Allerdings hat das BSG im Falle eines Western- und Country-Vereins festgestellt, dass bei mehrtägigen Veranstaltungen jede Veranstaltung gesondert gewertet werden muss. Das gilt dann nicht, wenn ein innerer Zusammenhang zwischen den Veranstaltungen besteht. So entschied das BSG im Falle eines Country- und Westerntanzvereines, dass es sich bei der streitigen Wochenendveranstaltung über 3 Tage um eine einzige Veranstaltung gehandelt habe.[1]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge