Fachbeiträge & Kommentare zu Verpflegungsmehraufwand

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.11 Ausbildungs- und Studienmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte (§ 10 TVSöD)

Die Vorschrift des § 10 TVSöD regelt die Kostentragungspflicht bei Ausbildungs- und Studienmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte. Die einzelnen Regelungen des § 10 lassen sich wie folgt zusammenfassen: Abs. 1: Gleichstellung der Dienstreisen, die im Rahmen des Ausbildungsteils oder der berufspraktischen Studienabschnitte erfolgen, sowie der Reisen zur Ablegung der in den ...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.11.2 Reisen zur Teilnahme an überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen

Nach der Rechtsprechung des BAG hat der Ausbildende die Kosten zu tragen, die aus den im Rahmen der Berufsausbildung notwendigen außerbetrieblichen Lehrgängen erwachsen.[1] Dieser Kostentragungspflicht des Ausbildenden haben die Tarifvertragsparteien mit § 10 Abs. 2 TVSöD Rechnung getragen, wonach die Studierenden mit einem Ausbildungsteil nach § 1 Abs. 1 Buchst. a, d oder e...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.11.4 Besuch einer auswärtigen Berufsschule

Für ausbildungsintegrierte duale Studiengänge besteht oftmals keine Berufsschulpflicht. Soweit die Landesschulgesetze den Besuch der Berufsschule vorsehen, hat der Ausbildende die Kosten, die im Zusammenhang mit der schulischen Berufsausbildung des Studierenden entstehen, grundsätzlich nicht zu tragen. Abweichend hiervon bestimmt § 10 Abs. 4 TVSöD, dass dem Studierenden mit ...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.21.2.2.1 Zusammensetzung des Rückzahlungsbetrages

Der gemäß den in Abs. 2 genannten Fallkonstellationen zurückzuzahlende Gesamtbetrag setzt sich zusammen aus der monatlichen Studienzulage in Höhe von 150 EUR gem. § 8 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 8 Abs. 1 Satz 3 TVSöD, dem Studienentgelt gem. § 8 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 8 Abs. 2 TVSöD und den übernommenen Studiengebühren gem. § 8 Abs. 4 TVSöD. Die für die Berechnung des Rückzahlung...mehr

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Auslandsreisekosten / 2.3 Arbeitgeberbewirtung bei Auslandsreisen

Erhält der Arbeitnehmer während einer beruflichen Auswärtstätigkeit übliche Mahlzeiten (Gesamtwert bis 60 EUR) vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung durch einen Dritten, und ist hierfür ein geldwerter Vorteil anzusetzen, wenn der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Werbungskosten hat. Im Rahmen der 60-EUR-Grenze ist die Arbeitgeberbewirtung mit dem amtlichen Sachbezugswe...mehr

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Auslandsreisekosten / Zusammenfassung

Überblick Die gesetzliche Festlegung der steuerlichen Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen umfasst auch berufliche Auswärtstätigkeiten, die im Ausland ausgeübt werden (§ 9 Abs. 4a EStG). Für die steuerliche Behandlung von Auslandsreisen gelten dieselben Grundsätze wie für inländische Dienstreisen. Die Regelungen machen keinen Unterschied zwischen inländischen un...mehr

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Auslandsreisekosten / 2.1 Zeitlich gestaffelte Auslandstagegelder

Die Länderübersicht macht deutlich, dass zeitlich gestaffelte Auslandstagegelder zu beachten sind. Die Zweistufigkeit der Verpflegungspauschbeträge gilt auch hinsichtlich der Auslandstagegelder. Die Auslandsreisekosten für Verpflegung berechnen sich mit von 120 % und 80 % der Auslandstagegelder nach dem Bundesreisekostengesetz.[1] Die Höhe der steuerlichen Verpflegungssätze ...mehr

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Auslandsreisekosten / 2.2 Welches Land ist maßgebend?

Wird während einer Auslandsreise ausschließlich ein ausländischer Staat aufgesucht, können die Reisekostensätze für das jeweilige Land unmittelbar aus der Tabelle abgelesen werden. Die Auslandstagegelder sind nicht nur nach Ländern gegliedert, daneben sind für besonders teure Städte, z. B. Paris (Frankreich) oder Neu Delhi (Indien), eigene Spesensätze festgelegt. Wenn einzel...mehr

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Auslandsreisekosten / 3 Übernachtungskosten

Bei dienstlichen Reisen ins Ausland kann der Arbeitnehmer nicht mehr zwischen Auslandspauschbeträgen und dem Einzelnachweis wählen. Der Arbeitnehmer muss wie bei Inlandsreisen die im Ausland anfallenden Übernachtungskosten durch geeignete Belege nachweisen. Der Abzug Auslandsübernachtungsgelder bei den Werbungskosten ist nicht zulässig. Die in Spalte 3 der Übersicht aufgefüh...mehr

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Auslandsreisekosten / 5 Auslandsreisekostentabelle

Die Tabelle[1] macht deutlich, dass Auslandseinsätze nicht nur nach einzelnen Ländern gegliedert sind, sondern für besonders teure Städte gesonderte Beträge festgelegt sind. Soweit einzelne Länder in der Tabelle nicht genannt sind, ist das für Luxemburg geltende Tage- und Übernachtungsgeld anzusetzen. Sind Übersee und Außengebiete eines Landes nicht gesondert aufgeführt, gilt...mehr

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Umzugskostenvergütungen in ... / 1 Steuerfreie Erstattung von Umzugskosten

Umzugskostenvergütungen, die aus einer öffentlichen Kasse nach Maßgabe der umzugskostenrechtlichen Vorschriften des Bundes und der Länder oder entsprechenden Regelungen gezahlt werden, sind – vergleichbar den Reisekostenerstattungen – für den öffentlichen Dienst steuerfrei gestellt.[1] Private Arbeitgeber können die tatsächlichen Umzugskosten an die außerhalb des öffentlichen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Verpflegungsmehraufwand und doppelte Haushaltsführung (§ 4 Abs 5 S 1 Nr 5 S 6 EStG aF)

Rn. 1719 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 S 6 EStG aF regelt die Abziehbarkeit von Verpflegungsmehraufwendungen für im Rahmen einer betrieblich veranlassten doppelten Haushaltsführung. Im 1. Hs ist dabei geregelt, dass die S 2–5 auch für den Abzug von Mehraufwendungen für die Verpflegung im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung gelten. Somit gelten die Pauschb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Verpflegungsmehraufwand (§ 4 Abs 5 S 1 Nr 5 EStG)

Schrifttum: Fumi, Verpflegungsmehraufwand bei Einsatzwechseltätigkeit auf drei Monate beschränkt, EFG 2001, 885; Klingler/Paus, Der Verpflegungs-(mehr-)aufwand des Unternehmers: Neue Aspekte eines alten Problems, DStZ 2001, 702; Albert, Überlegungen zur Vereinfachung im LSt-Recht, FR 2002, 373; Albert/Strohner, Plädoyer für eine Vereinfachung und mehr Systematik im LSt-Recht, DB...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Fumi, Verpflegungsmehraufwand bei Einsatzwechseltätigkeit auf drei Monate beschränkt, EFG 2001, 885; Klingler/Paus, Der Verpflegungs-(mehr-)aufwand des Unternehmers: Neue Aspekte eines alten Problems, DStZ 2001, 702; Albert, Überlegungen zur Vereinfachung im LSt-Recht, FR 2002, 373; Albert/Strohner, Plädoyer für eine Vereinfachung und mehr Systematik im LSt-Recht, DB 2002, 2504...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Änderungen durch das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts und das KroatienAnpG

Rn. 1719b Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Durch das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20.02.2013 (BGBl I 2013, 285; auch s Änderungen durch das KroatienAnpG vom 25.07.2014, BGBl I 2014, 1266) wurden die Regelungen zum Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen neu geregelt und in die Vorschrift § 9 Abs 4a EStG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Grundsätzliche Regelung (§ 4 Abs 5 S 1 Nr 5 S 1 EStG aF)

Rn. 1713 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 In S 1 des § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 EStG aF regelt der Gesetzgeber, dass grds Verpflegungsmehraufwendungen nicht abzugsfähig sind, soweit in den folgenden Sätzen der Vorschrift nichts anderes bestimmt ist. Aufwendungen, die allein die eigene Verpflegung des StPfl betreffen, sind ausschließlich privat veranlasst. Sie werden schon nicht vom Einlei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines und Rechtsentwicklung

Rn. 1711 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 EStG in der früheren Fassung (bis VZ 2013) regelte zunächst den Grundsatz, dass Mehraufwendungen für Verpflegung des StPfl nicht als BA abzuziehen sind (S 1). Im Folgenden wurde die Ausnahme bestimmt, dass Mehraufwendungen für die Verpflegung des StPfl nach bestimmten gestaffelten Pauschbeträgen bei Dienstreisen berücksich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Ausnahmen vom Grundsatz (§ 4 Abs 5 S 1 Nr 5 S 2–4 EStG aF)

Rn. 1714 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 In S 2 des § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 EStG aF bestimmt der Gesetzgeber eine Ausnahme vom Abzugsverbot. Danach ist im Fall der Auswärtstätigkeit (Dienstreise) eine pauschale Anerkennung von Mehrverpflegungsaufwendungen gestaffelt nach Abwesenheitszeiten vorgesehen. Auf diese Anerkennung hat der StPfl einen Rechtsanspruch, unabhängig davon, ob er ta...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Dreimonatsgrenze (§ 4 Abs 5 S 1 Nr 5 S 5 EStG aF)

Rn. 1717 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Nach S 5 des § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 EStG aF ist die Geltendmachung der Pauschbeträge nach S 2 auf drei Monate begrenzt. Fraglich ist, ob die Dreimonatsfrist nur für Dienstreisen (S 2) oder auch für Fälle der Einsatzwechseltätigkeit oder Fahrtätigkeit gilt. Der BFH hat entschieden, dass die Dreimonatsfrist auch auf Einsatzwechseltätigkeiten anzu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ag) Reisekosten

Rn. 1650 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand, Übernachtungskosten (dazu s R 20.1 Abs 2 EStR 2012) sind als WK abziehbar, soweit sie unmittelbar mit stpfl Einnahmen im Zusammenhang stehen (zB Besuch von Hauptversammlungen und Gesellschafterversammlungen durch Anteilseigner; FG Sa v 31.05.2001, EFG 2001, 1186 rkr; R 20.1 Abs 2 EStR 2012) und nicht d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Erstattung von Aufwendungen

Rn. 1719a Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Erstattet der ArbG Verpflegungsaufwendungen des ArbN, sind diese bis zur Höhe der Pauschbeträge nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 EStG aF steuerfrei (s § 3 Nr 13 und 16 EStG; BFH BStBl II 2006, 30 unter II.2.d.cc.; BFH BStBl II 2009, 726; FG Münster EFG 2008, 118). Bei Selbstständigen kommt diese Möglichkeit nicht in Betracht. Erhält der ArbN unentg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Starke, Dienstwagenbesteuerung ab 1996, DB 1996, 550; Söhn, Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte, FR 1997, 245; Wacker, Private Nutzung eines betrieblichen Kfz, NWB F 3, 10 119; Schuhmann, Die Besteuerung von Vorführwagen, FR 1998, 877; Lohse/Zeiler, Gemischte Nutzung von Pkw im ESt- und USt-Recht, Stbg 2000, 197; Apitz, Praxisfragen der neuen Entfernungspauschale, FR 2001...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / XVI. Übernachtungspauschale für Berufskraftfahrer (§ 4 Abs 10 EStG) (Nacke)

Rn. 2170 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Nach dem sog JStG 2019, ist durch Verweis auf den neuen § 9 Abs 1 S 3 Nr 5b EStG die neu eingeführte Pauschale für die Übernachtung von Berufskraftfahrern in die Gewinnermittlung übernommen worden. Diese Neuregelung betrifft selbständig tätige Berufskraftfahrer, die von der Pauschalierung der Mehraufwendungen bei Übernachtungen Gebrauch ma...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Rudolph, Der Nachweis von Geschenk- und Bewirtungsaufwendungen gemäß § 4 Abs 6 EStG, BB 1982, 904; Bichel, Besondere Aufzeichnungen nach § 4 Abs 6 im Licht der BFH-Rspr, StBp 1982, 117; Appel, Die besonderen Aufzeichnungspflichten des § 4 Abs 6 EStG, DB 1983, 1677; Hartmann, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG, StBp 1992, 139; S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kirchhof, Gesetzlich nicht abzugsfähige BA und WK, in Söhn (Hrsg), Die Abgrenzung der Betriebs- oder Berufssphäre von der Privatsphäre im ESt-Recht, 1980 (DStJG 3), 13; Arndt, Nichtabzugsfähige BA nach § 4 Abs 5 EStG bei der Gewinnberechnung, FR 1984, 412; Mittmann, Nochmals: Nichtabzugsfähige BA nach § 4 Abs 5 EStG, FR 1985, 152; Freudlieb, Nichtabzugsfähige BA bei der Ermittl...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 4.2.1 Zeitlich gestaffelte Verpflegungspauschale

Für 2013 ergeben sich die folgenden Inlandsverpflegungspauschalen, deren Höhe sich ausschließlich nach der Abwesenheitszeit am einzelnen Kalendertag bestimmt. Für berufliche Auswärtstätigkeiten im Ausland sind die vom BMF für die einzelnen Sta...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 4.2.2 Gesetzliche 3-Monatsfrist

Die gesetzliche 3-Monatsfrist, nach der bei einer längerfristigen Tätigkeit am selben auswärtigen Einsatzort der Werbungskostenabzug von Verpflegungsmehraufwendungen ab dem 4. Monat gesetzlich ausgeschlossen ist[1], gilt nach der Rechtsprechung mit Ausnahme der Fahrtätigkeit für alle Verpflegungspauschalen, also auch bei Arbeitnehmern, die ausschließlich an wechselnden Einsa...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 4.2.3 Unentgeltliche Verpflegung – Arbeitgeberbewirtung

Die lohnsteuerlichen Verpflegungspauschbeträge sind auch dann anzuwenden, wenn der Arbeitnehmer während seiner Auswärtstätigkeit unentgeltlich oder verbilligt verpflegt wird. Die Kürzung der Verpflegungssätze um 15 % bzw. 30 %, je nachdem, ob es sich um das Frühstück oder Mittag- bzw. Abendessen handelte, ist entfallen. Der Wegfall der gekürzten Verpflegungspauschalen wird d...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 4.2.5 Berufliche Auswärtstätigkeiten im Ausland

Die bisherigen Ausführungen gelten weitgehend auch für Auswärtstätigkeiten ins Ausland. Insbesondere sind Verpflegungsmehraufwendungen nur noch in Form von Pauschbeträgen zulässig. Allerdings gelten dabei wegen des oft höheren ausländischen Kostenniveaus andere Pauschbeträge, die das BMF jeweils in tabellarischer Übersicht im Bundessteuerblatt bekannt gibt. Soweit einzelne Lä...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 4.3.1 Inlandsübernachtungskosten

Bei einer Übernachtung im Inland muss der Arbeitnehmer diese Kosten im Einzelfall nachweisen. Eine Abrechnung nach Pauschbeträgen ist nicht möglich. Im Rahmen der Reisekostenerstattung durch den Arbeitgeber darf an den Arbeitnehmer pro Inlandsübernachtung ein Pauschbetrag von 20 EUR ausbezahlt werden. Allerdings muss feststehen, dass der Arbeitnehmer auch tatsächlich übernac...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 5.1 Pauschalbesteuerung mit 25 %

Hat der Arbeitgeber nach den arbeitsrechtlichen Vereinbarungen oder den öffentlichen Reisekostenvorschriften höhere Reisekostensätze zu zahlen, als dies lohnsteuerlich zulässig ist, besteht die Möglichkeit, die Lohnsteuer für die übersteigenden Beträge mit einem Pauschsteuersatz von 25 % zu übernehmen. Die pauschale Lohnsteuer hat gleichzeitig den Vorteil, dass auch hinsicht...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 1.1 Einheitlicher Reisekostenbegriff

Reisekosten sind Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten, wenn diese durch eine so gut wie ausschließlich beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit des Arbeitnehmers entstehen.[1] Wie die Begriffsbestimmung deutlich macht, richtet sich der Umfang der Reisekostenvergünstigung für berufliche Reisetätigkeiten nicht nach der Art der Auswärtst...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Reisekostenerstattung durch... / 4.2.4 Steuerfreie Erstattungen

Erstattet der Arbeitgeber steuerfrei den Mehraufwand für Verpflegung i. H. d. Pauschbeträge, kann der Arbeitnehmer diese nicht noch einmal als Werbungskosten geltend machen. Erstattet er nur einen Teil der zulässigen Pauschbeträge, kann der Arbeitnehmer den Differenzbetrag zu den insgesamt zulässigen Pauschbeträgen als Werbungskosten ansetzen. Bei zusammengefassten Erstattun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Reisekostenerstattung durch... / 4.2 Verpflegungskosten

Die steuerliche Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen erfolgt bei Auswärtstätigkeiten nach einheitlichen Regeln. Der Werbungskostenabzug ist danach nur in Form von Pauschbeträgen zulässig. Für die berufliche Auswärtstätigkeit sind die zeitlich gestaffelten Verpflegungspauschalen anzuwenden. Eine steuerliche Einzelabrechnung nach Belegen ist ausgeschlossen. Für di...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Reisekostenerstattung durch... / 1.2 Bedeutung der regelmäßigen Arbeitsstätte

Das Vorliegen einer regelmäßigen Arbeitsstätte bestimmt die alles entscheidende Frage, welche Beschäftigung an den unterschiedlichen Einsatz- und Tätigkeitsstätten eine berufliche Auswärtstätigkeit begründet. Nur unter dieser Voraussetzung ist der Ansatz von Reisekosten zulässig. Nach der BFH-Rechtsprechung, der die Reisekostendefinition in den Lohnsteuer-Richtlinien uneinges...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Reisekostenerstattung durch... / 2.4 Regelmäßige Arbeitsstätte bei Leiharbeitnehmern

Eine regelmäßige Arbeitsstätte kann ein Leiharbeitnehmer zum einen bei der Verleihfirma begründen, wenn er seinen Arbeitgeber dauerhaft mit einer gewissen Nachhaltigkeit aufsucht. Insoweit sind die allgemein für die Annahme geltenden Grundsätze einer regelmäßigen Arbeitsstätte in einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung zu beachten.[1] Die durch Verwaltungsanweisung festge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Reisekostenerstattung durch... / 2.2.1 Aufsuchen des Betriebs mit gewisser Nachhaltigkeit

Abweichend von dem Richtlinientext zur Abgrenzung der regelmäßigen Arbeitsstätte ergibt sich durch die geänderte Rechtsprechung, dass Art, Umfang und Inhalt der Tätigkeit am Betriebssitz zu prüfen sind, durch die allein eine regelmäßige Arbeitsstätte begründet werden kann. Der BFH hat den Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte wieder an seine frühere Definition geknüpft, die sic...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Reisekostenerstattung durch... / 4.1.2 Wegfall der 3-Monatsfrist

Allein durch Zeitablauf wird keine weitere regelmäßige Arbeitsstätte begründet. Die beruflichen Auswärtstätigkeiten werden bei gleich bleibendem Einsatzort nach Ablauf von 3 Monaten nicht mehr den Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zugeordnet. Praxis-Beispiel Zeitlich unbegrenzter Reisekostenansatz bei befristeter Abordnung Ein leitender Angestellter wird im Rahmen der...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Reisekostenerstattung durch... / 4.5 Gesamterstattungsverfahren für Reisekosten

Die lohnsteuerlichen Reisekostensätze führen in der Praxis häufig dazu, dass die Reisekostenerstattung durch den Arbeitgeber (teilweise) steuerpflichtigen Arbeitslohn darstellt, weil nach den tarifrechtlichen oder sonstigen arbeitsrechtlichen Vereinbarungen höhere Spesen zu zahlen sind, als dies steuerlich zulässig ist. Um den hierbei entstehenden Aufwand für die Betriebe so...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Reisekostenerstattung durch... / 4 Abzugsfähige Reisekosten

Reisekosten sind Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten, wenn diese durch eine so gut wie ausschließlich beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit des Arbeitnehmers entstehen.[1] Nach den Reisekostenregelungen gelten unabhängig von der Art der beruflichen Auswärtstätigkeit[2] für sämtliche Reisekostensachverhalte einheitliche Fahrtkosten...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Reisekostenerstattung durch... / 4.6 Übertragung nicht ausgeschöpfter Beträge

Dies hat den Vorteil, dass bei einer Aufwendungsart nicht ausgeschöpfte Beträge auf andere Reisekosten übertragen werden können. Zahlt beispielsweise der Betrieb ein Kilometergeld, das unter dem lohnsteuerlichen Satz von 0,30 EUR liegt, darf insoweit eine Verrechnung mit dem Verpflegungskostensatz vorgenommen werden, der über den gesetzlichen Pauschbeträgen liegt und ansonst...mehr

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Fuhrparkcontrolling – Trans... / 3.4 Personalkosten

Neben den Fahrzeugkosten spielen die Personalkosten im Fuhrpark eine wichtige Rolle. Um eine korrekte Analyse der Kosten vornehmen zu können, muss zunächst eine Zuordnung der Personalkosten zu Kostenträgern erfolgen. Die Einteilung in direkte und indirekte Kosten ist abhängig von der Sichtweise. Bezogen auf die erbrachte Dienstleistung, den Transport eines Gutes von A nach B ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Berücksichtigungsfähige Entgeltbestandteile

Rz. 8 Zur Berechnung des Durchschnittsverdienstes ist zunächst der Gesamtverdienst gemäß § 2 Abs. 5 MuSchG im Referenzzeitraum festzustellen. Zum im Bezugszeitraum verdienten Arbeitsentgelt rechnet jede laufend gewährte geldwerte Gegenleistung des Arbeitgebers für die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten durch die Arbeitnehmerin im Berechnungszeitraum.[1] Rz. 9 Zum Ve...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 11.1.2 Betriebsausgaben

Rz. 106 Zu dem Begriff der Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG) allgemein s. § 4 EStG Rz. 566ff. Beitragszahlungen an Vereinigungen sind abziehbar, wenn es sich um Berufsverbände handelt, die nach ihrer Satzung Ziele verfolgen, die geeignet sind, der Erhaltung und Fortentwicklung des Betriebs zu dienen.[1] Beiträge und sonstige Zahlungen des selbstständig tätigen Stpfl. an ein...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenprüfung: Heilberufe / 4.1.4 Gemischte Aufwendungen

Selbstverständlich sind rein betrieblich veranlasste Kosten als Betriebsausgaben abzugsfähig. Schwieriger wird es, wenn die Kosten nicht nur fachliche / betriebliche, sondern auch nicht fachliche / nicht betriebliche, also gesellschaftliche bzw. private Inhalte betreffen. Man spricht hier von sog. "gemischten Aufwendungen". Derartige Aufwendungen können unter bestimmten Vorau...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 3.6.3.2 Auslagen für Unterkunft und Verpflegungsmehraufwand

Im Rahmen der Tarifeinigung im öffentlichen Dienst vom 29.4.2016 haben sich die Tarifvertragsparteien darauf verständigt, dass Auszubildenden, für die der TVAöD – Besonderer Teil BBiG – gilt, bei Besuch der regulären auswärtigen Berufsschule im Blockunterricht die notwendigen Auslagen für Unterkunft und Verpflegungsmehraufwand entsprechend § 10 Abs. 2 Sätze 3 bis 6 erstattet...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Sachbezüge, Essensmarken / 5.1 Teilnahme bei einer geschäftlichen Bewirtung

Nimmt der Arbeitnehmer an einer Bewirtung von Geschäftsfreunden teil, gehört der Kostenanteil, der auf die Arbeitnehmer entfällt, nicht zum Arbeitslohn. Findet die Bewirtung allerdings während einer Geschäftsreise statt, muss der Arbeitgeber nur dann den Sachbezugswert für diese Mahlzeit ansetzen, wenn der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf eine Verpflegungspauschale hat. Der ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 3.6.3 Besuch einer auswärtigen Berufsschule

Kosten, die im Zusammenhang mit der schulischen Berufsausbildung des Auszubildenden entstehen, hat der Ausbildende grundsätzlich nicht zu tragen (siehe hierzu Ziffer 3.6). Abweichend hiervon bestimmt § 10 Abs. 3 TVAöD – Besonderer Teil BBiG –, dass dem Auszubildenden bei Besuch einer auswärtigen Berufsschule die notwendigen Fahrtkosten (siehe hierzu Ziffer 3.6.3.1) sowie die...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 3.6.2 Reisen zur Teilnahme an überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen

Wird die Ausbildung am betrieblichen Arbeitsplatz durch überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen ergänzt, hat der Ausbildende die Aufwendungen für solche Ausbildungsmaßnahmen und -veranstaltungen außerhalb der Ausbildungsstätte zu tragen.[1] Unter den Begriff der überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen fallen nur Maßnahmen, die in einer Ausbildungsordnung oder aufgrund vertragli...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 3.6 Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte

Die Vorschrift des § 10 TVAöD – Besonderer Teil BBiG – regelt die Kostentragungspflicht bei Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte. Der Begriff der Ausbildungsstätte ist einer der zentralen Begriffe des BBiG. Er umfasst alle Einrichtungen, in denen gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 3 BBiG Berufsausbildung stattfinden kann, also insbesondere Betriebe der Wirtschaft und v...mehr