Fachbeiträge & Kommentare zu Vorräte

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 2.1.1.1.2 Voraussetzung der Wahlrechtsausübung

Rz. 418 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Besondere Schwierigkeiten bereitet die Abgrenzung im Falle von Gütern, die sowohl immaterielle als auch materielle Komponenten aufweisen. Das wird häufig der Fall sein, weil der geistige Gehalt in der Regel eines materiellen Trägermediums bedarf. BEISPIEL Lizenz, verkörpert im Lizenzvertrag Musik auf Schallplatten und Tonbändern Filme auf Magne...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.3.5.3.2 Folgebewertung und Erfassung von Kursdifferenzen

Rz. 338 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Umrechnung monetärer Bilanzposten erfolgt zum Bilanzstichtag mit dem Stichtagskurs (IAS 21.23(a)). Die Umrechnung unterliegt hinsichtlich der Bilanzierung der Höhe nach keinen Bewertungsgrenzen, d. h., eine Beschränkung auf die Anschaffungskosten ist nicht gegeben. Kursdifferenzen werden grundsätzlich GuV-wirksam erfasst (IAS 21.28). Der ...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.2.1.3.2.4.1 Lifo-Verfahren

Rz. 935 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zur Erfassung der der Zu- und Abgänge bestehen zwei anerkannte Möglichkeiten: Das permanente Lifo-Verfahren und das Perioden-Lifo-Verfahren. Das permanente Lifo-Verfahren zeichnet sich dadurch aus, dass jeder Zugang und jeder Abgang einzeln erfasst wird.mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 4.3.1 HGB

Rz. 583 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Sind künftige Aufwendungen hinsichtlich der Existenz und der Höhe gewiss, sind sie als Verbindlichkeiten zu passivieren. Wann eine Verbindlichkeit auszuweisen ist, ergibt sich nach allgemeinen Grundsätzen. Kleine Kapitalgesellschaften können gem. § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB auf den aufgegliederten Ausweis der Verbindlichkeiten verzichten. Abgese...mehr

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Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 2.1.2.1.4.5 Innere Tatseite/Irrtümer

Rz. 41 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 331 Abs. 1 Nr. 1 HGB setzt Vorsatz voraus (§ 15 StGB i. V. m. Art. 1 Abs. 1 EGStGB), bedingter (dolus eventualis) genügt. Dieser ist bereits dann zu bejahen, wenn der Täter die Unrichtigkeit der Darstellung für möglich hält und sich mit dem Risiko der Tatbestandsverwirklichung abfindet (vgl. Tz. 44).[1] Die fahrlässige Tatbestandsverwirklic...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 6.4 Bewertung

Rz. 257 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ebenfalls markante Unterschiede trotz zahlreicher und durch das BilMoG 2009 noch vermehrter Übereinstimmungen gibt es schließlich bei den Bewertungsvorschriften. Für Aktiva bilden nach beiden Systemen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten die Bewertungsobergrenze. Nach dem HGB gibt es davon keine, nach den IFRS hingegen zahlreiche Ausnah...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.1.2.3.1.2 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 545 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In Deutschland ist IAS 40 insbesondere für REIT (Real Estate Investment Trust)-Gesellschaften von Bedeutung. Mit dem Gesetz über deutsche Immobilien-AG mit börsennotierten Anteilen (REITG) aus dem Jahre 2007 sollen einem breiten Investorenkreis verbesserte Anlagemöglichkeiten im Immobiliensektor über das Vehikel der REIT-AG zur Verfügung ges...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 5.2.2.2.4 Wesentliche Bewertungsgrundlagen und jahresabschlusspolitische Maßnahmen

Rz. 183 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Rahmen der Berichterstattung zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses ist nach Abs. 2 Satz 4 auch auf wesentliche Bewertungsgrundlagen sowie darauf einzugehen, welchen Einfluss Änderungen in den Bewertungsgrundlagen einschließlich der Ausübung von Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechten und der Ausnutzung von Ermessensspielräumen sowie sa...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 3.3.1.3 Verlautbarungen des IASB

Rz. 125 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das IASB veröffentlicht unterschiedliche Verlautbarungen[1], nämlich das Preface, das Framework, die eigentlichen Standards, also die IFRS, ferner die SIC-/IFRIC Interpretationen sowie die Leitlinien zur Anwendung (implementation guidance), Practice Statements, Educational Guidance etc. Sie unterscheiden sich vor allem hinsichtlich ihres Verpflichtu...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 2.1.2.1 Angaben zu Verbindlichkeiten (Nr. 1 und 2)

Rz. 25 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 285 Nr. 1 HGB verlangt zwei Angaben: Es muss der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren (Nr. 1a) angegeben werden und der Gesamtbetrag derjenigen Verbindlichkeiten, die durch Pfand- oder ähnliche Rechte gesichert sind, und zwar unter Angabe von Art und Form der Sicherheiten (Nr. 1b). Rz. 26 Stand: ...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.1.5 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 180 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Wertkonzeption bildet im Schrifttum einen Schwerpunkt der rechtspolitischen Kritik an den IFRS. Diese Kritik bezieht sich zum einen auf die Regelungstechnik und zum anderen auf den Stellenwert des beizulegenden Zeitwerts für die Folgebewertung. In der Wertkonzeption zeigen sich die Nachteile der sachverhaltssegmentierten Regelungstechnik ...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.3.3.5 Allokation des Wertminderungsaufwands und die Wertaufholung

Rz. 291 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ein eventueller Wertminderungsaufwand ist wie folgt auf die Buchwerte der CGU zu verteilen (IAS 36.104): Primäre Reduktion des goodwill der CGU. Sekundäre Verteilung des verbleibenden Wertminderungsbetrags auf die restlichen Vermögenswerte. Die Zuteilung zu den restlichen Vermögenswerten wird zunächst durch den erzielbaren Betrag des Vermögensw...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.3.2.2.3.2 Untergliederung der Posten (IAS 1.77–.78)

Rz. 408 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IAS 1.57 stellt klar, dass die IFRS weder Reihenfolge noch Gliederung der Bilanz vorschreiben. Das gilt uneingeschränkt aber nur für die erste Ebene. IAS 1.77 regelt die Untergliederung der Bilanz in der zweiten und den weiteren Ebenen. Danach sind grundsätzlich Unterposten in einer für die Geschäftstätigkeit des Unternehmens geeigneten Weis...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.2.1.2.2.4 Gemeinkosten

Rz. 917 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gemeinkosten entstehen für eine Mehrzahl von Vermögensgegenstanden und können daher nicht – jedenfalls nicht ohne Hilfsrechnung – einem bestimmten Kostenträger zugerechnet werden.[1] Hiervon dürfen nur angemessene Teile berücksichtigt werden. Das sind solche Kosten, die tatsächlich angefallen sind und deren mittelbare Zurechnung über vernünf...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.2.1.2.2.6 Kosten der allgemeinen Verwaltung, soziale Leistungen und soziale Einrichtungen

Rz. 920 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Erfasst sind Kosten der allgemeinen Verwaltung, Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs und Aufwendungen für freiwillige soziale Leistungen. Sie müssen angemessen sein. In Betracht kommen[1] als Kosten der allgemeinen Verwaltung: Lohn- und Energiekosten der Geschäftsführung, des Rechnungswesen, der Steuerabteilung, der Personalverw...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.2.5 Vorsichts-, Realisations-, und Imparitätsprinzip

Rz. 194 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die IFRS enthalten ein dem handelsrechtlichen Vorsichtsprinzip vergleichbares, wenngleich anders akzentuiertes[1] Prinzip der objektiven Wertermittlung in den Bewertungsgrundsätzen der Verlässlichkeit und Neutralität (CF.2.16 und IAS 1.29 ff.), der Vergleichbarkeit (CF.2.24) und der Nachprüfbarkeit (CF.2.30). Diesen Grundsätzen steht im Bewe...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.2.2.3.2.2 Grundprinzipien der Gliederung

Rz. 76 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IAS 1.54 enthält eine Aufzählung der Vermögenswerte, Schulden und Eigenkapitalpositionen, die in der Bilanz in der Regel mindestens aufgegliedert darzustellen sind. Der Standard schreibt aber weder die Reihenfolge noch die Gliederung der Bilanz vor.[1] IAS 1.57 Satz 1 und Satz 2 heben diesen Grundsatz der Gliederungsfreiheit noch einmal deutl...mehr

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Kapitel 16: Rechnungslegung... / 4.1.2.1 Verkürzter Umfang der Bilanz

Rz. 52 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Mittelgroße Kapitalgesellschaften i. S. v. § 267 Abs. 2 HGB können sich für die Offenlegung der Bilanz in dem Umfang entscheiden, der für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne von § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB vorgesehen ist. In diesem Falle müssen auch mittelgroße Gesellschaften nur eine verkürzte Bilanz aufstellen, die nur die Gliederungstiefe de...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.2.2.3.3.2 Anwendung der Kriterien

Rz. 84 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Wie im Handelsbilanzrecht ist die Zuordnung der Vermögenswerte von der beabsichtigten Verwendung der Vermögenswerte und damit von einem subjektiven Element abhängig. Maßgeblich ist die erwartete Verwendungsdauer im Unternehmen im Verhältnis zum Geschäftszyklus.[1] Gemischt kurz- und langfristige finanzielle Vermögenswerte sind aufzuteilen (vgl...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 6.5 Synopse

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Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 3.1.2.1 Inventar, Inventur, Inventarpflicht, Eröffnungsinventar

Rz. 55 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zur Buchführungspflicht eines jeden Kaufmanns gehört die Inventarpflicht. Konsequent gilt die durch BilMoG eingeführte Befreiung des § 241a HGB für "kleine" Kaufleute auch hier. Inventar ist das genaue Verzeichnis aller Vermögensgegenstände und Schulden mit Angabe ihrer Werte (Abs. 1). Das Gesetz spricht vom Anfangs- oder Eröffnungsinventar, ...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.3.1.2 § 266 HGB

Rz. 384 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 266 Gliederung der Bilanz (1) 1Die Bilanz ist in Kontoform aufzustellen. 2Dabei haben mittelgroße und große Kapitalgesellschaften (§ 267 Absatz 2 und 3) auf der Aktivseite die in Absatz 2 und auf der Passivseite die in Absatz 3 bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge auszuweisen. 3Kleine Kapitalgesellschaften ...mehr

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Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 3.2 IFRS

Rz. 67 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die IFRS enthalten weder Vorschriften zur Inventur noch zum Inventar. Die IFRS regeln nur den Jahresabschluss selbst.[1] In der Literatur wird befürwortet, Grundsätze ordnungsmäßiger Inventur (GoI) aus IAS 34 Appendix C1[2], IAS 2 und den Grundsätzen im Framework abzuleiten.[3] Folgende Grundsätze werden in der Literatur aufgeführt:[4] Vollst...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.1.2.3.2 Erläuterung

Rz. 562 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die IFRS differenzieren bei der bilanziellen Behandlung von Immobilien danach, wie diese im Unternehmen genutzt werden. So werden beispielsweise Immobilien, die zum Verkauf im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit gehalten oder erstellt werden, als Vorräte i. S. d. IAS 2 behandelt. Wird eine Immobilie vom Eigentümer[1] selbst genutzt (o...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 8.1.2.1.5 Gliederungsvorschriften (§§ 265, 266, 268 Abs. 1 bis 7, §§ 270, 271, 272 Abs. 1 bis 4, 275, 277 HGB)

Rz. 279 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 265 HGB: Die allgemeinen Gliederungsgrundsätze für Bilanz und GuV (vgl. Kapitel 5 Tz. 352 ff.) gelten im Konzernabschluss entsprechend: Grundsatz der Darstellungsstetigkeit (Abs. 1) Angabe von Vorjahresbeträgen (Abs. 2)[1] Vermerk der Zugehörigkeit zu verschiedenen Posten (Abs. 3) Gliederung bei mehreren Geschäftszweigen (Abs. 4) Weitere Unterg...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 2.1.2.1.2 Anwendungsbereich und Definition

Rz. 432 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Anwendungsbereich von IAS 38 schließt nachfolgende (immaterielle) Vermögenswerte aufgrund von Branchenspezifika oder Bilanzierungsvorgaben in anderen Standards aus (IAS 38.2 f.): Finanzielle Vermögenswerte im Anwendungsbereich von IAS 32 unter Bezugnahme der Ansatz- und Bewertungskriterien in IFRS 10, IAS 27 und IAS 28 Vermögenswerte aus E...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.2.2.3.1 Grundprinzipien der Bilanzgliederung

Rz. 28 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Prinzipien der Bilanzgliederung beziehen sich auf die äußere Form der Bilanz und sind aus dem Zweck der Bilanz abzuleiten. Die Bedeutung einer einheitlichen Bilanzgliederung ist gering, wenn der Zweck der Bilanz darin besteht, einem unternehmensindividuellen und begrenzten Adressatenkreis mit spezifischen Informationsinteressen einen Über...mehr

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Kapitel 13: Konzernabschlus... / 1.2.2.3.3 Beteiligung an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit

Rz. 45 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Haben die Investoren Rechte bzw. Pflichten in Bezug auf Vermögenswerte und Schulden der gemeinschaftlichen Tätigkeit, sind diese Posten sowie die einhergehenden Erfolgskomponenten im Einzel- und Konzernabschluss anteilig bzw. quotal zu berücksichtigen. Im Einzelnen sieht IFRS 11.20 für die Abschlüsse der Partnerunternehmen Nachfolgendes vor:[...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.3.4.1 Zielsetzung und Anwendungsbereich

Rz. 314 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IFRS 13 fasst die Regelungen zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts in einem eigenständigen Standard zusammen. Neben der klaren Vorgabe von Definitionen und konsistenten Ermittlungsvorschriften steht eine klare Zielsetzung der Bewertung und erforderlicher Angaben im Mittelpunkt von IFRS 13. Folglich stellt der IFRS 13 einen Referenzstand...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.2.2.2.1 Erstbewertung

Rz. 747 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Eine Anlageimmobilie ist im Zugangszeitpunkt mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten einschließlich angefallener Transaktionskosten zu bewerten (IAS 40.20). Dabei ist es unerheblich, ob die Immobilie zum Zugangszeitpunkt bereits in betriebsbereitem Zustand ist oder sich noch im Bau bzw. in der Entwicklung befindet. Die Abgrenzung der...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 5.2.2.1 Abgrenzung beim Hedge Accounting

Rz. 498 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Absicherung finanzieller Risiken innerhalb der Unternehmung soll durch den Abschluss gegenläufiger Sicherungsgeschäfte verringert werden (hedging). Wird das Grundgeschäft im Rahmen einer Sicherungsbeziehung GuV-wirksam zum fair value bewertet, ergeben sich aufgrund der gleichlaufenden Bewertung zum Derivat keine Bewertungsunterschiede. S...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.1.2.3.2.4.2 Bitcoins

Rz. 51 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Hinsichtlich sog. Krypto- und Fiat-Währungen, zu denen insbesondere Bitcoins zählen, stellt sich die Frage nach der Kategorisierung als Zahlungsmittel, finanzieller Vermögenswert oder immaterieller Vermögenswert. Auch wenn kein Zweifel an der Eigenschaft als Vermögenswert besteht, ist die Zuordnung innerhalb des House of IFRS nicht eindeutig....mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.3.2.2.5.1 Beispielsgliederung nach IAS 1.IG6

Rz. 413 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In den Anwendungsleitlinien zu IAS 1 hat das IASB in IAS 1.IG6 eine Beispielsgliederung für eine nach Fristigkeit gegliederte Bilanz in der Staffelform veröffentlicht. In IAS 1.IG3 wird vorausschickend hervorgehoben, dass die dargestellte Beispielsbilanz nur eine Möglichkeit zeigt, wie eine nach Fristigkeit gegliederte Bilanz dargestellt wer...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.2.2.3.3.1 Kriterien der Abgrenzung

Rz. 83 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IAS 1.66 Satz 1 definiert kurzfristige Vermögenswerte durch vier Regelbeispiele. Kurzfristig sind danach Vermögenswerte, deren Umwandlung in Zahlungsmittel oder Zahlungsmitteläquivalente (Realisierung) innerhalb des normalen Geschäftszyklus oder innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag erwartet wird, Vermögenswerte, die zum Verkau...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 8.1.2.1.4 Bewertungsvorschriften (§§ 252 bis 256a HGB)

Rz. 273 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 252 HGB: Die allgemeinen Bewertungsgrundsätze (Bilanzidentität; Fortführungsprinzip; Einzelbewertung; Vorsichtsprinzip; Realisationsprinzip; Bewertungsstetigkeit; vgl. Kapitel 5 Tz. 66 ff.) gelten auch im Konzernabschluss. Der Grundsatz der Bilanzidentität kann jedoch nach Maßgabe von § 294 Abs. 2 Satz 2 HGB (vgl. Tz. 144 ff.) durchbrochen...mehr

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Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 3.1.2.6 Integration in das IT-System

Rz. 66b Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Heute muss der Vorgang der körperlichen Bestandsaufnahme für das Vorratsvermögen im Zusammenhang mit den IT-Systemen im Unternehmen gesehen werden.[1] Schon aus Kontrollgründen erfolgt eine zwingende Bestandsführung des eingehenden Rohmaterials bis hin zum verkaufsfähigen Produkt. Dies verhindert eine Doppel- oder Nichterfassung von vorhande...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 8.2.2.4.2.3 Vereinfachte Bewertungstechniken

Rz. 294 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Standardsetzer stellt in IAS 34.IE.B und 34.IE.C eine Vielzahl von Beispielen zur Verfügung, die im Sinne der Cost-benefit-Betrachtung Vereinfachungen für gängige Bilanzierungsfragen illustrieren. Hierzu gehören insbesondere folgende:[1] Rückstellungen für Pensionen, Garantien usw. können auf Basis von Vergangenheitswerten oder Schätzunge...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 1.1.2.7 Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen in die Herstellungskosten (§ 284 Abs. 2 Nr. 4 HGB)

Rz. 18 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Fremdkapitalzinsen sind gem. § 255 Abs. 3 Satz 1 HGB nicht Bestandteil der Herstellungskosten. In Ausnahmefällen sieht der Gesetzeswortlaut jedoch eine Fiktion vor ("gelten sie als Herstellungskosten"), und es greift insoweit ein Bewertungswahlrecht. Dies setzt die direkte Zurechenbarkeit der Fremdkapitalzinsen zu einem Herstellungsvorgang (V...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 2.2.2.4 Abgang

Rz. 492 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Abgang eines immateriellen Vermögenswertes ist geboten, wenn dieser keine zukünftigen wirtschaftlichen Nutzenpotenziale mehr generiert oder der Vermögenswert durch Übertragung der damit verbundenen Rechte veräußert wird (IAS 38.112). Der Verkauf sowie Eintritt in ein Finanzierungsleasing als auch die Schenkung führen dem Beispielkatalog ...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.4.2 Zugangs- und Folgebewertung

Rz. 351 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In der folgenden Tabelle erfolgen Darstellungen nicht nur für die aktiven Bilanzpositionen, sondern im Sinne einer Gesamtbetrachtung auch z. B. für passive Bilanzpositionen und latente Steuern, auf die ansonsten in anderen Kapiteln eingegangen wird.mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.1.2.2 Ansatz von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens nach IAS 16

Rz. 530 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Bilanzansatz von Vermögenswerten i. S. v. Sachanlagevermögen folgt den allgemeinen Ansatzkriterien des Rahmenkonzepts, wobei IAS 16.7 diese Ansatzvoraussetzungen aufgreift. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten einer Sachanlage – im Sinne eines physischen Gegenstands – sind dann als Vermögenswert anzusetzen, wenn es wahrscheinlich ist...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.1.2.1.7 Belastende Verträge (Drohverlustrückstellung)

Rz. 445 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Wie bereits im Zusammenhang mit dem Anwendungsbereich des IAS 37 (vgl. Tz. 417) dargestellt, unterliegen auch Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften der Passivierungspflicht nach IAS 37. Dabei ist es essenziell, dass es sich um einen verlustträchtigen, d. h. einen belastenden Vertrag (onerous contract) handelt, der e...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 2.1.2.3 Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen (Nr. 3a)

Rz. 37 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Sofern diese für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, ist gem. § 285 Nr. 3a HGB der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz enthalten und nicht nach § 268 Abs. 7 HGB oder Nr. 3 berichtspflichtig sind, im Anhang anzugeben. Indem Auskunft über die für die Beurteilung der Finanzlage erheblic...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.3.2.2.5.2 Beispielsgliederung nach DRSC Interpretation 1 (IFRS)

Rz. 414 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für deutsche Konzernabschlüsse hat das DRSC im Anhang zu DRSC Interpretation 1 (IFRS)[1] das folgende Beispiel für die Gliederung einer Bilanz veröffentlicht, das die Verkehrserwartung an die Bilanzgliederung deutscher Unternehmen prägt:mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.2.2.2.2 Folgebewertung

Rz. 757 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IAS 40.30 gewährt ein Methodenwahlrecht, wonach zur Folgebewertung von Anlageimmobilien das Modell des beizulegenden Zeitwerts (fair value model) oder das Anschaffungskostenmodell (cost model) verwendet werden kann. IAS 40 spricht in diesem Zusammenhang von einer Rechnungslegungsmethode (accounting policy).[1] Die gewählte Methode ist grunds...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 4.1.4.1 Festbewertung

Rz. 83 Dem Gesetzeswortlaut nach ist die Festbewertung nur auf Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens und Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe des Vorratsvermögens anwendbar, die für den Gesamtwert des Unternehmens von nachrangiger Bedeutung sind (§ 240 Abs. 3 HGB i. V. m. § 256 Satz 2 HGB). Soweit Wertpapiere zum Anlagevermögen gehören, kann hierfür kein Festwert angesetzt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 4.2.2.1 Börsenpreis oder beizulegender Wert

Rz. 112 Handelsrechtlich sind Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens auf den niedrigeren Wert abzuschreiben, der sich aus einem Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag ergibt (§ 253 Abs. 4 Satz 1 HGB). Es besteht daher immer ein Abschreibungsgebot, weshalb dieser Abschreibungsgrundsatz auch "strenges Niederstwertprinzip" heißt. Ein Marktpreis wird für Waren oder ander...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 5.4 Prüfungsschwerpunkte beim Einsatz von IDEA

Rz. 88 Bei der Prüfung von Kleinst-, Klein- und Mittelbetrieben haben sich in der bisherigen Prüfungspraxis insbesondere folgende Prüfungsschwerpunkte herausgebildet: Klassische Finanzbuchhaltung Die Überprüfung der Stamm- und Bewegungsdaten der Sach- und Personenkonten durch IDEA ist unproblematisch, da die Grundstrukturen der Konten (Soll-/Habenbuchungen) bei allen Systemen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussmuster für die Eig... / 13.2.1 Kurzfristige Überbrückung eines Liquiditätsengpasses

Bereits die Aufnahme langfristiger Darlehen verstößt nicht per se gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung, sondern kann durchaus unter bestimmten Voraussetzungen mehrheitlich beschlossen werden.[1] Ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht regelmäßig auch ein Mehrheitsbeschluss, der kurzfristige Liquiditätsengpässe vermeiden soll.[2] Dabei soll der Kreditbetrag nicht ein...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4 Lieferungen von Gegenständen zur Versorgung von Kriegsschiffen (§ 8 Abs. 1 Nr. 4 UStG)

Rz. 104 Steuerfrei sind die Lieferungen von Gegenständen zur Versorgung von Kriegsschiffen, wenn die Versorgungsgüter für Fahrten bestimmt sind, bei denen ein Hafen oder Ankerplatz außerhalb des deutschen Küstengebietes angelaufen werden soll. Hierdurch soll die Versorgung von Kriegsschiffen im Inland der Versorgung in einem Hafen im Ausland gleichgestellt werden. Die Steuer...mehr