Aufzeichnungspflichten für Regelversteuerer bei der Vorsteuer[1]
Was aufzuzeichnen ist In welcher Art aufzuzeichnen ist
Entgelte aus Eingangsrechnungen und Anzahlungen Entgelte und Umsatzsteuer
Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer Bemessungsgrundlage und Einfuhrumsatzsteuer
Bemessungsgrundlagen für Ausschlussumsätze bei teilweisem Ausschluss vom Vorsteuerabzug[2] Höhe der Ausschlussumsätze[3] sowie Zuordung der Vorsteuerbeträge zu Abzugs- und Ausschlußumsätzen
Berechnungsgrundlagen zur Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG[4] Aufwendungen für das Berichtigungsobjekt, Zeitpunkt der erstmaligen Verwendung, Verwendungsdauer und Abzugssatz für die Vorsteuer[5]

Tab. 17: Aufzeichnungspflichten bei der Vorsteuer

 
Hinweis

Aufzeichnungspflichten bei Vorsteuerabzug nach Durchschnittssätzen

BIs 31.12.2022 war ein Vorsteuerabzug nach Durchschnittssätzen zulässig, wenn der Umsatz im Vorjahr nicht über 61.356 EUR lag.[6] In diesem Fall war dann keine getrennte Aufzeichnung der Bemessungsgrundlagen aus Eingangsrechnungen, Anzahlungen und Einfuhren nötig.

Die Möglichkeit, den Vorsteuerabzug nach Durchschnittssätzen zu berechnen, ist seit 1.1.2023 entfallen.

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