Fachbeiträge & Kommentare zu Veranstaltung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.3 Sportliche Veranstaltungen (§ 67a AO)

6.4.3.1 Übersicht Tz. 219 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Hinweis: Durch das StändG 2025 vom 22.12.2025, BGBl I 2025, 363 wurde in § 67a Abs 1 Satz 1 AO die Angabe "45 000 EUR" durch die Angabe "50 000 EUR" ersetzt. Die Änderung gilt ab dem VZ 2026 (Art 12 des ÄndG). Nach Ansicht des BT-Finanzauss (vgl BT-Drs 21/3104) sei es zweckmäßig, die Anhebung der Besteuerungsfreigrenze nach ... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.3.4 Gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung von Vereinsaktivitäten im Bereich Sportzentren

Tz. 228 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Die nachstehende Übersicht zeigt, wie nach Auff der FinVerw einzelne Leistungen des Vereins aus gemeinnützigkeitsrechtlicher Sicht zu beurteilen sind. Hinsichtlich der Definition eines Mitglieds wird auf AEAO Nr 12 zu § 67a verwiesen. Danach ist es für Gastmitgliedschaften nicht zu beanstanden, wenn die Gastmitgliedschaft wie eine Vollmitgl... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.8 ABC Hoheitsbetrieb/Betrieb gewerblicher Art

Tz. 109 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Abfallentsorgung: Zur stlichen Beurteilung der Abfallentsorgung s R 4.5 Abs 6 KStR 2022; s Vfg der OFD Nds v 26.09.2012 (DStR 2013, 259); s Vfg der OFD NRW v 21.05.2014 (FR 2014, 577); s Vfg der OFD Karlsruhe v 07.04.2015 (S 270.6/256 – St 213); s Fiand (KStZ 2013, 26); und s Baldauf/Bürstinghaus (DStZ 2015, 154). Übernimmt eine jur Pers d ö... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.3.1 Übersicht

Tz. 219 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Hinweis: Durch das StändG 2025 vom 22.12.2025, BGBl I 2025, 363 wurde in § 67a Abs 1 Satz 1 AO die Angabe "45 000 EUR" durch die Angabe "50 000 EUR" ersetzt. Die Änderung gilt ab dem VZ 2026 (Art 12 des ÄndG). Nach Ansicht des BT-Finanzauss (vgl BT-Drs 21/3104) sei es zweckmäßig, die Anhebung der Besteuerungsfreigrenze nach § 64 Abs 3 Satz 1... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.5 ABC der Zweckbetriebe

Tz. 252 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Im nachfolgenden ABC der ZwB werden zur Vereinfachung folgende Abkürzungen verwendet: g = gemeinnützig, G = Gemeinnützigkeit, ng = nicht gemeinnützig, sb = spendenbegünstigt, nsb = nicht spendenbegünstigt, Sb = Spendenbegünstigung. Altenheime, Altenwohnheime S § 68 Nr 1 Buchst a AO. Altkleidersammlungen S Tz 215. Alpenvereinshütten Hütten des dt A... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.3.3 Option nach § 67a Abs 2 AO

Tz. 224 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Gem § 67a Abs 2 AO kann der Sportverein dem FA bis zur Unanfechtbarkeit des KSt-Bescheids erklären, dass er auf die Anwendung des § 67a Abs 1 S 1 AO verzichtet. Dieser Verzicht ist gem S 2 für mind fünf VZ bindend. Aber: Diese lange Bindung kann faktisch je nach "Bedarf" wie folgt beeinflusst werden: Ist ein ZwB gewollt, darf kein Sportler d... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.3 Kapitalerträge bei Betrieben gewerblicher Art der Gruppe 3

Tz. 349 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die dritte Gruppe umfasst die BgA "Veranstaltung von Werbesendungen" der inl öff-rechtlichen Rundfunkanstalten (ARD-Anstalten, ZDF). Die Besteuerung knüpft an das Einkommen iSd § 8 Abs 1 S 3 KStG an. Nach dieser Vorschrift beträgt das Einkommen aus dem Geschäft der Veranstaltung von Werbesendungen 16 % der Entgelte (§ 10 Abs 1 UStG) aus Werb... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.5 ABC der wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe

Tz. 170 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Im nachfolgenden ABC der gemeinnützigen Zwecke werden zur Vereinfachung folgende Abkürzungen verwendet: g = gemeinnützig, G = Gemeinnützigkeit, sb = spendenbegünstigt, Sb = Spendenbegünstigung, ng = nicht gemeinnützig, nsb = nicht spendenbegünstigt. Abfallbeseitigung Abfallbeseitigungsbetrieb ist wG, nsb (s Urt des BFH v 15.12.1993, BStBl II 1... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Befreite Umsätze

Rz. 10 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Begünstig sind ausschließlich Leistungen, die sich i. R. d. satzungsgemäßen Aufgaben der betreffenden politischen Partei bewegen. Es handelt sich insbesondere um die Lieferung politischen Informationsmaterials, Personalgestellungen für die Erfüllung politischer Aufgaben, Übernahme von Buchführungsaufgaben etc. Rz. 11 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Als... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Einsatz von Amateurspielern

Tz. 5 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Sportliche Veranstaltungen, bei denen Amateurfußballspieler zum Einsatz kommen, erfüllen im Regelfall die Voraussetzungen des § 67a AO (Anhang 1b). Es liegt in diesen Fällen ein steuerbegünstigter Zweckbetrieb "sportliche Veranstaltungen" vor (s. § 65 AO i. V. m. § 67a AO, Anhang 1b), wenn an den Veranstaltungen "unbezahlte Sportler" teilnehm... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Bildungsveranstaltungen

Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Bildungsveranstaltungen von Volkshochschulen und anderen Einrichtungen (belehrender Art) sind Zweckbetriebe, soweit sie selbst Vorträge, Kurse und andere Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art durchführen (s. 68 Nr. 8 AO, Anhang 1b). An die Art der "Belehrung" werden keine hohen Anforderungen gestellt. Typischerweise stellt eine "B... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3 Auslagerung wirtschaftlicher Aktivitäten zur Vermeidung einer partiellen Steuerpflicht

Tz. 186 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Fall 1 : Verpachtung von Werberechten Tz. 187 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Verpachtete Trikotwerbung und Verpachtung der Werberechte auf den Sportgeräten ist immer ein wG (vgl AEAO Nr 9 zu § 67a). Die Trikotwerbung bei Sportvereinen ist grds ein stpfl wG. Allerdings kann nach dem Urt des FG Köln v 17.02.2006 (EFG 2006, 1108) hiervon eine Ausnah... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Fußballtrainer

Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Trainer können ihre Tätigkeit als Arbeitnehmer oder Selbständiger ausüben. Der Bund Deutscher Fußballlehrer hat einen Mustervertrag für Trainer als Arbeitnehmer entwickelt. Eine Anwendung kommt insbesondere bei umfangreicher Tätigkeit in Betracht. Kleinere Fußballsportvereine beschäftigen im Regelfall nebenberufliche Übungsleiter. Nebenberufliche Üb... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.9.2 Beratungskonsequenzen aus der Verwaltungsauffassung

Rz. 126 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Ergänzend zu der Regelung des § 3a Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a UStG in der ab dem 01.01.2011 gültigen Fassung (vgl. Rz. 92 zu kulturellen, künstlerischen, wissenschaftlichen u. ä. Leistungen und vgl. Rz. 97 f. zu Messen und Ausstellungen) regelt der neue § 3a Abs. 3 Nr. 5 UStG, dass die Einräumung der Eintrittsberechtigungen zu den oben aufgeführ... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4 Orchester, Kammermusikensembles und Chöre

Rz. 25 Stand: 06/03 – 07/2025 Eine gesetzliche Definition der Begriffe dieser Einrichtungen fehlt. Dem Sprachgebrauch nach stellt das Orchester einen Klangkörper dar, der aus mehreren Instrumenten zusammengesetzt ist. Diese Voraussetzungen erfüllen alle Musiker- und Gesangsgruppen, die aus zwei oder mehr Mitwirkenden bestehen. Auf die Art der Musik kommt es nicht an (Abschn. ... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen und das Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 23 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG setzt Art. 135 Abs. 1 Buchst. j und k MwStSystRL (früher Art. 13 Teil B Buchst. g und h der 6. EG-RL) in nationales Recht um. Dabei wird die in Art. 371 i. V. m. Anhang X Teil B Nr. 9 MwStSystRL (früher Art. 28 Abs. 3 Buchst. b i. V. m. Anhang F Nr. 16 der 6. EG-RL) enthaltene Sonderregelung hinsichtlich von Neubauten... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 Stand: 06/02 – 07/2025 Durch das Elfte UStÄndG vom 16.08.1961 war § 47 Nr. 2 der UStDB in § 4 Nr. 24 UStG 1951 übernommen worden. Die bis dahin geltende Steuerbefreiung für die von öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder von Volkshochschulen veranstalteten Vorträge wissenschaftlicher und belehrender Art war gleichzeitig auf Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien ausge... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.6 Pauschalgewinn von 15 % der Einnahmen bei bestimmten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (§ 64 Abs 6 AO)

Tz. 195 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Nach § 64 Abs 6 AO kann bei den folgenden stpfl wG der Besteuerung ein Gewinn von 15 % der Einnahmen zugrunde gelegt werden: Werbung für Unternehmen, die im Zusammenhang mit der st-begünstigten Tätigkeit einschl ZwB stattfindet, Totalisatorbetriebe, Zweite Fraktionierungsstufe der Blutspendedienste. Die Vorschrift findet nur auf Antrag Anwendun... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.4.3 Ausgewählte Einzelfälle

Rz. 77 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Zuordnungsproblematik bei der Errichtung eines teilunternehmerisch genutzten Gebäudes: Vgl. BMF vom 02.01.2014, Az: IV D 2 – S 7300/12/10002: 001, BStBl I 2014, 119: Umsatzsteuer; Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen nach § 15 Abs. 1 UStG unter Berücksichtigung der BFH-Urteile vom 7.07.2011 Az: V R 41/09, V R 42/09 und V R 21/10 sowie vom ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / af) An- und Vermietung von Ausstellungsflächen kongressbegleitend an Industrie durch gemeinnützigen Verein

Rn. 139b Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Lt FG Ha v 15.06.2006, EFG 2007, 218 ist die kurzfristige An- und Vermietung von Ausstellungsflächen durch einen gemeinnützigen (Forschungs-)Verein selbst Zitat "unter Wahrnehmung von das übliche Maß überschreitenden verdichteten Marktchancen" (im Urteilsfall geschah die An- und Vermietung während eines zeitgleich stattfindenden Kongresses de... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.7.2.2.2 Beratungskonsequenzen aus der Verwaltungsauffassung

Rz. 91 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bis zum 31.12.2010 ist § 3a Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a UStG eine der wenigen Leistungen, auf die die B2B-Regel des § 3a Abs. 2 UStG keine Anwendung findet. Leistungsort war grundsätzlich der Ort, an dem der leistende Unternehmer die Leistung tatsächlich erbringt. Die Regelung galt unabhängig davon, ob der Leistungsempfänger ein Unternehmer oder e... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Schmidt/Fritz, Änderungen des Gemeinnützigkeits-StR zu Fördervereinen, Werbebetrieben, Totalisatoren, Blutspendediensten und Lotterien, DB 2001, 2062. Tz. 238 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Im Katalog des § 68 AO ist die unter Nr 6 enthaltene Befreiung für Lotterien und Ausspielungen nicht systemgerecht, weil durch die Verwendung der Überschüsse aus diesen Veranstaltungen für die... mehr

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FF 06/2026, Internationaler... / Einführung

Der 5. Internationale Familienrechtstag in Berlin hat einmal mehr gezeigt, wie stark sich das internationale Familienrecht in den vergangenen Jahren verdichtet und zugleich ausdifferenziert hat. Die Veranstaltung, die seit 2018 stattfindet, markiert inzwischen einen festen Termin im Kalender spezialisierter Familienrechtler. Das große Interesse der Teilnehmenden unterstreich... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Tz. 286 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Hinsichtlich des pers Anwendungsbereichs des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 1 bis 3 und 5 EStG ist zwischen drei Gruppen von BgA zu unterscheiden: Unter die erste Fallgruppe fallen BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit, die ihren Gewinn durch BV-Vergleich ermitteln oder die in § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 1 EStG genannte Umsatz- oder Gewinngröße ü... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.1.3 Gruppe 3: Rundfunkanstalten

Tz. 295 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die "Veranstaltung von Werbesendungen" durch inl öff-rechtliche Rundfunkanstalten (ARD-Anstalten und ZDF) bildet unabhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen der Gruppe 1 einen BgA. Die Besteuerung knüpft an das Einkommen iSd § 8 Abs 1 S 3 KStG an. Hierzu s Tz 349. mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Kümpel, Die stliche Behandlung von ZwB, DStR 1999, 93; Brinkmeier, Aus der Gemeinnützigkeit in die GmbH, GmbH-StB 2001, 332; Schröder, Ausgliederungen aus gemeinnützigen Organisationen auf gemeinnützige und stpfl Kap-Ges, DStR 2001, 1415; Brinkmeier, Einsatz von GmbH durch Non-Profit-Organisationen, GmbH-StB 2004, 381; Schröder, Die st-begünstigte und stpfl GmbH bei Non-Profit-O... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8 Forstwirtschaftlicher Betrieb

Rz. 33 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Ein forstwirtschaftlicher Betrieb liegt vor, soweit der Zweck des Betriebs in der planmäßigen Bewirtschaftung von Waldgrundstücken zur Gewinnung von Erzeugnissen des Waldes besteht. Als Bewirtschaftung des Waldbodens ist die Bestellung, die Durchforstung, die Pflege (einschließlich Schädlingsbekämpfung und "Waldsterbevorsorge") sowie Haupt- u... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4.2.1.2 Hilfsgeschäfte, Nebenleistungen

Rz. 43 Stand: 06/02 – 07/2025 Nicht befreit ist der Verkauf von Lehr- und sonstigem Material (Bücher, Stadtpläne, Reiseführer, Schallplatten usw.) und von Einrichtungsgegenständen. Derartige Umsätze können jedoch als Hilfsgeschäfte nach Maßgabe des § 4 Nr. 28 UStG steuerfrei sein, wenn die gelieferten Gegenstände ausschließlich für die nach § 4 Nr. 22 UStG steuerfreien Tätigk... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.8.7 Geburtstagsfeier

Tz. 834 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Übernimmt eine Kap-Ges Aufwendungen für eine Geburtstagsfeier ihres Ges-GF, führt dies – auch bei einem "runden" Geburtstag – zu einer vGA; s Urt des BFH v 28.11.1991 (BStBl II 1992, 359); s Urt des BFH v 23.09.1993 (BFH/NV 1994, 616); s H 8.5 V "Geburtstag" KStH 2015. Dies gilt auch dann, wenn an dem ausgerichteten Empfang nahezu ausschließ... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Abziehbare Mitgliedsbeiträge zur Förderung der Kultur

Tz. 18 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Eine Rückausnahme gibt es für Mitgliedsbeiträge an Körperschaften, die die Kultur fördern. So sind nur die Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren und Umlagen an Körperschaften, die die aktive Betätigung ihrer Mitglieder fördern, welche in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen, z. B. Laientheater, Laienchöre oder Laienorchester, nicht abziehbar ... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Bezahlte Sportler

Tz. 6 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Wenn die in § 67a Abs. 1 AO (Anhang 1b) vom Gesetzgeber geforderte Bedingung – Bruttoeinnahmen aus allen Zweckbetrieben "Sport" nicht mehr als 50 000 EUR (s. § 67a Abs. 1 AO, Anhang 1b) erfüllt wird, können bezahlte Sportler auch bei Veranstaltungen des Zweckbetriebs eingesetzt werden. Wird diese Bedingung eingehalten, führt eine Bezahlung vo... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Fußballspieler

Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Fußballspieler (Amateure und Profis) sind im Grundsatz Arbeitnehmer der steuerbegünstigten Körperschaften, wenn sie den Vereinen für Zwecke des Trainings und für die sportlichen Veranstaltungen ein besonderes Maß an Zeit und Einsatz widmen und dafür eine Entschädigung erhalten. Sie sind weisungsgebunden und in den Sportbetrieb der steuerbegünstigte... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4 Besondere Zweckbetriebe (§§ 66–68 AO)

Tz. 211 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Besondere ZwB sind in § 66 AO (Einrichtungen der Wohlfahrtspflege), § 67 AO (Krankenhäuser), § 67a AO (Sportliche Veranstaltungen) und in § 68 AO (sonstige einzelne ZwB) aufgeführt. Tz. 212 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Zur Frage, ob die ZwB iSd §§ 66–68 AO lex specialis sind oder die einzelnen Voraussetzungen des § 65 AO erfüllen müssen, gilt ... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Der Fußballsport dient, ebenso wie alle übrigen Sportarten, der Förderung des "Sports" ( s. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO, Anhang 1b). Nach § 58 Nr. 8 AO kann neben dem unbezahlten Sport auch der bezahlte Sport gefördert werden. Tz. 2 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Zu Besonderheiten, die sich bei sportlichen Veranstaltungen ergeben, s. "Sportliche Veranst... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.4.8 Volkshochschulen und ähnliche Einrichtungen (§ 68 Nr 8 AO)

Tz. 243 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 ZwB iSd § 68 Nr 8 AO sind Volkshochschulen und andere Einrichtungen, soweit sie Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art durchführen (insbes Kurse und Vorträge). Zum Begriff der Volkshochschule, s Urt des BFH v 02.08.1962 (BStBl III 1962, 458). Mit Urt v 21.06.2017, BStBl II 2018, 55, hat der BFH entschieden, dass Kongressvera... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. ABC der gewerblichen Tätigkeit, Abgrenzung insb zu den Katalog- und diesen ähnlichen Berufen des § 18 EStG

Rn. 127a Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Bei den nachfolgend alphabetisch geordneten Einzelfällen aus der Rspr geht es bei der Prüfung der Frage, ob ein Gewerbebetrieb mit GewStPfl (bei Gewerbeertrag über EUR 24 500) und Kammerzugehörigkeit in einer IHK vorliegt – dazu grundsätzlich s Rn 3 –, insb um die Abgrenzung gegenüber mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4 Verhältnis des Fremdvergleichs zu § 12 EStG

Tz. 135 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Während im Fall des Vorteilsausgleichs (dazu s Tz 82 ff) mehrere, uU auch verschiedenartige Vorgänge (Leistungen und Gegenleistungen) zusammengefasst und saldiert werden, konnte die wirtsch Betrachtungsweise bisher nicht dahin führen, formal einheitliche Leistungen, die sowohl den betrieblichen als auch den gesellschaftlichen Bereich berühre... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.10 Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen sowie deren Zusammenschlüsse (§ 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG)

Rz. 90 Stand: 06/03 – 07/2025 § 12 Abs. 2 Nr. 8a UStG begünstigt die Leistungen der Körperschaften, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke i. S. d. §§ 51 bis 68 AO verfolgen. Rz. 91 Stand: 06/03 – 07/2025 Diese Voraussetzungen sind z. B. in folgenden Fällen nicht erfüllt: Die Tätigkeit von Beliehenen (privaten Unternehmern, die von Hoheitsträgern zur Ausführung hoh... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4.2.1.3 Überwiegende Kostendeckung

Rz. 45 Stand: 06/02 – 07/2025 Die Steuerbefreiung der Umsätze nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG setzt für alle begünstigten Einrichtungen und Umsätze voraus, dass die Einnahmen aus den Umsätzen überwiegend zur Deckung der Kosten verwendet werden. Nach dem auf die Förderung der Bildung gerichteten Zweck der Befreiungsvorschrift soll durch diese Bedingung erreicht werden, dass die... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5.2.1 Leistungsort der an ein Steuersubjekt erbrachten Dienstleistungen (B2B)

Rz. 53 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Laut den Regelungen bestimmt sich der Leistungsort bei Dienstleistungen zwischen Steuersubjekten (abgekürzt B2B nach der englischen Formulierung business to business) gem. § 37 Abs. 1 uUStG nach der Niederlassung des Leistungsempfängers (Sitz, feste Niederlassung, ständiger Wohnsitz oder üblicher Aufenthaltsort). Falls das Steuersubjekt über ... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5 Eng mit Jugendhilfe verbundene Leistungen

Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Steuerfrei sind nach wie vor nach § 4 Nr. 25 S. 3 Buchst. a UStG auch die Durchführung von kulturellen und sportlichen Veranstaltungen. Bedingung ist, dass die Darbietungen von den von der Jugendhilfe begünstigten Personen (vgl. Rz. 15 f.) selbst erbracht werden (BMF vom 02.07.2008, BStBl I 2008, 690, Tz. 5). Begünstigt ist auch die Durchführ... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift/Gesetzeszweck

Rz. 1 Stand: 06/02 – 07/2025 § 4 Nr. 22 UStG beruht auf sozialpolitischen und kulturellen Erwägungen. Zweck der Vorschrift ist es, Einrichtungen, die der Erwachsenenbildung dienen, wegen ihrer kulturellen Bedeutung steuerlich zu entlasten und dadurch die allgemeine Bildungsarbeit zu fördern. Die Befreiungsvorschrift steht in ihrer Zielrichtung i. Z. m. §§ 4 Nr. 21 und 4 Nr. 2... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.1.10 Umsätze mit Fotobüchern (Abschn. 12.1 Abs. 1 Satz 3 Nr. 8 UStAE)

Rz. 40 Stand: 06/03 – 07/2025 Nach der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2254 der Kommission vom 02.12.2015 zur Einreihung bestimmter Waren in die kombinierte Nomenklatur ist eine fest gebundene Ware (sog. Fotobuch) aus Papier mit Abmessungen von etwa 21 × 31 cm, mit gedruckten vollfarbigen, personalisierten Fotos und kurzem Text zu den Aktivitäten, Veranstaltungen, Personen ... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Ablösesummen/Ablösezahlungen

Tz. 8 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Die von der Finanzverwaltung zugelassenen pauschalen Zahlungen i. H. v. 2 557 EUR (AEAO zu § 67a Abs. 3 AO Nr. 40) bzw. die tatsächlichen entstandenen Ausbildungskosten, die in jedem Einzelfall nachzuweisen sind, sind nur bei Anwendung des § 67a Abs. 3 AO) relevant. Fällt der Sportverein noch unter die Regelung des § 67a Abs. 1 Satz 1 AO (Anha... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4 Leistungsberechtigte und Leistungsadressaten

Rz. 18 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Das SGB VIII unterscheidet zwischen Leistungsberechtigten und zwischen Leistungsadressaten. Leistungen der Jugendhilfe – insbesondere im Eltern-Kind-Verhältnis – sind meist nicht personenorientiert, sondern systemorientiert (BMF vom 02.07.2008, BStBl I 2008, 690, Tz. 4). Sie zielen i. d. R. auf die Verbesserung des Eltern-Kind-Verhältnisses a... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Fußballverein

Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Fußballvereine sind wegen der "Förderung des Sports" als gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaften anzuerkennen (§ 52 Abs. 2 Nr. 21 AO, Anhang 1b). Der Zweckverwirklichung dient insbesondere der Trainingsbetrieb und der Wettkampf im Rahmen des § 67a AO (Anhang 1b). Eintrittsgelder sind unter Beachtung der Bedingungen, die der Gesetzgeber für ei... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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FF 06/2026, Herbsttagung de... / 2 Einführung

Die Herbsttagung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) fand vom 27. bis 29.11.2025 in Berlin statt. Auch in diesem Jahr diente die Veranstaltung wieder als zentraler Treffpunkt für Familienrechtsanwältinnen und -anwälte aus ganz Deutschland. Den Auftakt bildete das "Meet & Greet für Youngsters" am Donnerstagnachmittag, das insbesondere jüngere... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.1 Einrichtungen der Wohlfahrtspflege (§ 66 AO)

Tz. 213 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Zum Begriff der Wohlfahrtspflege s § 66 Abs 2 AO. Die Wohlfahrtspflege darf gem § 66 Abs 2 AO nicht um des "Erwerbs willen" ausgeübt werden (ebenso s Urt des BFH v 17.02.2010, DB 2010, 1104). Der BFH hat in seinem Urt v 17.11.2013 (BStBl II 2016, 68) wes Grundsätze auch zu der Frage entwickelt, unter welchen Voraussetzungen ein ZwB iSd § 66... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.3 Umsätze, die der Lotteriesteuer unterliegen

Rz. 94 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der Lotteriesteuer unterliegen gem. § 26 Abs. 1 RennwLottG im Inland veranstaltete öffentliche Lotterien und Ausspielungen. Rz. 95 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei Lotterien und Ausspielungen (zur Definition s. § 22 RennwLottDV) handelt es sich um Spiele, bei denen der Spieler durch einen glücklichen Zufall begünstigt wird. In beiden Fällen wird e... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.1.1 Unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistungen

Rz. 18 Stand: 06/03 – 07/2025 Unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistungen umfassen Schulunterricht, Hochschulunterricht, Ausbildung, Fortbildung sowie berufliche Umschulung und auch damit eng verbundene Lieferungen und sonstige Leistungen (vgl. Abschn. 4.21.1. Abs. 1 S. 1 UStAE). Die Leistungen müssen den Schul- und Bildungszweck nicht nur ermöglichen, sonder... mehr