Fachbeiträge & Kommentare zu Vergütung

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Führung des Lohn- und Gehal... / 1.2 Vereinfachtes Lohnkonto für Aushilfen

Für Aushilfs- und Teilzeitkräfte sowie für geringfügig Beschäftigte, deren Arbeitslohn mit festen Pauschalsteuersätzen nach § 40a EStG pauschal besteuert wird, genügt eine vereinfachte Form des Lohnkontos. Hier reicht es aus, wenn der Arbeitgeber für die jeweilige Aushilfskraft folgende Daten aufzeichnet: Name und Anschrift, Dauer der Beschäftigung, Zahl der tatsächlich geleist...mehr

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Sonstige Bezüge / 1.3 Nach- oder Vorauszahlungen von Arbeitslohn

Nachzahlungen oder Vorauszahlungen von Arbeitslohn gehören zu den sonstigen Bezügen, wenn sich der Gesamtbetrag oder ein Teilbetrag der Nachzahlung oder Vorauszahlung auf Lohnzahlungszeiträume bezieht, die in einem anderen Jahr als dem der Zahlung enden. Bezieht sich dagegen der Gesamtbetrag ausschließlich auf Lohnzahlungszeiträume, die im Kalenderjahr der Zahlung enden, hand...mehr

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Jubiläumszuwendung / Zusammenfassung

Begriff Jubiläumszuwendungen sind Sonderzuwendungen des Arbeitgebers, die aus Anlass eines Firmen- oder Arbeitnehmer-/Dienstjubiläums gezahlt werden. Jubiläumszuwendungen als Gratifikation gehören regelmäßig zum steuerpflichtigen Arbeitslohn und damit auch zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt, ebenso Sachzuwendungen aufgrund eines Jubiläums. Auch die Aufwendungen des Arbei...mehr

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Schadensersatz / 1.3 Schadensersatz für entgangenen oder entgehenden Arbeitslohn

Entschädigungen für entgangenen oder entgehenden Arbeitslohn sind lohnsteuerpflichtig. Die Lohnsteuer ist ermäßigt nach der Fünftelregelung zu berechnen. Ab dem Jahr 2025 ist die Fünftelregelung im Lohnsteuerabzugsverfahren nicht mehr zulässig. Sie kann dann nur noch im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung beantragt werden.[1] Der Grundsatz, dass Entschädigungen aus Anlass d...mehr

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Arbeitnehmererfindungen / Zusammenfassung

Begriff Arbeitnehmererfindungen sind Erfindungen, für die ein gewerbliches Schutzrecht nach dem PatentG oder dem GebrauchsmusterG beansprucht werden kann und die von einem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit seinem Arbeitsverhältnis gemacht worden sind, in der Regel in Ausübung seiner Tätigkeit. Andere schutzfähige Leistungen von Arbeitnehmern im Arbeitsverhältnis wie urheberrec...mehr

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Erstellen der Lohnsteuerbes... / 6.9 Nummer 16: Steuerfreier Arbeitslohn bei Auslandstätigkeit

Bezüge für eine Auslandstätigkeit, die nach den Vorschriften eines Doppelbesteuerungsabkommens (Nummer 16a) oder des Auslandstätigkeitserlasses (Nummer 16b) von der Lohnsteuer freigestellt sind, müssen ebenfalls gesondert in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen werden. Die Beträge dürfen nicht im Bruttoarbeitslohn in Nummer 3 der Lohnsteuerbescheinigung ent...mehr

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Führung des Lohn- und Gehal... / 1.2 Angaben

Der Arbeitgeber hat in den Entgeltunterlagen u. a. folgende Angaben über den Beschäftigten aufzunehmen:[1] den Familien- und Vornamen und ggf. das betriebliche Ordnungsmerkmal, das Geburtsdatum, bei Ausländern aus Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums die Staatsangehörigkeit und den Aufenthaltstitel, die Anschrift, den Beginn und das Ende der Beschäftigung, den Begin...mehr

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Kapitalabfindung und Kapita... / 2 Kapitalzahlungen aus einer Pensions-/Direktzusage oder Unterstützungskasse

Erteilt der Arbeitgeber eine Pensions-/Direktzusage bzw. entscheidet er sich zur Durchführung der betrieblichen Altersversorgung über eine Unterstützungskasse, fließt in der Ansparphase kein Arbeitslohn (auch kein steuerfreier Arbeitslohn) zu. Dies gilt auch in den Fällen der Entgeltumwandlung ("Deferred Compensation"). Erst die späteren Altersbezüge sind vom Arbeitgeber als...mehr

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Führung des Lohn- und Gehal... / 1 Aufzeichnungspflicht

Der Arbeitgeber muss für jeden Arbeitnehmer und jedes Kalenderjahr ein Lohnkonto führen.[1] Dabei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitnehmer beschränkt oder unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist. Der Begriff "Lohnkonto" ist irreführend: Darunter ist nicht das buchhalterische Konto "Löhne" zu verstehen, sondern mit diesem Begriff werden vielmehr insgesamt die Aufzeichnungs...mehr

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Führung des Lohn- und Gehal... / 1.1 Fortlaufende Aufzeichnungen

Bei der Führung des Lohnkontos müssen keine besonderen Formvorschriften beachtet werden. Entscheidend ist lediglich, dass das Lohnkonto alle erforderlichen Angaben enthält und dass die Aufzeichnungen fortlaufend, jedoch getrennt für jedes Kalenderjahr geführt und aufbewahrt werden. Bei der manuellen Entgeltabrechnung werden die Lohnkonten in aller Regel als Karteikarten gefüh...mehr

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Führung des Lohn- und Gehal... / 2.7 Eintragung der Großbuchstaben FR

Seit 2017 besteht die Bescheinigung der Großbuchstaben FR für französische Grenzgänger, für die dem Arbeitgeber vom Betriebsstättenfinanzamt eine Freistellung für den Lohnsteuerabzug vorliegt.[1] In Zeile 2 der Lohnsteuerbescheinigung sind die Großbuchstaben FR einzutragen, die um die Ziffern 1, 2 oder 3 zu ergänzen sind, je nachdem, ob das Grenzgängerarbeitsverhältnis zulet...mehr

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Führung des Lohn- und Gehaltskontos

Zusammenfassung Überblick Bei Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses und eines jeden Kalenderjahres der Beschäftigung hat der Arbeitgeber für jeden Arbeitnehmer ein Lohnkonto einzurichten, das steuerliche Grundlage des Dienstverhältnisses ist. Dazu muss das Lohnkonto sämtliche bedeutsamen Merkmale enthalten, beginnend mit dem Namen und der Anschrift des Arbeitnehmers über d...mehr

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Führung des Lohn- und Gehal... / 1 Entgeltunterlagen

Der Arbeitgeber hat für jeden Beschäftigten, getrennt nach Kalenderjahren, Entgeltunterlagen in deutscher Sprache elektronisch zu führen. Entgeltunterlagen sind auch für geringfügig Beschäftigte zu führen. Das Lohn- bzw. Gehaltskonto ist Teil der Entgeltunterlagen. Der Inhalt der Entgeltunterlagen ergibt sich aus § 8 BVV. Die dort aufgeführten inhaltlichen Anforderungen[1] s...mehr

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Führung des Lohn- und Gehal... / 2.5 Eintragung Großbuchstabe F

In der Lohnsteuerbescheinigung ist der Buchstabe F für die steuerfreie Sammelbeförderung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte auszuweisen.[1] Da im Lohnkonto hierzu der steuerfreie Arbeitslohn betragsmäßig einzutragen ist, erübrigt sich die entsprechende Kennzeichnung im Lohnkonto. Die Eintragung des Großbuchstabens F im Lohnkonto ist deshalb nicht vorgesehen.mehr

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Führung des Lohn- und Gehal... / 1.1 Aufbewahrungsfrist

Die Entgeltunterlagen sind bis zum Ablauf des auf die letzte Prüfung des Rentenversicherungsträgers folgenden Kalenderjahres[1] geordnet aufzubewahren.[2] Wichtig Auskunftspflichten gegenüber den Krankenkassen Die Arbeitgeber haben der Einzugsstelle über alle Tatsachen Auskunft zu geben, die für die Erhebung der Beiträge notwendig sind.[3] Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die ...mehr

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Führung des Lohn- und Gehal... / 1.3.1 Aufzeichnungs-/Dokumentationspflicht

In § 17 Abs. 1 MiLoG sind erweiterte Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten geregelt. Diese gelten neben den bereits bisher tarifvertraglichen bzw. arbeitsrechtlichen Aufzeichnungsvorschriften des Arbeitgebers auch für die Sozialversicherung, soweit die zutreffende Ermittlung des Arbeitsentgelts nachgewiesen werden muss.mehr

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Führung des Lohn- und Gehal... / 1.5 Verzeichnis der Beschäftigten

Der Arbeitgeber hat zur Prüfung der Vollständigkeit der Entgeltabrechnung für jeden Abrechnungszeitraum ein Verzeichnis aller Beschäftigten in der Sortierfolge der Entgeltunterlagen mit den folgenden Angaben und nach Einzugsstellen (= Krankenkassen) getrennt elektronisch zu erfassen und lesbar zur Verfügung zu stellen; für die Beitragsgrundlage der Unfallversicherung erfolgt...mehr

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Erstellen der Lohnsteuerbes... / 6.16.2 Versorgungsbezüge als laufender Arbeitslohn

In Nummer 29 der Lohnsteuerbescheinigung ist die Bemessungsgrundlage bei laufenden Versorgungsbezügen zu erfassen.[1] Einzubeziehen sind auch – zusätzlich zu den laufenden Versorgungsbezügen – gewährte weitere Zuwendungen und geldwerte Vorteile mit Versorgungscharakter, z. B. steuerpflichtige Fahrtkostenzuschüsse, Freifahrtberechtigungen, Kontoführungsgebühren. Hinweis Brutto...mehr

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Führung des Lohn- und Gehal... / 2.14 Vermögenswirksame Leistungen

Die vom Arbeitgeber an das Anlageinstitut überwiesenen Beträge zu vermögenswirksamen Leistungen sind im Lohnkonto einzutragen. Der Zuschuss vom Arbeitgeber muss nicht gesondert aufgezeichnet werden.mehr

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Führung des Lohn- und Gehal... / 1.3 Mindestlohn

1.3.1 Aufzeichnungs-/Dokumentationspflicht In § 17 Abs. 1 MiLoG sind erweiterte Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten geregelt. Diese gelten neben den bereits bisher tarifvertraglichen bzw. arbeitsrechtlichen Aufzeichnungsvorschriften des Arbeitgebers auch für die Sozialversicherung, soweit die zutreffende Ermittlung des Arbeitsentgelts nachgewiesen werden muss. 1.3.2 Ver...mehr

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Führung des Lohn- und Gehal... / Sozialversicherung

1 Entgeltunterlagen Der Arbeitgeber hat für jeden Beschäftigten, getrennt nach Kalenderjahren, Entgeltunterlagen in deutscher Sprache elektronisch zu führen. Entgeltunterlagen sind auch für geringfügig Beschäftigte zu führen. Das Lohn- bzw. Gehaltskonto ist Teil der Entgeltunterlagen. Der Inhalt der Entgeltunterlagen ergibt sich aus § 8 BVV. Die dort aufgeführten inhaltlichen...mehr

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Führung des Lohn- und Gehal... / 2.3 Eintragung Großbuchstabe U

Der Großbuchstabe U muss im Lohnkonto als Kennzeichen für Unterbrechungszeiträume eingetragen werden, in denen der Anspruch des Arbeitnehmers auf Arbeitslohn für mindestens 5 aufeinanderfolgende Arbeitstage im Wesentlichen weggefallen ist. Zu erfassen sind Zeiten ohne Entgeltersatzleistungen und solche Leistungen, die nicht bereits gesondert im Lohnkonto aufzuzeichnen sind, ...mehr

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Sonstige Bezüge / Zusammenfassung

Begriff Der lohnsteuerrechtliche Begriff "Sonstige Bezüge" umfasst alle Lohnzahlungen, die keinen laufenden Arbeitslohn darstellen. Neben einmaligen Zuwendungen fallen hierunter sämtliche Arbeitslohnzahlungen, die nicht regelmäßig anfallen. Die wohl häufigste und auch bekannteste Form sonstiger Bezüge sind Einmalzahlungen. Die Unterscheidung zwischen laufendem Arbeitslohn un...mehr

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Lohnkonto / 4.10 Pauschalbesteuerter Arbeitslohn

Pauschal besteuerte Bezüge und die darauf entfallenden Steuerabzugsbeträge sind ebenfalls im Lohnkonto aufzuzeichnen. Anhand der Aufzeichnungen im Lohnkonto hat z. B. der Arbeitgeber bei der Lohnsteuerpauschalierung nach § 40 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu prüfen, ob die dort festgelegte jährliche 1.000-EUR-Grenze für die Pauschalbesteuerung von sonstigen Bezügen bereits überschritten...mehr

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Führung des Lohn- und Gehal... / Zusammenfassung

Überblick Bei Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses und eines jeden Kalenderjahres der Beschäftigung hat der Arbeitgeber für jeden Arbeitnehmer ein Lohnkonto einzurichten, das steuerliche Grundlage des Dienstverhältnisses ist. Dazu muss das Lohnkonto sämtliche bedeutsamen Merkmale enthalten, beginnend mit dem Namen und der Anschrift des Arbeitnehmers über die Lohnsteuerab...mehr

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Führung des Lohn- und Gehal... / 1.6 Aufbewahrungspflichten des Arbeitgebers

Die genannten Entgeltunterlagen werden überwiegend elektronisch geführt. Bei den die Entgeltabrechnung begleitenden oder erläuternden nachfolgend aufgeführten Unterlagen besteht seit dem 1.1.2022 die Verpflichtung, diese elektronisch zu führen. Dies bedeutet, dass nicht erst der Arbeitgeber in der Pflicht ist, diese Unterlagen elektronisch aufzubewahren. Bereits derjenige, d...mehr

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Führung des Lohn- und Gehal... / 2 Entgeltunterlagen in elektronischer Form

Die soeben genannten Entgeltunterlagen müssen, soweit sie nicht elektronisch aus der Abrechnung des Arbeitgebers entnommen werden können, dem Arbeitgeber von den zuständigen Stellen oder dem Beschäftigten seit dem 1.1.2022 in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden. Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben in Gemeinsamen Grundsätzen[1] die Rahmenbeding...mehr

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Führung des Lohn- und Gehal... / 2.2 Unterlagen mit Unterschriftserfordernis

Die Daten der Entgeltunterlagen und die der Beitragsabrechnung sind in der Aufbewahrungsfrist[1] jederzeit verfügbar und unverzüglich lesbar vorzuhalten. Besonderheiten gelten für Unterlagen, für die eine Schriftform verlangt wird. Es handelt sich dabei um Erklärungen des Altersvollrentners über den Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit nach § 5 Abs. 4 Satz 2 SGB VI, Er...mehr

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Führung des Lohn- und Gehal... / 1.4 Dokumentation der Höhe von Sozialleistungen

Nicht ausdrücklich geregelt ist, dass Mitteilungen der Sozialleistungsträger über die Höhe der Sozialleistungen zu den Entgeltunterlagen zu nehmen sind. Die Prüfer der Rentenversicherungsträger werden bei einer Betriebsprüfung jedoch das Fehlen derartiger Mitteilungen beanstanden. Dies unter anderem deshalb, weil nur dadurch festgestellt werden kann, ob die während des Bezug...mehr

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Führung des Lohn- und Gehal... / 1.3.2 Verschärfte Aufzeichnungspflichten

Verschärfte Aufzeichnungspflichten gelten für 2 Fallgruppen: für geringfügig entlohnt und kurzfristig Beschäftigte, unabhängig von der Branche des Arbeitgebers sowie für Arbeitgeber in Wirtschaftszweigen/Wirtschaftsbereichen nach § 2a SchwarzArbG. In diesen Fällen müssen Aufzeichnungen über Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit geführt und bereitgehalten werden. Diese An...mehr

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Führung des Lohn- und Gehal... / 2 Inhalt des Lohnkontos

Welche Angaben das für den Arbeitnehmer geführte Lohnkonto enthalten muss, wird in § 4 LStDV im Einzelnen geregelt. 2.1 Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) In das Lohnkonto müssen sämtliche Daten übernommen werden, die vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) als ELStAM-Daten des Arbeitnehmers übermittelt werden.[1] Seit 1.1.2020 gilt dies auch für beschränkt steuer...mehr

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Führung des Lohn- und Gehal... / Lohnsteuer

1 Aufzeichnungspflicht Der Arbeitgeber muss für jeden Arbeitnehmer und jedes Kalenderjahr ein Lohnkonto führen.[1] Dabei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitnehmer beschränkt oder unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist. Der Begriff "Lohnkonto" ist irreführend: Darunter ist nicht das buchhalterische Konto "Löhne" zu verstehen, sondern mit diesem Begriff werden vielmehr insge...mehr

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Führung des Lohn- und Gehal... / 2.8 Aufzeichnung der Sachbezüge

Neben dem gezahlten Barlohn sind im Lohnkonto Sachbezüge, die der Arbeitnehmer erhalten hat, getrennt aufzuzeichnen. Dabei müssen für die vollständige Aufzeichnung der Sachbezüge die nachfolgenden Angaben erfolgen: Tag der Abgabe des Sachbezugs, Abgabeort, ggf. eine vom Arbeitnehmer geleistete Zuzahlung, der Wert des Sachbezugs und die vom steuerlich anzusetzenden Wert einbehalte...mehr

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Führung des Lohn- und Gehal... / 2.4 Eintragung Großbuchstabe S

Der Großbuchstabe S ist im Lohnkonto einzutragen, wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuer von einem sonstigen Bezug in einem ersten Dienstverhältnis ohne Berücksichtigung der tatsächlichen Lohnbezüge aus einem früheren Dienstverhältnis des Kalenderjahres berechnet hat.[1] Wichtig Pflichtveranlagung bei Eintragung des Großbuchstabens S Wenn beim Arbeitgeberwechsel der Lohnsteuerabz...mehr

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Führung des Lohn- und Gehal... / 2.10 Fahrtkostenzuschuss

Zahlt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Zuschuss für die arbeitstägliche Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit dem privaten Pkw, kann dieser Fahrtkostenzuschuss pauschal mit 15 % oder 25 % besteuert werden. Gleiches gilt, wenn die geldwerten Vorteile für die Überlassung eines Dienstwagens für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte pausc...mehr

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Führung des Lohn- und Gehal... / 2.6 Eintragung Großbuchstabe M

Erhält der Arbeitnehmer während seiner beruflichen Auswärtstätigkeit unentgeltliche Verpflegung von seinem Arbeitgeber, gilt eine weitere Bescheinigungspflicht.[1] Damit das Finanzamt eine eventuelle Kürzung der Verpflegungspauschalen bei der Einkommensteuerveranlagung erkennen kann, ist im Lohnkonto und in Zeile 2 der Lohnsteuerbescheinigung der Großbuchstabe M einzutragen....mehr

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Führung des Lohn- und Gehal... / 1.3 Aufbewahrungsfrist bei Lohnkonten

Aufbewahrt werden muss das Lohnkonto bis zum Ablauf des 6. Kalenderjahres, das auf die letzte Eintragung folgt. Wenn der Arbeitgeber das Lohnkonto 2024 erst Anfang 2025 abgeschlossen hat, hat er das Lohnkonto bis Ende des Jahres 2031 aufzubewahren. Praxis-Tipp Ende der Aufbewahrungsfrist für Lohnkonten 2017 und früher In den o. g. Fällen können Lohnkonten der Jahre 2016 und fr...mehr

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Führung des Lohn- und Gehal... / 2.1 Befreiung von der Führung elektronischer Unterlagen

Bis zum 31.12.2026 kann sich der Arbeitgeber von der Führung elektronischer Unterlagen auf Antrag bei dem für ihn zuständigen Prüfdienst der Deutschen Rentenversicherung befreien lassen. Die Befreiung erfolgt formlos unter Angabe der Betriebsnummer. Die Befreiung ist für Zeiträume bis 31.12.2026 möglich. Der Antrag kann auch von einer Abrechnungsstelle für mehrere Arbeitgebe...mehr

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Führung des Lohn- und Gehal... / 1.3.3 Ausnahmen von der Aufzeichnungspflicht

In einigen Fällen wurden Ausnahmeregelungen bezüglich der Aufzeichnungspflichten geschaffen. Diese werden in der Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung und in der Mindestlohnaufzeichnungsverordnung näher beschrieben.mehr

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Führung des Lohn- und Gehal... / 2.9 Lohnzahlungen Dritter

Bei Lohnzahlungen durch Dritte, etwa von verbundenen Unternehmen, besteht eine gesetzliche Anzeigepflicht. In diesen Fällen muss der Arbeitnehmer die Höhe der Bezüge für den jeweiligen Entgeltzahlungszeitraum am Monatsende seinem Arbeitgeber angeben.[1] Die Anzeige ist als Beleg zum Lohnkonto zu nehmen.mehr

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Tantieme / Zusammenfassung

Begriff Als Tantieme wird eine ergebnisabhängige Beteiligung bezeichnet, die in einem Prozentsatz des Umsatzes oder Gewinns besteht und meistens neben einer festen Vergütung an Vorstandsmitglieder einer AG, an Geschäftsführer oder leitende Angestellte gezahlt wird. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Arbeitsgesetzlich geregelt ist die Tantieme nicht. Sie ri...mehr

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Arbeitnehmererfindungen / 1.2 Vergütungsanspruch

Der Arbeitnehmer hat gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf angemessene Vergütung, sobald der Arbeitgeber die Diensterfindung in Anspruch genommen hat. Der Vergütungsanspruch besteht mit der Inanspruchnahme, nicht erst mit der Erteilung des Schutzrechts. Ggf. ist eine vorläufige Vergütung zu zahlen.[1] Die Höhe dieser Vergütung richtet sich nach der wirtschaftlichen Verwert...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonstige Bezüge im Lohnsteu... / 3.1 Anwendung der Jahreslohnsteuertabelle

Die Lohnsteuer von sonstigen Bezügen wird mit dem Teilbetrag erhoben, der zusammen mit der Lohnsteuer für den laufenden Arbeitslohn der voraussichtlichen Jahreslohnsteuer für den Arbeitslohn des gesamten Kalenderjahres entspricht. Der Steuerabzug von sonstigen Bezügen muss jahresbezogen vorgenommen werden, weil die Besteuerung nach den für laufenden Arbeitslohn geltenden Gru...mehr

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Führung des Lohn- und Gehal... / 2.2 Laufende Daten aus der Lohnabrechnung

Aus den jeweiligen Entgeltabrechnungen müssen im Lohnkonto folgende Daten eingetragen werden: der Tag der jeweiligen Zahlung sowie der Entgeltzahlungszeitraum, z. B. 31.3., Entgeltabrechnung März, der steuerpflichtige Bruttoarbeitslohn. Hierbei muss beachtet werden, dass der Barlohn und eventuelle Sachbezüge, also z. B. aus Dienstwagenüberlassung, Mahlzeiten oder der Gewährung ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Führung des Lohn- und Gehal... / 2.1 Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)

In das Lohnkonto müssen sämtliche Daten übernommen werden, die vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) als ELStAM-Daten des Arbeitnehmers übermittelt werden.[1] Seit 1.1.2020 gilt dies auch für beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer, die in das ELStAM-Verfahren einbezogen worden sind.[2] Sämtliche Daten der vom Betriebsstättenfinanzamt ausgestellten Papierbescheinigung für ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonstige Bezüge im Lohnsteu... / 7.1 Gewinnanteile/Tantiemen

Erhält ein Arbeitnehmer neben seinem Festlohn gewinnabhängige Vergütungen, liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn vor, sobald sie dem Arbeitnehmer ohne wirtschaftliche Beschränkung zur Verfügung stehen. Der Arbeitslohn zählt auch sozialversicherungsrechtlich zum Arbeitsentgelt. Abgrenzungsprobleme im steuerlichen Bereich ergeben sich dann, wenn die Gewinnbeteiligung ungewöhnlich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schadensersatz / 2 Schadensersatzansprüche des Arbeitgebers

Bei den Schadensersatzansprüchen ist zwischen der Verletzung der Hauptleistungspflichten und den Nebenpflichtverletzungen zu unterscheiden. Die Nichtleistung lässt zunächst nur den Entgeltanspruch des Arbeitnehmers entfallen, begründet aber nicht automatisch einen Schadensersatzanspruch. Schadensersatz wegen der Schlechterfüllung der Hauptleistungspflicht kommt in Betracht, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmererfindungen / 1 Patentfähige und gebrauchsmusterschutzfähige Erfindungen

Vergütungen, die der Unternehmer für patentfähige und für gebrauchsmusterschutzfähige Erfindungen an seine Arbeitnehmer zahlt, sind uneingeschränkt dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt zuzurechnen und damit beitragspflichtig.[1] Erfindervergütungen sind beitragsrechtlich als einmalig gezahltes Arbeitsentgelt zu behandeln.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonstige Bezüge im Lohnsteu... / 7.4 Urlaubsgeld

Zahlungen des Arbeitgebers, die anlässlich des jährlichen Erholungsurlaubs zusätzlich zum laufenden Lohn bezahlt werden, gehören wie Zahlungen von Urlaubsabgeltungen zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Soweit es sich um Beträge handelt, die als einmalige Zahlung ausbezahlt werden, muss die Besteuerung des Urlaubsgelds als sonstiger Bezug erfolgen. Sozialversicherungsrechtlich ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entschädigungen / Zusammenfassung

Begriff Eine Entschädigung ist eine Ersatzleistung für entgangene oder entgehende Einnahmen. Sie ist als Arbeitslohn zu versteuern, wenn die Zahlung des Arbeitgebers unmittelbares Entgelt für geleistete Arbeit ist oder als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen gilt und bei regulärem Zufluss steuerpflichtig wäre. Die steuerliche Behandlung richtet sich ausschließlic...mehr