Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / 1. Reichweite des Insolvenzstatuts

Rz. 153 Der Gang des Insolvenzverfahrens, d.h. die Insolvenzverfahrensregeln, ist zentraler Bestandteil des Insolvenzstatuts. Gemäß Art. 7 Abs. 2 Satz 1 EuInsVO regelt das Recht des Eröffnungsstaates, unter welchen Voraussetzungen das Insolvenzverfahren eröffnet wird, wie es durchzuführen und zu beenden ist. Diese generalklauselartige Umschreibung wird flankiert durch die ni...mehr

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Russland / II. Gründerhaftung

Rz. 35 Jeder Gründer (Gesellschafter) der Gesellschaft muss seine Einlage vollständig in das Stammkapital der Gesellschaft einbringen. Die Entbindung eines Gesellschafters von der Einlageverpflichtung ist ausdrücklich verboten. Die Gesellschafter sind verpflichtet, Einlagen in der Art und Weise, in der Höhe, in der Zusammensetzung und innerhalb der Fristen einzubringen, die ...mehr

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Tschechische Republik / IV. Verpfändung des Geschäftsanteils

Rz. 50 Titel für die Entstehung eines Pfandrechts kann ein Vertrag oder die Entscheidung eines staatlichen Organs sein. Zusätzlich kann ein Pfandrecht kraft Gesetzes entstehen. Der Vertrag über die Errichtung des Pfandrechts muss die Festlegung des Gegenstands des Pfandes, d.h. des verpfändeten Geschäftsanteils, und die abgesicherte Forderung enthalten. Der Gesellschaftsvert...mehr

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Tschechische Republik / III. Geschäftsführer

Rz. 69 Für die Gesellschaft handelt in allen Angelegenheiten ein Geschäftsführer bzw. handeln mehrere Geschäftsführer. Die Geschäftsführer werden von der Gesellschafterversammlung bestellt; der Gesellschaftsvertrag kann bestimmen, dass mit einem bestimmten Anteil das Recht auf Bestellung und Abberufung eines oder mehrerer Geschäftsführer verbunden ist. Der Gesellschaftsvertr...mehr

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Italien / 2. Insichgeschäft und Interessenkonflikt

Rz. 154 Nach der allgemeinen Vorschrift des Art. 1395 c.c. sind Verträge, die der Vertreter mit sich selbst schließt – sei es im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten –, grundsätzlich durch den Vertretenden anfechtbar, es sei denn, dass er ausdrücklich zugestimmt hat oder ein Interessenskonflikt nach der Art des Geschäfts ausgeschlossen ist. Diese Regelung findet au...mehr

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Allgemeines Literaturverzeichnis

Band 6: §§ 329–410 WpÜG, 5. Auflage 2021Band 7: SE-VO, SEBG, 5. Auflage 2021Band 12: Internationales Privatrecht I, Europäisches Kollisionsrecht, Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (Art. 1–26), 8. Auflage 2020Band 13: Internationales Privatrecht II, Internationales Wirtschaftsrecht, Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (Art. 50–253), 8. Auflage 2021 Altmep...mehr

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Finnland / N. Gesellschaft im internationalen Privatrecht

Rz. 184 Das internationale Privatrecht, oder Kollisionsrecht, ist in Finnland nicht kodifiziert. Einzelne Gesetze existieren insbesondere für das internationale Familienrecht. Für vertragliche Schuldverhältnisse gilt das Römer Übereinkommen über das auf vertragliche Rechtsverhältnisse anzuwendende Recht (EVÜ). Da das Gesellschaftsstatut in diesem Übereinkommen nicht geregelt...mehr

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Argentinien / III. Sprache des Gesellschaftsvertrages

Rz. 26 Sämtliche Unterlagen müssen bei der IGJ in spanischer Sprache und in notariell beglaubigter Form eingereicht werden. Handelt es sich um ausländische Dokumente, die bspw. aus Deutschland stammen, müssen sie im Ursprungsland beglaubigt und mit einer Apostille gemäß dem multilateralen Übereinkommen Nummer 12 der den Haager Konferenz für Internationales Privatrecht von 19...mehr

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Frankreich1 Der Länderbeitr... / 3. Materielle Wirksamkeit

Rz. 45 Die materielle Wirksamkeit des Gesellschaftsvertrags richtet sich zunächst nach den allgemeinen Regeln über Verträge. Nach Art. 1108 C.civ. müssen für jeden Vertrag folgende vier Grundvoraussetzungen vorliegen:mehr

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§ 6 Grenzüberschreitende Un... / XVIII. Tschechische Republik

Rz. 24 Das tschechische Konzernrecht[68] findet sich mit allgemeinen Bestimmungen und Regelungen zu Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen im tschechischen HGB.[69] Obwohl die Regelungen zum Vertragskonzern dort für das Aktienrecht normiert sind, gelten sie rechtsformübergreifend.[70] Wie im deutschen Recht, hat im faktischen Konzern die Mutter die Tochtergesellschafte...mehr

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Griechenland / V. Kapitalerhöhung

Rz. 72 Obwohl das G. 3190/1955 nur die effektive Kapitalerhöhung regelt, ist nach h.L.[32] auch eine nominelle Erhöhung des Stammkapitals möglich. Das G. 2065/1992 hat die EPEs zur Neuanpassung des Wertes ihrer Immobilien durch nominelle Erhöhung ihres Stammkapitals (Anpassung des Nennwertes der Geschäftsanteile) verpflichtet. Rz. 73 Die wichtigsten Zeitphasen einer nominelle...mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / III. Sprache des Gesellschaftsvertrags

Rz. 27 Notarielle Urkunden können in französischer oder in deutscher Sprache verfasst werden (Art. 36 des Gesetzes vom 9.12.1976 über die Organisation des Notariats). Bei Urkunden über Gesellschaften darf Englisch als Hauptsprache des Vertrags unter folgenden Bedingungen benutzt werden:mehr

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Ukraine / V. Anwendung des internationalen Rechts auf die Satzung

Rz. 51 Die Mehrheit der Rechtsnormen zur Gründung und Geschäftstätigkeit der GmbH, zur Bildung der Leitungsorgane, zur Festlegung deren Befugnisse usw. ist zwingend; deren Nichteinhaltung verletzt die öffentliche Ordnung. Die Verträge zwischen den Gesellschaftern dürfen nicht die Bestimmungen der ukrainischen Gesetzgebung oder der Satzung der Gesellschaft ändern oder die Rec...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / III. Geltung der Gründungstheorie aufgrund der europäischen Niederlassungsfreiheit

Rz. 14 Art. 49 AEUV [19] verbietet jegliche Beschränkungen der freien Niederlassung von Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaates (primäre Niederlassungsfreiheit). Das Gleiche gilt für Beschränkungen der Gründung von Agenturen, Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften durch Angehörige eines Mitgliedstaates, die im Hoheitsgeb...mehr

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Tschechische Republik / II. Gesellschafterversammlung

Rz. 64 Das höchste Organ der Gesellschaft ist die Versammlung aller Gesellschafter. Das GHK regelt ausdrücklich folgende Befugnisse der Gesellschafterversammlung:mehr

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China / I. Gesetzlicher Mindestinhalt

Rz. 35 Bezüglich des Mindestinhalts des Gesellschaftsvertrags ist zwischen JV-Gesellschaften und WFOEs zu unterscheiden. Letztere haben einen Gesellschaftsvertrag nur abzuschließen, wenn mehrere Investoren an der Gründung des WFOE beteiligt sind. Ansonsten genügt es, eine Satzung einzureichen. Der Gesetzgeber des WFOE-Gesetzes geht vom Typus einer Ein-Personen-WFOE aus. Er h...mehr

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Slowakei / 1. Anteilsübertragung unter Lebenden

Rz. 81 I.S.d. § 115 HGB kann der Gesellschafter mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung durch Vertrag seinen Geschäftsanteil auf einen anderen Gesellschafter übertragen, falls im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart wurde. Falls es der Gesellschaftsvertrag zulässt, kann der Gesellschafter seinen Geschäftsanteil auch auf Nichtgesellschafter übertragen, er hafte...mehr

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England und Wales1 England ... / aa) Darlehen der Gesellschaft an die Geschäftsführer

Rz. 432 Einem Geschäftsführer ist es kraft Gesetzes verboten, Darlehen und darlehensähnliche Rechtsgeschäfte mit seiner Gesellschaft zu tätigen. Das gesetzliche Verbot greift aber erst ab einem de minimis-Betrag von 5.000 britischen Pfund ein (Sec. 197, 204–209 CA 2006). Auch die Mustersatzung erlaubt hiervon keine weitere Ausnahme. Rz. 433 Von den gesetzlichen Vorschriften u...mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / II. Inhalt des Gesellschaftsvertrags

Rz. 32 Der Gründungsvertrag/die Gründungsordnung der Gesellschaft enthält nach Art. 7 T.2 AGG folgende Angaben:mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / 1. Inhaltliche Anforderungen an die Gründung

Rz. 64 Mit der Rechtsfähigkeit der Gesellschaft unterliegen konsequenterweise auch alle zum Erwerb der Rechtsfähigkeit erforderlichen Maßnahmen dem Gesellschaftsstatut. Dies gilt z.B. für die Anforderungen an die Errichtung des Gesellschaftsvertrags und den notwendigen Inhalt des Vertrags. Rz. 65 Aus dem Gesellschaftsstatut ergeben sich daneben auch die Möglichkeit des Entste...mehr

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§ 6 Grenzüberschreitende Un... / 1. Materiell-rechtliche Zulässigkeit

Rz. 67 Zum Teil wird dabei darauf verwiesen, dass die Schutzvorschriften des Aktiengesetzes nicht gegenüber der ausländischen Muttergesellschaft gelten würden,[178] was jedoch bei der vorgenommenen kollisionsrechtlichen Beurteilung, dass stets das Personalstatut der abhängigen Gesellschaft heranzuziehen ist, als Fehleinschätzung zu bezeichnen ist.[179] Rz. 68 Nach anderer Ans...mehr

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Lettland / IV. Abschluss des Gesellschaftsvertrags

Rz. 28 Für den Abschluss des Gesellschaftsvertrags bestehen die bereits erwähnten Formvorschriften (vgl. Rdn 8). Die Gründer können sich bei Abschluss des Vertrags vertreten lassen. Die dafür erforderliche Vollmacht muss allerdings notariell beurkundet sein, wenn die Gründer natürliche Personen sind.mehr

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Polen1 Korrektur/Proofreadi... / I. Kapitalaufbringung

Rz. 30 Das Mindestkapital einer Sp. z o.o. beträgt 5.000 PLN (ca. 1.150 EUR). Es ist voll einzuzahlen. Teileinzahlungen sind nicht möglich. Der Vorstand muss der Anmeldung einer neugegründeten Sp. z o.o. zum Unternehmensregister eine Erklärung aller Vorstandsmitglieder beifügen, dass die Einlagen zur Deckung des Stammkapitals durch alle Gesellschafter vollständig in die Gese...mehr

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Estland / 2. Haftung des Geschäftsführers

Rz. 109 Überschreiten die Geschäftsführer ihre durch Vertrag oder Satzung eingeräumten Befugnisse und entsteht dadurch der Gesellschaft oder deren Gläubigern ein Schaden, so haften sie hierfür gesamtschuldnerisch, § 187 Abs. 2 HGB. Diese Ansprüche verjähren nach fünf Jahren, § 187 Abs. 3 HGB. Die Gesellschaft haftet nach außen für das Fehlverhalten ihrer Organe. Ein Schaden,...mehr

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Brasilien / III. Sprache des Gesellschaftsvertrags

Rz. 40 Der Gesellschaftsvertrag der Limitada muss in portugiesischer Sprache abgefasst sein. Mehrsprachige Verträge, bei denen die Sprachfassungen in Kolumnen nebeneinander gestellt sind, werden von den Handelsregistern mit der Maßgabe akzeptiert, dass die portugiesische Fassung verbindlich ist.mehr

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Slowakei / C. Inhalt des Gesellschaftsvertrags

Rz. 19 Die Gesellschaft wird durch einen von allen Gründern zu unterzeichnenden Gesellschaftsvertrag gegründet, wobei die Echtheit der Unterschriften der Gründer amtlich beglaubigt sein muss. Der Gesellschaftsvertrag kann auch von einem hierzu mit einer Vollmacht ausgestatteten Bevollmächtigten unterzeichnet werden. In diesem Falle ist die Vollmacht, welche vom Vollmachtgebe...mehr

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England und Wales1 England ... / X. Weitere Offenlegungspflichten in den Geschäftsräumen der Gesellschaft

Rz. 259 Die Ltd. muss bestimmte Verzeichnisse und Dokumente in ihren Geschäftsräumen zur Einsicht bereithalten und auf Anfrage bereitstellen. Für Nichtgesellschafter ist die Einsicht in die Gesellschafterliste kostenpflichtig und erfordert ein berechtigtes Interesse (Sec. 116, 117 CA 2006). Die Einsicht in die Register der Ltd. ist für Gesellschafter kostenlos. Grundsätzlich...mehr

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Finnland / 5. Geschäfte mit dem Alleingesellschafter

Rz. 161 Verträge und Verpflichtungen zwischen der Gesellschaft und dem Alleingesellschafter, die nicht die gewöhnliche Geschäftstätigkeit der Gesellschaft darstellen, müssen in dem Protokoll der Vorstandssitzung vermerkt oder als Anlage beigefügt werden (OYL 6:16).mehr

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Portugal1 Der Verfasser dan... / J. Mitbestimmung

Rz. 119 Vorschriften über die Mitbestimmung gibt es in Portugal derzeit nicht. Es ist jedoch denkbar, dass zukünftig durch Zuzug von ausländischen Unternehmen oder durch die Europäische AG Mitbestimmungsmodelle "importiert" werden.[168]mehr

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Vereinigte Arabische Emirate / II. Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer

Rz. 116 Die Bestellung der Geschäftsführer erfolgt im Gesellschaftsvertrag oder in einem gesonderten Vertrag durch die Gesellschafterversammlung. Sofern der Gesellschaftsvertrag keine Vorschriften hinsichtlich dessen Abberufung vorsieht, kann der Geschäftsführer nur einstimmig durch die Gesellschafterversammlung oder durch Entscheidung des Gerichts abberufen werden. Der Geschä...mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / II. Reorganisation

Rz. 127 Eine Reorganisation kann durch Aufspaltung oder Verschmelzung von Unternehmen durchgeführt werden. Der Beschluss über die Einleitung der Reorganisation wird von den Hauptversammlungen jeder der umzuwandelnden und an der Reorganisation beteiligten Gesellschaften gefasst. Sind bei der Gesellschaft mehrere Gattungen von Aktien vorhanden, so ist der Beschluss gefasst, we...mehr

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Vereinigte Arabische Emirate / III. Sprache des Gesellschaftsvertrags

Rz. 72 Der Gesellschaftsvertrag muss in arabischer Sprache abgefasst werden, ansonsten erfolgt die zwingend notwendige notarielle Beurkundung vor dem lokalen Notar nicht. Der Gesellschaftsvertrag kann zum Verständnis des ausländischen Gesellschafters auch bilingual in jeder anderen Sprache abgefasst werden. In einigen Emiraten ist bei einem bilingualen Vertrag die arabische V...mehr

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Polen1 Korrektur/Proofreadi... / H. Weitere Organe der Gesellschaft

Rz. 138 Der Gesellschaftsvertrag einer Sp. z o.o. kann vorsehen, dass diese einen Aufsichtsrat oder eine Revisionskommission bzw. beide dieser Organe hat. Bei Gesellschaften, in denen das Stammkapital einen Betrag von 500.000 PLN (ca. 111.000 EUR) übersteigt und die mehr als 25 Gesellschafter haben, muss ein Aufsichtsrat oder eine Revisionskommission bestellt werden. Beide V...mehr

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Weißrussland / I. Überblick über das Gründungsverfahren

Rz. 4 Das Verfahren zur Gründung und anschließenden Registrierung der GmbH ist mehrschrittig. Der Beschluss zur Gründung wird im Falle der Errichtung durch einen Gründer in einfacher Schriftform, im Falle mehrerer Gründer wie zwischen diesen vereinbart durch Abschluss eines Vertrages oder auf anderem Wege, gefasst werden (§§ 11, 13 WGesG).[5] Der Beschluss über die Gründung ...mehr

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§ 6 Grenzüberschreitende Un... / C. Ausgangslage in anderen Mitgliedstaaten

Rz. 4 Um die Probleme bei der Zulässigkeit von Unternehmensverträgen nachvollziehen zu können, soll zunächst auf die rechtliche Behandlung solcher Verträge in anderen Mitgliedstaaten der EU eingegangen werden. Zu überprüfen ist vor allem, wie das Konzernrecht geregelt ist. I. Belgien Rz. 5 Ein Konzernrecht im eigentlichen Sinne kennt das belgische Recht[14] nicht. Es gibt jedo...mehr

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Ukraine / K. Insolvenz der Gesellschaft

Rz. 219 Die Gesellschaft ist insolvent, wenn sie unfähig ist, die Geldverbindlichkeiten gegenüber den Gläubigern nach dem Fälligkeitsdatum anders als durch Anwendung der im InsolvenzGB vorgesehenen Prozedere zu erfüllen. Rz. 220 Die Sanierung des Vermögens des Schuldners vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist ein vorgerichtliches Verfahren, das durch den Schuldner nach...mehr

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China / 3. Änderungsregistrierung

Rz. 98 Im Rahmen einer Änderungsregistrierung sind folgende Dokumente vorzulegen:mehr

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Mexiko / IV. Anlagen zur Handelsregisteranmeldung

Rz. 75 Nach Art. 5 I RRPC fügt der Notar dem Antrag auf Eintragung über das SIGER 2.0-Portal den gesamten Beschluss, Vertrag oder anderen Rechtsakt in digitaler Form eingescannt bei.mehr

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Finnland / VI. Vertretung der Gesellschaft

Rz. 154 Bei schriftlichen Verträgen wird die Gesellschaft durch Zeichnung mit der Firma nach außen vertreten. Dies geschieht durch deutliches Schreiben der vollständigen Firma und Unterschrift mit dem Namen des Vertreters. Wenn ein Firmenzusatz geschrieben wird, muss auch die Firma erwähnt werden (TNL 31 §). 1. Grundsatz der Gesamtvertretung Rz. 155 Die Gesellschaft wird grund...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / II. Gesellschafter

Rz. 30 Die B.V. muss mindestens einen Gesellschafter haben. Eine zahlenmäßige Begrenzung nach oben gibt es nicht. Gesellschafter können natürliche und Rechtspersonen sein, ungeachtet ihrer Nationalität. Auch unmündige Personen können Gesellschafter einer B.V. sein, wenn sie von einer mündigen Person vertreten werden. Rz. 31 Bevor genauer auf die Position von Ehegatten von Ges...mehr

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Slowenien / b) Arbeitsrechtliches Verhältnis

Rz. 92 An die Bestellung schließt sich häufig, aber nicht notwendig, auch der Abschluss eines Arbeitsvertrags zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer an. Es empfiehlt sich, eine Regelung in den Gesellschaftsvertrag aufzunehmen, welches Organ die Gesellschaft bei Abschluss dieses Vertrags vertritt. Fehlt eine Regelung, so wird die Gesellschaft dabei durch die Gesell...mehr

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Vereinigte Arabische Emirate / c) Bestellung der Geschäftsführer

Rz. 67 Die Bestellung der Geschäftsführer erfolgt im Gesellschaftsvertrag, in einem gesonderten Vertrag oder durch die Gesellschafterversammlung. Dem ausländischen Investor bzw. einer von ihm benannten dritten Person kann das Recht der Geschäftsführung eingeräumt und der Geschäftsführer namentlich im Gesellschaftsvertrag bestimmt werden, ohne eine Amtsperiode festzulegen.mehr

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Estland / 5. Kapital und Einlagen

Rz. 29 Der Gründungsvertrag muss Angaben über die Höhe des Stammkapitals sowie die Nennwerte, Zahl der Anteile und die Aufteilung der Stammeinlagen zwischen den einzelnen Gesellschaftern enthalten. Art und Weise der Zahlung, Zahlungszeit und -ort müssen ebenfalls im Vertrag genannt sein.mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / 3. Beachtung von Rück- und Weiterverweisungen

Rz. 37 Auf die Verweisung auf das am Verwaltungssitz geltende Recht ist gem. Art. 4 Abs. 1 Satz 1 EGBGB auch das dort geltende internationale Privatrecht anzuwenden. Insbesondere ist nach Art. 4 Abs. 1 Satz 2 EGBGB eine Verweisung durch das am Verwaltungssitz geltende IPR auf das Recht eines dritten Staates (Weiterverweisung) oder auf das deutsche Recht (Rückverweisung) zu b...mehr

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Slowakei / J. Mitbestimmung

Rz. 124 Die Gesellschafter können einen Vertrag über die im Voraus abgestimmte Ausübung der Stimmrechte, die die Leitung der Gesellschaft betreffen (Syndikatsvereinbarungen), abschließen. Hierzu bestehen keine gesetzlichen Bestimmungen.mehr

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Estland / 7. Prokurist, Wirtschaftsprüfer

Rz. 31 Falls die Gesellschaft beabsichtigt, einen Prokuristen zu bestellen, können diese Angaben im Vertrag zu finden sein, ebenso über den Wirtschaftsprüfer der Gesellschafter. Prokuristen und Wirtschaftsprüfer können auch später bestellt und abberufen werden.mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / VIII. Einsichtsrecht

Rz. 65 Einige Angaben über die Gesellschaft wie Name, Anschrift, Handelsregisternummer, Rechtsform und Status sind auf der Webseite http://www.registrucentras.lt/jar/p/ öffentlich zugängig. Eine detaillierte Information ist gegen Aufpreis nach konkreter Anfrage möglich. Es besteht die Möglichkeit, einen Vertrag über einen Abonnement-Service zu schließen und somit per Interne...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / I. Rechtsgrundlagen

Rz. 260 Das niederländische Insolvenzrecht ist im Insolvenzgesetz geregelt. Außerdem beziehen sich einige Artikel aus dem Zweiten Buch des NL-BGB auf die Haftung und Position der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats im Fall einer Insolvenz. Ferner bestimmt Art. 2:246 NL-BGB, dass die Geschäftsführung, ohne Auftrag der Hauptversammlung, nicht die Befugnis hat, über das Verm...mehr

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Russland / I. Rechtsstellung der Gesellschafter

Rz. 67 Gesellschafter einer GmbH können natürliche und juristische Personen sein. Bezüglich der Rechte und Pflichten der Gesellschafter enthält das GmbHG der RF den umfassenden obligatorischen Mindestkatalog. So zählen zu den Rechten der Gesellschafter u.a. ein allgemein formuliertes Mitverwaltungs- und Informationsrecht sowie als Vermögensrecht der Anspruch auf Gewinnbeteil...mehr

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Pakistan / I. Gesetzlicher Mindestinhalt

Rz. 29 Das Memorandum of Association stellt die Verfassung der Gesellschaft dar. In diesem werden die wesentlichen Inhalte der Gesellschaft dargestellt. Es beinhaltet vor allem Regelungen im Außenverhältnis der Gesellschaft und zum Umfang der Tätigkeit.[16] Das Memorandum of Association verpflichtet die Gesellschaft und die Gesellschafter im Rahmen dieser vertraglichen Verei...mehr