Fachbeiträge & Kommentare zu Verpflegungsmehraufwand

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Einkommensteuer

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.31 § 19 EStG (Nichtselbständige Arbeit)

• 2021 Aufwendungen im Interesse des Arbeitnehmers und im betrieblichen Eigeninteresse des Arbeitgebers / § 19 EStG / § 3 Abs. 9a UStG Tätigt der Arbeitgeber Aufwendungen im Interesse des Arbeitnehmers und im betrieblichen Eigeninteresse kommt eine Aufteilung dieser gemischt veranlassten Aufwendungen nur bei Bestehen eines objektiven Aufteilungsmaßstabs in Betracht. In allen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Reisekosten

Rz. 6 Reisekosten sind seit dem Vz 2014 Aufwendungen für berufliche Tätigkeiten außerhalb der Wohnung und einer ersten Tätigkeitsstätte (§ 9 Abs. 4 EStG). Davon erfasst sind Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten, soweit diese durch die beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit entstehen (R 9.4 S. 1 LStR 2023). Hinzu kommen Vorstell...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 4 Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung

Rz. 17 Vergütungen, die der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zum Ausgleich von dessen Mehraufwendungen für die doppelte Haushaltsführung zahlt, sind gem. § 3 Nr. 16 EStG steuerfrei, soweit die Aufwendungen des Arbeitnehmers ohne die Zahlungen des Arbeitgebers als Werbungskosten abziehbar wären (Rz. 2).[1] Hierbei handelt es sich um die nachgewiesenen notwendigen Mehraufwendun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3 Begrenzung der Steuerfreiheit (§ 3 Nr. 13 S. 2 EStG)

Rz. 18 § 3 Nr. 13 S. 2 EStG wurde geändert m. W. v. 1.1.2014.[1] Die Steuerbefreiung gilt gem. § 3 Nr. 13 S. 2 Halbs. 1 EStG hinsichtlich der als Reisekosten gezahlten Vergütung des Verpflegungsmehraufwands nur bis zur Höhe der Pauschbeträge gem. § 9 Abs. 4a EStG.[2] Dadurch wird gewährleistet, dass Zuwendungen für Verpflegungsmehraufwendungen nur in dem Umfang steuerfrei ge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Reise- und Umzugskostenvergütungen sowie Trennungsgelder (§ 3 Nr. 13 S. 1 EStG)

Rz. 9 Von der Vorschrift erfasst sind die als Reisekostenvergütungen nach Maßgabe des Bundes-/Landesreisekostenrechts (ggf. i. V. m. Tarifvertrag etc.) bezeichneten Leistungen (R 3.13 Abs. 2 S. 1, 2 LStR 2023). Werden die reisekostenrechtlichen Vorschriften des Bundes oder der Länder nicht vollumfänglich angewandt, gilt § 3 Nr. 13 EStG nicht (Rz. 3); eine Mixtur aus einzelne...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1.4 Übersicht zu den Änderungen bei den Verpflegungspauschalen

Tz. 67 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 In einer Übersicht gegenübergestellt ergibt sich folgender Vergleich zwischen der Rechtslage 2013 und 2014:mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Verpflegungsmehraufwendungen

2.1 Vereinfachung bei der Ermittlung der Pauschalen (§ 9 Abs. 4a Satz 2–7 EStG) Tz. 59 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Die Verpflegungspauschalen belaufen sich gem. § 9 Abs. 4a EStG (Anhang 10) seit 01.01.2014 wie folgt: 2.1.1 Eintägige Auswärtstätigkeiten im Inland Tz. 60 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Für eintägige auswärtige Tätigkeiten ohne Übernachtung kann ab einer Abwesenheit von...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Verpflegungsmehraufwendungen im Ausland (§ 9 Abs. 4a Satz 5 EStG)

Tz. 69 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Für Tätigkeiten im Ausland gibt es zwei Pauschalen i. H. v. 120 % (bei einer Abwesenheit von 24 Stunden) und 80 % (bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden) der Auslandstagegelder nach dem Bundesreisekostengesetz unter den gleichen Voraussetzungen wie bei den inländischen Pauschalen. Die entsprechenden Beträge werden durch BMF-Schreiben beka...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Verpflegungsmehraufwendungen

Tz. 11 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Für einen Zeitraum von drei Monaten nach Bezug der Wohnung am neuen Beschäftigungsort können für jeden Kalendertag, an dem der Arbeitnehmer von seinem Mittelpunktwohnort abwesend ist, die Pauschbeträge, die für eine auswärtige berufliche Tätigkeit gelten, angesetzt werden (§ 9 Abs. 4a Sätze 12–13 EStG, Anhang 10). Ist der Tätigkeit am Beschä...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4 Pauschalbesteuerung nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 EStG

Tz. 70 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Die Lohnsteuer kann vom Arbeitgeber mit einem Pauschsteuersatz von 25 % erhoben werden, wenn dem Arbeitnehmer Vergütungen für Verpflegungsmehraufwendungen anlässlich einer Auswärtstätigkeit i. S. v. § 9 Abs. 4a Satz 3, 5 und 6 EStG (Anhang 10) gezahlt werden, soweit diese die danach dem Arbeitnehmer zustehenden Verpflegungspauschalen ohne Anwe...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Doppelte Haushaltsführung im Inland

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Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Übernachtungen im Inland

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Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Vereinfachung bei der Ermittlung der Pauschalen (§ 9 Abs. 4a Satz 2–7 EStG)

Tz. 59 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Die Verpflegungspauschalen belaufen sich gem. § 9 Abs. 4a EStG (Anhang 10) seit 01.01.2014 wie folgt: 2.1.1 Eintägige Auswärtstätigkeiten im Inland Tz. 60 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Für eintägige auswärtige Tätigkeiten ohne Übernachtung kann ab einer Abwesenheit von mehr als acht Stunden von der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte eine Pau...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.5 Auslagenersatz (Reisekosten uä)

Tz. 812 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Erstattet eine Kap-Ges ihrem Ges-GF anlässlich von Dienstreisen entstandene Übernachtungs- und Verpflegungsaufwendungen, kann darin eine vGA liegen; s Urt des BFH v 19.02.1999 (DB 1999, 882). Dies könnte dann der Fall sein, wenn die Erstattung der Reisespesen bei einem beherrschenden Ges-GF nicht im Anstellungsvertrag geregelt ist oder wenn ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Reisekosten (Pauschalen Ausland)

Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Tabelle für den steuerfreien Arbeitgeber-Ersatz von Aufwendungen bei Auslands-Dienstreisen und anderen Auswärtstätigkeiten sowie eine doppelte Haushaltsführung im Ausland (für 2014 bis 2026) [1] Spalten 1 bis 2: Aufwendungen für Verpflegung darf der Arbeitgeber höchstens bis zu den gesetzlichen Pauschbeträgen steuerfrei ersetzen; für das Ausland werd...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Besonderheiten bei doppelter Haushaltsführung im Ausland

Rz. 133 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Für eine dHf an einem im > Ausland gelegenen Ort der ersten Tätigkeitsstätte gelten die Erläuterungen zur kalendertäglich berechneten Abwesenheitsdauer von der Wohnung am Lebensmittelpunkt ((Haupt-)Hausstand) und zur Dreimonatsfrist gleichermaßen. Es sind jedoch folgende Besonderheiten zu beachten: Rz. 134 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Abweiche...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ag) Reisekosten

Rn. 1650 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand, Übernachtungskosten (dazu s R 20.1 Abs 2 EStR 2012) sind als WK abziehbar, soweit sie unmittelbar mit stpfl Einnahmen im Zusammenhang stehen (zB Besuch von Hauptversammlungen und Gesellschafterversammlungen durch Anteilseigner; FG Sa v 31.05.2001, EFG 2001, 1186 rkr; R 20.1 Abs 2 EStR 2012) und nicht d...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Reisekosten bei Gewinneinkünften

Tz. 90 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 So wie für einen Arbeitnehmer eine Auswärtstätigkeit vorliegt, wenn er vorübergehend außerhalb seiner Wohnung und außerhalb seiner ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig wird (s. Tz. 10 ff.), ist eine Auswärtstätigkeit bei Gewinneinkünften dadurch geprägt, dass der Steuerpflichtige vorübergehend von seiner Wohnung und dem Mittelpunkt seiner...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1.3 Dreimonatsgrenze

Tz. 64 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Der Abzug der Verpflegungspauschalen ist auf die ersten drei Monate einer längerfristigen beruflichen Tätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte beschränkt (s. § 9 Abs. 4a Satz 6 und 7 EStG, Anhang 10). Eine (großräumige) Tätigkeitsstätte liegt auch dann vor, wenn während der beruflichen Tätigkeit mehrere ortsfeste betriebliche Einrichtungen inn...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Mahlzeitengestellung bei auswärtiger Tätigkeit

Wird dem Arbeitnehmer bei einer auswärtigen Tätigkeit durch seinen Arbeitgeber oder einem Dritten eine Mahlzeit zur Verfügung gestellt, ist diese grundsätzlich als Sachbezug anzusetzen. Bis zu einem Wert der Mahlzeit von brutto 60 EUR ("übliche Mahlzeit"), ist der Wert nach § 8 Abs. 2 Sätze 8 und 6 EStG (Anhang 10) i. V. m. § 2 Abs. 1, 5 und 6 SvEV anzusetzen. Übersteigt der P...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Kaminfeger

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Das tarifliche Waschgeld gehört zum stpfl > Arbeitslohn (EFG 1994, 656). Das tarifliche Kleidergeld bleibt ebenso steuerfrei wie die sonst übliche Gestellung der Arbeitskleidung (§ 3 Nr 31 EStG; > Berufskleidung ). > Wäschegeld. Rz. 2 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Der Kehrbezirk ist kein weiträumiges Tätigkeitsgebiet (> Erste Tätigkeitsstätte Rz 5...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / V. Wahlrecht zwischen dem Ansatz der Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung und für Fahrten zwischen Lebensmittelpunkt und Ort der ersten Tätigkeitsstätte

Rz. 155 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 ArbN, die mehr als eine wöchentliche Heimfahrt zum Haupthausstand am Lebensmittelpunkt (> Rz 115 ff) durchführen, können wählen, ob sie anstelle der in Betracht kommenden Mehraufwendungen wegen einer dHf (> Rz 110–153) die Aufwendungen für sämtliche Fahrten zwischen der weiter entfernten Wohnung (Lebensmittelpunkt; > Rz 27 ff) und der > Ers...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / bb) Studierende

Rz. 5 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Aufwendungen für ein > Erststudium werden grundsätzlich nicht steuermindernd berücksichtigt, es sei denn, es wird iRe Dienstverhältnisses (duale Berufsausbildung) betrieben (vgl § 9 Abs 6 Satz 1 EStG; > Bildungsaufwendungen Rz 10 ff). Steht der > Studierende in keinem (Ausbildungs-)Dienstverhältnis, kann er seine abziehbaren Aufwendungen für ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / D. Steuerfreie Erstattung der Mehraufwendungen durch den Arbeitgeber

Rz. 160 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Bei einer dHf sind die vom ArbG gezahlten Beträge steuerfrei, soweit sie beim ArbN als WK anerkannt werden könnten (§ 3 Nr 13 oder 16 EStG; > R 3.16 LStR und > R 9.11 Abs 10 Satz 2 LStR; zu Einzelheiten > Auslösungen bei privaten Arbeitgebern Rz 60 ff, > Fahrtkostenzuschüsse). In der > Sozialversicherung sind sie beitragsfrei (§ 1 Abs 1 Nr ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Rettungssanitäter

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Ein Rettungssanitäter bezieht Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit iSv § 19 Abs 1 EStG. Wird er nur nebenberuflich tätig, gehört er zu den in § 3 Nr 26 EStG genannten Personen (> Freibeträge für nebenberufliche Tätigkeiten; > R 3.26 Abs 1 Satz 4 LStR). Ein Rettungsassistent bzw Notfallsanitäter, der nicht als > Arbeitnehmer, sondern selbst...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Reisenebenkosten

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Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Prüfschema für den Ansatz von Reisekosten

Tz. 11 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Falls Reisekosten geltend gemacht werden sollen, ergibt sich folgendes Prüfschema: Ist die Reise beruflich oder privat veranlasst? Wenn beruflich veranlasst: Sucht der Arbeitnehmer die erste Tätigkeitsstätte auf? Wenn nicht die erste Tätigkeitsstätte aufgesucht wird, liegen "Reisekosten" vor. Tz. 12 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Mit der Frage der b...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Reisekosten-Grundsätze seit 2014

Tz. 3 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Insbesondere waren 2014 folgende systematischen Neuregelungen in Kraft getreten: Der frühere Begriff der "regelmäßigen Arbeitsstätte" wurde ersetzt durch die "erste Tätigkeitsstätte" (s. § 9 Abs. 4 EStG, Anhang 10). Die Höhe und die Anerkennung der Entfernungspauschale (einfache Fahrt anstelle von Reisekosten) richtet sich seitdem nach der "ers...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Geändertes Reisekostenrecht seit 2014/2026

Tz. 2 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Die Änderungen im mit Wirkung ab 2014 reformierten (und zuletzt mit Wirkung ab 2026 angepassten) Reisekostenrecht betreffen folgende Vorschriften: § 3 Nr. 13 und 16 EStG (Anhang 10): Reisekostenerstattungen aus öffentlichen Kassen (Nr. 13) und außerhalb des öffentlichen Dienstes (Nr. 16); § 4 Abs. 5 Nr. 5 und 6a EStG (Anhang 10): Mehraufwendung...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VIII. Unterbrechung der beruflichen Tätigkeit

Tz. 20 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Eine Unterbrechung dieser beruflichen Tätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte führt zu einem Neubeginn, wenn diese mindestens vier Wochen dauert (§ 9 Abs. 4a Satz 7 EStG, Anhang 10). Wird dem Arbeitnehmer anlässlich oder während einer Tätigkeit außerhalb seiner ersten Tätigkeitsstätte vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung durch einen ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LLSt, Dreimonatsfrist

Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Eine Dreimonatsfrist gilt für die Verpflegungspauschalen (vgl § 9 Abs 4a Sätze 6 und 7 EStG im Bereich der > Werbungskosten und Verweis darauf in § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 5 EStG für den Bereich der > Betriebsausgaben). Zu Einzelheiten > Auslösungen bei privaten Arbeitgebern Rz 30 ff [35], > Doppelte Haushaltsführung Rz 128, > Reisekosten Rz 96 ff. Eine n...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Weiträumiges Tätigkeitsgebiet (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 3 EStG)

Tz. 50 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Soll der Arbeitnehmer auf Grund der Weisungen des Arbeitgebers (hier der steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaft) seine berufliche Tätigkeit typischerweise arbeitstäglich in einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet ausüben, findet für die Fahrten von der Wohnung zu diesem Tätigkeitsgebiet ebenfalls die Entfernungspauschale (hierzu s. Tz...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Restaurantkritiker

Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Aufwendungen eines professionellen Restaurantkritikers können WK/BA sein (BFH/NV 2001, 162). UE sind aber nur die Verpflegungspauschalen des § 9 Abs 4a EStG (Geltung auch für den Bereich der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 5 Satz 2 EStG) abziehbar (> Reisekosten Rz 80 ff). Den Abzug von Aufwendungen eines Gastwirts für ein Testessen bei e...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Notwendige Mehraufwendungen

Rz. 135 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Grundsätzliches: Sind die Voraussetzungen einer dHf gegeben, ist der WK-Abzug der Aufwendungen für die (Zweit-)Wohnung am Ort der ersten Tätigkeitsstätte auf die nach objektiven Maßstäben zur Zweckverfolgung notwendigen Mehraufwendungen beschränkt (vgl § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5 Satz 1 EStG; > Rz 3). ArbN können während der Dauer der dHf die ihn...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Definition der Reisekosten

Tz. 4 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Reisekosten sind Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten, soweit diese durch eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit des Arbeitnehmers entstehen (s. R9.4 Abs. 1 LStR 2015). Tz. 5 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Zu den Reisekosten gehören Fahrtkosten, Mehraufwendungen für Verpflegung, Übernachtungskosten...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Essen

Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Die tägliche Nahrungsaufnahme gehört – auch während der Arbeitszeit – zur steuerlich durch den > Grundfreibetrag berücksichtigten privaten > Lebensführung. Das schließt Aufwendungen für Geräte ein, die der Zubereitung oder dem Aufwärmen von Mahlzeiten dienen (zB eine Mikrowelle). Zu Einzelheiten > Beköstigung am Arbeitsort, > Bewirtung, > Getränke,...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1.1 Eintägige Auswärtstätigkeiten im Inland

Tz. 60 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Für eintägige auswärtige Tätigkeiten ohne Übernachtung kann ab einer Abwesenheit von mehr als acht Stunden von der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte eine Pauschale von 14 EUR berücksichtigt werden. Tz. 61 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer seine auswärtige berufliche Tätigkeit über Nacht (also an zwei Kalen...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Aufwendungen für die Haushaltsführung gehören grundsätzlich zu den Kosten der privaten Lebensführung, die unter das Abzugsverbot des § 12 EStG fallen (Anhang 10). Führt aber ein Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen einen doppelten Haushalt und entstehen ihm dadurch notwendige Mehraufwendungen, so kann das Mehr an Aufwendungen im Rahmen des § 9...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Abziehbare Aufwendungen

Rz. 110 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Art und Umfang der notwendigen und nur insoweit als > Werbungskosten abziehbaren typischen Mehraufwendungen regeln § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5, Abs 2 und 4a EStG. Es sind dies die Fahrtkosten (> Rz 112–124), die Verpflegungsmehraufwendungen (> Rz 125–134) und die Kosten der Unterkunft (Zweitwohnung) am Beschäftigungsort (> Rz 135–146) einschließl...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1.2 Mehrtägige Auswärtstätigkeiten im Inland

Tz. 62 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Zwischentag: Für die Kalendertage, an denen der Arbeitnehmer außerhalb seiner Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig ist (auswärtige berufliche Tätigkeit) und aus diesem Grund 24 Stunden von seiner Wohnung abwesend ist, kann weiterhin eine Pauschale von 28 EUR als Werbungskosten geltend gemacht bzw. vom Arbeitgeber steuerfrei er...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Sammelpunkt bei einem Arbeitnehmer ohne erste Tätigkeitsstätte (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 3 EStG)

Tz. 46 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Liegt keine erste Tätigkeitsstätte (s. Tz. 17, s. Tz. 22 s. Tz. 33 und s. Tz. 38) vor und bestimmt der Arbeitgeber durch dienst- oder arbeitsrechtliche Festlegung, dass der Arbeitnehmer sich dauerhaft (s. Tz. 29 ff.) typischerweise arbeitstäglich an einem festgelegten Ort, der die Kriterien für eine erste Tätigkeitsstätte nicht erfüllt, einf...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 11 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Mehraufwendungen für Verpflegung und Unterkunft aus Anlass einer dHf werden zumindest seit 1920 in engen Grenzen anerkannt (vgl RdF vom 06.12.1930, RStBl 1930, 782; RFH vom 02.11.1932, RStBl 1933, 99 und vom 01.08.1934, RStBl 1934, 1238; EFG 1979, 592 mwN). Seither haben Verwaltung und Rechtsprechung den Begriff der dHf entwickelt (vgl A 26 ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Abgrenzung zur Auswärtstätigkeit

Rz. 6 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Der ‚doppelte Haushalt’ wird am ‚Beschäftigungsort’ – an diesem liegt die > Erste Tätigkeitsstätte oder es ist ein Ort in deren Nähe (> Rz 47 ff) – geführt. Seinen Lebensmittelpunkt behält der ArbN an seinem eigentlichen Wohnort. Damit erübrigt sich der (weitere) arbeitstägliche Weg zwischen Haupt-/Familienwohnung und Arbeitsstätte. So ist es...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Doppelte Haushaltsführung: ... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Buchung der abziehbaren Kosten für eine doppelte Haushaltsführung

Rechtsanwältin Tilde wohnhaft in Hamburg, erwirbt von einem Berufskollegen zum 1.7.03 eine Kanzlei in Berlin. Da ein Umzug aus familiären Gründen nicht möglich ist und die tägliche Fahrt zur Arbeit für Tilde zu weit, mietet sie ab 1.8.03 eine kleine 2-Zimmer-Wohnung in Berlin als Zweitwohnung für 750 EUR Monatsmiete. Der Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt von Tilde und ihre...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Doppelte Haushaltsführung: ... / 1 So kontieren Sie richtig!

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Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Doppelte Haushaltsführung: ... / 4 Wie Verpflegungskosten geltend gemacht werden können

Die Verpflegungspauschalen werden nur für maximal 3 Monate gewährt.[1] Bei einer doppelten Haushaltsführung besteht ein Rechtsanspruch darauf, die Pauschbeträge zu erhalten. Das Finanzamt darf die Pauschalen nicht kürzen und zwar auch dann nicht, wenn es der Auffassung ist, dass der Ansatz der Verpflegungspauschalen zu einer unzutreffenden Besteuerung führt. Es sind dieselbe...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Doppelte Haushaltsführung: ... / 3.1 Betriebliche bzw. berufliche Veranlassung einer doppelten Haushaltsführung

Eine doppelte Haushaltsführung, die steuerlich anzuerkennen ist, liegt vor, wenn der Unternehmer bzw. Arbeitnehmer an seinem Tätigkeitsort eine Zweitwohnung hat, um seine Betriebs- oder Arbeitsstätte schneller erreichen zu können und eine Hauptwohnung, die den Lebensmittelpunkt darstellt. Hiernach kommen für Unternehmer für die Begründung der doppelten Haushaltsführung regelmäß...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reise- und Bewirtungskosten... / 2.1 Sachverhalt

Einzelunternehmer E führt im Rahmen seines Unternehmens 2026 eine Dienstreise aus, für die die folgenden Aufwendungen entstehen:mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reise- und Bewirtungskosten... / 2.3 Lösung

Die Leistungen sind von E für sein Unternehmen bezogen worden. Soweit eine Leistung eines anderen Unternehmers vorliegt (Übernachtung, Verpflegungsleistung, Tanken und Bewirtung), ist somit grundsätzlich ein Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG gegeben. Voraussetzung ist, dass E eine auf seinen Namen lautende Rechnung hat. Praxis-Tipp Regelungen zu Kleinbetragsre...mehr