Fachbeiträge & Kommentare zu Verpflegungsmehraufwand

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§ 3 Buchführung/Rechnungswesen / 4. Verpflegungsmehraufwand

Rz. 97 Zum Verpflegungsmehraufwand wird auf die Ausführungen zu Rdn 91 verwiesen.mehr

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§ 3 Buchführung/Rechnungswesen / 4. Verpflegungsmehraufwendungen

Rz. 91 Nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 EStG kann der RA nicht die gesamten Kosten für die Verpflegung abrechnen, wenn er außerhalb seiner Wohnung oder des Kanzleisitzes beruflich tätig ist. Er ist beschränkt auf die Pauschalen, die sich nach § 9 Abs. 4a EStG ergeben: Der RA kann sich diese Beträge erstatten lassen. Die Pauschalen stellen Betriebsausgaben dar und sind auf einem sep...mehr

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§ 3 Buchführung/Rechnungswesen / 7. Frühstück als Betriebsausgabe

Rz. 105 Beispiel: RA Singer übernachtet am 22.5.XX während eines Seminars im Hotel, welches für die Übernachtung 98,00 EUR netto berechnet. Das Frühstück ist in der Rechnung mit 22,00 EUR netto ausgewiesen. Die Hotelrechnung wird vom Kanzleikonto überwiesen.mehr

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§ 3 Buchführung/Rechnungswesen / VI. Kontenrahmen/Kontenklassen

Rz. 22 Um der Verpflichtung zur einfachen Buchführung gem. den gesetzlichen Maßgaben gerecht zu werden und diese erfolgreich zu realisieren, muss der RA sämtliche Geschäftsvorfälle erfassen. Dazu dienen dem RA Kontenrahmen und Kontenklassen. Rz. 23 Für jede Berufsbranche, so auch für eine Rechtsanwaltskanzlei, gibt es vorgegebene Kontenrahmen, die als Muster für die Erstellun...mehr

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§ 3 Buchführung/Rechnungswesen / 2. Gemischt veranlasste Reise

Rz. 94 Beispiel: Der RA nimmt an einem Fachseminar auf Mallorca teil. Er reist am Montag mit dem Flugzeug an. Das Seminar dauert von Dienstag bis Freitag, jeweils ganztägig. Am Sonntag reist er wieder ab. Lösung: Hier liegt eine gemischt veranlasste Reise vor. Es ist aufzuteilen – 7 Reisetage insgesamt, davon 5 Tage betrieblich:[6]mehr

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Reisekosten, Inland / 4.1 2-stufige Verpflegungspauschalen

Die steuerliche Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen für berufliche Tätigkeiten außerhalb der Wohnung und außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte ist nur in Form von Pauschbeträgen zulässig. Ein Einzelnachweis der Verpflegungskosten durch Rechnungsbelege ist ausgeschlossen. Nach den Bestimmungen des Reisekostenrechts sind für die berufliche Auswärtstätigkeit im Inl...mehr

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Reisekosten, Inland / 4.5.2 Mahlzeiten bis 60 EUR: Kürzung der Verpflegungspauschale

Beträgt der Gesamtwert der vom Arbeitgeber gewährten Speisen und Getränke brutto nicht mehr als 60 EUR, wird beim Arbeitnehmer auf die Besteuerung des geldwerten Vorteils verzichtet, wenn der Arbeitnehmer für die Dienstreise dem Grunde nach eine Verpflegungspauschale als Werbungskosten geltend machen kann.[1] Gleichzeitig muss eine tageweise Kürzung des Werbungskostenabzugs f...mehr

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Reisekosten, Inland / 4.3 Verpflegungspauschalen bei Auslandsreisen

Für berufliche Auswärtstätigkeiten im Ausland sind die vom BMF für die einzelnen Staaten festgesetzten Auslandstagegelder maßgebend.[1] Auch für Auslandsreisen wurde die Zweistufigkeit der Verpflegungspauschbeträge umgesetzt. Bezüglich der Abwesenheitsdauer gelten dieselben Regelungen wie für Inlandsreisen, insbesondere die Sonderregelung für An- und Abfahrtstage bei Ausland...mehr

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Reisekosten, Inland / 4 Verpflegungsmehraufwendungen

4.1 2-stufige Verpflegungspauschalen Die steuerliche Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen für berufliche Tätigkeiten außerhalb der Wohnung und außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte ist nur in Form von Pauschbeträgen zulässig. Ein Einzelnachweis der Verpflegungskosten durch Rechnungsbelege ist ausgeschlossen. Nach den Bestimmungen des Reisekostenrechts sind für die...mehr

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Reisekosten, Inland / 4.5.3 Mahlzeiten über 60 EUR: Belohnungsessen

Vom Arbeitgeber (unmittelbar oder mittelbar) anlässlich einer beruflichen Auswärtstätigkeit gewährte Mahlzeiten, deren Gesamtwert 60 EUR überschreitet, dürfen nicht mit den amtlichen Sachbezugswerten bewertet werden. Bei solchen sog. unüblichen Mahlzeiten wird von Gesetzes wegen unterstellt, dass es sich um sog. Belohnungsessen handelt.[1] Der geldwerte Vorteil muss in Höhe ...mehr

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Reisekosten, Inland / 4.2 Abwesenheitsdauer bei 2-tägigen Reisen ohne Übernachtung

Für auswärtige Tätigkeiten, die sich ohne Übernachtung über 2 Kalendertage erstrecken, bestimmt sich die zutreffende Verpflegungspauschale durch Zusammenrechnen der Abwesenheitszeit an beiden Tagen – sog. Mitternachtsregelung. Beträgt die gesamte Abwesenheitsdauer mehr als 8 Stunden, wird die Verpflegungspauschale von 14 EUR für den Kalendertag gewährt, auf den die überwiege...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Reisekosten, Inland / 1 Zuordnung zum Arbeitsentgelt

Zulagen, Zuschüsse oder ähnliche Einnahmen, die zusätzlich gewährt werden und lohnsteuerfrei sind, sind nicht dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung zuzurechnen.[1] Hierunter fallen auch die Reisekostenvergütungen und Reisekostenentschädigungen, gleichgültig, in welcher Form sie gewährt werden. Zu Reisekosten in diesem Sinne gehören die Fahrtkosten, d...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Reisekosten, Inland / 4.6 Lohnsteuerpauschalierung steuerpflichtiger Zuschüsse

Die Pauschalierungsmöglichkeit für steuerpflichtige Verpflegungszuschüsse bleibt unverändert bestehen. Hat der Arbeitgeber nach den arbeitsrechtlichen Vereinbarungen höhere Reisekostensätze zu zahlen als dies lohnsteuerlich zulässig ist, besteht die Möglichkeit, die Lohnsteuer für die übersteigenden Beträge mit einem Pauschsteuersatz von 25 % zu übernehmen, soweit der Arbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Reisekosten, Inland / Zusammenfassung

Begriff Reisekosten sind unter dem Oberbegriff "berufliche Auswärtstätigkeit" zusammengefasst. Zu den Reisekosten gehören Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten, die durch eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit des Arbeitnehmers entstehen. Die Kernfrage des Reisekostenrechts ist, ob ein Arbeitnehmer eine sog. erste Tätigkeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Reisekosten, Inland / 2.2 Aufwendungsersatzanspruch aus dem Gesetz

Fehlt eine solche Regelung, ist auf die gesetzliche Regelung der §§ 670, 675 BGB zurückzugreifen.[1] Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer analog §§ 670, 675 BGB diejenigen Reisekosten als Auslagenersatz zu ersetzen, die der Arbeitnehmer bei Ausführung der ihm übertragenen Arbeit gemacht hat und die er den Umständen nach für erforderlich halten durfte.[2] Im öff...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Reisekosten, Inland / 4.4 3-Monatsfrist bei längerfristigen Auswärtstätigkeiten

Die gesetzliche 3-Monatsfrist die den Werbungskostenabzug von Verpflegungsmehraufwendungen bei einer längerfristigen Auswärtstätigkeit am selben auswärtigen Beschäftigungsort auf einen Zeitraum von längstens 3 Monaten begrenzt, hat weiterhin Gültigkeit. Seit 2014 gilt eine rein zeitlich orientierte Unterbrechungsregelung, ohne dass ein beruflicher Anlass hierfür vorliegen mus...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Reisekosten, Inland / 4.5 Gewährung von Mahlzeiten

4.5.1 Überblick zur Arbeitgeberbewirtung während Dienstreisen Wird ein Arbeitnehmer während einer beruflichen Auswärtstätigkeit unentgeltlich oder verbilligt verpflegt, muss unterschieden werden, ob es sich um eine übliche Arbeitgeberbewirtung (Mahlzeiten bis 60 EUR) oder ein sog. lohnsteuerpflichtiges Belohnungsessen handelt. Die Üblichkeitsgrenze von 60 EUR ist als Bruttobetra...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Reisekosten, Inland / 1 Beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit

Eine berufliche Auswärtstätigkeit (oder umgangssprachlich Dienstreise) liegt immer dann vor, wenn der Arbeitnehmer vorübergehend außerhalb seiner Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte tätig wird. Auch Arbeitnehmer ohne erste Tätigkeitsstätte, die bei ihrer individuellen beruflichen Tätigkeit typischerweise nur an ständig wechselnden Einsatzstellen oder auf einem Fahrzeug tä...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Reisekosten, Inland / 4.5.1 Überblick zur Arbeitgeberbewirtung während Dienstreisen

Wird ein Arbeitnehmer während einer beruflichen Auswärtstätigkeit unentgeltlich oder verbilligt verpflegt, muss unterschieden werden, ob es sich um eine übliche Arbeitgeberbewirtung (Mahlzeiten bis 60 EUR) oder ein sog. lohnsteuerpflichtiges Belohnungsessen handelt. Die Üblichkeitsgrenze von 60 EUR ist als Bruttobetrag inkl. Mehrwertsteuer zu verstehen, der sämtliche anlässlich...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Reisekosten, Inland / 5.4 Kürzung um Verpflegungskosten

Gesamtpreis für Unterkunft und Verpflegung Enthält die Rechnung nur einen Gesamtpreis für Unterkunft und Verpflegung und lässt sich der Preis für die Verpflegung nicht feststellen, z. B. bei einer Tagungspauschale, ist für das In- und Ausland der Gesamtpreis zur Ermittlung der Übernachtungskosten wie folgt zu kürzen: für Frühstück um 20 %, für Mittag- und Abendessen um jeweils ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Reisekosten, Inland / 5.5 Übernachtungspauschale bei Berufskraftfahrern

Übernachtungspauschalen dürfen nicht angewendet werden, wenn eine Übernachtung im Fahrzeug (Schlafkoje usw.) stattfindet.[1] Stattdessen kann der Arbeitnehmer die in diesen Fällen anfallenden Kosten, etwa die Gebühren für die Benutzung von Dusch- und Sanitäreinrichtungen auf Rastplätzen, als Reisenebenkosten in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass der Berufskraftfahrer d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entsorgungsbetriebe / 2.7 Reise- und Umzugskosten (§ 46 Abs. 1 BT-E)

Im Rahmen der Tarifrunde 2008 wurde durch den Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum TVöD – Besonderer Teil Entsorgung (BT-E) - vom 31.3.2008 mit Wirkung zum 1.7.2008 der neue § 46 BT-E betreffend die Reise- und Umzugskosten eingefügt. Er dient zum einen der Klarstellung, dass Arbeitgeber eigene Regelungen für die Erstattung von Reise- und Umzugskosten treffen können. Für solche ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2019

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Elektrofahrzeuge

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Einkommensteuer

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Reisekosten / 3.2.6 Verpflegungsmehraufwendungen beim Unternehmer

Unternehmer können Mehraufwendungen für Verpflegung im Rahmen einer Dienstreise steuerlich absetzen. Ertragsteuerlich dürfen jedoch nicht die tatsächlichen Verpflegungskosten geltend gemacht werden, sondern nur die gesetzlich festgelegten Verpflegungspauschalen.[1] Die Vorschriften über die Kürzung der Pauschalen bei unentgeltlich gewährter Verpflegung haben nur Bedeutung für...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Reisekosten / 3.2 Verpflegungsmehraufwendungen

3.2.1 Auswärtstätigkeit im Inland Für 1-tägige Auswärtstätigkeiten ohne Übernachtung kann ab einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden von der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte eine Pauschale von 14 EUR (bis einschließlich VZ 2019: 12 EUR) berücksichtigt werden.[1] Zu den 1-tägigen Auswärtstätigkeiten zählt auch, wenn die auswärtige berufliche Tätigkeit über Nacht (also a...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Reisekosten / 3.2.3 Dreimonatsfrist

Wie bisher bleibt der Abzug von Verpflegungspauschalen bei einer längerfristigen Tätigkeit am selben auswärtigen Beschäftigungsort auf die ersten 3 Monate begrenzt.[1] Einfacher geregelt wurde indes der Unterbrechungstatbestand für den Neubeginn der Dreimonatsfrist. Es spielt keine Rolle, welche Ursache die Unterbrechung veranlasst hat. Maßgebend ist nur die Zeitdauer der Un...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Reisekosten / 3.2.4 Kürzung der Pauschalen bei Arbeitnehmern

Erhält der Arbeitnehmer während einer Auswärtstätigkeit eine Mahlzeitengestellung, müssen entsprechende Verpflegungspauschalen gekürzt werden. Eine Prüfungspflicht hinsichtlich der Höhe der tatsächlich entstandenen Aufwendungen besteht grundsätzlich nicht. Wird dem Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten eine Mahlzeit zur Verfügung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Reisekosten / 3.2.1 Auswärtstätigkeit im Inland

Für 1-tägige Auswärtstätigkeiten ohne Übernachtung kann ab einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden von der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte eine Pauschale von 14 EUR (bis einschließlich VZ 2019: 12 EUR) berücksichtigt werden.[1] Zu den 1-tägigen Auswärtstätigkeiten zählt auch, wenn die auswärtige berufliche Tätigkeit über Nacht (also an 2 Kalendertagen) ausgeübt wird,...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Reisekosten / 3.2.2 Auswärtstätigkeit im Ausland

Auswärtstätigkeiten im Ausland sind dem Grunde nach fast identisch wie im Inland zu bewerten. Der einzige Unterschied besteht in der Höhe der Verpflegungsmehraufwendungen. Während es im Inland feste Sätze für 1-tägige Auswärtstätigkeiten bzw. An-/Abreise- und Zwischentage gibt, informiert das Bundesfinanzministerium jährlich über die aktuellen Werte für ausländische Staaten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Reisekosten / 3.2.5 Versteuerung der kostenlosen Bewirtung beim Arbeitnehmer

Gewährt der Arbeitgeber Verpflegung im üblichen Rahmen (bis zu 60 EUR je Mahlzeit einschl. Getränke), obwohl dem Arbeitnehmer trotz Auswärtstätigkeit keine Verpflegungspauschale zusteht, weil er entweder die Mindestabwesenheit (8-Stundengrenze) nicht erreicht oder die 3-Monatsfrist überschritten ist, scheidet der Kürzungstatbestand als Korrektiv generell aus. Der Wert der einze...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Reisekosten / 3.4 Reisenebenkosten

Zu den Reisenebenkosten gehören die tatsächlichen Aufwendungen z. B. für: Beförderung und Aufbewahrung von Gepäck; Telekommunikation und Schriftverkehr beruflichen Inhalts mit dem Arbeitgeber oder Geschäftspartnern; Straßen- und Parkplatzbenutzung sowie Schadensbeseitigung infolge von Verkehrsunfällen, wenn die jeweils damit verbundenen Fahrtkosten als Reisekosten anzusetzen si...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Reisekosten / 3.3 Unterkunftskosten

Der Abzug von Übernachtungskosten wurde im Zusammenhang mit den Änderungen des Reisekostenrechts erstmals gesetzlich geregelt.[1] Als Werbungskosten abzugsfähig sind Unterkunftskosten bei einer Auswärtstätigkeit. Hierbei muss es sich um notwendige Mehraufwendungen eines Arbeitnehmers für beruflich veranlasste Übernachtungen an einer Tätigkeitsstätte handeln, die nicht erste ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Reisekosten / 1 Berufliche/betriebliche Veranlassung von Reisen

Die Aufwendungen für Reisen sind Werbungskosten/Betriebsausgaben, wenn die Reise geschäftlich (betrieblich, beruflich) veranlasst ist. Liegt der Reise offensichtlich ein unmittelbarer einkünftebezogener Anlass zugrunde, sind die Reisekosten insgesamt der betrieblichen/beruflichen Sphäre zuzuordnen und steuerlich abziehbar. Beispiele für betriebliche Reiseanlässe eines Unterne...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Reisekosten / Zusammenfassung

Begriff Reisekosten gehören zu den Betriebsausgaben, wenn sie durch den Betrieb eines Unternehmers veranlasst sind. Sind die Kosten durch ein Arbeitsverhältnis bedingt, kommt ein Abzug als Werbungskosten in Betracht. Ersetzt der Arbeitgeber Reisekosten, sind die Leistungen in bestimmten Grenzen steuerfrei. Reisen zur Betreuung von Immobilien stellen Werbungskosten bei den Ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Reisekosten / 3.1.1 Fahrten zu einem Sammelpunkt

Liegt keine erste Tätigkeitsstätte vor und bestimmt der Arbeitgeber durch dienst- oder arbeitsrechtliche Festlegung, dass der Arbeitnehmer sich dauerhaft typischerweise arbeitstäglich an einem festgelegten Ort, der die Kriterien für eine erste Tätigkeitsstätte nicht erfüllt, einfinden soll, um von dort seine unterschiedlichen eigentlichen Einsatzorte aufzusuchen oder von dor...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Reisekosten / 2.1.3 Erste Tätigkeitsstätte durch quantitative Zuordnung

Fehlt eine dienst- oder arbeitsrechtliche Festlegung auf eine erste Tätigkeitsstätte oder ist sie nicht eindeutig erfolgt, bestimmt das Gesetz[1] als erste Tätigkeitsstätte die betriebliche Einrichtung (Arbeitgeber, Konzernunternehmen, Dritter), an der der Arbeitnehmer typischerweise arbeitstäglich oder je Arbeitswoche zwei volle Arbeitstage oder je Arbeitswoche mindestens ein ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.31 § 19 EStG (Nichtselbständige Arbeit)

• 2020 Beschränkung der Verlustverrechnung nach § 20 Abs. 6 S. 5 und 6 EStG/Verfassungsmäßigkeit/§ 20 Abs. 6 EStG Im Rahmnen des JStG 2019 wurde eine neue Beschränkung der Verlustverrechnung für Termingeschäfte bzw. den Verfall wertloser Anlageinstrumente in § 20 Abs. 6 S. 5 bzw. 6 EStG mit Wirkung ab dem 1.1.2020 bzw. 1.1.2021 eingeführt. Insoweit werden weitere Verlustverre...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.1.3.4 Beginn und Ende der Arbeitszeit

Der TVöD enthält keine tariflichen Regelungen hinsichtlich Beginn und Ende der Arbeitszeit. Mithin muss für deren Bestimmung auf die jeweils konkret arbeitsvertraglich vereinbarte und geschuldete Tätigkeit abgestellt werden. Die Arbeitszeit beginnt hiernach zu dem Zeitpunkt, zu dem der Beschäftigte die vertraglich geschuldete Tätigkeit an dem durch seinen Arbeitgeber bestimm...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebsveranstaltung: Abre... / 4.2.4 Reisekosten

Reisekosten (Geld- und Sachleistungen), die Bestandteil der Betriebsveranstaltung sind, rechnen zum äußeren Rahmen der Veranstaltung, etwa die Fahrtkosten, Verpflegungskosten und Unterbringungskosten bei einem Betriebsausflug. Sie sind bei der Berechnung des Freibetrags zu berücksichtigen. In Betracht kommt z. B. die gemeinsame Busfahrt zu dem Ziel des Betriebsausflugs, unab...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Verpflegungsmehraufwendungen

Verpflegungsaufwendungen sind i. H. d. gesetzlichen Pauschalen [1] als Werbungskosten abziehbar, soweit sie bei einer Auswärtstätigkeit oder anlässlich einer doppelten Haushaltsführung entstehen, sowie unter engen Voraussetzungen bei Fortbildungsveranstaltungen.[2] Es besteht ein Rechtsanspruch auf die Berücksichtigung der Verpflegungspauschalen; sie dürfen nicht wegen fehlen...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Baugewerbe / 2.4 Verpflegungsmehraufwendungen

Wenn Arbeitnehmer im Rahmen ihrer beruflichen Auswärtstätigkeit für eine bestimmte (Mindest-)Dauer von ihrer Wohnung bzw. der ersten Tätigkeitsstätte abwesend sind, kann der Arbeitgeber zum Ausgleich der damit verbundenen Mehraufwendungen einen steuerfreien Spesenersatz gewähren, der sich nach der Abwesenheitsdauer richtet:mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Außendienstentschädigung

Außendienstentschädigungen sind, soweit sie die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen des § 9 Abs. 4a EStG nicht überschreiten, steuerfrei, wenn der Steuerpflichtige keine mit der Außendienstentschädigung zusammenhängenden Aufwendungen als Werbungskosten geltend gemacht hat.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Werbungskosten Vermietung u... / Eigenleistungen

in Form eigener Arbeitsleistung des Hauseigentümers sind keine Werbungskosten.[1] Aufwendungen für Baugeräte, Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwendungen zählen aber zu den Gebäudeherstellungskosten.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Baugewerbe / 2.2 Steuerfreier Reisekostenersatz

Arbeitnehmer des Baugewerbes, die ihre Tätigkeit im Rahmen einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit ausüben, können ebenso wie die Arbeitnehmer aller anderen Branchen einen entsprechenden steuerfreien Reisekostenersatz für ihre Aufwendungen erhalten. Typischerweise kommen in Betracht: Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Übernachtungskosten

Die tatsächlichen Übernachtungskosten bei Auswärtstätigkeit werden zum Werbungskostenabzug zugelassen, wenn und soweit sie nachgewiesen sind. Soweit feststeht, dass einem Arbeitnehmer beruflich veranlasste Übernachtungskosten dem Grunde nach entstanden sind, deren Höhe jedoch nicht im Einzelnen nachgewiesen ist, sind die Übernachtungskosten in geschätzter Höhe abziehbar.[1] W...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Arbeitslohn-ABC / Verpflegung

Verpflegt der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt, ist der den Arbeitnehmern gewährte Vorteil regelmäßig Arbeitslohn, der in vielen Fällen mit dem Sachbezugswert anzusetzen ist.[1] Kein Arbeitslohn liegt vor, wenn das eigenbetriebliche Interesse des Arbeitgebers an einer Gemeinschaftsverpflegung wegen besonderer betrieblicher Abläufe den Vorteil der ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Arbeitslohn-ABC / Reisekostenvergütungen

Reisekostenvergütungen für Verpflegungsmehraufwendungen, die nach arbeitsrechtlichen oder anderen Vorschriften zu zahlen sind, sind steuerfrei, soweit sie die steuerfreien Pauschbeträge nicht übersteigen.[1] Sie können zudem, soweit sie die Pauschbeträge nicht um mehr als 100 % übersteigen, zu einem Steuersatz von 25 % pauschal versteuert werden.[2]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Aus- und Fortbildungskosten... / Studienreisen (Fortbildungsreisen)

Aufwendungen für Studienreisen sind als Fortbildungskosten abziehbar, wenn ein konkreter Bezug zur ausgeübten oder angestrebten beruflichen Tätigkeit des jeweiligen Teilnehmers besteht. Dies ist der Fall, wenn die Reise durch die besonderen beruflichen Gegebenheiten der Teilnehmer veranlasst ist und das Reiseprogramm auf die besonderen beruflichen Bedürfnisse der Teilnehmer ...mehr