Fachbeiträge & Kommentare zu Veranstaltung

Beitrag aus der verein wissen
Vorbereitung des Jahresabsc... / 4 Zuordnung von sportlichen Veranstaltungen

In Sportvereinen wird die Zuordnung der Einnahmen und Ausgaben zu den Bereichen steuerbegünstigter Zweckbetrieb und steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe nach besonderen Kriterien vorgenommen. Während im Gemeinnützigkeitsrecht wirtschaftliche Aktivitäten, die dem Vereinszweck dienen, als steuerbegünstigte Zweckbetriebe anerkannt werden, gilt im Sport die Besonde...mehr

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Vorbereitung des Jahresabsc... / 4.1 Bezahlte Sportler im Gemeinnützigkeitsrecht

Bezahlter Sportler ist jeder Sportler des Vereins, der vom Verein oder von Dritten Vergütungen oder sonstige Vorteile erhält, soweit diese im Jahresdurchschnitt mehr als 520 Euro[1] monatlich betragen. Werden höhere Aufwendungen erstattet, sind die gesamten Aufwendungen im Einzelnen nachzuweisen. Dabei muss es sich um Aufwendungen persönlicher oder sachlicher Art handeln, di...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Vorbereitung des Jahresabsc... / 1.3 Zweckbetriebe

Einnahmen Kurse Startgelder Unterricht Eintrittsgelder Gagen Sportliche Veranstaltungen Ausgaben Unterricht Veranstaltungen Übungsleiter Geräte Platzpflegemehr

Beitrag aus der verein wissen
Vorbereitung des Jahresabsc... / 1.4 Steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe

Einnahmen Gaststättenumsätze Bandenwerbung Gesellige Veranstaltungen Stadionzeitungen Altmaterialsammlungen Sonstige Werbeeinnahmen Sportliche Veranstaltungen Ausgaben Wareneinkäufe Druckkosten und Werbungmehr

Beitrag aus der verein wissen
Vorbereitung des Jahresabsc... / 2 Zweckbetriebe

Einnahmen aus Zweckbetrieben liegen vor, wenn der Verein im Rahmen seines Satzungszwecks tätig ist und diese Aktivitäten zu nicht begünstigten Betrieben derselben Art nicht in größerem Umfang in Wettbewerb treten, als es bei Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke unvermeidbar ist. Bei der Vorbereitung des Jahresabschlusses muss geprüft werden, ob alle Einnahmen und Ausgaben...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Vorbereitung des Jahresabsc... / 4.2 Stiftung Deutsche Sporthilfe

Zuwendungen der Stiftung Deutsche Sporthilfe, Frankfurt, und vergleichbarer Einrichtungen der Sporthilfe an Spitzensportler sind als Ersatz besonderer Aufwendungen der Spitzensportler für ihren Sport anzusehen. Sie sind deshalb nicht auf die zulässige Aufwandspauschale von 520 Euro anzurechnen.mehr

Beitrag aus der verein wissen
Vorbereitung des Jahresabsc... / 9 Rechtsvorschriften

Aufbewahrungsfristen § 147 AO Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten §§ 259, 260 BGB, § 238 HGB, § 140 AO, § 63 AO, §§ 15, 22 UStG Festsetzungsfrist §§ 169 Abs. 2 Satz 1, 171 AO Sportliche Veranstaltungen § 67a AO Zahlungen von dritter Seite § 38 Abs. 1 EStG Zeitnahe Mittelverwendung § 55 Abs. 1 AO Zweckgebundene Rücklagen § 62 Abs. 2 Nr. 1 AOmehr

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So integrieren Sie neue Mit... / 2.2 Die Mitgliederbroschüre

Die Mitgliederbroschüre sollte jedem Mitglied zugesandt oder beim ersten Treffen ausgehändigt werden. Sie muss nicht sehr aufwendig, aber doch ansprechend gestaltet werden. Wir schlagen folgendes Inhaltsverzeichnis für die Broschüre vor, die dann auch zur Mitgliedergewinnung eingesetzt werden kann. Wer wir sind Unsere Geschichte – wie alles begann – eine kurze Historie Unsere W...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Vorbereitung des Jahresabsc... / 5 Kontenplan

Der Kontenplan ist das Gerüst der Vereinsbuchführung. Die von einem Verein als zweckmäßig erachtete Gliederung der Darstellung seiner Einnahmen und Ausgaben ist in einem individuellen Kontenplan festzuhalten. Grundlage der Gliederung ist die Zuordnung der Vereinstätigkeiten zu den ertragsteuerlichen Bereichen. Je nach Umfang einzelner Aktivitäten müssen deren Einnahmen und A...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Vorbereitung des Jahresabsc... / 6.1 Annehmlichkeiten

Mitglieder einer steuerbegünstigten Organisation dürfen keinerlei Zuwendungen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder aus Mitteln des Vereins erhalten. Dies kann als Verstoß gegen die Selbstlosigkeit zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit führen. In analoger Anwendung der Regelungen im Lohnsteuerrecht bezüglich Arbeitnehmern werden Aufmerksamkeiten – Sachzuwendungen, aber kein Bar...mehr

Beitrag aus der verein wissen
So integrieren Sie neue Mit... / 2.1 Begrüßungsschreiben

Noch bevor das erste Vereinstreffen mit dem neuen Mitglied stattfindet, sollte es, wenn möglich, persönlich von einem Vorstandsmitglied begrüßt werden. Das scheitert jedoch in den meisten Fällen am Zeitmangel der Vorstandsmitglieder, die so schon genug um die Ohren haben. Als Alternative bietet es sich an, einen oder mehrere "Zugangsbetreuer" zu ernennen. Der Zugangsbetreuer...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Vorbereitung des Jahresabsc... / Zusammenfassung

Voraussetzung für die Erstellung des Jahresabschlusses ist die Buchführung, die alle Bank- und Kassenkonten bis zum Abschlussstichtag – in der Regel ist das der 31.12. des Jahres – enthält. Entscheidend ist das Buchungsdatum der Bank bzw. das Belegdatum der Kassenbelege. Bei einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung sind damit alle Buchungen erfasst. Bei der Bilanzierung müssen zu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Krypto-GmbH (GmbHStB 20... / d) Werbungskosten

Zudem ist die steuerliche Nutzbarkeit von Aufwendungen als Herausforderung zu nennen. Außer bei Mining, welches im Regelfall gewerbliche Einkünfte begründet (vgl. Abschnitt 2, b), sind Einnahmen im Zusammenhang mit Kryptowerten meist der privaten Vermögensverwaltung zuzuordnen. Nach dem BMF kommt regelmäßig § 22 Nr. 3 S. 1 EStG oder § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG in Betracht (vgl...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Vorbereitung des Jahresabsc... / 7 Aufbewahrungsfristen

Zu den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung gehört im Hinblick auf die Dokumentationsfunktion der Buchhaltung die geordnete Aufbewahrung der dazugehörigen Unterlagen. Das bezieht sich auf alle Unterlagen, die mit Geschäftsvorfällen zusammenhängen. Belege für Buchungen sind vom Verein neuerdings nur noch 8 Jahre lang aufzubewahren, während es bei der 10-jährigen Aufbewahrun...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Unfa... / 1.1 Teilnahme an dienstlichen Veranstaltungen

Zum Dienstverhältnis rechnen auch dienstliche Veranstaltungen und sonstige Verrichtungen, die der von den Unfallfürsorgevorschriften erfassten Tätigkeit zuzuordnen sind (z. B. dienstlich angeordnete Teilnahme an einem Kongress, dienstlich veranlasster Vortrag). Die Versicherungsfreiheit erstreckt sich auch auf Beamte und Richter, die als freigestellte oder nicht freigestellt...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Künstler und Sportler

Rz. 210 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Vergütungen (> Rz 218) an Künstler, die auf Bühnen sowie bei Film-, Rundfunk- und Fernsehproduktionen (selbiges gilt uE heutzutage für entsprechende Online-, Streaming- und Internetproduktionen) mitwirken, können unabhängig von der Aufenthaltsdauer in dem Vertragsstaat besteuert werden, in dem sie ihre Tätigkeit persönlich ausüben (Tätigkei...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ausländische Kulturorchester

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Art 17 OECD-MA weist das Besteuerungsrecht für Vergütungen an > Künstler grundsätzlich dem Tätigkeits- bzw Ausübungsstaat zu (> Doppelbesteuerung Rz 210 ff). Zu Ausnahmen, wenn eine Auslandstournee aus öffentlichen Kassen des Ansässigkeitsstaats finanziert wird (> Doppelbesteuerung Rz 217), vgl zB > Italien Rz 5, > Rumänien Rz 6. Zum Fall ein...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 6.1 Gestattung oder Anordnung

Rz. 36 Nach der Neuregelung in § 128a Abs. 2 S. 1 FGO kann die Videoverhandlung vom Vorsitzenden gestattet oder angeordnet werden. Die Vorgängerfassung des zum 18.7.2024 außer Kraft getretenen § 91a FGO hatte die Videoverhandlung auf Antrag oder von Amts wegen durch das Gericht gestattet. Nach § 128a Abs. 1 ZPO kann die mündliche Verhandlung in geeigneten Fällen und soweit au...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.7.5 Erstmalige Anwendung auf den Gewinn öff-rechtlicher Rundfunkanstalten aus der Veranstaltung von Werbesendungen

Tz. 373 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die KapSt-Pflicht für den Gewinn aus der Veranstaltung von Werbesendungen durch inl öff-rechtl Rundfunkanstalten gilt nach § 52 Abs 37a Satz 3 EStG idF des StSenkG bereits für Gewinne (3/4 des Einkommens) des VZ 2001 (§ 52 Abs 53 S 3 EStG idF des StSenkG enthält die entspr Anwendungsregelung für § 44 Abs 6 S 3 EStG).mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Gesellige Veranstaltungen

Tz. 7 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 "Gesellige Veranstaltungen" sind eine steuerlich unschädliche Betätigung, wenn sie im Vergleich zur übrigen steuerbegünstigten Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung sind (s. § 58 Nr. 7 AO, Anhang 1b und s. AEAO zu § 58 Nr. 8 AO TZ 10, Anhang 2). Solche Veranstaltungen können z. B. Weihnachtsfeiern, Vereinsausflüge, Sommerfeste, Karnevalsveranst...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VII. Veranstaltungen wissenschaftlicher und belehrender (unterrichtender) Art

Tz. 13 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Eintrittsgelder oder (Teilnahme-)Entgelte für derartige Veranstaltungen erfüllen die Voraussetzungen des § 68 Nr. 8 AO (Anhang 1b). Die Einnahmen sind dem Tätigkeitsbereich Zweckbetrieb zuzuordnen. Tz. 14 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Wird von den Einrichtungen auch Beherbergung und Beköstigung anlässlich solcher Veranstaltungen gewährt, sind di...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Kulturelle Veranstaltungen

Tz. 5 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Eintrittsgelder bei kulturellen Veranstaltungen (u. a. Museen, Konzerte, Theater, Ausstellungen) sind bei einer steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaft dem Zweckbetrieb "Kultur" zuzuordnen. Dieser genießt in vollem Umfang Ertragsteuerfreiheit, weil es für den Bereich "Kultur" keine gesetzliche Zweckbetriebsgrenze gibt. Abzugrenzen s...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Veranstaltungen zur Betreuung von behinderten Personen

Tz. 12 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Eintrittsgelder anlässlich derartiger Veranstaltungen sind dem Tätigkeitsbereich Zweckbetrieb zuzuordnen. Das gilt auch für gesellige Veranstaltungen, weil diese nach Auffassung der Verwaltung der Betreuung behinderter Personen dienen und ggf. die Voraussetzungen der §§ 65, 66 AO (Anhang 1b) erfüllen. U.E. sind dann auch Einnahmen aus dem Ve...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Platzverein

Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Als Platzverein wird der Verein bezeichnet, auf dessen Sportanlagen eine sportliche Veranstaltung stattfindet. Umsatzsteuerlich ist bei Sportveranstaltungen auf eigenem Sportplatz der Platzverein als Unternehmer anzusehen. Es ist mit den gesamten Einnahmen der Veranstaltung zur Umsatzsteuer heranzuziehen (Ausnahme: Kleinunternehmer nach § 19 UStG). ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 In verschiedenen Städten des Bundesgebietes werden in regelmäßigem Turnus von zwei Jahren Katholikentage bzw. Evangelische Kirchentage abgehalten. Zum Zwecke der Durchführung dieser Veranstaltungen werden an dem Ort, an dem diese Veranstaltungen stattfinden, jeweils selbständige Vereine gegründet. Satzungsmäßige Aufgabe ist es, die Vorbereitun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.8 ABC Hoheitsbetrieb/Betrieb gewerblicher Art

Tz. 109 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Abfallentsorgung: Zur stlichen Beurteilung der Abfallentsorgung s R 4.5 Abs 6 KStR 2022; s Vfg der OFD Nds v 26.09.2012 (DStR 2013, 259); s Vfg der OFD NRW v 21.05.2014 (FR 2014, 577); s Vfg der OFD Karlsruhe v 07.04.2015 (S 270.6/256 – St 213); s Fiand (KStZ 2013, 26); und s Baldauf/Bürstinghaus (DStZ 2015, 154). Übernimmt eine jur Pers d ö...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Leistungen nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG

Tz. 16 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Verfolgt eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft die oben (s. Tz. 2) genannten Zwecke und geschieht dies ausschließlich und unmittelbar, unterliegen diese Leistungen, wenn sie in den Tätigkeitsbereichen Vermögensverwaltung (s. § 14 Satz 3 AO, Anhang 1b) oder den steuerbegünstigten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (Zweckbetri...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Pferderennvereine

Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Ein Pferderennverein kann nach § 52 Abs. 2 Nr. 14 AO (Anhang 1b) wegen ausschließlicher, unmittelbarer und selbstloser Förderung der Tierzucht durchaus als eine steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft anerkannt werden. Jedoch liegt nur dann eine steuerbegünstigte Förderung der Tierzucht vor, wenn der Pferderennverein damit die Allgemeinheit u...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.3 Kapitalerträge bei Betrieben gewerblicher Art der Gruppe 3

Tz. 349 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die dritte Gruppe umfasst die BgA "Veranstaltung von Werbesendungen" der inl öff-rechtlichen Rundfunkanstalten (ARD-Anstalten, ZDF). Die Besteuerung knüpft an das Einkommen iSd § 8 Abs 1 S 3 KStG an. Nach dieser Vorschrift beträgt das Einkommen aus dem Geschäft der Veranstaltung von Werbesendungen 16 % der Entgelte (§ 10 Abs 1 UStG) aus Werb...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Leistungen nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG

Tz. 32 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Die Steuermäßigung für Leistungen auf kulturellem Gebiet wird in § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG (Anhang 5) geregelt. Ebenso wie die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 20 UStG (Anhang 5) ist die Steuermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG (Anhang 5) auch auf die Leistungen der Kammermusikensembles und Chöre sowie für Veranstaltungen von ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Umsatzsteuerbefreiung

Tz. 6 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Kirchentage fallen dem Grunde nach unter die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG (Anhang 5). Die OFD Düsseldorf (DB 1982, 1596) schränkt dies jedoch ein, da der Hauptanteil des Leistungsaustausches zwischen dem Verein und den Teilnehmern (Besuchsberechtigung für alle Veranstaltungen des Kirchentages) nach freiem Ermessen erfo...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, E-Sport

Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Die Bedeutung des "E-Sports" in der Gesellschaft ist in den letzten Jahren immer mehr gewachsen. Während in der Vergangenheit Computerspiele als eine Freizeitbeschäftigung eher im Privaten gespielt wurden, kam es in den letzten Jahren zu einem Boom von wettkampfmäßig betriebenen E-Sport-Veranstaltungen. So wurden und werden Verbände und Ligen gegrü...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Pfandflaschen, Verwertung von

Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Im Rahmen der Sammlung und Verwertung von Pfandflaschen werden immer wieder mal steuerbegünstigte Einrichtungen eingebunden, die damit entweder selber aktiv Mittel für die Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke beschaffen oder aus den Pfanderlösen unterstützt werden. Zu den steuerlichen Folgen der verschiedenen Fallvarianten...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Sportveranstaltungen

Tz. 2 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Eintrittsgeldereinnahmen aus sportlichen Veranstaltungen (jedoch nicht die Einnahmen aus dem Verkauf von Speisen und Getränken oder Werbeeinahmen bei diesen Veranstaltungen) sind gem. § 67a Abs. 1 AO (Anhang 1b) nicht steuerpflichtig, wenn diese im Jahr 45 000 EUR einschließlich Umsatzsteuer nicht übersteigen. Bis zu diesem Umfang gelten spor...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Preisschießen

Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Preisschießen fallen regelmäßig unter die Geschicklichkeitsspiele. Diese unterscheiden sich von den Glücksspielen dadurch, dass der Ausgang des Spieles, d. h. die Entscheidung über das den Gewinn oder Nichtgewinn begründende Ereignis, durch körperliche oder geistige Fähigkeiten der Spieler entschieden wird. Preisschießen stellen bei steuerbefreiten ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / af) An- und Vermietung von Ausstellungsflächen kongressbegleitend an Industrie durch gemeinnützigen Verein

Rn. 139b Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Lt FG Ha v 15.06.2006, EFG 2007, 218 ist die kurzfristige An- und Vermietung von Ausstellungsflächen durch einen gemeinnützigen (Forschungs-)Verein selbst Zitat "unter Wahrnehmung von das übliche Maß überschreitenden verdichteten Marktchancen" (im Urteilsfall geschah die An- und Vermietung während eines zeitgleich stattfindenden Kongresses de...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Leistungen nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. b UStG

Tz. 25 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Die Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. b UStG (Anhang 5) wird für Leistungen von nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen oder Gemeinschaften von steuerbegünstigten Körperschaften unter den nachfolgenden Voraussetzungen gewährt: Alle Mitglieder der nichtrechtsfähigen Personenvereinigung oder Gemeinschaft müssen steuerbegünstigte ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Radsportvereine

Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Radsportvereine verfolgen im Regelfall steuerbegünstigte Zwecke und können als steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaften wegen der "Förderung des Sports" anerkannt werden (s. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO, Anhang 1b). Daneben kann auch die Förderung der Jugendhilfe (§ 52. Abs. 2 Nr. 4 AO, Anhang 1b) umfasst sein. Die Zwecke werden im...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Tz. 286 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Hinsichtlich des pers Anwendungsbereichs des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 1 bis 3 und 5 EStG ist zwischen drei Gruppen von BgA zu unterscheiden: Unter die erste Fallgruppe fallen BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit, die ihren Gewinn durch BV-Vergleich ermitteln oder die in § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 1 EStG genannte Umsatz- oder Gewinngröße ü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.1.3 Gruppe 3: Rundfunkanstalten

Tz. 295 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die "Veranstaltung von Werbesendungen" durch inl öff-rechtliche Rundfunkanstalten (ARD-Anstalten und ZDF) bildet unabhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen der Gruppe 1 einen BgA. Die Besteuerung knüpft an das Einkommen iSd § 8 Abs 1 S 3 KStG an. Hierzu s Tz 349.mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Pokalspenden

Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Häufig erhalten die Sieger, die besten Drei oder sogar alle Teilnehmer an einem Turnier eine Auszeichnung, wie Urkunden, Medaillen oder auch Pokale. Wird einem Verein ein dafür benötigter Pokal gespendet (sog. "Pokalspende") kann diese Zuwendung bei dem Spender als Sachspende im Rahmen des steuerlichen Spendenabzugs nach § 10b EStG (Anhang 10) berüc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.4.3 Unentgeltlichkeit der Spende

Tz. 114 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die Zuwendung muss ohne Gegenleistung, dh unentgeltlich, erbracht werden (s Urt des BFH v 12.09.1990, BStBl II 1991, 258; v 22.09.1993, BStBl II 1993, 874 mwHinw; und v 11.06.1997, BStBl II 1997, 612). Ein Abzug von Zuwendungen ist daher nicht nur ausgeschlossen, wenn die Aufwendungen zur Erlangung einer Gegenleistung des Empfängers oder ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. ABC der gewerblichen Tätigkeit, Abgrenzung insb zu den Katalog- und diesen ähnlichen Berufen des § 18 EStG

Rn. 127a Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Bei den nachfolgend alphabetisch geordneten Einzelfällen aus der Rspr geht es bei der Prüfung der Frage, ob ein Gewerbebetrieb mit GewStPfl (bei Gewerbeertrag über EUR 24 500) und Kammerzugehörigkeit in einer IHK vorliegt – dazu grundsätzlich s Rn 3 –, insb um die Abgrenzung gegenübermehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5.3.1.2 Abziehbarkeit von Mitgliedsbeiträgen bei Körperschaften, die ihren Mitgliedern in Zusammenhang mit der Mitgliedschaft geldwerte Vorteile gewähren

Tz. 129 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach § 9 Abs 1 Nr 2 S 7 KStG sind Mitgliedsbeiträge an Kö, die Kunst und Kultur gem § 52 Abs 2 Nr 5 AO fördern, soweit es sich nicht um Mitgliedsbeiträge nach § 9 Abs 1 Nr 2 S 8 Nr 2 KStG handelt (hierzu s Tz 124 ff), auch dann abzb, wenn den Mitgliedern Vergünstigungen gewährt werden. Zu diesen Vergünstigungen gehört zB die Beschaffung von...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Werberecht der Lohnsteuerhi... / 3.9 Sponsoring

Mit einem wegweisenden Beschluss[1] hat das BVerfG Sponsoring für kulturelle Veranstaltungen für zulässig erklärt. Welche Werbeformen als üblich, angemessen oder übertrieben bewertet werden, unterliegt zeitbedingten Veränderungen.[2] Die Vereine können dementsprechend seriöse (z. B. kulturelle) Veranstaltungen fördern und auf deren Werbeplakaten als Sponsor genannt werden. Sa...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Kirmesveranstaltungen

Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Viele steuerbegünstigte (gemeinnützige) Vereine führen traditionsgemäß einmal im Jahr sog. "Kirmesveranstaltungen" (= Volksfeste) durch, um mit den daraus erzielten Überschüssen ihre satzungsmäßigen steuerbegünstigten Zwecke zu verwirklichen. Da die Veranstaltung einer Kirmes keiner steuerbegünstigten Tätigkeit und insbesondere keinem Zweckbetrieb n...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Tatobjekt

Rz. 1197 [Autor/Stand] Einen "Gegenstand", der aus der Tat "herrührt" i.S.d. § 261 Abs. 1 Satz 1 StGB, gibt es insoweit nicht[2]. Die der Besteuerung zugrunde liegenden Erträge selbst sind bereits vor Begehung der Hinterziehung im Vermögen des Täters vorhanden und werden damit nicht aus der Tat "hervorgebracht", wie es § 261 StGB verlangt. Der Vorteil des Täters besteht in d...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Werberecht der Lohnsteuerhi... / 3.4.4 Unzulässige Inhalte

Hinweise auf einzelne Mitglieder und andere berufliche Erfolge sind nur auf Unterseiten, nicht auf der Eingangsseite (Homepage) zulässig. Einrichtung eines Gästebuchs im Internet, in das Dritte Eintragungen vornehmen können, die wiederum von Dritten gelesen werden können.[1] Bei positiven Stellungnahmen über den Verein käme es sonst zu unzulässiger Qualitätswerbung durch Drit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.12.1.2 Einzelfälle der Leistung von Sachspenden

Tz. 199 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Zur Bewertung der Spende von (selbst geschaffenen oder gesammelten) Kunstwerken s Urt des BFH v 06.06.2001 (BFH/NV 2002, 28) und s Vfg der OFD Ffm v 17.07.2018 (DB 2018, 2468). Nach Baldauf (s ZKF 2017, 176) erhöhen die (vom Spender zu tragenden) Kosten für den Sachverständigen und sonstige notwendigen Nebenkosten (zB Transportkosten) den a...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Erheben steuerbegünstigte Körperschaften anlässlich von Veranstaltungen Eintrittsgelder, wirft dies ertragsteuerliche als auch umsatzsteuerliche Fragen auf.mehr