Fachbeiträge & Kommentare zu Verlust

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / (7) Abfindungsausschluss für den Todesfall

Rz. 327 Für den Fall des lebzeitigen Ausscheidens sind zu weitgehende Abfindungsbeschränkungen, wie dargestellt, nicht oder nur eingeschränkt wirksam. Für den Fall des Ausscheidens eines Gesellschafters durch seinen Tod hält die h.M. demgegenüber selbst einen vollständigen Abfindungsausschluss für zulässig.[447] Gesellschaftsrechtlich gilt dies nicht nur für alle Gesellschaf...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / (3) Vollständiger Abfindungsausschluss für den Fall des lebzeitigen Ausscheidens

Rz. 319 Im Regelfall stellen Abfindungsklauseln, die den Abfindungsanspruch des ausscheidenden Gesellschafters vollständig ausschließen, eine sittenwidrige Knebelung i.S.d. § 138 Abs. 1 BGB dar und sind daher unwirksam.[418] Denn bei solchen Vereinbarungen steht das Maß der Abfindungsbeschränkung – wenn nicht besondere Umstände eingreifen[419] – eindeutig außer Verhältnis zu...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / (1) Gesetzliche Ausgangssituation

Rz. 311 In den Nachlass fällt (bestenfalls) ein Abfindungsanspruch gem. § 738 Abs. 1 S. 2 BGB (ggf. i.V.m. § 105 Abs. 3 HGB, § 161 Abs. 2 HGB), der sich in erster Linie gegen die Gesellschaft (als solche) richtet.[389] Für die Wertbemessung des Abfindungsanspruchs ist nach der Rechtsprechung des BGH vom Ertragswert des Anteils auszugehen.[390] Da die Fortsetzungsklausel gera...mehr

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§ 18 Unterbeteiligung / I. Begriff und Wesen der Unterbeteiligung

Rz. 1 Durch eine Unterbeteiligung wird ein Dritter, der sog. Unterbeteiligte, an einem bestehenden Gesellschafts- oder Geschäftsanteil derart beteiligt, dass ihm aufgrund gesellschaftsvertraglicher Vereinbarung eine obligatorische Mitberechtigung zumindest am Gewinn des Gesellschafts- oder Geschäftsanteils des Anteilsinhabers und Hauptbeteiligten zusteht. Es handelt sich bei...mehr

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§ 14 Verzichtsverträge / VII. Die so genannte Erstreckungswirkung

Rz. 51 Verzichtet ein Abkömmling (auch ein dem Abkömmling gleichgestelltes Kind = Adoptivkind) auf das gesetzliche Erbrecht, so erstreckt sich die Wirkung des Verzichts auch auf seine Abkömmlinge, es sei denn, etwas anderes ist vereinbart (§ 2349 BGB). Die Erstreckungswirkung schließt auch die Abkömmlinge, die erst nach dem Verzicht geboren werden, ein. Eine Erstreckung auf ...mehr

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§ 18 Unterbeteiligung / 3. Partiarische Rechtsverhältnisse

Rz. 13 Partiarische Rechtsverhältnisse sind Rechtsbeziehungen nicht gesellschaftsrechtlicher Art, bei denen als Leistungsentgelt eine Gewinnbeteiligung vereinbart wurde; anders als bei der Unterbeteiligung ist eine gemeinsame Zweckverfolgung der Parteien nicht erforderlich.[20] Abgrenzungsschwierigkeiten ergeben sich regelmäßig nur zum partiarischen Darlehen, und zwar insbes...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / cc) Behaltensregelungen für Anteile an Kapitalgesellschaften

Rz. 195 Veräußert der Erwerber Anteile an Kapitalgesellschaften innerhalb der Behaltensfrist, stellt dies nach § 13a Abs. 6 Nr. 4 ErbStG ein schädliches Ereignis dar. Wird das Nennkapital herabgesetzt, findet dann keine Nachversteuerung statt, wenn es sich um eine nur nominelle Kapitalherabsetzung handelt, die zum Zwecke der Sanierung der Gesellschaft vorgenommen wurde.[280]...mehr

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§ 16 Vollmachten / Literaturtipps

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§ 6 Grundlagen und Methoden... / IV. Substanzwert als Wertuntergrenze

Rz. 137 Bei Wertermittlungen für steuerliche Zwecke ist ferner zu berücksichtigen, dass gemäß § 11 Abs. 2 S. 3 BewG die Summe der gemeinen Werte der zum Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgüter und sonstigen aktiven Ansätze abzüglich der zum Betriebsvermögen gehörenden Schulden und sonstigen Abzüge (Substanzwert) nicht unterschritten werden darf.[251] Diese Untergrenze s...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / aa) Zulässigkeit vom Gesetz abweichender Vereinbarungen

Rz. 307 Wie sich aus den genannten Vorschriften ergibt, haben die Gesellschafter die Möglichkeit, von den gesetzlichen Vorgaben abweichende Vereinbarungen zu treffen.[385] In der Praxis sind vor allem die nachfolgend genannten Gesellschaftsvertragsklauseln anzutreffen, aus denen sich sehr unterschiedliche und beim Vertragsschluss oftmals vernachlässigte Rechtsfolgen und dara...mehr

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§ 19 Poolvereinbarungen / III. Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten

Rz. 61 Da ein auf unbestimmte Zeit geschlossener Poolvertrag wie jede andere Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach § 723 Abs. 1 S. 1 BGB jederzeit gekündigt werden kann, sollte für eine bestimmte Zeit das Recht zur ordentlichen Kündigung ausgeschlossen werden. Die Bestimmung des Zeitraums sollte sich dabei natürlich an Sinn und Zweck der Poolvereinbarung orientieren. Wird di...mehr

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§ 18 Unterbeteiligung / f) Auflösung und Veräußerung der Unterbeteiligung

Rz. 73 In der Beendigung einer mitunternehmerischen Unterbeteiligung ist steuerlich für den Unterbeteiligten eine Veräußerung seines gesamten Mitunternehmeranteils i.S.d. § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG zu sehen. Beim Unterbeteiligten führt dies ggf. zu einem nach § 16 Abs. 4 EStG und § 34 EStG begünstigten steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn. Für den Hauptbeteiligten stellt di...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / (6) Regelungen bezüglich der Fälligkeit und Auszahlungsmodalitäten

Rz. 326 Auch Regelungen zu den Auszahlungsmodalitäten, also z.B. betreffend die Fälligkeit, Teil- und Ratenzahlungen sowie die Verzinsung, können – obwohl grundsätzlich zulässig[442] – unangemessene Benachteiligungen des ausscheidenden Gesellschafters beinhalten und daher im Extremfall gem. § 138 BGB nichtig sein.[443] Denn sie können, z.B. bei sehr weit hinausgeschobener Fä...mehr

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§ 24 Fremdmanagement im Fam... / 4. Grundsätzliche steuerliche Zielsetzung bei Management-Beteiligungen

Rz. 61 Aus der Sicht des Managements besteht die Zielvorgabe stets darin, die steuerliche Belastung so gering wie irgend möglich zu halten. Im Idealfall sollten also überhaupt keine Einkünfte im Sinne des EStG entstehen. Dies ist allerdings seit Einführung der Abgeltungssteuer praktisch nicht mehr denkbar. Denn selbst wenn sich die Management-Beteiligung (bezogen auf den ein...mehr

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§ 21 Mediation in der Unter... / F. Vor- und Nachteile von Mediation

Rz. 70 Als einer der Vorteile der Mediation gegenüber dem Gerichtsverfahren wird die Zeitersparnis genannt. Die zeitlich kostenaufwendige Vorbereitung durch überbordende Schriftsätze entfällt. Als privater Dienstleister steht ein Mediator relativ zeitnah zur Verfügung. Auch wenn die Mediation nicht zu einem Ergebnis in Form eines juristischen Vertragswerkes führt, werden im ...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / (5) Buchwertklauseln/Stuttgarter Verfahren

Rz. 324 Sehr häufig anzutreffen sind die sogenannten Buchwertklauseln, die aus diesem Grunde ausdrücklich erwähnt werden sollen. Ein Verstoß gegen § 138 BGB liegt hier im Zeitpunkt des Vertragsschlusses (und damit ein für allemal) regelmäßig nicht vor.[435] Später eintretende Divergenzen zwischen Buchwert und tatsächlichem Wert des Anteils sind aber im Rahmen der Inhaltskont...mehr

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§ 18 Unterbeteiligung / a) Atypische Unterbeteiligung und Mitunternehmerschaft

Rz. 61 Maßgebliches Kennzeichen der atypischen Unterbeteiligung ist es, dass der Unterbeteiligte nicht nur Anteil an den laufenden Erträgen der Hauptbeteiligung hat, sondern dass der Unterbeteiligte darüber hinaus auch an den Wertschwankungen des Hauptanteils (d.h. insbesondere den stillen Reserven) beteiligt ist.[99] Der BFH führt hierzu aus, dass eine atypische Unterbeteil...mehr

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§ 17 Familienholding / II. Personengesellschaften – Mitunternehmerschaften

Rz. 36 Ist eine Inanspruchnahme der erbschaftsteuerrechtlichen Begünstigungen nach §§ 13a ff. ErbStG beabsichtigt, setzt dies bei Personengesellschaften voraus, dass sowohl Schenker als auch Beschenkter als Mitunternehmer des Betriebes anzusehen sind.[54] Dies gilt auch, wenn der Beschenkte im Rahmen der Gründung der Gesellschaft an ihr unentgeltlich beteiligt wird. Rz. 37 De...mehr

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§ 19 Poolvereinbarungen / D. Ertragsteuerliche Aspekte von Poolvereinbarungen

Rz. 45 Da bei Abschluss einer bloßen Poolvereinbarung (ohne Übertragung der gepoolten Anteile in ein Gesamthandsvermögen) nicht über Kapitalgesellschaftsanteile verfügt wird, geht damit kein Gewinnrealisierungstatbestand (insbesondere nicht nach § 17 Abs. 1 EStG)[108] einher. Weder das zivilrechtliche noch das wirtschaftliche Eigentum an den Anteilen werden übertragen.[109] ...mehr

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§ 17 Familienholding / 1. Personengesellschaften

Rz. 56 Zivilrechtlich ist es – insbesondere bei Personengesellschaften – ohne Weiteres möglich, die Gewinnverteilung abweichend von der kapitalmäßigen Beteiligung an der Gesellschaft auszugestalten.[111] Von dieser Möglichkeit wird gerade auch bei der Gestaltung von Familiengesellschaften sehr gerne Gebrauch gemacht, um für eine steuergünstige Verteilung des Familieneinkomme...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / VIII. Ergebnisabführungsvertrag

Rz. 165 Auch ein Abgrenzungsproblem mit einem bestehenden Ergebnisabführungsvertrag stellt sich nicht, wenn eine natürliche Person das von ihm gegründete und entwickelte Unternehmen (in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft) verkauft. Sofern aber gleichwohl eine schrittweise Veräußerung erfolgt, sind im Falle des Bestehens einer Organschaft die nachfolgenden Punkte zu bed...mehr

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§ 14 Verzichtsverträge / II. Folgerungen der Erbrechtsreform

Rz. 81 Dennoch führte der Zuwendungsverzicht nach § 2352 BGB bis Ende 2009 ein Schattendasein, weil sich ein derartig erklärter Verzicht nach herrschender Auffassung grundsätzlich nicht auf die Ersatzbedachten, also meistens die Abkömmlinge des Verzichtenden, erstreckte.[78] Der Zuwendungsverzicht hatte sich damit als weitgehend zwecklos dargestellt.[79] Rz. 82 Folgender, vom...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / b) Erbschaftsteuer

Rz. 377 Auf Ebene der Erben bzw. Vermächtnisnehmer des verstorbenen Gesellschafters stellt der Erwerb der Geschäftsanteile bzw. Aktien zunächst einen Erwerb von Todes wegen im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG dar. So lange der Kapitalgesellschaftsanteil beim Erben bzw. Vermächtnisnehmer des verstorbenen Gesellschafters verbleibt, also keine Einziehung oder Zwangsabtretung s...mehr

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§ 13 Stiftung als Gestaltun... / 3. Stiftungsvermögen

Rz. 7 Weiteres konstitutives Merkmal der Stiftung ist das Stiftungsvermögen. Die Stiftung muss gem. § 80 Abs. 2 BGB bereits bei ihrer Errichtung in einem solchen Umfang mit Vermögen ausgestattet sein, dass "die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszweckes gesichert erscheint".[17] Auch wenn gesetzliche Mindestgrenzen nicht vorgeschrieben sind, wird man – je nach S...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / a) Gesetzliche Regelungen

Rz. 304 Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) regelt § 727 Abs. 1 BGB, dass die Gesellschaft durch den Tod eines Gesellschafters aufgelöst wird, sofern sich aus dem Gesellschaftsvertrag nichts anderes ergibt. Die Auflösung der GbR bewirkt, dass diese sich von einer werbenden Gesellschaft in eine Abwicklungsgesellschaft verwandelt,[377] an der sowohl die überlebenden ...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / (2) Grundsätzliche Möglichkeit der Abfindungsbeschränkung

Rz. 313 Da die gesellschaftsrechtlichen Regelungen weitgehend dispositiv sind und dies nach h.M. insbesondere auch für § 738 Abs. 1 S. 2 BGB gilt,[394] können die Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag grundsätzlich eigene Regelungen bezüglich der Höhe oder der Fälligkeit beim Ausscheiden von Gesellschaftern entstehender Abfindungsansprüche treffen. Derartige Vereinbarungen ...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / (4) Abfindungsbeschränkungen der Höhe nach

Rz. 320 Seit seinem Urt. v. 20.9.1993[423] geht der BGH in seiner Rechtsprechung[424] davon aus, dass eine ursprünglich wirksame Abfindungsklausel dauerhaft wirksam bleibt.[425] Daran soll auch ein im Laufe der Zeit eingetretenes grobes Missverhältnis zwischen dem Klauselwert der Abfindung und dem anteiligen wirklichen Wert des von der Gesellschaft betriebenen Unternehmens n...mehr

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§ 18 Unterbeteiligung / II. Wirtschaftliche Bedeutung

Rz. 3 Die Unterbeteiligung ist eine Form der mittelbaren Unternehmensteilhabe, bei der der Hauptbeteiligte die aus seiner Gesellschafterstellung erwachsenden Gewinnchancen und ggf. auch einen Wertzuwachs oder einen Verlust mit dem Unterbeteiligten teilt. Da der Unterbeteiligte regelmäßig[6] nicht unmittelbar an der Hauptgesellschaft beteiligt ist, macht eine Unterbeteiligung...mehr

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§ 15 Eheverträge zur Sicher... / 1. Sekundärgüterrecht

Rz. 69 Bei der Darstellung güterrechtlicher Verträge gewissermaßen "vor der Klammer" stehen die schuldrechtlichen Beziehungen zwischen Eheleuten außerhalb des Güterrechts und die hier nicht umfassend dargestellt werden können.[79] Rz. 70 Im Kontext der Unternehmensnachfolge erwähnenswert sind zunächst unternehmensbezogene Gesellschaftsverträge zwischen Familienmitgliedern. Hi...mehr

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§ 10 Testamentsvollstreckun... / G. Vollmachten

Rz. 42 Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung kann nur von Todes wegen im Rahmen einer letztwilligen Verfügung erfolgen. Der Erblasser kann daneben aber auch per transmortal (also über den Tod hinauswirkender) oder postmortal (also ab Eintritt des Erbfalles) wirkender Vollmacht eine Person seines Vertrauens benennen, die die Geschicke des im Nachlass befindlichen Untern...mehr

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§ 25 Gestaltung von Nießbra... / b) Eigentümer

Rz. 88 Dem Eigentümer werden in der Regel keine eigenen Einkünfte aus dem nießbrauchsbelasteten Grundstück zuzurechnen sein (Ausnahme: Quotennießbrauch). Solange er keine eigenen Einnahmen aus dem Grundstück erzielt, kann der Eigentümer die AfA auf das Gebäude nicht als Werbungskosten abziehen. Wegen des Verlusts der AfA-Berechtigung ist der Zuwendungsnießbrauch daher aus er...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / 3. Gesetzliche Erbfolge

Rz. 18 Die gesetzliche Erbfolge tritt nur in Kraft, wenn der Erblasser keine letztwillige Verfügung errichtet hat. In der Regel kann eine Unternehmensnachfolge im Wege der gesetzlichen Erbfolge nicht optimal umgesetzt werden. Zu groß sind die mit der Entstehung einer Erbengemeinschaft und der anschließenden Auseinandersetzung verbundenen Schwierigkeiten. In den Fällen, in de...mehr

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§ 27 Betriebsverpachtung / II. Gewerbesteuerrecht

Rz. 42 Die Gewerbesteuerpflicht erlischt bei Einzelgewerbetreibenden und Personengesellschaften mit der tatsächlichen Einstellung des Betriebs. Eine solche Einstellung ist anzunehmen mit der völligen Aufgabe jeder werbenden Tätigkeit. Deshalb erlischt die Gewerbesteuerpflicht des Verpächters mit der Betriebsverpachtung.[78] Bei Verpachtung während des Wirtschaftsjahres entst...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / g) Entstehung der Steuer

Rz. 34 Nach § 9 Abs. 1 ErbStG entsteht die Steuer bei Erwerben von Todes wegen mit dem Tod des Erblassers bzw. bei Schenkungen unter Lebenden mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendungen. Nach § 11 ErbStG ist für die Wertermittlung der Zeitpunkt der Entstehung der Steuer maßgebend, soweit im ErbStG nichts anderes bestimmt ist. Damit entsteht die Erbschaft-/Schenkungsteue...mehr

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§ 33 Auslandsvermögen / 1. Allgemeines

Rz. 25 Eine Nachfolgeplanung ist bereits eine komplexe Aufgabe, wenn ausschließlich nationales Recht Anwendung findet. Umso komplexer wird eine solche Planung, wenn zusätzlich ausländische Sachverhalte zu berücksichtigen sind. Für den Berater ist es daher wichtig, mit kompetenten Partnern zusammenzuarbeiten, denn niemand wird von sich behaupten können, in allen zivil- und st...mehr

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§ 6 Grundlagen und Methoden... / VI. Unbeachtlichkeit des (bilanziellen) Vorsichtsprinzips

Rz. 42 Bei der Erstellung von Jahres- und Konzernabschlüssen, die Grundlage einer Unternehmensbewertung sind, sind Vermögensgegenstände gem. § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB vorsichtig zu bewerten. Dieses sog. "Vorsichtsprinzip" der handelsbilanziellen Rechnungslegung führt zu einer ungleichen Bewertung von Chancen und Risiken. Nach dem Vorsichtsprinzip sollen möglichst alle Risiken u...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / b) Rückübertragungsgründe

Rz. 25 Insoweit stellt sich zunächst die Frage, wie die Fälle, in denen eine Rückabwicklung verlangt werden kann, zu definieren sind. Aus der Sicht des Schenkers wäre – auf den ersten Blick – eine freie Entscheidungsmöglichkeit wünschenswert, würde sie es ihm doch ermöglichen, sehr flexibel auf Veränderungen der Umstände zu reagieren. Ganz anders sieht die Lage aus der Persp...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 2. Einbringungsgewinn

Rz. 74 Bei dem Einbringenden (Einzelunternehmer) ist ein Einbringungsgewinn zu ermitteln. Die Berechnung ist wie folgt vorzunehmen:mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / III. Gewerbesteuer

Rz. 105 Ein Übernahmegewinn bzw. -verlust ist bei der Gewerbesteuer nicht zu berücksichtigen.[78] Des Weiteren unterliegt die Ausschüttung der offenen Rücklagen (Bezüge nach § 7 UmwStG) in Bezug auf Anteile an der Kapitalgesellschaft im Privatvermögen im Sinne des § 17 EStG aufgrund expliziter gesetzlicher Regelung nicht der Gewerbesteuer.[79] Rz. 106 Fraglich ist, ob die aus...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 3. Einbringungsgewinn

Rz. 32 Bei dem Einbringenden (Einzelunternehmer) ist ein Einbringungsgewinn zu ermitteln.[19] Die Berechnung ist wie folgt vorzunehmen:mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / c) Besteuerung Übernahmeergebnis

Rz. 101 Hinsichtlich der Frage der Besteuerung des Übernahmeergebnisses ist zunächst zu unterscheiden, ob es sich um einen Übernahmegewinn oder einen Übernahmeverlust handelt. Anschließend ist für die Besteuerungsfolgen relevant, ob das Übernahmeergebnis auf eine natürliche Person oder eine Körperschaft entfällt. Ist das Übernahmeergebnis der 2. Stufe positiv – handelt es sic...mehr

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§ 30 Betriebsaufspaltung / b) Einzelne Wirtschaftsgüter

Rz. 17 Als wesentliche Betriebsgrundlage kommt nach den dargestellten Grundsätzen zunächst ein bebautes Grundstück in Betracht. Nach der Rechtsprechung des BFH ist jedes Grundstück, das die räumliche und funktionale Grundlage für die Geschäftstätigkeit des Betriebsunternehmens bildet und es ihm ermöglicht, sein Geschäftsbetrieb aufzunehmen und auszuüben, eine wesentliche Bet...mehr

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§ 26 Gestaltung von Versorg... / 1. Übertragung eines Anteils an einer Personengesellschaft, § 10 Abs. 1a Nr. 2 S. 2 Buchst. a EStG

Rz. 20 Das Gesetz lässt nicht jeden Anteil an einer Personengesellschaft genügen. Es muss sich vielmehr um einen Mitunternehmeranteil an einer Personengesellschaft handeln, die eine Tätigkeit i.S.d. §§ 13, 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 18 Abs. 1 EStG ausübt. Die Personengesellschaft muss daher im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft, originär gewerblich oder selbstständig tätig sein...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / (1) Ermittlung des nachhaltigen Jahresertrags

Rz. 310 Grundlage für die Ermittlung des nachhaltig erzielbaren Jahresertrags bildet der in der Vergangenheit tatsächlich erzielte Durchschnittsertrag (§ 201 Abs. 1 BewG).[484] Dieser ist regelmäßig aus den Betriebsergebnissen der letzten drei vor dem Bewertungsstichtag abgelaufenen Wirtschaftsjahre herzuleiten (§ 201 Abs. 2 S. 1 BewG).[485] Das gesamte Betriebsergebnis eine...mehr

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StaRUG: Neue Anforderungen ... / 6 Umsetzung: Risikoaggregation im Controlling

Viele mittelständische Unternehmen haben kein eigenständiges Krisenfrühwarn- oder Risikomanagementsystem. Dies ist auch kein grundsätzliches Problem. Der Gesetzgeber fordert kein eigenständiges Risikomanagement, sondern lediglich die Fähigkeit mögliche "bestandsgefährdende Entwicklungen" – also schwere Krisen – früh zu erkennen. Bei mittelständischen Unternehmen ohne eigenst...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / a) Stille Gesellschaft

Rz. 154 Die stille Gesellschaft ist dadurch gekennzeichnet, dass sie über kein Gesamthandsvermögen verfügt.[200] Vielmehr geht die Einlage des stillen Gesellschafters in das Vermögen des Inhabers des Handelsgeschäfts (oder auch Einzelunternehmens) über.[201] Gesetzlich geregelt ist die stille Gesellschaft in § 230 HGB. Eine Eintragung des Stillen in das Handelsregister erfol...mehr

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§ 28 Kleine und mittlere Un... / II. Übertragung von Gesellschaftsanteilen

Rz. 78 Die Übertragung bzw. Abtretung von Personengesellschaftsanteilen ist formfrei möglich. Ein Verstoß gegen das schenkungsrechtliche Beurkundungserfordernis kann durch Vollzug der Schenkung ohne Weiteres geheilt werden (§ 518 Abs. 3 BGB). Dasselbe gilt auch für die Übertragung von Aktien, wenngleich die Rechtsform der AG bei kleinen und mittleren Unternehmen eher selten ...mehr

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§ 9 Vor- und Nacherbeneinse... / 1. Gewinne

Rz. 98 Bekanntlich stehen dem Vorerben die Nutzungen des Nachlasses nach § 2111 Abs. 1 S. 1 BGB zu. Die Substanz der Vorerbschaft, also das Unternehmen als solches, gebührt indes dem Nacherben. Bei einem Unternehmen bzw. einer Gesellschaftsbeteiligung hat der Vorerbe demzufolge Anspruch auf diejenigen Gewinne, bei denen es sich um Nutzungen im Sinne von §§ 2111 Abs. 1, 99, 10...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Latente Steuern in der Hand... / 6 Ausweis in der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung

Veränderungen der bilanzierten aktiven und passiven latenten Steuern führen zu Aufwendungen und Erträgen, die in der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 274 Abs. 2 Satz 3 HGB gesondert unter dem Posten "Steuern vom Einkommen und Ertrag" auszuweisen sind. D.h. der Ausweis von Aufwendungen und Erträgen aus der Änderungen von bilanzierten latenten Steuern erfolgt zusammen als Ge...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Latente Steuern in der Hand... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Buchung passiver latenter Steuern

Die Huber GmbH ist eine große Kapitalgesellschaft und damit zum Ausweis latenter Steuern nach § 274 HGB verpflichtet. Im Zuge der (jährlichen) Arbeiten zum Jahresabschluss berechnet die Huber GmbH daher u. a. die Höhe der auszuweisenden latenten Steuern. Dazu nimmt die Huber GmbH eine Einzeldifferenzbetrachtung aller Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungspos...mehr