Fachbeiträge & Kommentare zu Veranstaltung

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Slowenien / 2.3.2 Keine Meldung

Bei bestimmten Tätigkeiten müssen keine Meldungen erfolgen. Hierzu zählen unter anderem Arbeitnehmer in der grenzüberschreitenden Personen- und Güterbeförderung, sofern die Tätigkeit ausschließlich im Transitverkehr erbracht wird und der Arbeitnehmer gewöhnlich nicht in Slowenien arbeitet, Arbeitnehmer und Selbständige, die an geschäftlichen Besprechungen (u. a. Vertragsverhan...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.2.2 Der Begriff der Mitgliedsbeiträge

Rz. 30 Unter den Begriff der Zuwendungen fallen nicht nur Spenden, sondern auch Mitgliedsbeiträge. Letztere kommen nur bei Körperschaften in Betracht, die ihrer Natur nach Mitgliedsbeiträge erheben können. Das sind insb. Vereine, nicht jedoch steuerbegünstigte Kapitalgesellschaften. Mitgliedsbeiträge stellen Zuwendungen der Mitglieder an die Körperschaft dar, die nach der Sa...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Coronahilfen richtig buchen / 3.4 Überbrückungshilfe III (Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021)

Anschließend an die 2. Phase der Überbrückungshilfe erfolgt ab November 2020 die Förderung der Betriebe, die von der Coronakrise stark betroffen sind, über die Überbrückungshilfe III. Vorgesehen ist die Maßnahme für Unternehmen, die nicht direkt oder indirekt von den Schließungsmaßnahmen von Bund und Ländern betroffen sind, aber in der Zeit von November 2020 bis Juni 2021 ho...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Bereitschaft / 4.1 Dienstvereinbarung über die Flexibilisierung der Arbeitszeiten im Rahmen von § 7 Abs. 1 u. 2 ArbZG

Präambel Diese Dienstvereinbarung basiert auf § 6 Abs. 4 TVöD und soll die Öffnungsmöglichkeiten des § 7 Abs. 1 Nr. 1 lit. a und Abs. 2 Nr. 1 ArbZG nutzen, um im Rahmen von Bereitschaftsarbeit eine flexible Arbeitszeitgestaltung zu ermöglichen. Ziel ist es, betriebliche Erfordernisse mit den Interessen und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten in Einklang zu bringen und gle...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 14 ESRS S3 – Betroffene G... / 1.2 Abzudeckende Themen

Rz. 7 ESRS 1, App. A enthält die Aufstellung an Nachhaltigkeitsaspekten, die bei der Wesentlichkeitsanalyse eines berichtspflichtigen Unternehmens mind. zu würdigen sind (§ 3 Rz 67). Die für ESRS S3 einschlägige Aufstellung von Themen, Unterthemen und Unter-Unterthemen zeigt Tab. 1:mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veranstaltungsleistungen in... / 2.4 Hybrid-Veranstaltungen

Eine besondere Seminarvariante bilden Hybrid-Veranstaltungen. Das bedeutet, dass bei einem Seminar der Vortragende bzw. Veranstalter und das Auditorium aufgeteilt sind, d. h. ein Teil der Teilnehmer befindet sich am Veranstaltungsort während der andere Teil lediglich virtuell teilnimmt. Die beiden BMF-Schreiben vom 9.6.2021 [1] und 19.8.2021[2] gingen auf diese Konstellation ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veranstaltungsleistungen in... / 1 Problematik

Bei der Einräumung von Eintrittsberechtigungen zu einer Veranstaltung richtet sich der Leistungsort grundsätzlich nach dem Veranstaltungsort, d. h. dem Ort, an dem die Veranstaltung tatsächlich stattfindet (sog. Veranstaltungsortprinzip). Dieses Prinzip findet unabhängig davon Anwendung, ob es sich bei dem Leistungsempfänger um einen Unternehmer handelt, der die Veranstaltun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veranstaltungsleistungen in... / 2.3 B2B-Konstellationen

In B2B-Konstellationen greift grds. das Empfängerortprinzip. Diese Grundregel gilt auch für Online-Seminare und Veranstaltungsleistungen, die nicht in der Einräumung einer Eintrittsberechtigung bestehen. Die Steuerbarkeit richtet sich demnach nach dem Sitz des Unternehmens, das die Leistung empfängt. Liegt in einer B2B-Beziehung ein Präsenzseminar vor, gilt nach § 3a Abs. 3 Nr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veranstaltungsleistungen in... / 2 Gestaltungsempfehlungen

Bei der Prüfung des Leistungsortes und daran anschließend der Steuerbarkeit, ist zu differenzieren, ob es sich um eine physische oder virtuelle Veranstaltung handelt. Im Falle einer Präsenzveranstaltung ist weiter entscheidend, an welchem Ort die Veranstaltung tatsächlich stattfindet. Anzuraten ist weiter eine Differenzierung von B2C- und B2B-Konstellationen. Seit 2022 erübri...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veranstaltungsleistungen in... / 2.6 Steuerfreiheit

Für die Veranstaltung von Kursen und sonstigen Veranstaltungen wissenschaftlicher oder lehrender Art, wie die Veranstaltung von Seminaren oder fachlichen Kongressen, kommt eine Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG in Betracht. Hierunter fallen alle Leistungen, die als Ausbildung, Fortbildung oder berufliche Umschulung zu qualifizieren sind.[1] Dazu muss die L...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veranstaltungsleistungen in... / 2.8 Überblick

Digitale Veranstaltungen: Auf Unionsebene wurden Anpassungen bei den Regelungen zur Leistungsortbestimmung vorgenommen.[1] Art. 53, 54 MwStSystRL wurden dahingehend angepasst, dass Online-Seminare berücksichtigt wurden und die Leistungsorte grds.t nunmehr am Sitz oder Wohnsitz des Empfängers belegen sein sollen. Dies wurde auch im deutschen UStG nachvollzogen. Das BMF-Schreib...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veranstaltungsleistungen in... / 2.1 Änderung der deutschen Beurteilung

In Folge der Rechtsprechung und geänderten Unionsrechts hat sich auch die Auffassung der deutschen Finanzverwaltung in Bezug auf Veranstaltungsleistungen in den vergangenen Jahren erheblich verändert.[1] Aufgrund einer Entscheidung des EuGH in 2019 änderte das BMF die Verwaltungsauffassung betreffend unterrichtende oder wissenschaftliche Veranstaltungen (z. B. Seminare), die...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.1 § 1 UStG (Steuerbare Umsätze)

• 2021 Geschäftsveräußerung im Ganzen / Übertragung von Grundbesitz / BMF v. 16.11.2020, BStBl I 2020, 1267 / § 1 Abs. 1a UStG Die Übertragung eines ungenutzten Grundstücks führt nicht zu einer Geschäftsveräußerung im Ganzen. Gleiches gilt bei der Übertragung eines vermieteten Grundstücks, sofern kein Eintritt in die Mietverträge erfolgt. Anders ist dies, wenn Mietverträge ne...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veranstaltungsleistungen in... / 2.2.1 Präsenzseminare

Ist der Leistungsempfänger Nichtunternehmer bzw. handelt er nicht für sein Unternehmen (B2C) bestimmt sich der Leistungsort grds. danach, wo der leistende Unternehmer sein Unternehmen betreibt (Unternehmensortprinzip).[1] Dies greift jedoch nicht, sofern eine Ausnahme (hier § 3a Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a UStG) einschlägig ist. Die Regelung spricht allgemein von Veranstaltungslei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veranstaltungsleistungen in... / 2.2.2 Online-Seminare

Anders ist dies bei Onlineseminaren (Webinare usw.). Es mangelt an der physischen Zusammenkunft und der Unternehmer kann die Leistung von einem beliebigen Standort aus erbringen. Der Kunde muss sich lediglich in das Seminar einwählen. Einen konkreten Veranstaltungsort festzustellen, würde mitunter schwierig bis unmöglich sein und erhebliche Gestaltungsspielräume eröffnen. So...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veranstaltungsleistungen in... / 2.5 Steuerschuldner

Besonderheiten können sich ergeben, wenn der Sachverhalt einen Auslandsbezug aufweist. Findet bei einem grenzüberschreitenden Umsatz bzw. ausländischen Leistungsort kein Reverse-Charge-Verfahren Anwendung, muss sich derjenige, der die Veranstaltungsleistung erbringt bzw. die Eintrittsberechtigung einräumt, dort umsatzsteuerlich registrieren. Grundsätzlich ist der leistende Un...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Vergütungsformen: Möglichke... / 6 Individuelle Pakete statt klassische Gehaltserhöhung

Neben den Möglichkeiten, die allen zur Verfügung gestellt werden, kann es auch sinnvoll sein, bei bedürfnisorientierter Währung individuelle Pakete anzubieten. Mitarbeitende haben unterschiedliche Bedürfnisse je nach Lebensphase, familiärer Situation oder persönlichen Zielen. Dies erfordert flexible Lösungen. So kann es z. B. Wahlmöglichkeiten geben, aus denen der Einzelne g...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veranstaltungsleistungen in... / Zusammenfassung

Die Umsatzsteuerbesteuerung von Seminaren und Veranstaltungen berührt (mindestens als Leistungsempfänger) nahezu jedes Unternehmen. Aus umsatzsteuerrechtlicher Perspektive ist dabei vor allem die Bestimmung des Leistungsorts von Bedeutung, die in den letzten Jahren einem erheblichen Wandel in der Rechtsprechung, der Gesetzgebung sowie in der Folge der Verwaltungsauffassung u...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.31 § 19 EStG (Nichtselbständige Arbeit)

• 2021 Aufwendungen im Interesse des Arbeitnehmers und im betrieblichen Eigeninteresse des Arbeitgebers / § 19 EStG / § 3 Abs. 9a UStG Tätigt der Arbeitgeber Aufwendungen im Interesse des Arbeitnehmers und im betrieblichen Eigeninteresse kommt eine Aufteilung dieser gemischt veranlassten Aufwendungen nur bei Bestehen eines objektiven Aufteilungsmaßstabs in Betracht. In allen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beziehungen am Arbeitsplatz / 3.2.2 Umgang mit Konflikten und Beschwerden

Den Arbeitgeber trifft im korrekten Umgang mit Konflikten, Beschwerden oder insbesondere zu Vorwürfen sexueller Belästigung bzw. Stalking im Betrieb die Verpflichtung, bekannt gewordene Vorfälle ordnungsgemäß aufzuklären. Diese Pflichten stehen im Zusammenhang mit der allgemeinen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers sowie seiner Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kritik und neue Grundsätze ... / 2. Einschränkung der Umsatzsteuerbefreiung

Ferner setzt das Besprechungsurteil neue Maßstäbe für die Steuerbefreiung: Denn sofern ein Sportverein gegen Zahlung eines Mitgliedsbeitrags ein Leistungsbündel anbietet, d.h. ein Gesamtpaket mit unterschiedlichen Leistungsangeboten, tendiert der BFH im Besprechungsurteil ausdrücklich dazu, von einer einheitlichen, aus mehreren gleichwertigen Elementen bestehenden Leistung a...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kritik und neue Grundsätze ... / 2. Vorsteuerabzug im erhöhten Umfang?

Steuerfreie, durch Mitgliedsbeiträge abgegoltene Leistungen können nach dem Besprechungsurteil – vorbehaltlich einer stets obligatorischen Einzelfallprüfung – häufiger als bisher zu verneinen sein. Demzufolge kann dies in erhöhtem Umfang zu einer anteiligen oder im Einzelfall gar einer vollen Vorsteuerabzugsberechtigung von Sportvereinen führen. In der Literatur wird dazu be...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kritik und neue Grundsätze ... / I. Sachverhalt und Streitfragen

Das Besprechungsurteil erging zu einer typischen Fallkonstellation: Betroffen ist ein gemeinnütziger Breitensportverein zur Förderung des Sports und der Jugend mit den Sportarten Fußball, Schwimmen, Tischtennis, Gymnastik, Turnen, Völkerball, Laufen, Leichtathletik, Tanzen und Zumba. Für die Heimspiele der 1. Herren-Fußballmannschaft werden umsatzsteuerpflichtige Eintrittsge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohnsteuerfreie freiwillige... / 6 Besonderheiten bei Betriebsveranstaltungen

Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer und deren Angehörige anlässlich von Betriebsveranstaltungen [1] gehören bis zu einem Betrag von 110 EUR brutto je Veranstaltung und Arbeitnehmer nicht zum Arbeitslohn, wenn der Arbeitnehmer jährlich an nicht mehr als 2 Veranstaltungen teilnimmt und die Zuwendungen bei solchen Veranstaltungen üblich sind. Es können also mehr a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialleistungen / 2.1 Betriebsveranstaltungen

Die Regelungen für Betriebsveranstaltungen sind seit 2015 im § 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG aufgenommen worden. Die bis dahin geltende Freigrenze in Höhe von 110 EUR wurde damals in einen Freibetrag von 110 EUR umgewandelt. Zuwendungen an Arbeitnehmer anlässlich einer Betriebsveranstaltung (z. B. Betriebsausflug, Weihnachtsfeier) sind kein Arbeitslohn, wenn der Rahmen der Üblichkeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Abgabenordnung

mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 15.4.1 Arbeitsbefreiung zur Teilnahme an Tagungen (Absatz 3 Satz 1)

Hier wird wie in § 29 Abs. 4 Satz 1 TVöD die bezahlte Freistellung von der Arbeit für gewerkschaftliche Zwecke geregelt. Die Fortzahlung des Entgelts während der Arbeitsbefreiung richtet sich nach § 6 Abs. 3. Anspruchsberechtigte sind hierbei nur gewählte Funktionsträger – nicht einfache Mitglieder – (Änderungen der Bezeichnungen erfolgten im 1. Änderungstarifvertrag vom 30....mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 13 ESRS S2 – Arbeitskräft... / 2.2.4 ESRS S2-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze

Rz. 42 Das Ziel der Angabepflichten umfasst eine Darstellung der Maßnahmen oder Initiativen, die ein Unternehmen verfolgt, um negative Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette zu verhindern, abzumildern oder zu beheben sowie positive Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette zu erzielen. Weiterhin soll dargestellt werden, wie mit wesentlichen...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9.2 Ermäßigter Steuersatz

Rz. 108 Der in Deutschland seit 1.7.1983 geltende ermäßigte Steuersatz von 7 % stand im Einklang mit Art. 12 Abs. 3 Buchst. a dritter Unterabsatz der 6. EG-Richtlinie (Rz. 60) und konnte deshalb auch ab 1.1.1993 unverändert beibehalten werden. Zulässig wäre auch eine Absenkung bis auf 5 %. Hiervon hat der Gesetzgeber tatsächlich Gebrauch gemacht. Durch das Zweite Corona-Steu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.5 EU-Richtlinie v. 5.4.2022 in Bezug auf die MwSt-Sätze

Rz. 106i Aufgrund der EU-Richtlinie v. 5.4.2022[1] werden bisher geltende Regelungen teilweise fortgeführt, aber auch Regelungen geändert bzw. neue Regelungen eingeführt. So beträgt der Mindestsatz beim Normalsteuersatz weiterhin 15 % (Rz. 97). Wie bislang auch können die EU-Mitgliedstaaten grundsätzlich maximal zwei ermäßigte Steuersätze anwenden, welche mindestens 5 % betr...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Gesundheitsgerechtes Führen... / 3.3 Durchführung von Maßnahmen

Es dient den Zielen der Veranstaltung, wenn Wertschätzung auch in den Rahmenbedingungen ausgedrückt wird. Das beginnt bei der Raumauswahl (hell, groß, repräsentativ) und erstreckt sich auf die Ausstattung des Raums ebenso wie auf die Bewirtung. Häufig werden Obstsalate, Gemüsesticks mit Kräuterquark oder besondere Fruchtsäfte neben Tee und Kaffee angeboten. Bei Seminarverans...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Gesundheitsgerechtes Führen... / 3.2 Auswahl von Veranstaltungsformen und Anbietern

Insbesondere wenn zu vermuten ist, dass die Führungskräfte im Unternehmen auf Seminarangebote zum Thema "Gesund Führen" eher abwehrend bzw. negativ reagieren könnten (vgl. Abschn. 4.1), empfiehlt es sich, mit einem Impulsvortrag ins Thema einzusteigen. Die Teilnahme an einem Vortrag (Dauer 60 bis 90 Minuten) kann verpflichtend angeordnet werden. Auf Pflichtveranstaltungen vo...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Gesundheitsgerechtes Führen... / 4.1 Ablehnende Haltung der Führungskräfte

Es ist eher die Regel als die Ausnahme, dass Führungskräfte dem Thema mit Skepsis begegnen. Sie haben Befürchtungen, wie "die wollen mir nur das Rauchen abgewöhnen" oder "die wollen mir erzählen, dass ich eine schlechte Führungskraft bin, weil die Fehlzeitenquote bei mir so hoch ist". Und viele fürchten, dass die Veranstaltungen ihnen wichtige Arbeitszeit rauben. Oft wird au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalter von Wohnungseigentum / 2.9.6.3 Betriebsinterne Maßnahmen

Betriebsinterne Maßnahmen können grundsätzlich mit externen Referenten bzw. Seminaranbietern durchgeführt werden, durchaus aber auch mit betriebsinternen Referenten. Von maßgeblicher Bedeutung ist stets, dass die Anforderungen der Anlage 2 zu § 15b MaBV erfüllt sind. Hiernach hat eine Planung und systematische Organisation zu erfolgen. Selbstverständlich muss die Qualität de...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Aktuelles, Steueränderungsg... / 5. Anhebung der Freigrenze für sportliche Veranstaltungen (§ 67a Abs. 1 AO)

Tz. 14 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Die Freigrenze bis zu der die sportlichen Veranstaltungen eines Sportvereins einen Zweckbetrieb nach § 67a Abs. 1 AO (Anhang 1b) begründen, wurde – ab VZ 2026 – von bisher 45 000 EUR auf 50 000 EUR angehoben.mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Veranstaltungen mit Künstlern ohne Bescheinigung

Tz. 17 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Legt ein unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 2 UStG ( Anhang 5) fallender Künstler (oder ein Orchester/Ensemble) dem Veranstalter keine Bescheinigung vor, darf der gutgläubige Veranstalter zunächst von Umsatzsteuerpflicht ausgehen. Das für die Umsatzbesteuerung des Veranstalters zuständige Finanzamt kann sich mit dem des ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Veranstaltungen mit Künstlern

Tz. 15 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Für die Umsätze der Veranstalter nach § 4 Nr. 20 Buchst. b UStG ( Anhang 5) gibt es kein gesondertes Bescheinigungsverfahren, da die Eigenschaft der entsprechenden Orchester oder Künstler (entweder öffentlich-rechtlich oder mit entsprechender Bescheinigung) auf den Veranstalter durchschlägt. Wie der oder die Künstler besitzt der Veranstalter ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Trikotwerbung

Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Einnahmen, die eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft durch Werbung für Unternehmer auf der Sportkleidung ihrer Sportler erzielt (auf Trikots, Sportschuhen, Helmen, Sportgeräten usw.), sind im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zu erfassen. Es kommt hierbei nicht darauf an, ob es sich bei den sportlichen Veranstaltun...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Leistungen nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG

Tz. 16 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Verfolgt eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft die oben (s. Tz. 2) genannten Zwecke und geschieht dies ausschließlich und unmittelbar, unterliegen diese Leistungen, wenn sie in den Tätigkeitsbereichen Vermögensverwaltung (s. § 14 Satz 3 AO, Anhang 1b) oder den steuerbegünstigten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (Zweckbetri...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Leistungen nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG

Tz. 32 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Die Steuermäßigung für Leistungen auf kulturellem Gebiet wird in § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG (Anhang 5) geregelt. Ebenso wie die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 20 UStG (Anhang 5) ist die Steuermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG (Anhang 5) auch auf die Leistungen der Kammermusikensembles und Chöre sowie für Veranstaltungen von ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Zum Begriff Theater

Tz. 1 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Theater, die nach § 4 Nr. 20 UStG (Anhang 5) bei entsprechendem Träger (öffentliche Hand oder gemäß Bescheinigung durch die zuständige Landesbehörde, siehe Rz. 9–13) umsatzsteuerbefreite Theaterleistungen erbringen können, sind Einrichtungen der unmittelbar darstellenden Kunst einschließlich der Musiktheater, die einer unbestimmten Zahl von Z...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Umsatzsteuerliche Behandlung

Tz. 8 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Einnahmen des Theatervereins (mit Ausnahme von echten Mitgliederbeiträgen, Zuwendungen und Zuschüssen usw. im ideellen Bereich) sind auf Steuerbarkeit zu überprüfen. Im Regelfall wird es sich um steuerbare Umsätze i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG (s. Anhang 5) handeln. Im nächsten Schritt ist zu prüfen, ob für den veranstaltenden Unternehmer Um...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Ertragsteuerliche Behandlung

Tz. 4 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Wird von entsprechenden Theatervereinen oder anderen Körperschaften die darstellende Kunst als Satzungszweck bestimmt, können diese die Steuerbegünstigung als gemeinnützig wegen der Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AO, Anhang 1b) erlangen. Wegen der Breite des Spektrums, die die Förderung von Kunst und Kultur umfasst, i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / af) An- und Vermietung von Ausstellungsflächen kongressbegleitend an Industrie durch gemeinnützigen Verein

Rn. 139b Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Lt FG Ha v 15.06.2006, EFG 2007, 218 ist die kurzfristige An- und Vermietung von Ausstellungsflächen durch einen gemeinnützigen (Forschungs-)Verein selbst Zitat "unter Wahrnehmung von das übliche Maß überschreitenden verdichteten Marktchancen" (im Urteilsfall geschah die An- und Vermietung während eines zeitgleich stattfindenden Kongresses de...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Leistungen nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. b UStG

Tz. 25 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Die Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. b UStG (Anhang 5) wird für Leistungen von nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen oder Gemeinschaften von steuerbegünstigten Körperschaften unter den nachfolgenden Voraussetzungen gewährt: Alle Mitglieder der nichtrechtsfähigen Personenvereinigung oder Gemeinschaft müssen steuerbegünstigte ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Schützenvereine

Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Im Regelfall sind Schützenvereine wegen der Förderung des Sports als gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaften anzuerkennen (s. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO, Anhang 1b und s. AEAO zu § 52 AO TZ 7, Anhang 2). Eine Anerkennung als gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaft kommt auch dann in Betracht, wenn ein Schützenverein nach der Satzung neben de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. ABC der gewerblichen Tätigkeit, Abgrenzung insb zu den Katalog- und diesen ähnlichen Berufen des § 18 EStG

Rn. 127a Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Bei den nachfolgend alphabetisch geordneten Einzelfällen aus der Rspr geht es bei der Prüfung der Frage, ob ein Gewerbebetrieb mit GewStPfl (bei Gewerbeertrag über EUR 24 500) und Kammerzugehörigkeit in einer IHK vorliegt – dazu grundsätzlich s Rn 3 –, insb um die Abgrenzung gegenübermehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1.2 Beispiele zu den begünstigten Tätigkeiten

Tz. 8 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Zu den begünstigten nebenberuflichen Tätigkeiten gehören z. B. die folgenden Tätigkeiten: Alten- und Krankenbetreuer; Ärzte im Behindertensport (s. Vfg. der OFD Frankfurt/M. vom 09.09.2003, DStR 2003, 2116; s. auch Vfg. der OFD Frankfurt/Main vom 12.08.2014, AZ: S 2245 A – 2 – St 213) sowie im Unterrichten von Krankenhaus-Pflegepersonal (s. FG ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 04/2026, Richterrecht statt Reformen

Britta Schönborn Das Beklagen ausstehender Reformen in unseren Editorials ist mittlerweile – leider – fast schon eine Tradition. Dringend notwendige und langjährig diskutierte Neuregelungen im Bereich des Abstammungs-, Kindschafts-, Unterhalts- sowie des Verfahrensrechts bleiben weiter unerledigt. Die Rechtsprechung muss entsprechende Lücken füllen: So hat der BGH z.B. durch de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 100. Jahressteuergesetz 1997 vom 20.12.1996, BGBl I 96, 2049

Rn. 120 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das JStG 1997 war im Hinblick auf den Verzicht auf eine Vermögensteuer, die Neubewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Erbschaftsteuer, Tarifveränderungen bei der ESt, Senkung des Solidaritätszuschlags und Höhe des Kindergeldes politisch umstritten. Der Bundesrat hat dem vom Bundestag am 07.11.1996 beschlossenen Gesetz nicht zugestimmt, s...mehr