Fachbeiträge & Kommentare zu Verpflegungsmehraufwand

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Fahrtätigkeit / 3.4 Pauschbetrag für Übernachtungen im Kfz

Die Übernachtungspauschbeträge gelten nicht, wenn eine Übernachtung im Fahrzeug (Schlafkoje usw.) stattfindet.[1] Stattdessen kann der Arbeitnehmer die anfallenden Kosten, etwa die Gebühren für die Benutzung von Dusch- und Sanitäreinrichtungen auf Rastplätzen, als Reisenebenkosten in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass der Berufskraftfahrer Belege als Nachweis für einen... mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 4.5.1 Einzelnachweis der Inlands- und Auslandsübernachtungskosten

Wie bisher ist der Werbungskostenabzug von Unterbringungskosten nur zulässig, wenn der Arbeitnehmer die Kosten durch entsprechende Rechnungsbelege nachweist. Der verlangte Einzelnachweis der angefallenen Aufwendungen gilt sowohl für Inlands- als auch für Auslandsübernachtungen. Hinweis Übernachtungspauschalen steuerfrei erstattungsfähig Im Rahmen der Reisekostenerstattung kann... mehr

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Fahrtätigkeit / Zusammenfassung

Begriff Die gesetzlichen Reisekostenbestimmungen verzichten auf unterschiedliche Reisekostenarten. Sämtliche reisekostenrechtlich relevanten Auswärtssachverhalte (Dienstreise, Einsatzwechseltätigkeit, Fahrtätigkeit) werden unter dem gemeinsamen Reisekostenbegriff "berufliche Auswärtstätigkeit" zusammengefasst. Eine berufliche Auswärtstätigkeit liegt immer dann vor, wenn der ... mehr

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Mahlzeiten / 7 Mahlzeit aus besonderem Anlass

Mahlzeiten aus besonderem Anlass sind gegeben, wenn sie unmittelbar durch den Arbeitgeber unentgeltlich oder verbilligt eingeräumt werden. Dazu zählt auch die besondere Arbeitgeberbewirtung im weiteren Sinne, die auf Veranlassung des Arbeitgebers durch einen Dritten erfolgt.[1] Für die lohnsteuerliche Erfassung und Bewertung solcher Bewirtungsleistungen sind 3 Fallgruppen zu ... mehr

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Reisekosten, Inland / 5.5 Übernachtungspauschale bei Berufskraftfahrern

Übernachtungspauschalen dürfen nicht angewendet werden, wenn eine Übernachtung im Fahrzeug (Schlafkoje usw.) stattfindet.[1] Stattdessen kann der Arbeitnehmer die in diesen Fällen anfallenden Kosten, etwa die Gebühren für die Benutzung von Dusch- und Sanitäreinrichtungen auf Rastplätzen, als Reisenebenkosten in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass der Berufskraftfahrer d... mehr

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Praxis-Beispiele: Einsatzwe... / 6 Auswärtige Übernachtung unter 3 Monaten

Sachverhalt Ein in Freiburg wohnender Polier, der auf Großbaustellen eingesetzt wird, ist seit Januar in Karlsruhe tätig. Er arbeitet dort voraussichtlich bis Ende des Jahres. Unter der Woche übernachtet er – außer dienstags – in einem angemieteten 1-Zimmer-Appartement (monatliche Miete 250 EUR), das unmittelbar neben der Baustelle liegt. Jeweils dienstags und freitags fährt ... mehr

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Pauschalbesteuerung von Sac... / 4.2 Auffangvorschrift für lohnsteuerpflichtige Vorteile

Im Arbeitnehmerbereich werden Zuwendungen nicht erfasst, die den Arbeitslohnbegriff nicht erfüllen. Dabei handelt es sich um Leistungen im ganz überwiegend betrieblichen Interesse, Aufmerksamkeiten oder steuerfreie Sachbezüge nach § 37b Abs. 2 EStG. Damit fällt insbesondere in folgenden Fällen keine Pauschalsteuer an: Bei Geschenken bis zu 60 EUR, die der Arbeitnehmer aus persönl... mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 3.5 Bildungseinrichtung als erste Tätigkeitsstätte

Nach der Rechtsprechung fällt der Besuch einer auswärtigen Bildungseinrichtung im Rahmen einer Bildungsmaßnahme, die nicht Ausfluss aus einem bestehenden Dienstverhältnis ist, als berufliche Auswärtstätigkeit unter die Reisekosten.[1] Die Bildungsmaßnahme wird nach der Rechtsauffassung des BFH auch bei Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, die einen längeren Zeitraum in Anspruch n... mehr

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Reisekosten, Ausland / 2.3 Kosten des Frühstücks sind zu kürzen

Umfasst die Hotelrechnung für die Übernachtung auch das Frühstück, müssen die auf die Verpflegung entfallenden Kosten herausgerechnet werden. Die Kosten für das Frühstück sind mit 20 % des für den Unterkunftsort bei einer 24-stündigen Abwesenheit maßgebenden Pauschbetrags für Verpflegung anzusetzen.[1] Die Kürzungsregelungen für In- und Auslandsreisen sind vereinheitlicht wo... mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 3.4.1 Arbeitnehmerüberlassung durch Entsendevertrag

Wird ein Arbeitnehmer zwischen verbundenen Unternehmen ohne Abschluss eines eigenständigen Arbeitsvertrags mit dem aufnehmenden Unternehmen in einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung dieses Unternehmens tätig, liegt beim aufnehmenden Unternehmen eine erste Tätigkeitsstätte nur dann vor, wenn der Arbeitnehmer vom seinem entsendenden Arbeitgeber durch den Entsendevertrag ei... mehr

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Praxis-Beispiele: Einsatzwe... / 7 Auswärtige Übernachtung über 3 Monate

Sachverhalt Ein Monteur, der in Hannover wohnt, ist seit Juli des Vorjahres (und voraussichtlich noch bis Ende des nächsten Jahres) auf Montage in Hamburg eingesetzt. Eine Arbeitgeberzuordnung zum Betrieb ist nicht erfolgt. Unter der Woche übernachtet er in einer Pension zum Preis von 25 EUR je Nacht (ohne Frühstück), die in 10 km Entfernung von der Arbeitsstätte liegt. Am Fre... mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 5.3 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten

Die Steuerbefreiung der vom Arbeitgeber ersetzten Reisekosten setzt voraus, dass der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber Art und Anlass der beruflichen Tätigkeit, die Reisedauer und den Reiseweg aufzeichnet. Ferner muss er anhand geeigneter Unterlagen nachweisen oder zumindest glaubhaft machen, welche Aufwendungen ihm anlässlich einer solchen Auswärtstätigkeit entstanden sind. D... mehr

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Berufsausbildung / 5.1.3 Steuerlicher Abzug von Ausbildungskosten

Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung und für ein Erststudium sind grundsätzlich Kosten der persönlichen Lebensführung, sodass ein Werbungskostenabzug ausscheidet.[1] Dies gilt auch für Aufwendungen für eine Berufsausbildung ohne den vorherigen Abschluss einer Erstausbildung, auch wenn der Steuerpflichtige zuvor langjährig Einkünfte aus einer gewerblichen Tätigkei... mehr

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Praxis-Beispiele: Doppelte ... / 3 Ledige mit Fahrten am Ort

Sachverhalt Eine Bereichsleiterin hat bei ihrer Einstellung vor 3 Jahren eine Zusage erhalten, maximal 5 Jahre lang die notwendigen Kosten für eine Zweitwohnung ersetzt zu bekommen. Nachdem sie anfangs ein kleines Apartment in unmittelbarer Firmennähe bewohnt hat, ist sie vor etwa einem Jahr in eine rund 60 Quadratmeter große Wohnung am Stadtrand gezogen (10 Kilometer von de... mehr

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Entgelt / 6.1 Steuerfreie Leistungen

Steuerfrei können z. B. folgende Leistungen ganz oder teilweise sein[1]: Notstandsbeihilfen bis 600 EUR im Kalenderjahr[2], Vergütungen für Verpflegungsmehraufwendungen, Reisekosten, Umzugskosten, doppelte Haushaltsführung, Unterkunftskosten, Trennungsgelder [3], Fahrtkostenzuschüsse und Jobtickets [4], Weiterbildungsleistungen [5], Einnahmen aus Arbeit im Rentenalter bis 2.000 EUR ... mehr

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Entgelt / 6.2 Pauschal besteuerte Leistungen

Eine pauschale Besteuerung kann z. B. für die folgenden Leistungen möglich sein[1]: Verpflegung mit 25 %[2], Betriebsveranstaltungen mit 25 %[3], Erholungsbeihilfen mit 25 %[4], Vergütungen für Verpflegungsmehraufwendungen mit 25 %[5], Übereignung von Datenverarbeitungsgeräten mit 25 %[6], Internetzuschuss mit 25 %[7], Übereignung von und Zuschüsse zu Ladevorrichtungen für Elektrof... mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 2.9.4 Grenzen arbeitsrechtlicher Gestaltungsspielräume

Die arbeitsrechtliche Zuordnung findet dort ihre Grenze, wo der Arbeitnehmer in der festgelegten Einrichtung des Arbeitgebers keine Arbeiten verrichtet. Die erste Tätigkeitsstätte muss zumindest einen Bezug zu der tatsächlichen Tätigkeit aufweisen. Sofern der Arbeitnehmer in einer vom Arbeitgeber festgelegten Tätigkeitsstätte wenigstens in geringem Umfang seine Arbeitsleistu... mehr

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Lohn- und Gehaltskonto: Füh... / 2.12 Steuerfreier Arbeitslohn

Im Lohnkonto müssen sämtliche steuerfreien Bezüge des Arbeitnehmers getrennt von der laufenden Entgeltzahlung notiert werden. Beispielsweise die nachfolgend aufgeführten Einzelfälle: Reisekosten, Verpflegungsmehraufwendungen und andere steuerfreie Auslösungen, auch anlässlich einer doppelten Haushaltsführung, Umzugskostenentschädigungen, steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur fre... mehr

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Dienstreise / 2 Vergütungspflicht bei Dienstreisen

Ohne abweichende arbeitsvertragliche Regelung sind Dienstreisezeiten als gewöhnliche Arbeitszeit zu vergüten.[1] Dies gilt ohne Weiteres in Arbeitsverhältnissen, in denen die Reisetätigkeit zur geschuldeten Hauptleistung gehört[2] oder der Arbeitnehmer während der Reise angeordnete Arbeitsleistungen (z. B. Aktenbearbeitung, E-Mail-Bearbeitung, Telefonate) erbringt. Daran änd... mehr

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Auslandsreisepauschalen ab ... / Arbeitgebererstattungen

Zudem stellt das BMF klar, dass Kürzungen der Verpflegungspauschale bei vom Arbeitgeber gestellten Mahlzeiten stets tagesbezogen erfolgen und sich an der für den jeweiligen Reisetag maßgeblichen Pauschale für eine 24-stündige Abwesenheit orientieren – unabhängig davon, in welchem Land die Mahlzeit eingenommen wird. Die Pauschbeträge für Übernachtungskosten dürfen weiterhin a... mehr

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Auslandsreisepauschalen ab ... / Hintergrund

Ab 1.1.2026 gelten neue Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten bei beruflich und betrieblich veranlassten Auslandsreisen. Diese Pauschalen spielen eine wichtige Rolle bei der steuerlichen Behandlung von Reisekosten, da sie bestimmen, welche Beträge Arbeitnehmer steuerfrei erstattet bekommen bzw. als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend... mehr

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Auslandsreisepauschalen ab ... / Pauschbeträge ab 2026

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die ab 2026 maßgeblichen Pauschbeträge bekannt gemacht und zugleich die Grundsätze zur Zuordnung der jeweils anzuwendenden Pauschale bei Auslandsreisen konkretisiert. Maßgeblich für die Bestimmung des Pauschbetrags ist grundsätzlich der Ort, der vor 24 Uhr Ortszeit erreicht wird. Bei der Abreise vom Ausland in das Inland oder vom In... mehr

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Trennungsentschädigung / 1 Steuerliche Berücksichtigung

Trennungsgelder, die aus öffentlichen Kassen nach Maßgabe der umzugskosten- und reisekostenrechtlichen Vorschriften des Bundes und der Länder gezahlt werden, sind ebenso wie die Vergütungen für Reisekosten und Umzugskosten steuerfrei.[1] Voraussetzung ist, dass sie die entsprechenden Pauschbeträge bzw. abziehbaren Aufwendungen nach § 9 EStG nicht übersteigen. Steuerfrei ist ... mehr

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Auslösungen / 2 Steuerfreie Auslösung bei Auslandsreisen

Befindet sich die Tätigkeitsstätte im Ausland und kehrt der Arbeitnehmer nicht täglich zum inländischen Wohnsitz zurück, darf der Arbeitgeber (Auslands-)Auslösungen zahlen, die bis zu bestimmten Höchstbeträgen steuerfrei bleiben. Bei beruflich veranlassten Auslandsreisen sind für Verpflegungsmehraufwendungen sowie für Übernachtungen länderspezifische Pauschbeträge zu beachte... mehr

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Arbeitnehmerbewirtung / 2 Arbeitnehmerbewirtung während Dienstreisen

Wird ein Arbeitnehmer während einer beruflichen Auswärtstätigkeit unentgeltlich oder verbilligt verpflegt, ist zwischen einer üblichen Arbeitgeberbewirtung und einem Belohnungsessen zu unterscheiden. Bei einer üblichen Mahlzeit gilt eine Üblichkeitsgrenze von 60 EUR. Die Abgrenzungskriterien sind in den Lohnsteuer-Richtlinien[1] zu finden. Der Gesetzgeber gibt im Rahmen der ... mehr

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Incentivereisen in der Entg... / 2.2.1 Ermittlung des steuerpflichtigen Anteils

Schritt 1: Eindeutig zuordenbare Aufwendungen Zunächst sind die Kostenbestandteile vom Gesamtaufwand der Reise abzutrennen, die sich leicht und eindeutig ausschließlich dem (steuerfreien) betriebsfunktionalen Bereich oder dem privaten lohnsteuerpflichtigen Bereich zuordnen lassen.Steuerfrei bleiben demnach z. B. die Kosten für betriebliche Tagungen, Unterlagen und Referenten. St... mehr

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Trennungsentschädigung / 3 Versetzung oder Abordnung mit dem Ziel der Versetzung

Bei einer Versetzung oder Abordnung mit dem Ziel der Versetzung handelt es sich nicht um eine vorübergehende Auswärtstätigkeit, da der Arbeitnehmer voraussichtlich nicht zurückkehren wird. Bei einer täglichen Rückkehr an den Wohnort richtet sich die steuerliche Behandlung der Fahrtkosten nach den Erstattungen wie bei Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. D. h... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Bewerbung / 6 Kostenerstattung

Infographic Fordert der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zur Vorstellung auf, ist die Kostenerstattung durch den Arbeitgeber als verkehrsüblich anzusehen. Insoweit wird auf die Vorschriften des Auftrags nach § 662 bis § 676 BGB zurückgegriffen. Der Arbeitgeber kann den Anspruch ausschließen, wenn er den Bewerber im Vorfeld darauf hinweist, dass Kosten nicht übernommen werden. Der... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Fahrkosten / 2.3 Verpflegungskosten/Übernachtungsgeld

Bei einer unvermeidbaren Abwesenheit vom Wohnort/Aufenthaltsort von mehr als 8 Stunden täglich wird als Ersatz von Verpflegungsmehraufwendungen ein Verpflegungsgeld in Höhe der Pauschalsätze nach § 6 BRKG gewährt. Der Anspruch besteht z. B. bei einer langen Anreisezeit zum Rehabilitationsort. Übernachtungsgeld wird in analoger Anwendung des § 7 BRKG erstattet. Es beträgt paus... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Arbeitnehmerbewirtung / 1 Arbeitsessen ist steuerpflichtiger Sachbezug

Bewirtet der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer ohne die Teilnahme von Geschäftsfreunden des Arbeitgebers außerhalb des Betriebs, z. B. in einem Restaurant, kostenlos oder verbilligt, liegt regelmäßig Arbeitslohn vor. Steuerpflichtig ist der auf den Arbeitnehmer entfallende Teil der angefallenen Bewirtungskosten, wenn er die Freigrenze von 50 EUR monatlich übersteigt.[1] Für de... mehr

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Fortbildung: Auswirkungen a... / 5.1 Höhe des Arbeitgeberersatzes

Der Ersatz von Reisekosten (Fahrtkosten, Verpflegungskosten, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten), die mit dem Besuch einer Weiterbildungsveranstaltung verbunden sind, richtet sich nach den Grundsätzen für Auswärtstätigkeiten. Dies gilt auch dann, wenn die Weiterbildungsmaßnahme in der Freizeit, z. B. am Wochenende, stattfindet. Bei der Erstattung von Reisekosten für For... mehr

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Pauschalierungsmöglichkeite... / 2.1 Pauschalierungsfälle

In den folgenden Fällen kann der Arbeitgeber auf Antrag die Lohnsteuerpauschalierung mit einem durchschnittlichen, betriebsindividuellen Pauschsteuersatz wählen: für sonstige Bezüge bis zu 1.000 EUR pro Jahr und pro Arbeitnehmer und bei Nacherhebung der Lohnsteuer durch das Finanzamt in einer größeren Zahl von Fällen, wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuer nicht vorschriftsmäßig ... mehr

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Arbeitnehmerbewirtung / 5 Teilnahme an Geschäftsfreundebewirtung ist steuerfrei

Die Teilnahme an einer geschäftlich veranlassten Bewirtung führt beim bewirteten Geschäftsfreund nicht zu einer Betriebseinnahme. Nimmt der Arbeitnehmer an einer betrieblich veranlassten Bewirtung von Geschäftsfreunden des Arbeitgebers teil, gehören auch die auf den Arbeitnehmer entfallenden Kostenanteile nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Dies gilt unabhängig vom Prei... mehr

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Betriebsversammlung / 2 Wegezeitentschädigungen und Fahrtkostenersatz

Vergütungen für die Fahrt- und Wegezeit (Wegezeitentschädigungen) zur Betriebsversammlung sind als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu behandeln, steuerpflichtige Sonderzahlungen sind als sonstige Bezüge zu behandeln. Die steuerliche Behandlung der Fahrtkostenerstattung richtet sich danach, ob die Versammlung stattfindet an der ersten Tätigkeitsstätte des Arbeitnehmers oder einem ... mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 2.3 Beitragsrechtliche Bewertung pauschal besteuerter Bezüge

Unter bestimmten Voraussetzungen sind folgende Einnahmen, Beiträge und Zuwendungen nicht dem Arbeitsentgelt zuzurechnen: Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer mit einem Pauschsteuersatz nach § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, § 40 Abs. 2 EStG oder § 40b EStG erheben und die Lohnsteuer wird nicht im Regelbesteuerungsverfahren erhoben. Zu diesen Einnahmen, Beiträgen und Zuwendungen zäh... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Arbeitnehmerbewirtung / 7 Steuerfreie Erstattung von Bewirtungskosten

Bewirtet der Arbeitnehmer Geschäftsfreunde seines Arbeitgebers in einer Gaststätte und erstattet der Arbeitgeber die in der vorgelegten Bewirtungsrechnung ausgewiesenen Bewirtungskosten, ist der Kostenersatz beim Arbeitnehmer als Auslagenersatz steuerfrei. Der auf den Arbeitnehmer entfallende Teil der Bewirtungskosten ist kein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil. Allerdings... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Arbeitnehmerbewirtung / Zusammenfassung

Begriff Eine Bewirtung liegt vor, wenn Personen verköstigt werden. Bewirtet der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer, stellt der sich dadurch ergebende Vorteil als Sachbezug steuerpflichtigen Arbeitslohn dar, wenn die Bewirtung im weitesten Sinne als Ertrag bzw. Gegenleistung für die individuelle Arbeitskraft des Arbeitnehmers anzusehen ist und keine Kürzung der als Reisekosten a... mehr

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Auslösungen / 1 Arbeitgeberersatz bei auswärtiger Beschäftigung

Steuerlich umfasst der Sammelbegriff "Auslösung" die Reisekostenvergütungen des Arbeitgebers bei auswärtiger Beschäftigung sowie die Arbeitgebererstattung bei doppelter Haushaltsführung . Reisekosten sind Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten, wenn diese durch eine so gut wie ausschließlich beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit d... mehr

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Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 4.25 Verpflegungsmehraufwand → Zeile 64

Zum Verpflegungsmehraufwand s. die Ausführungen zu → Anlage N – Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten, Mehraufwendungen für Verpflegung. Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten bei Auslandsreisen ergeben sich für 2025 aus dem Schreiben des BMF v. 2.12.2024, IV C 5 – S 2353/19/10010 :006, BStBl 2024 I S. 1549. Die Dreimonatsf... mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.12 Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten → Zeilen 65–77

Arbeitnehmer, die keine erste Tätigkeitsstätte haben, üben im Regelfall eine Auswärtstätigkeit (wechselnde Einsatzstellen, Fahrtätigkeit) aus und können Reisekosten als Werbungskosten abrechnen. Dasselbe gilt für Arbeitnehmer, die sich aus beruflichen Gründen vorübergehend außerhalb der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte aufhalten (z. B. Dienstreise). Die abzugsfähigen ... mehr

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Anlage N-Doppelte Haushalts... / 2 Abzugsfähige Mehraufwendungen

Abzugsfähige Mehraufwendungen Bei doppelter Haushaltsführung sind nur die durch die zweite Haushaltsführung angefallenen Mehraufwendungen, soweit sie notwendig sind, abziehbar (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG). Dies gilt für Fahrtkosten, Ausgaben für die Zweitwohnung (Unterkunft), Verpflegungsmehraufwand, sonstige Kosten z. B. Umzug, Einrichtung. Fahrtkosten → Zeilen 13–22 Fahrtkoste... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.14 Arbeitgeberersatz → Zeilen 71, 77

Hat Ihr Arbeitgeber Ihnen Reisekosten (bis zur Höhe des möglichen Werbungskostenabzugs) steuerfrei ersetzt (Nr. 20 der LSt-Bescheinigung), mindert der Kostenersatz die abzugsfähigen Werbungskosten. Der Arbeitgeber kann Reisekosten bis zur Höhe der als WK abziehbaren Beträge steuerfrei ersetzen (§ 3 Nr. 13 und 16 EStG). Dabei dürfen die einzelnen Aufwandsarten (Fahrtkosten, Ve... mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.10 Fortbildungskosten → Zeile 60

Abziehen können Sie außer Fortbildungskosten für die Weiterbildung im ausgeübten Beruf auch Umschulungskosten, Ausgaben für eine zweite oder weitere Ausbildung oder eines Studiums nach abgeschlossener (erster) Berufsausbildung. Oft fallen i.Z.m. der Fortbildung Reisekosten an (vgl. Zeilen 65 ff.). Fortbildungskosten sind Aufwendungen, die nach Abschluss einer ersten Berufsaus... mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.11 Weitere Werbungskosten → Zeilen 61-64

Abzugsfähig sind z. B. die tatsächlichen Kosten für die Benutzung einer Fähre oder eines Flugzeugs für Wege zur ersten Tätigkeitsstätte oder Unfallkosten i.Z.m. Fahrten dorthin (Zeile 61). Ab Zeile 62 ist Platz für weitere im Vordruck nicht aufgeführte Werbungskosten. Reicht Ihnen der Platz nicht aus, machen Sie die Angaben auf einem gesonderten Blatt. Ausführungen zu weitere... mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.13 Pauschbeträge für Berufskraftfahrer → Zeile 70

Berufskraftfahrer können für Kosten in Zusammenhang mit der Übernachtung im Fahrzeug (z. B. Nutzung von Sanitäranlagen, Parkgebühren, Reinigung der Schlafkabine) pauschal je Übernachtung 9 EUR zusätzlich zu den Verpflegungspauschalen geltend machen. Arbeitnehmer, die während einer mehrtägigen beruflichen Auswärtstätigkeit im Fahrzeug ihres Arbeitgebers oder eines von ihm beau... mehr

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Anlage N-Doppelte Haushalts... / 1 Allgemein

Wichtig Wer die Anlage N-Doppelte Haushaltsführung ausfüllen muss Die Anlage benötigen Sie in folgendem Fall: Sie haben als Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen neben Ihrer Hauptwohnung eine zweite Wohnung (Unterkunft), von der aus Sie Ihrer Tätigkeit an einer ersten Tätigkeitsstätte nachgehen, bezogen. Ehegatten müssen jeweils eine eigene Anlage N ausfüllen. Überblick mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.15 Werbungskosten in Sonderfällen → Zeilen 78–83

Erfassen Sie hier Werbungskosten i.Z.m. Versorgungsbezügen (z. B. Kosten der Renten- und Steuerberatung, Gerichtskosten). Automatisch berücksichtigt das Finanzamt einen Werbungskostenpauschbetrag von 102 EUR. Hier sind auch Werbungskosten i.Z.m. ermäßigt besteuerten Entschädigungen oder Arbeitslohn für mehrere Jahre (s. Zeilen 17, 18) sowie steuerfreiem Arbeitslohn (s. Zeile... mehr

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Anlage Sonderausgaben 2025 / 8 Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung → Zeilen 13 und 14

Abzugsfähig sind alle Aufwendungen i.Z.m. der Erstausbildung oder dem Erststudium des Steuerpflichtigen oder seines Ehegatten bis maximal 6.000 EUR (pro Person). Aufwendungen im Rahmen eines Arbeits-/Dienstverhältnisses Aufwendungen für eine eigene erstmalige oder wiederholte Berufsausbildung bzw. ein Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses und beruflich veranlasste Weiter... mehr

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Anlage Außergewöhnliche Bel... / 2.2 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 23–41 Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Anders als bei den Sonderausgaben sind die außergewöhnlichen Belastungen im Vordruck mit Krankheitskosten (Zeilen 23-2... mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.2 "Private Lebensführung"

Rz. 130 Eine große Gruppe der nicht abziehbaren Betriebsausgaben betrifft den Bereich, in dem eine Verquickung von betrieblicher Veranlassung und privater Lebensführung vermutet wird. Zunächst ist zu prüfen, ob überhaupt ein betrieblicher Anlass gegeben ist. § 4 Abs. 5 Satz 3 i. V. m § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG begründet ein Abzugsverbot für sog. gemischte Aufwendungen. Zu den ve... mehr