Fachbeiträge & Kommentare zu Verpflegungsmehraufwand

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.4 Raum- und Gebäudekosten

Bei Raum- und Gebäudekosten ist wie folgt zu unterscheiden: Kosten für gemietete oder gepachtete Räumlichkeiten und Grundstücke sind einschließlich Nebenkosten in Zeile 39 einzutragen. Kosten für zum Betriebsvermögen gehörende Gebäude – ausgenommen Schuldzinsen und Abschreibungen – sind in Zeile 41 zu erfassen. Der davon auf Erhaltungsaufwendungen entfallende Anteil ist in ein... mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.2 Material-, Personal- und Fremdleistungskosten

Unter die "Waren, Rohstoffe und Hilfsstoffe einschließlich Nebenkosten" laut Zeile 27 fallen alle Positionen, die bei einer Buchführung nach dem SKR 04 auf den Konten 5000 bis 5885 gebucht werden. Trotz der Erfassung in einer Zeile des Vordrucks müssen in der Buchhaltung unverändert die Einzelkonten angesprochen werden, andernfalls kann es z. B. zu Problemen bei Hinzuschätzu... mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.6.2 Beschränkt abziehbare Betriebsausgaben

Zu den beschränkt abziehbaren Betriebsausgaben rechnet der Vordruck in den Zeilen 62 bis 67 Aufwendungen für Geschenke und Bewirtung, für Verpflegung, für häusliche Arbeitszimmer sowie sonstige Aufwendungen. Anzugeben ist jeweils der Teil der Aufwendungen, der nicht abziehbar bzw. abziehbar ist. Aufwendungen für Geschenke an Arbeitnehmer aus besonderem persönlichen Anlass mit... mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.6.1 Unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben

Von den unbeschränkt abziehbaren Betriebsausgaben sind zunächst einige Positionen hervorzuheben, die erst nachträglich in die Anlage EÜR eingefügt wurden, daher aus der Sicht der Finanzverwaltung wohl von besonderer Bedeutung sein dürften: Zeile 48: Erhaltungsaufwendungen, ausgenommen Aufwendungen für Gebäude (Zeilen 41, 42), für Kraftfahrzeuge (Zeile 69) und für EDV (Zeile 5... mehr

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Auslagenersatz / 1 Allgemeines

Der Arbeitgeber ist, vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung, gem. §§ 670, 675 BGB verpflichtet, dem Arbeitnehmer als Aufwendungs- oder Auslagenersatz diejenigen Aufwendungen zu ersetzen, die der Arbeitnehmer bei Ausführung der ihm übertragenen Arbeiten gemacht hat und den Umständen nach für erforderlich halten durfte (z. B. Reisespesen, Übernachtungskosten bei Dienstreisen... mehr

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Gehalt des GmbH-Geschäftsfü... / 4.1 Vergütungsbestandteile

Die "Gesamtbezüge" sind die Summe aller Vorteile, Vergünstigungen und Entgelte für die Arbeitsleistung des Geschäftsführers. Dazu gehören: Festgehalt, Sonderzahlungen (z. B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld), variable Gehaltsbestandteile (z. B. Tantiemen), alle geldwerten Vorteile (z. B. der Wert der überlassenen Mietwohnung, die private Pkw-Nutzung sowie die Zusicherung einer Alters... mehr

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§ 3 Buchführung/Rechnungswesen / 4. Verpflegungsmehraufwand

Rz. 97 Zum Verpflegungsmehraufwand wird auf die Ausführungen zu Rdn 91 verwiesen. mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 4.4.3.1 Kürzung der Verpflegungspauschale

Beträgt der Gesamtwert der vom Arbeitgeber unmittelbar oder mittelbar gewährten Speisen und Getränke nicht mehr als 60 EUR, handelt es sich um eine übliche Bewirtung. Beim Arbeitnehmer wird auf die Besteuerung des hieraus resultierenden geldwerten Vorteils verzichtet, wenn der Arbeitnehmer seinerseits für die dienstliche Reisetätigkeit dem Grunde nach eine Verpflegungspausch... mehr

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Einsatzwechseltätigkeit / 2.2 Verpflegungsmehraufwand

2.2.1 Zeitlich gestaffelte Verpflegungspauschalen Die steuerliche Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen erfolgt für alle Arten von Auswärtstätigkeiten nach einheitlichen Regeln. Der steuerfreie Arbeitgeberersatz bzw. Werbungskostenabzug im Rahmen einer Einsatzwechseltätigkeit ist nur in Form von Pauschbeträgen zulässig. Die Einzelabrechnung nach Belegen ist steuer... mehr

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Betriebliche Bewirtungskost... / 2.2.2 Kürzung der Verpflegungspauschale bei üblichen Mahlzeiten

Beträgt der Gesamtwert der vom Arbeitgeber unmittelbar oder mittelbar gewährten Speisen und Getränke nicht mehr als 60 EUR brutto, handelt es sich um eine übliche Bewirtung. Beim Arbeitnehmer wird auf die Besteuerung des hieraus resultierenden geldwerten Vorteils verzichtet, wenn der Arbeitnehmer seinerseits für die dienstliche Reisetätigkeit dem Grunde nach eine Verpflegung... mehr

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Schifffahrt / 4.4 Verpflegungsmehraufwand bei Auslandsreisen

Die Verwaltung sieht für die Höhe der maßgebenden Verpflegungspauschbeträge bei Auslandsreisen mit Schiffen besondere Regelungen vor:[1] Für Tage ohne Ein- bzw. Ausschiffung sind die für Luxemburg geltenden Tagegelder anzusetzen, sofern das Schiff einer ausländischen Reederei gehört. Bei deutschen Staatsschiffen (z. B. der Bundesmarine) sowie bei Schiffen der Handelsmarine unt... mehr

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Reisekosten, Inland / 4.5.2 Mahlzeiten bis 60 EUR: Kürzung der Verpflegungspauschale

Beträgt der Gesamtwert der vom Arbeitgeber gewährten Speisen und Getränke brutto nicht mehr als 60 EUR, wird beim Arbeitnehmer auf die Besteuerung des geldwerten Vorteils verzichtet, wenn der Arbeitnehmer für die Dienstreise dem Grunde nach eine Verpflegungspauschale als Werbungskosten geltend machen kann.[1] Gleichzeitig muss eine tageweise Kürzung des Werbungskostenabzugs f... mehr

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Reisekosten, Inland / 4.1 2-stufige Verpflegungspauschalen

Die steuerliche Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen für berufliche Tätigkeiten außerhalb der Wohnung und außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte ist nur in Form von Pauschbeträgen zulässig. Ein Einzelnachweis der Verpflegungskosten durch Rechnungsbelege ist ausgeschlossen. Nach den Bestimmungen des Reisekostenrechts sind für die berufliche Auswärtstätigkeit im Inl... mehr

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Praxis-Beispiele: Reisekost... / 2 Verpflegungspauschalen für Mahlzeiten optimieren

Sachverhalt Ein Mitarbeiter besucht aus beruflichem Anlass eine Fachmesse, die nur 3 km von seiner Privatwohnung entfernt stattfindet. Er reist mit dem eigenen Pkw direkt von seiner Wohnung an und kehrt auch unmittelbar nach dem Messebesuch dorthin zurück. Die Abwesenheitszeit beträgt 9 Stunden. Nach den Reiserichtlinien des Unternehmens hat der Mitarbeiter wegen der kurzen E... mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 7.4 Verpflegungspauschalen bei Inlandstätigkeit

Liegt die auswärtige Tätigkeitsstätte im Inland, wird innerhalb der 3-Monatsfrist eine Verpflegungspauschale von 28 EUR für jeden vollen Kalendertag anerkannt. An Tagen der wöchentlichen Heimfahrten gilt für den Tag der Heimfahrt und den Tag der Rückfahrt zum Beschäftigungsort jeweils eine Verpflegungspauschale von 14 EUR (An- und Abreisetage). Einer zeitlichen Mindestabwesen... mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 4.3.1 2-stufige Verpflegungspauschalen

Die steuerliche Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen für berufliche Tätigkeiten außerhalb der Wohnung und außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte ist nur in Form von zeitlich gestaffelten Pauschbeträgen zulässig. Ein Einzelnachweis der Verpflegungskosten durch Rechnungsbelege ist ausgeschlossen. Es gilt eine 2-stufige Staffelung der Pauschalbeträge. Die Höhe der In... mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 7.1 Verpflegungspauschalen für die ersten 3 Monate

Der Ansatz von Verpflegungsmehraufwendungen bei der doppelten Haushaltsführung ist an die steuerlichen Reisekostenpauschalen geknüpft.[1] Bei Ansatz der Pauschalen ist eine unzutreffende Besteuerung nicht zu prüfen.[2] Es gelten damit für die doppelte Haushaltsführung insbesondere zeitlich gestaffelte Verpflegungspauschalen von 28 EUR bei einer Abwesenheitsdauer von mindestens... mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 5.2.2 Verpflegungspauschalen

Bei der Erstattung von Verpflegungsmehraufwendungen muss der Arbeitgeber ebenfalls nicht prüfen, ob der Ansatz von Pauschbeträgen zu einer unzutreffenden Besteuerung führt. Der Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf die Steuerfreiheit im Rahmen der gesetzlichen Verpflegungspauschalen.[1] mehr

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Praxis-Beispiele: Auslandsr... / 4 Kürzung der Verpflegungspauschale bei Länderwechsel

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer kehrt am Dienstag von einer mehrtägigen Auswärtstätigkeit in Straßburg (Frankreich) zu seiner Wohnung zurück. Nachdem er Unterlagen und neue Kleidung eingepackt hat, reist er zu einer weiteren mehrtägigen Auswärtstätigkeit nach Kopenhagen (Dänemark) weiter. Er erreicht Kopenhagen um 23:00 Uhr. Die Übernachtungen mit Frühstück wurden vom Arbeitgeb... mehr

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Einsatzwechseltätigkeit / 2.2.1 Zeitlich gestaffelte Verpflegungspauschalen

Die steuerliche Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen erfolgt für alle Arten von Auswärtstätigkeiten nach einheitlichen Regeln. Der steuerfreie Arbeitgeberersatz bzw. Werbungskostenabzug im Rahmen einer Einsatzwechseltätigkeit ist nur in Form von Pauschbeträgen zulässig. Die Einzelabrechnung nach Belegen ist steuerlich ausgeschlossen. mehr

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Praxis-Beispiele: Reisekost... / 1 Verpflegungspauschalen verdoppeln

Sachverhalt Arbeitnehmer Heiner Heilig ist Ingenieur für Brückenbauten. Am 1.1.2026 unternimmt er eine 6-monatige Dienstreise nach Brasilia (Hauptstadt Brasiliens). Die Verpflegungspauschale für Brasilia bei 24-stündiger Abwesenheit beträgt 51 EUR je Kalendertag. Welche Möglichkeiten für die Reisekostenerstattung an den Arbeitnehmer gibt es? Ergebnis Variante 1: klassisches Er... mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 7.5 Verpflegungspauschalen bei Auslandstätigkeit

Liegt die auswärtige Tätigkeitsstätte im Ausland, werden innerhalb der 3-Monatsfrist Verpflegungskosten in Höhe der für das jeweilige Land maßgebenden Auslandstagegelder anerkannt. Bei Familienheimfahrten sind für den Tag der Heimfahrt und für den Tag der Rückfahrt zur Tätigkeitsstätte die anteiligen Auslandstagegelder anzusetzen, unabhängig von der Abwesenheitszeit vom eigen... mehr

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Reisekosten, Inland / 4.3 Verpflegungspauschalen bei Auslandsreisen

Für berufliche Auswärtstätigkeiten im Ausland sind die vom BMF für die einzelnen Staaten festgesetzten Auslandstagegelder maßgebend.[1] Auch für Auslandsreisen wurde die Zweistufigkeit der Verpflegungspauschbeträge umgesetzt. Bezüglich der Abwesenheitsdauer gelten dieselben Regelungen wie für Inlandsreisen, insbesondere die Sonderregelung für An- und Abfahrtstage bei Ausland... mehr

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Praxis-Beispiele: Auslandsr... / 5 Unterschiedliche Verpflegungspauschalen

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer unternimmt eine mehrtägige beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit in die USA mit folgendem Verlauf: Montag: 8:00 Uhr Flug von Düsseldorf nach New York, Ankunft am Mittag Mittwoch: Flug von New York nach Washington Donnerstag: Flug von Washington nach Boston Samstag: Rückflug von Boston nach Düsseldorf, Ankunft um 22:00 Uhr am Flughafen (Ankunft Wohn... mehr

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§ 3 Buchführung/Rechnungswesen / 4. Verpflegungsmehraufwendungen

Rz. 91 Nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 EStG kann der RA nicht die gesamten Kosten für die Verpflegung abrechnen, wenn er außerhalb seiner Wohnung oder des Kanzleisitzes beruflich tätig ist. Er ist beschränkt auf die Pauschalen, die sich nach § 9 Abs. 4a EStG ergeben: Der RA kann sich diese Beträge erstatten lassen. Die Pauschalen stellen Betriebsausgaben dar und sind auf einem sep... mehr

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Praxis-Beispiele: Berufskra... / 9 Auslandsreisespesen

Sachverhalt Eine Lkw-Fahrerin verlässt am Sonntag um 21:00 Uhr ihre Wohnung. Um 22:00 Uhr startet sie auf dem Betriebshof ihren Lkw und kehrt am Samstag um 05:00 Uhr dorthin zurück. Nachfolgende Ziele steuert sie dazwischen an: Sonntag, 22:00 Uhr: Start am Betriebshof; Montag, 2:00 Uhr: Grenzübertritt nach Belgien, Ablade- und Ladestellen in Belgien. Dienstag: Ablade- und Lades... mehr

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Fahrtätigkeit / 3.2 Verpflegungspauschalen

Für jeden Kalendertag, an dem eine Fahrtätigkeit ausgeübt wird, werden für Verpflegungskosten die steuerfreien Pauschalen anerkannt. Dabei kommt es allein auf die Dauer der Abwesenheit von der Wohnung (ggf. der ersten Tätig... mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 4.3 Verpflegungspauschalen

4.3.1 2-stufige Verpflegungspauschalen Die steuerliche Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen für berufliche Tätigkeiten außerhalb der Wohnung und außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte ist nur in Form von zeitlich gestaffelten Pauschbeträgen zulässig. Ein Einzelnachweis der Verpflegungskosten durch Rechnungsbelege ist ausgeschlossen. Es gilt eine 2-stufige Staffelun... mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 7 Verpflegungsmehraufwendungen

7.1 Verpflegungspauschalen für die ersten 3 Monate Der Ansatz von Verpflegungsmehraufwendungen bei der doppelten Haushaltsführung ist an die steuerlichen Reisekostenpauschalen geknüpft.[1] Bei Ansatz der Pauschalen ist eine unzutreffende Besteuerung nicht zu prüfen.[2] Es gelten damit für die doppelte Haushaltsführung insbesondere zeitlich gestaffelte Verpflegungspauschalen vo... mehr

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Reisekosten, Ausland / Zusammenfassung

Begriff Reisekosten sind Aufwendungen, die für beruflich oder betrieblich bedingte Reisetätigkeiten anfallen. Zu den Reisekosten zählen Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwendungen und Reisenebenkosten. Für die steuerliche Berücksichtigung von Auslandsreisekosten gilt dem Grundsatz nach dasselbe wie bei inländischen beruflichen Auswärtstätigkeiten. Für den W... mehr

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Reisekosten, Ausland / 1.1 Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen

Die gesetzliche Regelung der lohnsteuerlichen Verpflegungssätze gilt dem Prinzip nach auch für Reisen ins Ausland. Der Ansatz von Verpflegungskosten ist danach nur in Form von Pauschbeträgen begünstigt. Wie bei Inlandsreisen sind eine 3-Monatsfrist sowie zeitlich gestaffelte Auslandstagegelder zu beachten. Die Höhe der Pauschbeträge unterscheidet darüber hinaus, in welches L... mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 7.6 Kostenlose Mahlzeiten sind steuerpflichtig

Erhält der Arbeitnehmer im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung von seinem Arbeitgeber unentgeltliche Mahlzeiten, ist zu unterscheiden zwischen der Übergangszeit von 3 Monaten seit Begründung der doppelten Haushaltsführung und der Folgezeit, für die am Ort der ersten Tätigkeitsstätte keine Verpflegungsmehraufwendungen steuerlich angesetzt werden dürfen. Für die ersten 3 Mo... mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 4.4.1 Leitsatz: Kürzung der Verpflegungspauschalen anstelle Vorteilsbesteuerung

Eine bedeutsame Rechtsänderung durch das gesetzliche Reisekostenrecht ergibt sich, wenn der Arbeitnehmer während seiner beruflichen Auswärtstätigkeit durch den Arbeitgeber verpflegt wird. An dem bisherigen System, dass die Arbeitgeberbewirtung durch den Ansatz eines geldwerten Vorteils erfasst wird und im Gegenzug die lohnsteuerlichen Verpflegungspauschbeträge vom Arbeitnehm... mehr

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Reisekosten, Ausland / 1.6 Bewirtung während Auslandsreisen

Erhält der Arbeitnehmer während einer beruflichen Auswärtstätigkeit übliche Mahlzeiten (Gesamtwert bis 60 EUR) vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung durch einen Dritten gestellt, ist hierfür ein geldwerter Vorteil anzusetzen, wenn der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Verpflegungsmehraufwand hat. Im Rahmen der 60-EUR-Grenze ist die Arbeitnehmerbewirtung mit dem amtliche... mehr

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Reisekosten, Inland / 4 Verpflegungsmehraufwendungen

4.1 2-stufige Verpflegungspauschalen Die steuerliche Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen für berufliche Tätigkeiten außerhalb der Wohnung und außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte ist nur in Form von Pauschbeträgen zulässig. Ein Einzelnachweis der Verpflegungskosten durch Rechnungsbelege ist ausgeschlossen. Nach den Bestimmungen des Reisekostenrechts sind für die... mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 4.3.3 Ketten-Auswärtstätigkeit

Schließen sich mehrere Auswärtstätigkeiten ohne zwischenzeitliche "Berührung" des Arbeitgeberbetriebs oder der Wohnung nahtlos aneinander an, ist die Verpflegungspauschale für 24-stündige Abwesenheit zu gewähren, wenn die Gesamtabwesenheitsdauer länger als 24 Stunden beträgt. Bei den Reise-Zwischentagen handelt es sich nicht um An- oder Abreisetage mit 14 EUR Verpflegungspau... mehr

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Praxis-Beispiele: Berufskra... / 3 Nahverkehr

Sachverhalt Ein angestellter Berufskraftfahrer liefert mit dem Lkw Baustoffe für einen örtlichen Baustoffhändler an dessen Kunden aus. Er übernimmt morgens den Lkw auf dem Betriebshof und stellt ihn abends dort wieder ab. Seine Wochentour sieht wie folgt aus: mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 4.4.3.3 Zuzahlungen des Arbeitnehmers werden angerechnet

Zahlt der Arbeitnehmer für die gewährte Mahlzeit ein Entgelt (verbilligte Verpflegung), mindert dieses den von der Verpflegungspauschale abzuziehenden Kürzungsbetrag (Kürzung der Kürzung). Der Zuzahlungsbetrag bezieht sich jeweils auf eine konkrete Mahlzeit. Dies bedeutet, dass bei einer Zuzahlung des Arbeitnehmers für eine bestimmte unter mehreren gewährten Mahlzeiten eine Ü... mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 10.4 Pauschalbesteuerung steuerpflichtiger Verpflegungszuschüsse

Verpflegungsmehraufwendungen bei beruflichen Auswärtstätigkeiten, die der Arbeitgeber über die steuerfreien Verpflegungspauschalen hinaus erstattet, können mit einem Steuersatz von 25 % pauschal besteuert werden. Die Pauschalbesteuerung ist beschränkt auf 100 % des Betrags, der dem Betrag entspricht, der für die jeweilige Auswärtstätigkeit steuerfrei erstattet werden kann.[1... mehr

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Praxis-Beispiele: Einsatzwe... / 1 Täglicher Betriebsbesuch

Sachverhalt Ein Außendienstmitarbeiter hat folgenden vom Arbeitgeber festgelegten Tagesablauf: Gegen 8:15 Uhr fährt er mit seinem Pkw 10 km in die Firma, wo er seine Tagesaufträge erhält. Von dort aus beginnt er gegen 9 Uhr mit seiner Außendiensttätigkeit. Um 16:45 Uhr trifft er regelmäßig wieder in der Firma ein, wo er die abgerechneten Aufträge an die Buchhaltung weitergibt... mehr

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Baugewerbe / 2.4 Verpflegungsmehraufwendungen

Wenn Arbeitnehmer im Rahmen ihrer beruflichen Auswärtstätigkeit für eine bestimmte (Mindest-)Dauer von ihrer Wohnung bzw. der ersten Tätigkeitsstätte abwesend sind, kann der Arbeitgeber zum Ausgleich der damit verbundenen Mehraufwendungen einen steuerfreien Spesenersatz gewähren, der sich nach der Abwesenheitsdauer richtet: mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 4.3.5 Auswärtstätigkeiten ohne Übernachtung: Mitternachtsregelung

Ein Zusammenrechnen der Abwesenheitszeiten ist in bestimmten Fällen auch für Auswärtstätigkeiten zulässig, die sich ohne Übernachtung auf 2 Tage verteilen. Die sog. Mitternachtsregelung wird beibehalten und gesetzlich festgeschrieben.[1] Die zutreffende Verpflegungspauschale bestimmt sich bei Kalendertag übergreifenden Arbeiten nicht nach dem einzelnen Kalendertag, sondern d... mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 4.3.8 3-Monatsfrist

Der Werbungskostenabzug von Verpflegungsmehraufwendungen bei einer längerfristigen Auswärtstätigkeit am selben auswärtigen Beschäftigungsort ist auf einen Zeitraum von längstens 3 Monaten begrenzt.[1] Die 3-Monatsfrist gilt für alle Formen von Auswärtstätigkeiten – auch für Tätigkeiten an wechselnden Einsatzstellen. Gründe der Unterbrechung sind irrelevant Eine Unterbrechung d... mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 4.3.8.4 3-Monatsfrist bei längerfristiger (Berufschul-)Fortbildung

Die 3-Monatsfrist, die den Reisekostenansatz von Verpflegungsmehraufwendungen bei einer längeren Auswärtstätigkeit am selben auswärtigen Beschäftigungsort auf einen Zeitraum von längstens 3 Monaten begrenzt, hat nur Gültigkeit, wenn der Arbeitnehmer an mehr als 2 Tagen wöchentlich den auswärtigen Tätigkeitsort aufsucht.[1] Die 2-Tage-Regelung bewirkt, dass dieselbe Auswärtst... mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 10.5 Vereinfachungsregelung: Gesamterstattungsverfahren

Werden die steuerfreien Reisekostenvergütungen durch Zusammenrechnung der Vergütungen für Verpflegungsmehraufwendungen mit Fahrtkostenvergütungen und Übernachtungskostenvergütungen ermittelt, ist es aus Vereinfachungsgründen zulässig, den Betrag, der den steuerfreien Reisekostenbetrag übersteigt, einheitlich als Vergütung für Verpflegungsmehraufwendungen zu behandeln. Dies g... mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 7.2 Berechnung der 3-Monatsfrist

Die 3-Monatsfrist beginnt mit der Begründung der doppelten Haushaltsführung, also wenn der Arbeitnehmer seine Tätigkeit am auswärtigen Beschäftigungsort aufgenommen und eine Zweitwohnung bezogen hat. Praxis-Beispiel 3-Monatsfrist beginnt mit Bezug der Zweitwohnung Der Arbeitnehmer hat zum 1.11. des Vorjahres eine auswärtige Arbeitsstelle angetreten, ab 1.1 des aktuellen Jahres... mehr

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Einsatzwechseltätigkeit / 2.2.2 Berechnung der Abwesenheitsdauer

Anders als bei Arbeitnehmern mit erster Tätigkeitsstätte wird für die Berechnung der maßgeblichen Verpflegungspauschale bei Arbeitnehmern mit wechselnden Einsatzorten auf die Abwesenheit von der Wohnung abgestellt.[1] Die maßgebliche Abwesenheitszeit am jeweiligen Kalendertag beginnt also immer mit dem Verlassen der Wohnung, auch wenn der Arbeitnehmer zunächst in den Betrieb... mehr

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Praxis-Beispiele: Berufskra... / 7 Mitternachtsregelung und zusätzliche Fahrt am nächsten Tag

Sachverhalt Ein Berufskraftfahrer startet, ohne zu übernachten, am Montag um 20:00 Uhr eine Tour im Inland, die am Dienstag um 4:30 Uhr beendet wird. Das Fahrzeug wird am Betriebssitz übernommen und dort später wieder abgestellt. Am gleichen Tag muss er zusätzlich von 18:00 Uhr bis 22:15 Uhr noch eine Auslieferung vornehmen. Alle Zeiten gelten von und bis zur Wohnung. Die ge... mehr

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Betriebliche Bewirtungskost... / 2.3 Kostenlose Mahlzeiten bei doppelter Haushaltsführung

Erhält der Arbeitnehmer im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung von seinem Arbeitgeber unentgeltliche Mahlzeiten, ist zu unterscheiden zwischen der Übergangszeit von 3 Monaten seit Begründung der doppelten Haushaltsführung und der Folgezeit, für die am Ort der ersten Tätigkeitsstätte keine Verpflegungsmehraufwendungen steuerlich abgezogen werden dürfen. Für die ersten 3 M... mehr

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Praxis-Beispiele: Auslandsr... / 6 Fähraufenthalt

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer unternimmt eine einwöchige beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit nach Oslo. Er legt die Strecke mit einem vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Leihwagen zurück. Von Kiel nach Oslo benutzt der Arbeitnehmer die Fähre. Verlauf der Reise: Montag: 9:00 Uhr Abfahrt von zu Hause; 14:00 Uhr Abfahrt in Kiel mit der Fähre Dienstag: 9:30 Uhr Ankunft in ... mehr