohne Titel]

StB Dipl.-Finanzwirt (FH) Benno L’habitant, LL.M. / Adrian Künzinger[*] Fast vier Jahre nach der Veröffentlichung des EuGH in der Rs. Titanium zur Qualifizierung einer vermieteten Immobilie als feste Niederlassung (umsatzsteuerliche Betriebsstätte) lagen nun erstmals ähnlich gelagerte Fälle den FG zur Entscheidung vor. Die Urteile der FG Münster (15 K 399/23 U) und München (1...mehr

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Umsatzsteuerliche Betriebss... / III. Auffassung der deutschen Finanzverwaltung

Reverse-Charge-Verfahren: Trotz dieser Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Titanium wurde Abschn. 13b.11 Abs. 2 Satz 2 UStAE bisher nicht geändert. Danach sind Unternehmer, die ein im Inland gelegenes Grundstück besitzen und steuerpflichtig vermieten, "insoweit" als im Inland ansässig zu behandeln. Vorsteuervergütungsverfahren: Nach Abschn. 18.10 Abs. 1 Satz 4 UStAE gilt...mehr

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Umsatzsteuer bei Immobilien / Zusammenfassung

Immobilien und Umsatzsteuer sind zwei Themenbereiche, die in der Vergangenheit immer enger zusammengerückt sind. Schon bei der Prüfung der Steuerbarkeit muss abgegrenzt werden, ob es sich um eine Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück handelt oder nicht; diese Leistungen können bestimmten Steuerbefreiungstatbeständen unterliegen. Auch bei der Frage, wer der Steuerschu...mehr

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Umsatzsteuer bei Immobilien / 1 Problematik

Bei Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken können fast alle Probleme des Umsatzsteuerrechts auftreten, besonders relevant sind allerdings die folgenden Fragestellungen: Wo befindet sich der Ort der Leistung? Unterliegt die Leistung einer Steuerbefreiung? Wer wird der Steuerschuldner für die Leistung? In welchem Umfang kann Vorsteuer abgezogen werden? Muss eine Vorsteuerberic...mehr

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Photovoltaikanlagen und Ums... / 2.3 Lösung

Mit der Erzeugung von Strom durch eine PV-Anlage wird die Gemeinde – unabhängig von einer schon bisher ausgeführten unternehmerischen Tätigkeit – Unternehmer nach § 2 Abs. 1 und Abs. 3 UStG [1] bzw. nach § 2b UStG, da sie selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht Strom produziert und verkauft. Die Produktion von Strom gehört auch nicht zu der hoheitlichen Tä...mehr

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Photovoltaikanlagen und Ums... / 3.3 Lösung

A war bisher nicht unternehmerisch tätig geworden, da er als Angestellter eine nichtselbstständige Tätigkeit ausgeübt hat.[1] Mit der Erzeugung von Strom durch seine Photovoltaikanlage wird A als Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG tätig, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht Strom produziert und verkauft. Dies gilt unabhängig davon, wann die Anlage ...mehr

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Land- und Forstwirte / 4 Vorsteuerberichtigung beim Wechsel der Besteuerungsart oder bei Betriebsaufgabe

Eine Vorsteuerberichtigung nach § 15 a Abs. 7 UStG kann sich u. a. ergeben bei einem Wechsel von der Regelbesteuerung zur Besteuerung nach § 24 UStG und umgekehrt [1], wenn der Berichtigungszeitraum nach § 15 a Abs. 1 UStG einzelner Wirtschaftsgüter (grds. 5 Jahre bzw. 10 Jahre bei Gebäuden ab der erstmaligen Verwendung) noch nicht abgelaufen ist. Bei der Lieferung von Tieren...mehr

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Land- und Forstwirte / 3 Landwirt mit dem § 24 UStG und der Regelbesteuerung unterliegenden Umsätzen: Vorsteuerabzug/-berichtigung

Führt der Land- und Forstwirt unter die Durchschnittssatzbesteuerung des § 24 UStG fallende Umsätze und der Regelbesteuerung unterliegende andere Umsätze aus, sind nur die Vorsteuern aus Eingangsleistungen abziehbar, die den in die Regelbesteuerung fallenden Umsätzen zuzurechnen sind. Bei der insoweit erforderlichen wirtschaftlichen Zuordnung kommt es nicht darauf an, in wel...mehr

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Land- und Forstwirte / 5 Geschäftsveräußerung

Veräußert der Land- und Forstwirt seinen gesamten Betrieb, unterliegt dies als sog. nicht steuerbare Geschäftsveräußerung insgesamt nicht der Umsatzsteuer.[1] Dies gilt auch, wenn der bisherige Landwirt seinen Einzelbetrieb in eine neu gegründete Gesellschaft einbringt, jedoch die wesentlichen Betriebsgrundlagen (Grundstücke) zurückbehält und diese dauerhaft an die Gesellsch...mehr

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Land- und Forstwirte / 11 Option zur allgemeinen Besteuerung

Land- und Forstwirte können auf die Sonderbesteuerung des § 24 UStG verzichten und zur Regelbesteuerung optieren[1], z. B. bei der Betätigung von großen vorsteuerbehafteten Investitionen (z. B. Stallgebäude). Die Vorsteuer wäre im Rahmen des § 24 UStG verloren, eine Option zur Allgemeinbesteuerung und damit Auszahlung der Vorsteuer durch das Finanzamt lohnt sich daher. Wicht...mehr

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Land- und Forstwirte / 2.6 Vermietungs- und Verpachtungsleistungen

Wird ein vorher zum betriebsgewöhnlichen Ausrüstungsbestand eines Land- und Forstwirtschaftsbetriebs gehörendes Wirtschaftsgut langfristig vermietet (bei einer Mietdauer von mindestens 12 Monaten stets gegeben), unterliegt die Vermietungsleistung zur Regelbesteuerung.[1] Praxis-Beispiel Regelbesteuerung: Vermietung auf unbestimmte Dauer Ein Wirtschaftsgut wird auf unbestimmte ...mehr

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Land- und Forstwirte / 2.1 Gesamtumsatz im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs von höchstens 600.000 EUR

Die genannten Durchschnittssätze des § 24 UStG [1] gelten nur für Umsätze, die im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs getätigt wurden. Als land- und forstwirtschaftlicher Betrieb gelten nach § 24 Abs. 2 UStG die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft, der Wein-, Garten-, Obst- und Gemüsebau, die Baumschulen, alle Betriebe, die Pflanzen und Pflanzenteile mit Hilf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Keine Besteuerung unternehm... / cc) Keine Entnahmebesteuerung, sondern Versagung Vorsteuerabzug und "§ 15a-Korrektur"

Keine Besteuerung gem. Art. 26 MwStSystRL: Rechtsfolge ist, dass Leistungen eines (Betriebs-)Teils der Organschaft an einen anderen (Betriebs-)Teil, in dem nichtwirtschaftliche Aktivitäten ausgeübt werden (oder ganz generell solche "Innenleistungen" eines Steuerpflichtigen), nicht gem. Art. 26 Abs. 1 MwStSystRL zu besteuern sind. Die zugewendeten Vorteile bleiben im Unterneh...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vorsteuerberichtigung

Zusammenfassung Begriff Nach der gefestigten Rechtsprechung des BFH[1] reicht für die Gewährung des Vorsteuerabzugs – ungeachtet der künftigen tatsächlichen Verwendung – die objektive und nachprüfbare Absicht des Unternehmers aus, die bezogene Leistung für Zwecke zu verwenden, die zum Vorsteuerabzug berechtigen. Käme es nun ausschließlich auf die entsprechende Verwendungsabsi...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vorsteuerberichtigung / 1 Leistungsbezüge, die unter die Vorsteuerberichtigung fallen

Folgende Leistungsbezüge fallen grundsätzlich unter die Vorsteuerberichtigung: Wirtschaftsgüter, die ertragsteuerrechtlich abnutzbares oder nicht abnutzbares Anlagevermögen darstellen; Wirtschaftsgüter, die ertragsteuerrechtlich Umlaufvermögen darstellen; nachträglich in ein Wirtschaftsgut eingehende Gegenstände, wenn diese Gegenstände dabei ihre körperliche und wirtschaftliche...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vorsteuerberichtigung / 4 Keine Vorsteuerberichtigung mangels Leistungsbezug für das Unternehmen

Eine Berichtigung des Vorsteuerabzugs ist – zugunsten oder zuungunsten – nur möglich, wenn und soweit die bezogenen Leistungen im Zeitpunkt des Leistungsbezugs dem Unternehmen zugeordnet wurden. Eine Vorsteuerberichtigung kommt deshalb insbesondere nicht in Betracht, wenn ein Nichtunternehmer Leistungen bezieht und diese später unternehmerisch verwendet, der Unternehmer ein Wi...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vorsteuerberichtigung / 8 Einkommensteuerliche Auswirkung der Vorsteuerberichtigung

Wird der Vorsteuerabzug nach § 15a UStG berichtigt, sind die Mehrbeträge als Betriebseinnahmen oder Einnahmen, die Minderbeträge als Betriebsausgaben oder Werbungskosten zu behandeln; die Anschaffungs- oder Herstellungskosten bleiben unberührt.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vorsteuerberichtigung / 1.5 Gemischt genutzte Gebäude

Seit 1.1.2011 liegt eine Änderung der Verhältnisse auch bei einer Änderung der Verwendung i. S. d. § 15 Abs. 1b UStG vor.[1] Hiernach wird ein dem Unternehmen zugeordnetes Gebäude dem Anwendungsbereich der Vorsteuerberichtigung unterworfen, wenn sich die Nutzung des Gebäudes – unternehmerisch und nichtunternehmerisch – ändert. Praxis-Beispiel Höherer unternehmerischer Nutzung...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vorsteuerberichtigung / 1.4 Sonstige Leistungen eigener Art

Außerdem ist nach § 15a Abs. 4 UStG für sonstige Leistungen, die nicht unter § 15a Abs. 3 UStG fallen, also nicht an einem anderen Wirtschaftsgut ausgeführt werden, eine Berichtigung des Vorsteuerabzugs vorgesehen. Hierbei handelt es sich um sonstige Leistungen eigener Art. Eine solche Vorsteuerberichtigung kann allerdings nur dann in Betracht kommen, wenn für die sonstigen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vorsteuerberichtigung / 1.2 Umlaufvermögen

Von § 15a Abs. 2 UStG werden Wirtschaftsgüter erfasst, die nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwendet werden. Das sind im Wesentlichen die Wirtschaftsgüter, die ertragsteuerrechtlich Umlaufvermögen darstellen, wie z. B. die zur Veräußerung oder Verarbeitung bestimmten Wirtschaftsgüter.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vorsteuerberichtigung / 6.3 Unrichtige Entscheidung über den Vorsteuerabzug im Investitionsjahr

War die Entscheidung über den Vorsteuerabzug für das Investitionsjahr sachlich unrichtig, weil der Vorsteuerabzug ganz oder teilweise zu Unrecht vorgenommen wurde oder unterblieben ist, ist die unrichtige Steuerfestsetzung zu berichtigen. Wichtig Korrektur der unrichtigen Steuerfestsetzung geht der Vorsteuerberichtigung vor Die Berichtigungsvorschriften der Abgabenordnung gehe...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vorsteuerberichtigung / 5.2 Nutzungsänderung durch Veräußerung oder Entnahme

Wird das Wirtschaftsgut während des maßgeblichen Berichtigungszeitraums veräußert oder entnommen, ist die Berichtigung bezüglich des Jahres der Veräußerung bzw. der Entnahme sowie der folgenden Jahre nach § 44 Abs. 4 UStDV bereits für den Voranmeldungszeitraum vorzunehmen, in dem die Veräußerung bzw. Entnahme erfolgte. Für die Veräußerung bzw. Entnahme legt § 15a Abs. 8 i. V....mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vorsteuerberichtigung / 2 Bagatellgrenze i. H. v. 1.000 EUR

§ 44 UStDV enthält Regelungen zur Vereinfachung bei der Berichtigung des Vorsteuerabzugs. Bei der Prüfung, ob die in § 44 UStDV aufgeführten Betragsgrenzen erreicht sind, ist jeweils auf den Gegenstand oder die bezogene sonstige Leistung abzustellen. Dies gilt auch dann, wenn mehrere Gegenstände gleicher Art und Güte geliefert wurden.[1] Nach § 44 Abs. 1 UStDV entfällt eine B...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vorsteuerberichtigung / 6.1 Vorsteuern betragen nicht mehr als 2.500 EUR (Altregelung)

Wenn die Vorsteuer nach § 15 Abs. 1 UStG für das Wirtschaftsgut bzw. die nachträglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht mehr als 2.500 EUR beträgt, erfolgt die Vorsteuerberichtigung gem. § 44 Abs. 3 UStDV a. F. für alle in Betracht kommenden Kalenderjahre einheitlich bei der Berechnung der Steuer für das Kalenderjahr, in dem der maßgebliche Berichtigungszeitraum ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vorsteuerberichtigung / 1.1 Anlagevermögen

Von § 15a Abs. 1 UStG werden Wirtschaftsgüter erfasst, die nicht nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwendet werden. Das sind i. d. R. die Wirtschaftsgüter, die ertragsteuerrechtlich abnutzbares (z. B. Gebäude) oder nicht abnutzbares (z. B. Grund und Boden) Anlagevermögen darstellen oder – sofern sie nicht zu einem ertragsteuerlichen Betriebsvermögen gehören – als ent...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vorsteuerberichtigung / 1.3 Ausgeführte Arbeiten an Gegenständen

Die Voraussetzungen für eine Berichtigung des Vorsteuerabzugs sind auch dann gegeben, wenn in ein Wirtschaftsgut nachträglich ein anderer Gegenstand eingeht und dieser Gegenstand dabei seine körperliche und wirtschaftliche Eigenart endgültig verliert, oder wenn an einem Wirtschaftsgut eine sonstige Leistung ausgeführt wird. Das ist der Fall, wenn die eingegangenen Gegenstände...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vorsteuerberichtigung / 6 Berichtigungsverfahren

In Fällen, in denen ein Berichtigungszeitraum besteht, ist die Berichtigung für das einzelne Folgejahr im Grundsatz erst bei der Jahresveranlagung des betreffenden Folgejahrs und nicht schon bei den einzelnen Voranmeldungen vorzunehmen. Nach § 44 Abs. 3 UStDV wird allerdings sofort eine Berichtigung im laufenden Voranmeldungsverfahren ausnahmsweise gefordert, wenn der Berich...mehr

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Vorsteuerberichtigung / 3.3 Gewichtige Nutzungsänderung

§ 44 Abs. 2 UStDV verlangt nun grundsätzlich, dass die vorsteuerrelevante Nutzungsänderung mindestens 10 Prozentpunkte ausmacht (= gewichtige Nutzungsänderung). Dies gilt allerdings nicht, wenn der Betrag, um den der Vorsteuerabzug für dieses Kalenderjahr zu berichtigen ist, 1.000 EUR übersteigt. Dies bedeutet, dass eine Vorsteuerberichtigung auch erfolgt, wenn die vorsteuer...mehr

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Vorsteuerberichtigung / Zusammenfassung

Begriff Nach der gefestigten Rechtsprechung des BFH[1] reicht für die Gewährung des Vorsteuerabzugs – ungeachtet der künftigen tatsächlichen Verwendung – die objektive und nachprüfbare Absicht des Unternehmers aus, die bezogene Leistung für Zwecke zu verwenden, die zum Vorsteuerabzug berechtigen. Käme es nun ausschließlich auf die entsprechende Verwendungsabsicht an, würde s...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vorsteuerberichtigung / 5.3 Nutzungsänderung bei Verwendung des Leistungsbezugs nur für einen Umsatz

Wird ein Leistungsbezug nur einmalig zur Ausführung eines Umsatzes verwendet, gibt es keinen Vorsteuerberichtigungszeitraum. Die Berichtigung ist für den Besteuerungszeitraum vorzunehmen, in dem das Wirtschaftsgut verwendet wird.[1]mehr

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Vorsteuerberichtigung / 5 Berechnungsschema

5.1 Nutzungsänderung im Unternehmen Die Berichtigung ist bei der Steuerberechnung für das betreffende Kalenderjahr der Nutzungsänderung vorzunehmen. Dabei ist für jedes Folgejahr von den in § 15a Abs. 5 UStG bezeichneten prozentualen Anteilen des Vorsteuerabzugs auszugehen. Endet der Berichtigungszeitraum innerhalb eines Kalenderjahrs, so ist für das letzte Kalenderjahr nicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vorsteuerberichtigung / 3.1 Maßgeblicher Berichtigungszeitraum

Für Leistungsbezüge, die nicht nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwendet werden, muss ein Berichtigungszeitraum festgelegt werden. Der Gesetzeswortlaut sieht hierbei grundsätzlich den typisierten Berichtigungszeitraum von 5 bzw. 10 Jahren vor.[1] Wichtig Bestimmung des Berichtigungszeitraums Bei Grundstücken einschl. ihrer wesentlichen Bestandteile, bei Berechtigungen...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vorsteuerberichtigung / 3.2 Leistungsbezug dient für einen Umsatz oder mehrere Umsätze

Bei der Beurteilung der Frage, ob eine vorsteuerrelevante Nutzungsänderung vorliegt, ist zu unterscheiden, ob der Leistungsbezug nur zur Ausführung von einem Umsatz oder von mehreren Umsätzen dient. Dient der Leistungsbezug zur Ausführung von nur einem Umsatz (insbesondere bei Umlaufvermögen), kommt es darauf an, wie der einmalige Umsatz zu beurteilen ist. Ist dieser Umsatz a...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vorsteuerberichtigung / 6.2 Veräußerung oder Entnahme des Wirtschaftsguts

In den Fällen der Veräußerung oder Entnahme von Wirtschaftsgütern während des Vorsteuerberichtigungszeitraums ist die Berichtigung des Vorsteuerabzugs für das Kalenderjahr der Veräußerung oder der Lieferung i. S . v. § 3 Abs. 1b UStG und die folgenden Kalenderjahre des Berichtigungszeitraums bereits bei der Berechnung der Steuer für den Voranmeldungszeitraum durchzuführen, i...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vorsteuerberichtigung / 5.1 Nutzungsänderung im Unternehmen

Die Berichtigung ist bei der Steuerberechnung für das betreffende Kalenderjahr der Nutzungsänderung vorzunehmen. Dabei ist für jedes Folgejahr von den in § 15a Abs. 5 UStG bezeichneten prozentualen Anteilen des Vorsteuerabzugs auszugehen. Endet der Berichtigungszeitraum innerhalb eines Kalenderjahrs, so ist für das letzte Kalenderjahr nicht der volle Jahresanteil der Vorsteu...mehr