Fachbeiträge & Kommentare zu Verpflegungsmehraufwand

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Regelmäßige Arbeitsstätte

Rz. 600 Erste Tätigkeitsstätte (§ 9 Abs. 4 S. 1 EStG) ist jede ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten, der der Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist. Der Begriff der ersten Tätigkeitsstätte ist damit durch zwei Voraussetzungen gekennzeichnet:mehr

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / II. Berechnung der Karenzentschädigung

Rz. 70 Bei der Berechnung der Karenzentschädigung sind sämtliche vertraglichen Einkommensbestandteile zu berücksichtigen. Dazu gehören demnach: Leistungszulagen, Provisionen, 13. Gehalt, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Natural- und Sachleistungen (vgl. dazu mit entsprechenden Rechtsprechungsnachweisen MünchArbR/Thüsing, § 74 Rn 47; Schaub/Vogelsang, ArbR-HdB, § 55 Rn 79). Natu...mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / III. Die Entsendung und ihre rechtliche Einordnung

Rz. 21 Zu den klassischen Modellen beim Auslandseinsatz zählt die echte Entsendung, bei der der Arbeitnehmer im Ausland keinen weiteren Arbeitsvertrag eingeht, sondern wie bei der Arbeitnehmerüberlassung in eine fremde Organisation nur faktisch und nur partiell eingegliedert wird, um dort vorübergehend zu arbeiten. Die Einsatzorganisation kann eine unselbstständige Repräsent...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / d) Lohnsteuerpauschalierung

Rz. 1080 Während i.d.R. die Lohnsteuer des Arbeitnehmers durch Abzug vom Arbeitslohn durch den Arbeitgeber erhoben wird (sog. Lohnsteuerabzugsverfahren), kann unter bestimmten Voraussetzungen die Lohnsteuer mit einem Pauschalsteuersatz erhoben werden (vgl. §§ 40 ff. EStG). Rz. 1081 Das Betriebsstättenfinanzamt kann auf Antrag des Arbeitgebers unter bestimmten Voraussetzungen ...mehr

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Entsorgungsbetriebe / 2.7 Reise- und Umzugskosten (§ 23 Abs. 3.1 TVöD-E)

Im Rahmen der Tarifrunde 2008 wurde durch die Änderungsvereinbarung Nr. 1 zur durchgeschriebenen Fassung des TVöD für den Dienstleistungsbereich Entsorgung (TVöD-E) vom 31.3.2008 mit Wirkung zum 1.7.2008 der neue § 23 Abs. 3.1 TVöD-E betreffend die Reise- und Umzugskosten eingefügt. Er dient zum einen der Klarstellung, dass Arbeitgeber eigene Regelungen für die Erstattung vo...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.1 Betriebliche Fahrten mit dem privaten Fahrzeug

Kilometerpauschale geltend machen Wer sich nicht die Mühe machen möchte, die tatsächlichen Kfz-Kosten zu belegen, kann für geschäftliche Fahrten mit dem eigenen privaten Pkw die Kilometerpauschale ansetzen. Das sind pro betrieblich gefahrenem Kilometer 0,30 EUR.[1] Unternehmer müssen lediglich die betrieblich gefahrenen Kilometer aufzeichnen. Praxis-Beispiel Kilometerpauschale...mehr

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Reisekosten, Aufteilung in ... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Kombination Fachseminar mit Urlaub

Ein Unternehmer besucht ein 4-tägiges Fachseminar in Österreich. Im Anschluss an das Seminar macht er einen 5-tägigen Urlaub. Es handelt sich daher um eine gemischt veranlasste Reise. Die Reise dauert insgesamt 9 Tage. Davon entfallen auf den betrieblichen Teil der Reise 4 Tage und auf den privaten Teil der Reise 5 Tage. Zunächst trennt der Unternehmer die Kostenbestandteile ...mehr

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Reisekosten, Aufteilung in ... / 4.4 Geschäftsreise, wenn die private Mitveranlassung unter 10 % liegt (Bagatellgrenze)

Gemischte Aufwendungen können nur dann aufgeteilt werden, wenn der betriebliche bzw. berufliche Anteil der Aufwendungen mindestens 10 % beträgt. Liegt der betriebliche bzw. berufliche Anteil unter 10 %, dürfen die allgemeinen Kosten nicht aufteilt und als Betriebsausgaben abgezogen werden. Bei der umgekehrten Situation, bei der die private Mitveranlassung unter 10 % liegt, d...mehr

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Reisekosten, Aufteilung in ... / 3 Wann von gemischten Aufwendungen auszugehen ist

Es handelt sich um gemischte Aufwendungen, wenn sie sowohl privat als auch betrieblich veranlasst sind. Abziehbar ist nur der betriebliche bzw. berufliche Teil der Aufwendungen. Um die Aufwendungen aufteilen zu können, muss der Unternehmer einen plausiblen Aufteilungsmaßstab finden: Bei gemischten Reisen können die Aufwendungen nach Zeitanteilen aufgeteilt werden und bei Veran...mehr

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Reisekosten, Aufteilung in ... / 4.2 Aufteilung bei Selbstständigen und Unternehmern

Verbindet der Unternehmer seine Geschäftsreise mit einem vorhergehenden oder nachfolgenden Privataufenthalt, liegen 2 unterschiedliche Reiseabschnitte vor. Die Aufwendungen können aufgeteilt werden. Bei gemischt veranlassten Reisen ist aufgrund des BFH-Beschlusses vom 21.9.2009[1] Folgendes zu beachten: Die ausschließlich betrieblichen Kosten, z. B. die Kongressgebühren, werd...mehr

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Jahresabschluss: Kontoabsti... / 7.1 Vorsteuerabzug aus Reisekosten

Der Unternehmer kann grundsätzlich die Umsatzsteuer auf die Reisekosten als Vorsteuer abziehen, die ihm für Leistungen aus Anlass einer Geschäftsreise entstanden sind. Entscheidend ist, dass die generellen umsatzsteuerrechtlichen Voraussetzungen für (Kleinbetrags-) Rechnungen erfüllt sind. Abzugsfähig sind Vorsteuerbeträge aus Fahrtkosten des Unternehmers und des Personals, ...mehr

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Reisekosten Inland für Arbe... / 3 Abrechnung der Fahrtkosten bei Arbeitnehmern

Zu den Reisekosten des Arbeitnehmers gehören alle Aufwendungen, die ihm unmittelbar durch eine Auswärtstätigkeit entstehen. Voraussetzung ist immer, dass die Reise betrieblich/beruflich veranlasst ist. Ist das der Fall, kann der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer die Aufwendungen erstatten. Zu den Aufwendungen einer Auswärtstätigkeit gehören die Fahrtkosten, Verpflegungsmehrauf...mehr

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Reisekosten Inland für Arbe... / 4 Wann der Arbeitnehmer eine regelmäßige Arbeitsstätte bzw. eine erste Tätigkeitsstätte hat

Für die Abrechnung von Reisekosten ist es von Bedeutung, ob der Arbeitnehmer eine erste Tätigkeitsstätte hat. Bei einer ersten Tätigkeitsstätte kann der Arbeitnehmer seine Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nur eingeschränkt abziehen (= Abzug der Entfernungspauschale). Nutzt der Arbeitnehmer einen Firmenwagen, muss der Arbeitgeber die Aufwendungen (ggf. mit...mehr

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Reisekosten Inland für Arbe... / 4.1 Großräumige erste Tätigkeitsstätte

Voraussetzung für eine erste Tätigkeitsstätte ist eine ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers. Dabei kann es sich um "räumlich zusammengefasste Sachmittel" handeln, die mit dem Erdboden verbunden oder dazu bestimmt sind, überwiegend standortgebunden genutzt zu werden.[1] Somit können ein Flughafengelände oder auch ein Hafengelände als eine großräumige erste Täti...mehr

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Reisekosten / 25.3.3.2.1 Verpflegungspauschalen

Verpflegungsmehraufwendungen bei einer Auswärtstätigkeit des Arbeitnehmers im Inland oder Ausland können vom Arbeitgeber nur pauschal steuerfrei gezahlt werden. Eine Erstattung von einzeln nachgewiesenen (höheren) Aufwendungen ist nicht möglich. Soweit der in Betracht kommende Pauschbetrag für Verpflegungsmehraufwand vom Arbeitgeber nicht steuerfrei ersetzt wird, kann er vom...mehr

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Reisekosten / 25.3.3.3.2 Kürzung der Verpflegungspauschalen (§ 9 Abs. 4a Satz 6 EStG)

Eine Versteuerung mit dem Sachbezugswert für eine (übliche) Mahlzeit bis 60 EUR unterbleibt, wenn beim Arbeitnehmer für die Verpflegungsmehraufwendungen ein Werbungskostenabzug nach § 9 Abs. 4a EStG in Betracht käme (§ 8 Abs. 2 Satz 9 EStG). Damit unterbleibt immer dann die Erfassung der mit dem Sachbezugswert bewerteten Mahlzeit, wenn der Arbeitnehmer anlässlich einer beruf...mehr

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Reisekosten / 25.3.3.2.3 Kürzung der Verpflegungspauschalen bei Mahlzeitengestellung

Wird dem Arbeitnehmer im Rahmen einer Auswärtstätigkeit von seinem Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten eine Mahlzeit zur Verfügung gestellt, wird die als Werbungskosten abzugsfähige Verpflegungspauschale (14 EUR bzw. 28 EUR) gekürzt, und zwar um 20 % für ein Frühstück und um jeweils 40 % für ein Mittag- und Abendessen der für die 24-stündige Abwesenheit g...mehr

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Reisekosten / 25.3.3.2 Verpflegungsmehraufwendungen (§ 9 Abs. 4a EStG)

25.3.3.2.1 Verpflegungspauschalen Verpflegungsmehraufwendungen bei einer Auswärtstätigkeit des Arbeitnehmers im Inland oder Ausland können vom Arbeitgeber nur pauschal steuerfrei gezahlt werden. Eine Erstattung von einzeln nachgewiesenen (höheren) Aufwendungen ist nicht möglich. Soweit der in Betracht kommende Pauschbetrag für Verpflegungsmehraufwand vom Arbeitgeber nicht ste...mehr

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Reisekosten / 14 Kürzung des Tagegeldes bei unentgeltlicher Verpflegung (§ 6 Abs. 2 BRKG) und geringeren Verpflegungskosten (§ 9 Abs. 1 BRKG)

Bei unentgeltlicher Verpflegung, die seitens des Amtes dem Beschäftigten gestellt wird, werden vom abwesenheitsabhängigen Tagegeld für das Frühstück  20 %; derzeit 5,60 EURMittagessen 40 %; derzeit 11,20 EURAbendessen 40 %; derzeit 11,20 EUR des vollen Tagesgeldes für einen vollen Kalendertag (= 28 EUR) einbehalten. Die Teiltagegelder können durch diese Anrechnung nicht unter ...mehr

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Reisekosten / 25.3.3.4.1 Umfang der begünstigten Unterkunftskosten

Die tatsächlichen Kosten für Übernachtung (ohne Frühstück) können in nachgewiesener Höhe vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet bzw. vom Arbeitnehmer als Werbungskosten abgezogen werden (R 9.7 Abs. 2 LStR). Wird in einer Übernachtungsrechnung nur ein Gesamtpreis für Unterkunft und Verpflegung nachgewiesen und lässt sich der Preis für die Verpflegung nicht feststellen (z. B. Tag...mehr

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Reisekosten / 25.3.3.2.2 3-Monatsfrist

Bei einer längerfristigen vorübergehenden Tätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte können vom Arbeitgeber die Verpflegungspauschalen nur in den ersten 3 Monaten steuerfrei erstattet bzw. als Werbungskosten vom Arbeitnehmer abgezogen werden (§ 9 Abs. 4a Satz 7 EStG). Eine Unterbrechung dieser beruflichen Tätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte führt zu einem Neubeginn, wenn si...mehr

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Reisekosten / 25.3.3.2.4 Pauschalbesteuerung

Erstattet der Arbeitgeber höhere Verpflegungszuschüsse als die steuerlich zulässigen Pauschbeträge, so muss er die Differenz – ggf. nach Verrechnung mit steuerfrei bleibenden Übernachtungskosten und Fahrtkosten – dem steuerpflichtigen Arbeitslohn hinzurechnen und versteuern. Daneben besteht auch die Möglichkeit der Pauschalversteuerung (§ 40 Abs. 2 Nr. 4 EStG). Die pauschale...mehr

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Trennungsgeld / 10.3 Verpflegungszuschuss, Erstattung von Übernachtungskosten

Bei länger als 11-stündiger Abwesenheit von der Wohnung erhalten die Pendler einen Verpflegungszuschuss von 2,05 EUR je Arbeitstag, auch bei unentgeltlicher amtlicher Verpflegung am Dienstort. Der Verpflegungszuschuss wird nicht gewährt, wenn ein Anspruch auf Reisekostenvergütung für Verpflegungsmehraufwand gem. § 6 Abs. 2 letzter Halbsatz besteht. Es soll damit eine Doppela...mehr

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Reisekosten / 2.1 Tarifliche Regelungen Bund/Kommune

Der Allgemeine Teil des TVöD enthält weder zum Reisekostenrecht noch zum Umzugskosten- oder Trennungsgeldrecht eine eigenständige Regelung. Ebenso fehlt eine Regelung über eine besondere Entschädigung bei Dienstreisen an Sonn- und Feiertagen. Im Bereich des Bundes wie im kommunalen Bereich in der Sparte "Verwaltung" bleibt es auch nach Inkrafttreten des TVöD bei der Anwendung...mehr

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Reisekosten / 25.3.3 Erstattungsfähige Reisekosten

Reisekosten sind Fahrtkosten (§ 9 Abs. 1 Nr. 4a EStG), Verpflegungsmehraufwendungen (§ 9 Abs. 4a EStG), Übernachtungskosten (§ 9 Abs. 1 Nr. 5a EStG) und Reisenebenkosten (R 9.8 LStR), wenn diese durch eine so gut wie ausschließlich beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit des Arbeitnehmers entstehen. Eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit ist auch der Vorstellungsbesuch...mehr

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Trennungsgeld / 2 Trennungsgeldrechtliche Bestimmungen Bund/Kommune

Eine allgemeinverbindliche Regelung zum Trennungsgeld sieht der TVöD nicht vor. Für die unter den Geltungsbereich des BT-V fallenden Beschäftigten sind daher die trennungsgeldrechtlichen Bestimmungen maßgeblich, die für die Beamtinnen und Beamten des einzelnen Arbeitgebers jeweils gelten. Dies führt dazu, dass zwischen den Beschäftigten des Bundes und den Beschäftigten im ko...mehr

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Trennungsgeld / 8 Kürzung des Trennungsgeldes beim auswärtigen Verbleiben vom Dienstort und Ort der Unterkunft

§ 4 enthält Sondervorschriften beim auswärtigen Verbleiben des Trennungsgeldberechtigten, er ergänzt die Regelvorschrift des § 3, der die Höhe des Trennungsreisegeldes, des Trennungstagegeldes und des Trennungsübernachtungsgeldes sowie deren Voraussetzungen bestimmt. Bestehen nach § 4 keine Sondervorschriften, gelten die Regelvorschriften. Die Vorschrift gilt für Empfänger vo...mehr

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Reisekosten / 25.2 Reisekostenvergütungen aus öffentlichen Kassen (§ 3 Nr. 13 EStG)

Nach § 3 Nr. 13 EStG ist die aus öffentlichen Kassen gezahlte Reisekostenvergütung steuerfrei. Es ist eine verfassungskonforme Reduktion des § 3 Nr. 13 EStG [1] dahingehend vorzunehmen, dass § 3 Nr. 13 EStG als Vereinfachungsbefreiung nur Betriebsausgaben- oder Werbungskostenersatz von der Besteuerung ausnimmt. Die Erstattungen sind also nur steuerfrei, wenn sie der Abgeltung ...mehr

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Reisekosten / 13 Tagegeld (§ 6 Abs. 1 BRKG)

Mehraufwendungen für Verpflegung (Tagegeld) werden in Abhängigkeit der Dauer der Dienstreise nach § 2 Abs. 2 BRKG mit Pauschbeträgen abgegolten. Die Höhe bemisst sich also nach der dienstlich bedingten Abwesenheitsdauer (Dienstreisedauer) an einem Kalendertag. Maßgeblich sind die Pauschbeträge nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 2 EStG, mit denen Mehraufwendungen für Verpflegu...mehr

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Reisekosten / 25.3.3.1.4 Fahrtkosten bei Fahrten zum weiträumigen Tätigkeitsgebiet

Soll der Arbeitnehmer aufgrund der Weisungen des Arbeitgebers seine berufliche Tätigkeit typischerweise arbeitstäglich in einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet ausüben, findet für die Fahrten von der Wohnung zu diesem Tätigkeitsgebiet ebenfalls die Entfernungspauschale Anwendung. Eine steuerfreie Erstattung der Fahrtkosten durch den Arbeitgeber ist nicht möglich. Ein weiträumig...mehr

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Reisekosten / 25.3.3.3.1 Ansatz des Sachbezugswerts (§ 8 Abs. 2 Sätze 8 und 9 EStG)

Erhält der Arbeitnehmer während einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten Mahlzeiten, sind diese ab dem Jahr 2014 grds. mit dem amtlichen Sachbezugswert zu bewerten, wenn der Preis der (üblichen) Mahlzeit 60 EUR nicht übersteigt (§ 8 Abs. 2 Satz 8 EStG). Hierbei sind auch die zur Mahlzeit eingenommenen Geträ...mehr

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Reisekosten / 25.3.3.1.3 Fahrten zum Sammelpunkt/Treffpunkt

Hat ein Arbeitnehmer keine erste Tätigkeitsstätte (§ 9 Abs. 4 EStG) und hat er nach dienst- oder arbeitsrechtlichen Festlegungen sowie Absprachen bzw. Weisungen zur Aufnahme seiner beruflichen Tätigkeit dauerhaft denselben Ort typischerweise arbeitstäglich aufzusuchen oder sich dort einzufinden (z. B. Busdepot oder Treffpunkt für betrieblichen Sammeltransport), werden die Fa...mehr

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Reisekosten / 25.3.1 Allgemeines

Soweit es sich um keine Reisekostenvergütungen aus einer öffentlichen Kasse handelt, kann der Arbeitgeber anlässlich einer beruflichen Auswärtstätigkeit seinem Arbeitnehmer i. d. R. nur dieselben Beträge steuerfrei erstatten, die der Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend machen könnte (§ 3 Nr. 16 EStG). Der Arbeitgeber darf steuerfreie Reisekosten (§ 3 Nr. 16 EStG) leisten,...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Reisekosten / 25.3.3.3.3 Besteuerung von üblichen Mahlzeiten bis 60 EUR

Stehen dem Arbeitnehmer für die berufliche Auswärtstätigkeit bereits dem Grunde nach keine Verpflegungsmehraufwendungen zu, weil er die 8-Stundengrenze nicht erreicht oder die 3-Monatsfrist überschritten ist, und damit eine Kürzung des Werbungskostenabzugs beim Arbeitnehmer ausscheidet, ist die vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten während einer ausw...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Reisekosten / 25.1 Vorbemerkung

Seit dem Jahr 2014 sind die gesetzlichen Regelungen zum steuerlichen Reisekostenrecht mit dem Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20.2.2013[1] in Kraft getreten, das das bisherige Verwaltungsrecht ablöst. Im Schreiben des BMF vom 30.9.2013[2] wird die Reform des Reisekostenrechts umfassend erläutert. Na...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Trennungsgeld / 1.2 Tarifliche Regelungen Bund/Kommune

Für die Sparte "Verwaltung" bleibt es auch nach Inkrafttreten des TVöD bei der Anwendung, der für die Beamtinnen und Beamten jeweils geltenden Bestimmungen, denn § 44 Abs. 1 BT-V verweist wie zuvor die §§ 42, 44 BAT hinsichtlich der Erstattung von Reise- und Umzugskosten sowie Trennungsgeld auf die für die Beamten jeweils geltenden Bestimmungen. Sonderregelungen zu § 44 BT-V...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Trennungsgeld / 1.1 Allgemeine Vorbemerkungen

Der Allgemeine Teil des TVöD enthält weder zum Reisekostenrecht noch zum Umzugskosten- oder Trennungsgeldrecht eine eigenständige Regelung. Ebenso fehlt eine Regelung über eine besondere Entschädigung bei Dienstreisen an Sonn- und Feiertagen. § 44 TVöD-BT-V verweist für den Bereich des Bundes und im kommunalen Bereich für die Sparte Verwaltung grundsätzlich auf die für die Be...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Reisekosten / 25.3.3.4.2 Obergrenze bei langfristiger Auswärtstätigkeit

Es ist lediglich die berufliche Veranlassung zu prüfen, nicht aber die Angemessenheit der Unterkunft (bestimmte Hotelkategorie oder Größe der Unterkunft). Die Anerkennung von Unterkunftskosten im Rahmen einer auswärtigen beruflichen Tätigkeit erfordert, dass noch eine andere Wohnung besteht, an der der Arbeitnehmer seinen Lebensmittelpunkt hat, ohne dass dort jedoch ein eige...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / X. Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten

Tz. 32 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Zu den Reisekosten gehören auch die Verpflegungsmehraufwendungen und die Übernachtungskosten. Derartige Kosten können als Betriebsausgaben oder Werbungskosten zum Abzug gelangen. Eine steuerfreie Erstattung durch den Arbeitgeber kann beim Vorliegen eines Dienstverhältnisses im Rahmen der Höchstbeträge (Pauschsätze) erfolgen. Verpflegungsmehr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Berechnungsmethode.

Rn 38 Das Gericht muss unter Würdigung aller wesentlichen Umstände des Einzelfalls und der Interessen der Beteiligten nach billigem Ermessen feststellen, ob und in welchem Umfang die eigenen Einkünfte des Unterhaltberechtigten die Leistungspflicht des Schuldners mindern (BGH NJW-RR 05, 795, 797 [BGH 21.12.2004 - IXa ZB 142/04]; 05, 1239, 1240 [BGH 05.04.2005 - VII ZB 28/05];...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / XI. Minijob und Übungsleiterpauschale

Tz. 78 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Wer sich nebenberuflich in Verbänden/Vereinen als/in einer Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer, vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeit, z. B. als Betreuer, Jugendleiter, Ferienhelfer etc. nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeit, nebenberuflichen Tätigkeit zur Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen betätigt, hat die Möglichkeit,...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in der Buchhal... / 3.1.1 Deutsche Vorsteuer: Erst nach Kontrolle als Vorsteuer buchen

Ist in der Eingangsrechnung deutsche Umsatzsteuer ausgewiesen, sind die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug in der Kreditorenbuchhaltung vor der Buchung der Steuer auf dem Vorsteuerkonto zu prüfen. Hier kann anhand folgender Checkliste vorgegangen werden, wobei die genannten Voraussetzungen insgesamt erfüllt sein müssen:mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3.1 Bemessungsgrundlage des Steuerabzugs

Rz. 106 Dem Steuerabzug ist der volle Betrag (Bruttobetrag) der gezahlten Vergütungen zu unterwerfen; § 50a Abs. 2 S. 1 EStG unterwirft ausdrücklich die "gesamten Einnahmen" dem Steuerabzug. Ein Abzug von Betriebsausgaben ist grundsätzlich nicht möglich; zu Ausnahmen in EU- und EWR-Fällen vgl. Rz. 119ff. Erfasst werden also die Vergütungen (Einnahmen), nicht die Einkünfte. D...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 58 Einkomme... / 2.7 Inhalt der Bescheinigung

Rz. 12 Die Verpflichtung zur Bescheinigung bezieht sich nur auf die im Gesetz abschließend aufgezählten Tatsachen: Art und Dauer der Erwerbstätigkeit und Höhe des Arbeitsentgeltes oder der Vergütung. In zeitlicher Hinsicht ist die Bescheinigungspflicht auf die Zeit der beantragten oder bezogenen laufenden Geldleistung nach dem SGB II begrenzt (ebenso: Blüggel, in: Eicher/Luik/H...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 6. Pauschalbesteuerung bei Vergütungen für Verpflegungsmehraufwendungen anlässlich von Auswärtstätigkeiten

Rz. 153 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Steuerpflichtige Vergütungen für Verpflegung bei einer Dienstreise oder einer anderen beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit iSv > R 9.4 LStR (> Reisekosten Rz 20), im In- und Ausland kann der ArbG pauschal mit 25 % besteuern (§ 40 Abs 2 Satz 1 Nr 4 EStG); damit soll der betriebliche Erfassungsaufwand niedrig gehalten werden (Gesetzesbegr...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Pauschalbesteuerung betrieblich gestellter Mahlzeiten bei Auswärtstätigkeit

Rz. 142 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Seit VZ 2014 gilt die Pauschalierung mit einem festen Pauschsteuersatz von 25 % ausdrücklich auch für die vom ArbG oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten außerhalb einer > Erste Tätigkeitsstätte abgegebenen > Mahlzeiten (§ 40 Abs 2 Satz 1 Nr 1a EStG; zur Rechtsentwicklung > Rz 58). Es handelt sich also um die Fälle der Bewirtung anl...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / Zusammenfassung

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Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Steuervergünstigungen und Subventionen

Rz. 16 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die nachfolgenden Steuervergünstigungen und Subventionen haben ein Volumen in den folgenden Größenordnungen (BMF: 28. Subventionsbericht der Bundesregierung [Bundestags-Drucksache 19/32170; abrufbar unter https://dserver.bundestag.de/btd/19/321/1932170.pdf]): Rz. 17 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Für die Steuerfreiheit der Zuschläge für Sonntags-...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Gemeinsame Voraussetzungen

Rz. 130 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 § 40 Abs 2 EStG ermöglicht es dem ArbG, die LSt in bestimmten Fällen mit gesetzlich festgelegten Pauschsteuersätzen zu erheben. Dabei handelt es sich um Sachverhalte, bei denen sich der ArbG häufig aus arbeitsrechtlichen oder auch betriebspolitischen und personalwirtschaftlichen Gründen einer Übernahme der LSt nicht entziehen kann oder die ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 37 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Das praktische Bedürfnis, die LSt in "Bausch und Bogen", also pauschal zu erheben, ist nicht neu. Der individuelle LSt-Abzug bereitet Schwierigkeiten, wenn der ArbG für eine Vielzahl von ArbN besondere Leistungen erbringt und – wenn überhaupt – nur mit erheblichem Aufwand feststellbar ist, welcher Teil der Gesamtleistung auf den einzelnen Ar...mehr