Fachbeiträge & Kommentare zu Vergütung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / k) Das Verhältnis von § 3 Nr 16 EStG aF zum WK-Abzug

Rn. 741 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Drei Fälle konnten unterschieden werden. Beispiel: Dem ArbN entstanden WK iHv EUR 100: Rn. 741a Stand: EL 169 – ET: 12/2023mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Rechtsentwicklung

Rn. 370 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Vorschrift gliedert sich wie folgt:mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Weitere Beispielsfälle

Tz. 63 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Beispiel 1: Übungsleiter C vom Ruderverein "Gut Schlag" erhält im Jahr 01 ein monatliches Honorar von 500 EUR. C hat mit dem Ruderverein einen Arbeitsvertrag abgeschlossen und ist Arbeitnehmer des Vereins. Er erzielt Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit i. S. v. § 19 EStG (Anhang 10). Im Hauptberuf ist er Gewerbetreibender und erzielt Ein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die Tragweite des Ausschlusses der Verlustberücksichtigung

Rn. 182 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Entsprechend seinem Wortlaut schließt § 15 Abs 4 S 1 EStG sämtliche Verluste aus gewerblicher Tierzucht oder gewerblicher Tierhaltung vom Ausgleich mit anderen Einkünften aus Gewerbebetrieb und Einkünften aus anderen Einkunftsarten aus. Selbstverständlich ist ein "Verlustausgleich" im selben Jahr mit Gewinnen aus gewerblicher Tierzucht (-ha...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Besonderheiten bei Arbeitnehmern ohne Wohnsitz im Inland

Rz. 90 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Für bestimmte Personen übermittelt (noch) keine Wohnsitzgemeinde (> Kommunale Meldebehörde) im > Inland > Lohnsteuerabzugsmerkmale an das BZSt. Das betrifft Personen iSd § 1 Abs 2 EStG, zB im Ausland wohnhafte deutsche Beamte (> Auslandsbeamte), obgleich sie in Deutschland erweitert unbeschränkt stpfl sind (zu Einzelheiten > Unbeschränkte Ste...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gfa) Begriff und Höhe der Aufwandsentschädigung

Rn. 450 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 (1) Es muss sich um BA oder WK handeln Bei dem Begriff "Aufwand" muss (verfassungskonforme Auslegung des § 3 Nr 12 S 2 EStG, s BFH BStBl II 1993, 50; 2007, 308) es sich um (steuerlich abziehbare, s Rn 450a) BA oder WK handeln (BFH BStBl II 1973, 401; 1976, 419; 1983, 75; 1993, 50; 1995, 17; 2007, 308; BFH vom 15.11.2007, VI R 91/04, BFH/NV 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / edc) Weitere nach § 3 Nr 62 S 1 EStG steuerfreie Zukunftssicherungsleistungen

Rn. 2142 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Weitere, dh abgesehen von s Rn 2125 –2139 und s Rn 2140 – 2141 nach § 3 Nr 62 S 1 EStG steuerfreie Zukunftssicherungsleistungen (in ABC-Form): Beamtinnen: Die Krankenversicherungsbeiträge, die der ArbG nach § 5 Abs 2 ElternzeitVO oder nach entsprechenden Rechtsvorschriften der Länder übernimmt (R 3.62 Abs 1 S 3 LStR 2023). Berufsständisches Ver...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Beim LSt-Abzug ist der ArbG verpflichtet, die > Lohnsteuer sowie Annexsteuern (> Kirchensteuer, > Solidaritätszuschlag) unter Berücksichtigung der > Lohnsteuerabzugsmerkmale iSv § 39 EStG des ArbN zu ermitteln (§ 38a Abs 4, § 39e Abs 5 EStG); sie sind für ihn > Grundlagenbescheid Rz 4 ff und in das > Lohnkonto des ArbN zu übernehmen (§ 39e Ab...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 218. Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung v 14.12.2019, BGBl I 2019, 2763

Rn. 238 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Der Bundesrat hat am 29.11.2019 dem Gesetz zugestimmt, auf dessen Grundlage ab 2020 eine jährliche Förderung von Forschungs- u Entwicklungsaktivitäten iHv bis zu 500 000 EUR möglich wird. Das eigenständige steuerliche Nebengesetz zu EStG u KStG führt eine steuerliche Forschungszulage ein, die nicht an der Bemessungsgrundlage der Einkünfteerm...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / F. Anzeigepflichten/Nachforderung

Rz. 130 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Ändern sich die beim Antrag auf ein LSt-Abzugsmerkmal dem FA mitgeteilten Verhältnisse im Laufe des Kalenderjahres zu seinen Ungunsten, so ist der ArbN verpflichtet, dies dem FA umgehend anzuzeigen (vgl § 39a Abs 1 Satz 5 EStG). Zu den Einzelheiten > Anzeigepflichten und > Mitteilung an das Finanzamt. Rz. 131 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Der m...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 230. Gesetz zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1160 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen (Fondsstandortgesetz – FoStoG) v 03.06.2021, BGBl I 2021, 1498

Rn. 250 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Betrifft folgende Änderungen des EStG lt Artikel 3: § 3 Nr 39 EStG: Zur Steigerung der Attraktivität wird der steuerfreie Höchstbetrag für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers lt S 1 von derzeit 360 EUR pa auf 1 440 EUR pa angehoben. Die Neuregelung tritt am 01.07.2021 in Kraft, der Jahresfreibetrag ist gemäß § 52 A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fbc) Die begünstigten Aufwendungen

Rn. 2156 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 (1) Zuschüsse (allgemein) § 3 Nr 62 S 2 EStG stellt die dort genannten "Zuschüsse" steuerfrei. Das Wort "Zuschüsse" verlangt eine eigene Beitragspflicht des ArbN, die der ArbG bezuschusst (BFH BStBl II 2016, 675). Rn. 2156a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Zuschüsse des ArbG müssen sich beziehen auf Aufwendungen des ArbN für:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Anwendungsbereich: betriebliche Kfz, die zu mehr als 50 % betrieblich genutzt werden

Rn. 1097 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Der Anwendungsbereich umfasst Kfz im steuerlichen BV einer natürlichen Person, wobei wirtschaftliches Eigentum ausreicht. Wegen der BV-Eigenschaft des Kfz s Rn 189. Gemietete oder geleaste Kfz (nach Auffassung der FinVerw und des BFH auch, wenn es am wirtschaftlichen Eigentum fehlt, vgl zB BFH v 13.02.2003, X R 23/01, BStBl II 2003, 472) s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) ABC der sonstigen immateriellen Wirtschaftsgüter

Rn. 775 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Abfindung an ausgeschiedenen Gesellschafter einer PersGes kann teilweise AK seines anteiligen Geschäftswertes sein; s BFH v 16.05.2002, III R 45/98, BStBl II 2003, 10. Ackerprämienberechtigung s BFH v 30.09.2010, IV R 28/08, BStBl II 2011, 406; BFH v 09.08.2011, VIII R 13/08, BStBl II 2011, 875; idR unselbstständiger wertbildender Faktor des G...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 83. Gesetz zur Entlastung der Familien und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze (Steueränderungsgesetz 1992 -StÄndG 1992) vom 25.02.1992, BGBl I 92, 297; Stellungnahme der Bundessteuerberaterkammer vom 01.10.1991, DStR 91, 1474; Stellungnahme des Steuerfachausschusses des IDW vom 01.10.1991, FN 91, 407.

Rn. 103 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Nach dem Regierungsentwurf und der Stellungnahme des Bundesrates vom 25.10.1991, vom Bundestag am 08.11.1991 als Gesetzesfassung angenommen, zwischenzeitlich vom Bundesrat abgelehnt, sind im EStG folgende Änderungen geplant, deren Schwerpunkte in der Erhöhung des Kinderfreibetrages, in der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 200. Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (BürokratieentlastungsG) v 28.07.2015, BGBl I 2015, 1400

Rn. 220 Stand: EL 115 – ET: 04/2016 Mit dem von der Bundesregierung im Juni 2014 beschlossenen Arbeitsprogramm "Bessere Rechtsetzung 2014" soll Bürokratie gezielt abgebaut werden. Das BürokratieentlastungsG setzt dies nun zT um. Es enthält neben Änderungen des EStG (s nachfolgend)mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 85. Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms (FKPG) vom 23.06.1993, BGBl I 93, 944. Verwaltungsanweisung: BMF-Schreiben vom 20.07.1993, BStBl I 93, 559.

Rn. 105 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das Gesetz lautet im vollen Wortlaut: Zitat "Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den Neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte" und ändert ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 145. Gesetz zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht u zur Änderung weiterer Vorschriften (Richtlinien-Umsetzungsgesetz – EURLUmsG) v 09.12.2004, BGBl I 2004, 3310

Rn. 165 Stand: EL 66 – ET: 05/2005 Im Bereich des EStG erfolgt durch dieses Gesetz die Umsetzung der Änderungen der Mutter-/Tochterrichtlinie (Änderung v 22.12.2003, ABIEU Nr L 7, 41) in nationales Recht. Das Gesetz ist darüber hinaus ein "Omnibusgesetz" u dadurch zum "SteueränderungsG 2004" mutiert: s Stellungnahme des FinMin NRW in DB 2004, 2660 ff. Im Einzelnen: § 11 Abs 1 ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Grundsätzliches zur Antragsgrenze

Rz. 60 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Für die Feststellung des Freibetrags berücksichtigt das FA > Werbungskosten, > Sonderausgaben, > Außergewöhnliche Belastungen und den > Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bei Verwitweten, die nicht in Steuerklasse II gehören sowie bei > Dauernd getrennt lebende Ehegatten im Jahr der Trennung (§ 39a Abs 1 Satz 1 Nr 1 – 3, 8 und 9 EStG), n...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Prüfungsschritte zu (2): Liegen für nachhaltige Verluste persönliche Gründe und Neigungen oder erstrebte wirtschaftliche Vorteile außerhalb der Einkunftssphäre vor?

Rn. 125 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Bei negativer Gewinnprognose lt Prüfungsschritt (1) ist stets zu prüfen, ob dennoch eine steuerlich relevante verlustbehaftete Tätigkeit vorliegt, weil der Betrieb aus objektiven Gründen zur Erzielung von Gewinnen geeignet erscheint (Ausschluss von Verlustzuweisungsgesellschaften: BFH BStBl II 1991, 564; wegen der Definition s § 15a Rn 2 (Bi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Die von § 3 Nr 4 Buchst a–d EStG befreiten Leistungen

Rn. 182 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 4 EStG befreit folgende Leistungen von der ESt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Rspr zu konkreten Einzelfällen in Kurzform

Rn. 125b Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Die Rspr hat, trotz langjähriger Verluste (wenn sich keine persönlichen Motive erkennen lassen), Gewinnerzielungsabsicht insb wegen Fehlens persönlicher Gründe oder Neigungen oder angestrebter außerwirtschaftlicher Vorteile konkret bejaht, ua (exemplarisch) in folgenden Fällen: Automatenaufsteller: BFH BFH/NV 2009, 1115 Bootshandel: bei gee...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 237. Viertes Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona–Krise (Viertes Corona-Steuerhilfegesetz) v 19.06.2022, BGBl I 2022, 911

Rn. 257 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Das Gesetz beinhaltet im Wesentlichen einen steuerfreien Corona-Pflegebonus, zusätzliche Investitionsanreize für Unternehmen (verbesserte Verlustverrechnung; Verlängerung der degressiven Abschreibung für bewegliche WG des AV sowie der steuerlichen Investitionsfristen; Wegfall der Abzinsung von unverzinslichen Verbindlichkeiten) und eine nochma...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 211. Gesetz zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (FamilienentlastungsG – FamEntlastG) v 29.11.2018, BGBl I 2018, 2210

Rn. 231 Stand: EL 140 – ET: 12/2019 § 32 Abs 6 S 1 EStG (auch s nachstehend § 66 EStG zum Kindergeld): Erhöhung des Kinderfreibetrags in zwei Schritten: 2019 wird der Kinderfreibetrag für jeden Elternteil um jeweils 96 EUR (insgesamt 192 EUR) auf 2 490 EUR (insgesamt 4 980 EUR) erhöht. 2020 wird der Kinderfreibetrag für jeden Elternteil erneut um jeweils 96 EUR (insgesamt 192 EU...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 190. Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz – AmtshilfeRLUmsG) v 26.06.2013, BGBl I 2013, 1809

Rn. 210 Stand: EL 102 – ET: 11/2013 Vorab s Rn 206 wegen des als Vorläufer gescheiterten JStG 2013. Der Deutsche Bundestag hat am 06.06.2013 die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses (BT-Drucks 17/13 722) angenommen (BR-Drucks 477/13). Zum vorhergehenden langwierigen u konfusen Gesetzgebungsverfahren im Einzelnen s Ortmann-Babel/Bolik/Griesfeller, DB 2013, 1319. Dam...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Zur Rechtsnatur der Merkmale

Rz. 20 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Der Bildung der LSt-Abzugsmerkmale liegt die Feststellung von Besteuerungsgrundlagen iSd § 179 Abs 1 AO zugrunde, die von Gesetzes wegen unter dem > Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO) steht (§ 39 Abs 1 Satz 4 EStG). Ein solcher Feststellungsbescheid ist ein > Verwaltungsakt (> Rz 17; zu weiteren Einzelheiten > Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Verfassungsrecht

Rn. 1770 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Vorbemerkung: § 3 Nr 46 EStG aF befreite Bergmannsprämien nach dem Gesetz über Bergmannsprämien (idF vom 12.05.1969, BGBl I 1969, 434) von der ESt. Die Vorschrift wurde mit Wirkung ab VZ 2011 aufgehoben (Art 1 Nr 3c, Art 1 Nr 33a StVereinfG vom 01.11.2011, BGBl I 2011, 2131) mit Hinweis auf den zeitlichen Anwendungsbereich des Bergmannsprä...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Die beim BZSt bereitgestellten Merkmale

Rz. 10 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Das > Bundeszentralamt für Steuern hält für den Abruf durch den ArbG über das > Internet folgende Daten bereit (§ 39e Abs 3 EStG): Die > Identifikationsnummer des ArbN, den Tag seiner Geburt, das Merkmal für den KiSt-Abzug (> Rz 11) und die folgenden LSt-Abzugsmerkmale (§ 39 Abs 4 EStG):mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Änderung des Familienstands

Rz. 25 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Ändert sich der Familienstand (Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge) im Laufe des maßgebenden Kalenderjahres zugunsten des ArbN, so werden die ELStAM idR automatisiert aufgrund der von den > Kommunale Meldebehörde übermittelten Daten aktualisiert (> Rz 13), zB bei Heirat, Geburt eines Kindes, Adoption. Weil die Meldebehörden auch Änderun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Ungleichbehandlung von Aufwandsentschädigungen im öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft

Rn. 417 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Ab VZ 1990 hat der Gesetzgeber einen ArbN-Pauschbetrag in § 9a S 1 Nr 1 Buchst a EStG eingeführt. Dieser beträgt seit VZ 2011 (Art 1 Nr 5a, Art 33a StVereinfG 2011 vom 01.11.2011, BGBl I 2011, 2131): EUR 1 000 seit VZ 2022 (Art 2 Nr 2, Art 4 Abs 1 StEntlG 2022 vom 23.05.2022, BGBl I 2022, 749): EUR 1 200 seit VZ 2023 (Art 4 Nr 3, Art 43 Abs 6 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Weitere Steuerbefreiungen im EStG (Handzik)

Rn. 2601 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der Steuerbefreiungskatalog in § 3 EStG ist nicht abschließend. Das EStG idF der Bekanntmachung vom 08.10.2009, BGBl I 2009, 3366 enthält weitere Vorschriften, die zB Steuerbefreiungen (zB durch Freibeträge, Freigrenzen oder Steuerermäßigungen) enthalten: § 3a EStG: Sanierungserträge; § 3b EStG: steuerfreie Zuschläge zum Arbeitslohn; § 8 Abs ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fbb) Die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung

Rn. 2152 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 (1) Allgemeines Aus der Formulierung "worden ist" in § 3 Nr 62 S 2 EStG ergibt sich Folgendes: Besteht bereits eine Befreiung von Gesetz wegen, ist kein "worden" möglich und damit § 3 Nr 62 S 2 EStG nicht anwendbar. Dazu s Rn 2154. Nur wenn eine Befreiung (erfolgreich) beantragt ist, kann der ArbN von der gesetzlichen Rentenversicherungspflic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / jc) Die nach § 9 Abs 5 EStG abziehbaren Aufwendungen

Rn. 543 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Um die Einkünfte nach § 19 EStG (Überschussermittlung) mit den Gewinneinkünften (§ 2 Abs 2 Nr 1 EStG) insoweit gleich zu behandeln, ordnete § 9 Abs 5 EStG eine Verweisung auf bestimmte Vorschriften an. Dort sind BA aufgeführt, die jedoch nicht abzugsfähig sind. Anwendbar iR des WK-Ersatzes nach § 3 Nr 13 EStG aF waren per Verweisung:mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Freibeträge für Kinder

Rz. 38 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Das > Existenzminimum für Kinder wird im Laufe des Jahres grundsätzlich nur durch das > Kindergeld berücksichtigt (zu Ausnahmen > Rz 41). Erst bei der Veranlagung wird geprüft, ob die Berücksichtigung der Freibeträge für Kinder iSd § 32 Abs 6 EStG günstiger ist (> Kinderfreibeträge Rz 145 ff). Die Zahl der Freibeträge für Kinder ist eines de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Rechtsentwicklung

Rn. 400 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Art 1 Nr 1, Art 9 Abs 2 des 4. Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (4. Corona-SteuerhilfeG vom 19.06.2022, BGBl I 2022, 931) fügte einen neuen § 3 Nr 11b EStG in den Katalog der steuerfreien Einnahmen ein, anzuwenden ab 01.01.2021 (= § 52 Abs 4 S 3 EStG idF des Gesetzes). Rn. 401 Stand: EL 169 – ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ccb) Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (§§ 26ff SGB VII)

Rn. 37a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 (1) Der Begriff der (gesetzlichen) Unfallversicherung Nur diese befreit § 3 Nr 1 Buchst a EStG Fall 3 von der ESt. Das SGB VII, das sich mit der gesetzlichen Unfallversicherung befasst, enthält keine Legaldefinition der Unfallversicherung. § 1 SGB VII beschreibt vielmehr die Aufgaben der (gesetzlichen) Unfallversicherung: Mit allen geeigneten...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Scheffler, Maßgeblichkeit der HB für die StB, StuB 2009, 836; Knop/Küting/Knop in Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung, § 255 HGB Rz 168 ff (12/2023). Rn. 291 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Einheitlich in HB und StB sind unstreitig die (direkt zurechenbaren) Einzelkosten der Erzeugnisse zu erfassen. Das HGB umschreibt sie in § 255 Abs 2 S 2 HGB als Materialkosten, Fertigungs...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Haftung für Lohnsteuerabzugsbeträge

Tz. 11 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Das FG München vom 27.02.1996, EFG 1996, 570 hat folgende Entscheidung getroffen: Ein Vorstandsvorsitzender eines Vereins, dem im Regelfall auch die Erledigung der steuerlichen Angelegenheiten obliegt, ist zur rechtzeitigen Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuerabzugsbeträge verpflichtet. Er haftet bei grober Pflichtverletzung nach § 69 AO...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Ausgangspunkt: Begriffswelt des HGB und der Kostenrechnung

Rn. 282 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Das EStG kennt keine Definition der HK (s Rn 256). Es muss das HGB angewandt werden, weil dieses über die 4. EG-Richtlinie steuerneutral gestaltet ist, dh die bis dahin vorliegende und auch heute noch gültige Steuerrechtslage, konkretisiert durch Rspr und Verwaltungsauffassung, umgesetzt hat. Deshalb enthält das EStG keine Regelung zur tech...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellung, Urlaubsrückst... / 8.4 Ermittlung des steuerlichen Werts der Rückstellung für die Verpflichtung zur Gewährung von Altersfreizeit

Eine Rückstellung für die Verpflichtung zur Gewährung von Altersfreizeit ist steuerlich anzuerkennen, sofern die Verpflichtung auf einer verbindlichen arbeitsrechtlichen Grundlage beruht und bis zum Bilanzstichtag ein Erfüllungsrückstand entstanden ist. Der Bundesfinanzhof hat dies mit Urteil vom 5.6.2024[1] bestätigt, weitergehend konkretisiert und die Altersfreizeitverpfli...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 178. Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (WachstumsbeschleunigungsG) v 22.12.2009, BGBl I 2009, 3950

Rn. 198 Stand: EL 89 – ET: 11/2010 Auf Basis des Koalitionsvertrags bringt das WachstumsbeschleunigungsG folgende Änderungen des EStG (daneben außerdem GrESt-Erleichterungen bei der Umstrukturierung von Unternehmen, eine Reduzierung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung bei Miet- und Pachtzinsen von 65 % auf 50 %, bei der ErbSt wurde die Unternehmensnachfolge planungssicherer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 64. Steuerreformgesetz 1990 vom 25.07.88, BGBl I 88, 1093 und Gesetz zur steuerlichen Begünstigung von Zuwendungen an unabhängige Wählervereinigungen, ebenfalls vom 25.07.88, BGBl I 88, 1185

Rn. 72 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die Steuerreform 1990 wurde nach monatelangem Streit verabschiedet. Kernstück ist der arbeits- und mittelstandsfreundliche Lohn- und Einkommensteuertarif (vgl Rn 76). Ziel war ein gerechtes und einfacheres Steuersystem, das die berufliche Leistung anerkennt, der wirtschaftlichen Belastung der Familie durch Unterhaltsverpflichtungen besser Rec...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellung, Urlaubsrückst... / 6 Wahlmöglichkeit: Durchschnitts- oder Individualberechnung

Die Berechnung der Urlaubsrückstellung kann entweder als Individualberechnung für jeden einzelnen Arbeitnehmer (wie bisher dargestellt) oder als Durchschnittsberechnung für die gesamte Belegschaft bzw. Teile der Belegschaft durchgeführt werden. Voraussetzung für die Anwendung sowohl der Individual- als auch der Durchschnittsberechnung ist, dass die einbezogenen Resturlaubstag...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / F. Verfahrensrechtliche Besonderheiten

Rz. 67 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Schuldner der LSt ist der ArbN (§ 38 Abs 2 Satz 1 EStG; > Steuerschuldner). Da dessen LSt-Schuld iHd vom ArbG einbehaltenen LSt erlischt, besteht eine LSt-Schuld des ArbN nach dem Steuerabzug nur fort, soweit die LSt nicht oder nicht in zutreffender Höhe einbehalten worden ist (vgl BFH vom 28.08.1991 – I R 3/89, BStBl 1992 II, 107). Entsprec...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Teilwertabschreibung und Teilwertzuschreibung

Rn. 624 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Über die Regelabschreibung nach Maßgabe einer 15-jährigen Nutzungsdauer (für Praxiswert s § 7 Rn 97 ff (Handzik)) hinaus kann eine Teilwertabschreibung "bei voraussichtlich dauernder Wertminderung" und in Folgejahren auch wieder eine Teilwertzuschreibung (hierzu s Rn 505 ff) in Betracht kommen. Dies gilt auch nach IAS (IAS 22.55 ff), aller...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Frühere Rechtslage bis zum StÄndG 1992/Steuerspareffekte

Rn. 111a Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Gesellschaftsrechtlich können Gesellschafter einer PersGes natürliche Personen, aber auch zB wiederum PersGes selbst sein. Die beteiligte PersGes wird dann als Obergesellschaft (OG), die andere PersGes als Untergesellschaft (UG) bezeichnet. Wegen der grundsätzlichen Beteiligungsfähigkeit einer PersGes auch einer gewerblichen GbR, an einer ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Söffing, BB-Forum: Nachhaltigkeit ohne Wiederholungsabsicht: Bedenkliche Entwicklungen in der Rspr zum gewerblichen Grundstückshandel, BB 2005, 2101; Kempermann, Gewerblicher Grundstückshandel: Nachhaltigkeit in "Ein-Objekt-Fällen" – Zugleich Besprechung des BFH v 01.12.2005, DStR 2006, 265; Leisner-Egensperger, Grundstückshandel im Steuerrecht zwischen privater Vermögensverwa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bordewin, Zur Einlage von Nutzungen, DStR 1988, 227; Scheel, Unterschiedliche Einlagebegriffe im Gesellschafts- und Steuerrecht, BB 1988, 1211; Birnbaum, Die Einlagefähigkeit von Nutzungsrechten, DStR 2023, 1275. Rn. 74d Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Liegt der Nutzungsüberlassung des Gesellschafters an einem in seinem PV befindlichen WG an seine PersGes nicht ein entgeltlicher ode...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hottmann, HK von Gebäuden, StBp 1991, 265; IDW, RS HFA 31: Aktivierung von HK, WPg 2010, 798; Rodermond, Aktivierungswahlrecht für HK in der StB, WPg 2016, 818. Verwaltungsanweisungen: H 6.4 EStH 2022. Rn. 600 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Abbruch s Rn 591 ff Abbruchmaterial führt bei Wiederverwendung für den Neubau zu HK s Rn 591 ff. Abfindung Abfindungen anlässlich der Errichtung eine...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (vor 1996 nur auszugsweise):

Glade, Besondere Bilanzierungsfragen bei der Betriebsaufspaltung, GmbHR 1981, 268; Weber-Grellet, Konsequenzen von Vetorecht und Stimmrechtsausschluß bei den personellen Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung, DStR 1984, 618; Sack, Betriebsaufspaltungen in steuerlicher Sicht – eine Zusammenfassung steuerlicher Motive –, GmbH-Rdsch 1986, 352; Lemm, Das ertragsteuerliche Schic...mehr